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Gern versenden wir die meisten Objekte aus unseren Auktionen zu Ihrer Wunschadresse. Die Mindestkosten hierfür liegen bei EUR 15 plus MwSt. Bei abweichenden Versandadressen oder großen bzw. zerbrechlichen Objekten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Aufgrund des gestiegenen Versandaufwands kann es zu Versanddauer von bis 21 Tagen kommen. *Umfangreiche Porzellan-Services werden NICHT durch uns versandt. Hierfür vermitteln wir gern unseren Logistikpartner. *
In unserer vorweihnachtlichen Benefiz-Auktion 175 am 12. Dezember 2023 ab 18 Uhr soll ein Teil des Nachlasses einer Dresdner Kunstwissenschaftlerin zugunsten des „Christlichen Hospizdienst Dresden e. V.“ versteigert werden. Unter dem Thema: „Wenn Kinder trauern“, wird der Erlös der Auktion für Hilfe und professionelle Unterstützung von Kindern bestimmt sein, die einen Elternteil durch Krankheit oder Unfall verloren haben.
Neben anderen Aufgaben wendet sich der Christliche Hospizdienst konfessionsfrei im Programm „Kinder trauern so intensiv wie Erwachsene – nur anders“ diesen Familien zu. Hier werden hilfreiche Beziehungen zwischen den Trauernden geknüpft sowie psychologische Hilfe und Begleitung, insbesondere für die Kinder dieser Familien, angeboten.
Die Objekte dieser Versteigerung sind Teil eines umfangreichen Nachlasses, der sich aus Arbeiten von vor allem Dresdner Kollegen und Studenten der Verstorbenen zusammensetzt. Auch Sammlungsgegenstände, die von Freunden und Bekannten als Geschenke zu ihr fanden, kommen zum Aufruf; ebenso künstlerische Arbeiten und Trouvaillen, die von Dritten für diesen Zweck zur Verfügung gestellt wurden.
Da dies eine Benefiz-Auktion ist, erheben wir KEIN Aufgeld! (Die Live-Gebühr für das Online-Bieten von 3% wird dennoch berechnet).
Bitte beachten Sie, dass Zahlungen per Kreditkarte bei uns NICHT möglich sind. Gern empfangen wir Ihre Rechnungsbeträge per Überweisung oder Paypal (+6%). Vielen Dank!
Sonderfall Auktion 175: Das reguläre Aufgeld von 25% entfällt. Die Online-Gebühren bleiben bestehen!
Versteigerungsbedingungen
Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von Kunstauktionshaus Günther in Dresden GmbH (im Folgenden Dresdener Kunstauktionshaus) im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt; eine Ausnahme bildet die Eigenware des Unternehmens. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Namens des Kommittenten besteht nicht.
2. Die Katalogbeschreibungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB dar. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion und während der Ausbietung besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Das Dresdener Kunstauktionshaus übernimmt keine Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen, jedoch verpflichtet sich das Unternehmen, unverzüglich vorgetragene und begründete Mängelrügen des Erwerbers innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet, es sei denn, dass dem Dresdener Kunstauktionshaus grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Im Fall der Gewährleistung und darauffolgender Rückabwicklung ist ein Schadenersatz ausgeschlossen.
3. Bietaufträge werden auf das Gewissenhafteste erledigt; sie sollen genaue Angaben enthalten und spätestens einen Tag vor Versteigerungsbeginn schriftlich vorliegen. Nicht genauer bekannte Auftraggeber werden gebeten, bis zum Beginn der Versteigerung eine ausreichende Sicherheit zu leisten, da sonst die Ausführung ihrer Aufträge unterbleiben kann. Die Registrierung als Neukunde erfolgt nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments zur Person.
4. Der Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog genannten Limitpreis. Es wird um circa 10 Prozent gesteigert, mindestens jedoch um 5 Euro. Der Auktionator behält sich individuelle Bietschritte vor. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird und der vom Kommittenten vorgeschriebene Mindestpreis erreicht ist.
5. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehaltes an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen, sich über die Genehmigung seines Gebotes zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an den Bieter.
6. Der Versteigerer kann Lose vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen. Er kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das davor abgegebene verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, wird der Zuschlag an das zeitlich zuerst sowie in Schriftform eingegangene Gebot erteilt. Bei Uneinigkeit über einen Zuschlag kann der Versteigerer nach seinem freien Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Gebote von Saalbietern werden bevorzugt. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen; er kann aber auch den Zuschlag auf das nächstniedrigere Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen.
