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Buch, Alfred Kubin (1877 - 1959), "Kubin, Abenteuer einer Zeichenfeder", München, 1941 mit Einführung von Max Unold, Verlag: R. Piper, gut erhaltendes Exemplar mit 60 Abbildungen nach Zeichnungen von A. Kubin auf Tafeln, mit einer Einführung von Max Unold, originaler Halbleineneinband mit einer Deckelillustration von Alfred Kubin Angaben zu Alfred Kubin: geboren am 10.4.1877 in Leitmeritz (Nordböhmen) - gestorben am 20.8.1959 auf dem Landgut Zwickledt bei Wernstein Österreichischer Grafiker, Schriftsteller und Illustrator. Verbringt seine Kindheit und Studienzeit in Salzburg, wo er zunächst die Kunstgewerbeschule besucht. Danach beginnt er eine Lehre bei dem Photographen Beer in Klagenfurt. Einen Selbstmordversuch am Grab seiner Mutter unterbricht diese 1896. Er begibt sich 1898 nach München, um an Privatschulen und auf der Kunstakademie Graphik und Malerei zu studieren. In der Pinakothek setzt er sich intensiv mit dem zeichnerischen Werk wegweisender Künstler um 1900 auseinander, vor allem mit Klinger, de Groux, Rops, Munch, Ensor und Redon. Bis 1904 entstehen hunderte Blätter des berühmt gewordenen "Frühwerks". 1904 lernt er Hedwig Gründler kennen, die Schwester des Schriftstellers Oskar A.H. Schmitz. Sie heiraten noch im gleichen Jahr. Hedwig finanziert den Erwerb des sogenannten "Schlössls" in Zwickledt bei Wernstein am Inn, in das sie 1906 ziehen. Reisen nach Böhmen, auf den Balkan, Südfrankreich, Italien, Prag, Berlin, München, Zürich oder Paris ermöglichen es ihm, mit Künstlerkollegen und Freunden zusammenzutreffen. Schließt sich 1909 der Neuen Künstlervereinigung München an, die er auf Aufforderung Kandinskys und Gabriele Münters 1911 verläßt, um der neugegründeten Gruppe des "Blauen Reiter" beizutreten. Hier stellt er zusammen mit seinen Freunden Paul Klee und Franz Marc regelmäßig aus. Beeinflusst von Goya, Redon, Ensor und Klinger schafft er Tausende von Federzeichnungen und zahlreiche Mappenwerke - darunter den berühmten Totentanz von 1925 - und Illustrationen zu mehr als 70 Büchern von Autoren wie Dostojewski, E.T.A. Hoffmann, Poe, Nerval und Strindberg. Er entwickelt aus dichtem und wirren Liniengeflecht phantastisch-dämonische oder verfremdet-erotische Traumwelten mit halluzinativ auftauchenden Spukgestalten. Das Werk des Künstler, von seiner krisenreichen Vita stark beeinflusst, zeugt von seiner düsteren Weltsicht. 1930 wird er Mitglied der Akademie der Preußischen Künste zu Berlin und erhält 1937 den Professorentitel. Ab 1949 ist er Mitglied der Bayrischen Akademie der Schönen Künste und 1951 erhält er den österreichischen Staatspreis für bildende Kunst. Literatur: Vollmer, Band III (K-P), Seite 130f.
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Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Versteigerung sowie des anschließenden Nach- und Freihandverkaufs werden die nachfolgenden Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt:
Das Auktionshaus Eva Aldag (nachfolgend als "Versteigerer" bezeichnet) versteigert die zur Versteigerung kommenden Kunstgegenstände im Namen und für Rechnung des Einlieferers. Parteien des Kaufvertrages des zu veräußernden Gegenstandes sind ausschließlich der Einlieferer auf Veräußererseite sowie der Ersteigerer auf Erwerberseite.
Bei den zur Versteigerung kommenden Kunstgegenständen handelt es sich durchgängig um gebrauchte Sachen. Sie können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Zudem können die vom Einlieferer zur Verfügung gestellten Unterlagen zu den Kunstgegenständen wie Expertisen, Gutachten etc. eingesehen werden.
Die Versteigerung der Kunstgegenstände erfolgt in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Kaufrechtliche Sachmängelansprüche zwischen den Parteien des Kaufvertrages sind ausgeschlossen.
Katalogbeschreibungen der Kunstgegenstände, Berichtigungen von Katalogbeschreibungen sowie sonstige Anmerkungen zu den Kunstgegenständen stellen keine Zusicherungen oder Garantieerklärungen dar; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für sonstige konkretisierende oder beschreibende Angaben, insbesondere Zuschreibungen, Maße, Gewichte, Vollständigkeit, Herkunft, Zeitangaben etc. Zusicherungen oder Garantien kommen nur dann in Betracht, wenn sie schriftlich erfolgen und ausdrücklich als Zusicherung oder Garantie bezeichnet sind ("Es wird zugesichert / garantiert, dass ...").
Mündlichen Erklärungen zum Kunstgegenstand kommt von vornherein und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Zusicherungs- oder Garantiecharakter zu. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Katalogbeschreibungen zu berichtigen oder zu ergänzen. Derartige Berichtigungen und Ergänzungen nimmt der Versteigerer durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder durch mündlichen Hinweis unmittelbar vor der Versteigerung des betreffenden Kunstgegenstandes vor. Derartige Berichtigungen und Ergänzungen werden unmittelbar dem Einlieferer zugerechnet.
Es handelt sich ebenfalls nicht um zugesicherte Eigenschaften oder Garantien im Hinblick auf die Kunstgegenstände, es sei denn eine Garantie bzw. Zusicherung ist ausdrücklich und schriftlich erfolgt. Die Sachmängelhaftung des Versteigerers ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Eigenhaftung des Versteigerers für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Einlieferer zu den Kunstgegenständen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Den Versteigerer trifft keine Verpflichtung zur Überprüfung der Angaben des Einlieferers im Hinblick auf inhaltliche Richtigkeit, es sei denn, die Angaben des Einlieferers zum Kunstgegenstand bzw. seiner Herkunft wären so offensichtlich unzutreffend, dass der Versteigerer dieses bei Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
Entsprechendes gilt für vom Einlieferer eingereichte Expertisen, Gutachten, etc. In Ermangelung konkreter Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit ist der Versteigerer nicht verpflichtet, im Hinblick auf die Originalität und Echtheit Nachforschungen anzustellen. Im Übrigen ist die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
Die in den §§ 3, 4 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen erfassen nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses beruhen.
Nicht ausgeschlossen ist auch die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses beruhen.
Gebote für schriftliche oder telefonische Bieter werden während der Versteigerung stets mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten.
Bei den schriftlichen Anträgen auf schriftliches oder telefonisches Gebot handelt es sich um verbindliche Angebote, die allerdings keinen Anspruch auf ihre Annahme begründen. Dem Versteigerer steht es frei, ob er von einem schriftlichen oder telefonischen Angebot Gebrauch macht oder nicht. Auch übernimmt der Versteigerer beim Telefonbieter in technischer Hinsicht keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung des telefonischen Mitsteigerns. Dies gilt insbesondere für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Ebenso wenig haftet der Versteigerer für Übermittlungsfehler.
Der Versteigerer ist berechtigt, von Bietern, die nicht persönlich an der Versteigerung teilnehmen, sondern schriftlich oder telefonisch bieten wollen, ihre Berücksichtigung von der Übersendung eines bankbestätigten Schecks in Höhe ihres Maximalgebots, bei Fehlen einer Angabe eines Maximalgebots in Höhe des Richtpreises abhängig zu machen.
Mündliche Nebenabreden neben den Versteigerungsbedingungen bestehen nicht. Jede Änderung oder Ergänzung bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform selbst.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Buxtehude.
Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts findet keine Anwendung.
Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Freihandverkauf.
Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Es gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung diejenige Regelung, die bei verständiger Auslegung der unwirksamen Regelung am nächsten kommen würde, im Zweifel deutsches Kaufrecht bzw. für den Provisionsanspruch Maklerrecht.