7. Telefonisches Mitbieten wird für Lose mit einem Aufrufpreis von EUR 150 oder höher angeboten. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Sollte keine Telefonverbindung zustande kommen, kann der Zuschlag zum Schätzpreis an den Telefonbieter erfolgen, sofern kein höheres Gebot vorliegt. Das Dresdener Kunstauktionshaus übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen einer Telefonverbindung.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung durch den Bieter. Mit Zuschlag geht die Gefahr für vom Versteigerer nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
9. Das Auktionshaus arbeitet nach §25A UstG, d.h. die USt ist im Rechnungsendbetrag enthalten und wird nicht gesondert ausgewiesen. Das zugeschlagene Gebot (Kaufpreis) ist der Nettopreis. Auf diesen wird ein Aufgeld von 25 Prozent erhoben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auch hier nicht gesondert ausgewiesen. Live-Bieter über lot-tissimo zahlen 3 Prozent Gebühren auf den Zuschlag, Live-Bieter über Invaluable zahlen 5 Prozent Gebühren auf den Zuschlag. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar beim Dresdener Kunstauktionshaus einzuzahlen, falls das Gebot persönlich abgegeben wurde. Bei Erwerb durch erteilten Auftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu erbringen.
Das Dresdener Kunstauktionshaus ist nicht verpflichtet, Zahlungen in ausländischer Währung entgegenzunehmen. Nimmt sie diese aber an, so gehen Kursverluste, die bei Umwechslung innerhalb angemessener Frist entstehen, sowie Bankspesen zu Lasten des Käufers.
Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen aufgrund der herausfordernden Situation einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung. Irrtum vorbehalten.
10. Das Eigentum am ersteigerten Gut geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach geleisteter Barzahlung bzw. nach Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Geschäftskonto ausgeliefert. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet das Dresdener Kunstauktionshaus Verzugszinsen in Höhe von 1,5 Prozent je angebrochenem Monat. Eine Stundung kann nicht gewährt werden. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden behält sich das Unternehmen vor.
11. Kommt der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur Zahlung oder Abnahme des Gutes in Verzug, so kann das Dresdener Kunstauktionshaus anstelle der gesetzlichen Rechte auch weiterhin Erfüllung verlangen. Das Unternehmen ist berechtigt, den Gegenstand bei einer nächsten Auktion nochmals zu versteigern. Falls hierbei der Gegenstand veräußert wird, erlöschen die Rechte des säumigen Käufers aus dem erteilten Zuschlag. Der säumige Käufer haftet für einen etwaigen Ausfall einschließlich der Kosten der Versteigerung, hat auf einen Mehrerlös dagegen keinen Anspruch.
12. Der Versand von ersteigerter Ware erfolgt prinzipiell auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Abfertigung der Ware für den Versand kann je nach Auftragsvolumen bis zu 21 Tage in Anspruch nehmen. Gegenstände, die nicht unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage nach der Auktion abgeholt werden, können im Namen sowie auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem Spediteur eingelagert werden.
13. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglichen freihändigen Erwerb von Auktionsgut.
14. Erfüllungsort für beide Teile ist Dresden. Gerichtsstand ist Dresden, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
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Gern versenden wir die meisten Objekte aus unseren Auktionen zu Ihrer Wunschadresse. Die Mindestkosten hierfür liegen bei EUR 15 plus MwSt. Bei abweichenden Versandadressen oder großen bzw. zerbrechlichen Objekten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Aufgrund des gestiegenen Versandaufwands kann es zu Versanddauer von bis 21 Tagen kommen. *Umfangreiche Porzellan-Services werden NICHT durch uns versandt. Hierfür vermitteln wir gern unseren Logistikpartner. *
In unserer vorweihnachtlichen Benefiz-Auktion 175 am 12. Dezember 2023 ab 18 Uhr soll ein Teil des Nachlasses einer Dresdner Kunstwissenschaftlerin zugunsten des „Christlichen Hospizdienst Dresden e. V.“ versteigert werden. Unter dem Thema: „Wenn Kinder trauern“, wird der Erlös der Auktion für Hilfe und professionelle Unterstützung von Kindern bestimmt sein, die einen Elternteil durch Krankheit oder Unfall verloren haben.
Neben anderen Aufgaben wendet sich der Christliche Hospizdienst konfessionsfrei im Programm „Kinder trauern so intensiv wie Erwachsene – nur anders“ diesen Familien zu. Hier werden hilfreiche Beziehungen zwischen den Trauernden geknüpft sowie psychologische Hilfe und Begleitung, insbesondere für die Kinder dieser Familien, angeboten.
Die Objekte dieser Versteigerung sind Teil eines umfangreichen Nachlasses, der sich aus Arbeiten von vor allem Dresdner Kollegen und Studenten der Verstorbenen zusammensetzt. Auch Sammlungsgegenstände, die von Freunden und Bekannten als Geschenke zu ihr fanden, kommen zum Aufruf; ebenso künstlerische Arbeiten und Trouvaillen, die von Dritten für diesen Zweck zur Verfügung gestellt wurden.
Da dies eine Benefiz-Auktion ist, erheben wir KEIN Aufgeld! (Die Live-Gebühr für das Online-Bieten von 3% wird dennoch berechnet).
Bitte beachten Sie, dass Zahlungen per Kreditkarte bei uns NICHT möglich sind. Gern empfangen wir Ihre Rechnungsbeträge per Überweisung oder Paypal (+6%). Vielen Dank!
Sonderfall Auktion 175: Das reguläre Aufgeld von 25% entfällt. Die Online-Gebühren bleiben bestehen!