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Buch, Alfred Kubin (1877 - 1959), "Kubin, Abenteuer einer Zeichenfeder", München, 1941 mit Einführung von Max Unold, Verlag: R. Piper, gut erhaltendes Exemplar mit 60 Abbildungen nach Zeichnungen von A. Kubin auf Tafeln, mit einer Einführung von Max Unold, originaler Halbleineneinband mit einer Deckelillustration von Alfred Kubin Angaben zu Alfred Kubin: geboren am 10.4.1877 in Leitmeritz (Nordböhmen) - gestorben am 20.8.1959 auf dem Landgut Zwickledt bei Wernstein Österreichischer Grafiker, Schriftsteller und Illustrator. Verbringt seine Kindheit und Studienzeit in Salzburg, wo er zunächst die Kunstgewerbeschule besucht. Danach beginnt er eine Lehre bei dem Photographen Beer in Klagenfurt. Einen Selbstmordversuch am Grab seiner Mutter unterbricht diese 1896. Er begibt sich 1898 nach München, um an Privatschulen und auf der Kunstakademie Graphik und Malerei zu studieren. In der Pinakothek setzt er sich intensiv mit dem zeichnerischen Werk wegweisender Künstler um 1900 auseinander, vor allem mit Klinger, de Groux, Rops, Munch, Ensor und Redon. Bis 1904 entstehen hunderte Blätter des berühmt gewordenen "Frühwerks". 1904 lernt er Hedwig Gründler kennen, die Schwester des Schriftstellers Oskar A.H. Schmitz. Sie heiraten noch im gleichen Jahr. Hedwig finanziert den Erwerb des sogenannten "Schlössls" in Zwickledt bei Wernstein am Inn, in das sie 1906 ziehen. Reisen nach Böhmen, auf den Balkan, Südfrankreich, Italien, Prag, Berlin, München, Zürich oder Paris ermöglichen es ihm, mit Künstlerkollegen und Freunden zusammenzutreffen. Schließt sich 1909 der Neuen Künstlervereinigung München an, die er auf Aufforderung Kandinskys und Gabriele Münters 1911 verläßt, um der neugegründeten Gruppe des "Blauen Reiter" beizutreten. Hier stellt er zusammen mit seinen Freunden Paul Klee und Franz Marc regelmäßig aus. Beeinflusst von Goya, Redon, Ensor und Klinger schafft er Tausende von Federzeichnungen und zahlreiche Mappenwerke - darunter den berühmten Totentanz von 1925 - und Illustrationen zu mehr als 70 Büchern von Autoren wie Dostojewski, E.T.A. Hoffmann, Poe, Nerval und Strindberg. Er entwickelt aus dichtem und wirren Liniengeflecht phantastisch-dämonische oder verfremdet-erotische Traumwelten mit halluzinativ auftauchenden Spukgestalten. Das Werk des Künstler, von seiner krisenreichen Vita stark beeinflusst, zeugt von seiner düsteren Weltsicht. 1930 wird er Mitglied der Akademie der Preußischen Künste zu Berlin und erhält 1937 den Professorentitel. Ab 1949 ist er Mitglied der Bayrischen Akademie der Schönen Künste und 1951 erhält er den österreichischen Staatspreis für bildende Kunst. Literatur: Vollmer, Band III (K-P), Seite 130f.
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Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Versteigerung sowie des anschließenden Nach- und Freihandverkaufs werden die nachfolgenden Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt:
Das Auktionshaus Eva Aldag (nachfolgend als "Versteigerer" bezeichnet) versteigert die zur Versteigerung kommenden Kunstgegenstände im Namen und für Rechnung des Einlieferers. Parteien des Kaufvertrages des zu veräußernden Gegenstandes sind ausschließlich der Einlieferer auf Veräußererseite sowie der Ersteigerer auf Erwerberseite.
Bei den zur Versteigerung kommenden Kunstgegenständen handelt es sich durchgängig um gebrauchte Sachen. Sie können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Zudem können die vom Einlieferer zur Verfügung gestellten Unterlagen zu den Kunstgegenständen wie Expertisen, Gutachten etc. eingesehen werden.
Die Versteigerung der Kunstgegenstände erfolgt in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Kaufrechtliche Sachmängelansprüche zwischen den Parteien des Kaufvertrages sind ausgeschlossen.
Katalogbeschreibungen der Kunstgegenstände, Berichtigungen von Katalogbeschreibungen sowie sonstige Anmerkungen zu den Kunstgegenständen stellen keine Zusicherungen oder Garantieerklärungen dar; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für sonstige konkretisierende oder beschreibende Angaben, insbesondere Zuschreibungen, Maße, Gewichte, Vollständigkeit, Herkunft, Zeitangaben etc. Zusicherungen oder Garantien kommen nur dann in Betracht, wenn sie schriftlich erfolgen und ausdrücklich als Zusicherung oder Garantie bezeichnet sind ("Es wird zugesichert / garantiert, dass ...").
Mündlichen Erklärungen zum Kunstgegenstand kommt von vornherein und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Zusicherungs- oder Garantiecharakter zu. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Katalogbeschreibungen zu berichtigen oder zu ergänzen. Derartige Berichtigungen und Ergänzungen nimmt der Versteigerer durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder durch mündlichen Hinweis unmittelbar vor der Versteigerung des betreffenden Kunstgegenstandes vor. Derartige Berichtigungen und Ergänzungen werden unmittelbar dem Einlieferer zugerechnet.
Es handelt sich ebenfalls nicht um zugesicherte Eigenschaften oder Garantien im Hinblick auf die Kunstgegenstände, es sei denn eine Garantie bzw. Zusicherung ist ausdrücklich und schriftlich erfolgt. Die Sachmängelhaftung des Versteigerers ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Eigenhaftung des Versteigerers für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Einlieferer zu den Kunstgegenständen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Den Versteigerer trifft keine Verpflichtung zur Überprüfung der Angaben des Einlieferers im Hinblick auf inhaltliche Richtigkeit, es sei denn, die Angaben des Einlieferers zum Kunstgegenstand bzw. seiner Herkunft wären so offensichtlich unzutreffend, dass der Versteigerer dieses bei Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
Entsprechendes gilt für vom Einlieferer eingereichte Expertisen, Gutachten, etc. In Ermangelung konkreter Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit ist der Versteigerer nicht verpflichtet, im Hinblick auf die Originalität und Echtheit Nachforschungen anzustellen. Im Übrigen ist die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
Die in den §§ 3, 4 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen erfassen nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses beruhen.
Nicht ausgeschlossen ist auch die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses beruhen.
Gebote für schriftliche oder telefonische Bieter werden während der Versteigerung stets mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten.
Bei den schriftlichen Anträgen auf schriftliches oder telefonisches Gebot handelt es sich um verbindliche Angebote, die allerdings keinen Anspruch auf ihre Annahme begründen. Dem Versteigerer steht es frei, ob er von einem schriftlichen oder telefonischen Angebot Gebrauch macht oder nicht. Auch übernimmt der Versteigerer beim Telefonbieter in technischer Hinsicht keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung des telefonischen Mitsteigerns. Dies gilt insbesondere für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Ebenso wenig haftet der Versteigerer für Übermittlungsfehler.
Der Versteigerer ist berechtigt, von Bietern, die nicht persönlich an der Versteigerung teilnehmen, sondern schriftlich oder telefonisch bieten wollen, ihre Berücksichtigung von der Übersendung eines bankbestätigten Schecks in Höhe ihres Maximalgebots, bei Fehlen einer Angabe eines Maximalgebots in Höhe des Richtpreises abhängig zu machen.
Mündliche Nebenabreden neben den Versteigerungsbedingungen bestehen nicht. Jede Änderung oder Ergänzung bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform selbst.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Buxtehude.
Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts findet keine Anwendung.
Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Freihandverkauf.
Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Es gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung diejenige Regelung, die bei verständiger Auslegung der unwirksamen Regelung am nächsten kommen würde, im Zweifel deutsches Kaufrecht bzw. für den Provisionsanspruch Maklerrecht.