Versteigerungsbedingungen
Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von Kunstauktionshaus Günther in Dresden GmbH (im Folgenden Dresdener Kunstauktionshaus) im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt; eine Ausnahme bildet die Eigenware des Unternehmens. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Namens des Kommittenten besteht nicht.
2. Die Katalogbeschreibungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB dar. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion und während der Ausbietung besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Das Dresdener Kunstauktionshaus übernimmt keine Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen, jedoch verpflichtet sich das Unternehmen, unverzüglich vorgetragene und begründete Mängelrügen des Erwerbers innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet, es sei denn, dass dem Dresdener Kunstauktionshaus grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Im Fall der Gewährleistung und darauffolgender Rückabwicklung ist ein Schadenersatz ausgeschlossen.
3. Bietaufträge werden auf das Gewissenhafteste erledigt; sie sollen genaue Angaben enthalten und spätestens einen Tag vor Versteigerungsbeginn schriftlich vorliegen. Nicht genauer bekannte Auftraggeber werden gebeten, bis zum Beginn der Versteigerung eine ausreichende Sicherheit zu leisten, da sonst die Ausführung ihrer Aufträge unterbleiben kann. Die Registrierung als Neukunde erfolgt nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments zur Person.
4. Der Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog genannten Limitpreis. Es wird um circa 10 Prozent gesteigert, mindestens jedoch um 5 Euro. Der Auktionator behält sich individuelle Bietschritte vor. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird und der vom Kommittenten vorgeschriebene Mindestpreis erreicht ist.
5. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehaltes an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen, sich über die Genehmigung seines Gebotes zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an den Bieter.
6. Der Versteigerer kann Lose vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen. Er kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das davor abgegebene verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, wird der Zuschlag an das zeitlich zuerst sowie in Schriftform eingegangene Gebot erteilt. Bei Uneinigkeit über einen Zuschlag kann der Versteigerer nach seinem freien Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Gebote von Saalbietern werden bevorzugt. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen; er kann aber auch den Zuschlag auf das nächstniedrigere Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen.
7. Telefonisches Mitbieten wird für Lose mit einem Aufrufpreis von EUR 150 oder höher angeboten. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Sollte keine Telefonverbindung zustande kommen, kann der Zuschlag zum Schätzpreis an den Telefonbieter erfolgen, sofern kein höheres Gebot vorliegt. Das Dresdener Kunstauktionshaus übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen einer Telefonverbindung.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung durch den Bieter. Mit Zuschlag geht die Gefahr für vom Versteigerer nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
9. Das Auktionshaus arbeitet nach §25A UstG, d.h. die USt ist im Rechnungsendbetrag enthalten und wird nicht gesondert ausgewiesen. Das zugeschlagene Gebot (Kaufpreis) ist der Nettopreis. Auf diesen wird ein Aufgeld von 25 Prozent erhoben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auch hier nicht gesondert ausgewiesen. Live-Bieter über lot-tissimo zahlen 3 Prozent Gebühren auf den Zuschlag, Live-Bieter über Invaluable zahlen 5 Prozent Gebühren auf den Zuschlag. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar beim Dresdener Kunstauktionshaus einzuzahlen, falls das Gebot persönlich abgegeben wurde. Bei Erwerb durch erteilten Auftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu erbringen.
Das Dresdener Kunstauktionshaus ist nicht verpflichtet, Zahlungen in ausländischer Währung entgegenzunehmen. Nimmt sie diese aber an, so gehen Kursverluste, die bei Umwechslung innerhalb angemessener Frist entstehen, sowie Bankspesen zu Lasten des Käufers.
Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen aufgrund der herausfordernden Situation einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung. Irrtum vorbehalten.
10. Das Eigentum am ersteigerten Gut geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach geleisteter Barzahlung bzw. nach Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Geschäftskonto ausgeliefert. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet das Dresdener Kunstauktionshaus Verzugszinsen in Höhe von 1,5 Prozent je angebrochenem Monat. Eine Stundung kann nicht gewährt werden. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden behält sich das Unternehmen vor.
11. Kommt der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur Zahlung oder Abnahme des Gutes in Verzug, so kann das Dresdener Kunstauktionshaus anstelle der gesetzlichen Rechte auch weiterhin Erfüllung verlangen. Das Unternehmen ist berechtigt, den Gegenstand bei einer nächsten Auktion nochmals zu versteigern. Falls hierbei der Gegenstand veräußert wird, erlöschen die Rechte des säumigen Käufers aus dem erteilten Zuschlag. Der säumige Käufer haftet für einen etwaigen Ausfall einschließlich der Kosten der Versteigerung, hat auf einen Mehrerlös dagegen keinen Anspruch.
12. Der Versand von ersteigerter Ware erfolgt prinzipiell auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Abfertigung der Ware für den Versand kann je nach Auftragsvolumen bis zu 21 Tage in Anspruch nehmen. Gegenstände, die nicht unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage nach der Auktion abgeholt werden, können im Namen sowie auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem Spediteur eingelagert werden.
13. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglichen freihändigen Erwerb von Auktionsgut.
14. Erfüllungsort für beide Teile ist Dresden. Gerichtsstand ist Dresden, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.