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Ernst Barlach (1870 - 1938), 3 Bände - Werke und Werkentwürfe aus fünf Jahrzehnten, 1981 Katalog 1: Plastik 1894 - 1937; Katalog 2: Zeichnungen und Skizzenhefte 1891 - 1938; Katalog 3: Druckgraphik 1910 - 1930; Handschriften und Briefe 1899 - 1936; Ausstellung im Alten Museum April bis Juni 1981, guter Zustand Angaben zu Ernst Barlach: geboren am 2.1.1870 in Wedel (Holstein) - gestorben am 24.10.1938 in Güstrow (Mecklenburg) Deutscher Maler, Graphiker, Zeichner, Bildhauer, Keramiker und Schriftsteller. 1888-1891 absolvierte er eine künstlerische Ausbildung an einer Hamburger Gewerbeschule, dann wechselte er an die Kunstakademie Dresden, wo er von 1891-1895 seine Studien als Meisterschüler von Robert Diez fortsetzte, es folgten zwei Aufenthalte in Paris - dort studierte er von 1895-1896 an der Académie Julian, im Anschluß daran siedelte er mehrmals um nach Hamburg, Berlin und Wedel, in Hamburg war er vorwiegend als Bildhauer tätig, künstlerisch orientierte er sich am Jugendstil und am Symbolismus, 1904 lehrte er an der Fachschule für Keramik in Höhr im Westerwald, arbeitet als Zeichner für die Zeitschrift "Die Jugend" und für die Münchener Satirezeitschrift "Simplicissimus", 1919 zog er in das mecklenburgische Güstrow, das ihm zur Heimat wurde, im gleichen Jahr wurde er in die Preußische Akademie der Künste aufgenommen, durch die Publikation seiner Dramen und Holzschnittzyklen durch den Kunsthändler Paul Cassirer erlangte Barlach als Schriftsteller und als Graphiker eine große Bekanntheit in der Öffentlichkeit, in der Kunstströmung des Expressionismus gibt er eine Sonderrolle ab, da er die äußere Erscheinungen seiner Figuren auf das Notwendige reduziert, dagegen lässt er seine Figuren durch die Haltung der Hände oder die Oberfläche des Gesichtes zum Betrachter über die innere Befindlichkeit sprechen, 1924 wurde Barlach der Kleist-Preis verliehen, dem Ruf nach einer Professorenstelle in Berlin und Dresden folgte er nicht, ab 1926 realisierte der Künstler öffentliche Auftragsarbeiten zu plastischen Antikriegs-Denkmälern, 1933 wurde er Ritter des Ordens Pour le Mérite, wird im dritten Reich als "entarteter Künstler" diffamiert, im Jahr darauf wurde er Ehrenmitglied der Akademie der Bildenden Künste München, die eigentliche Bedeutung von Ernst Barlachs Werk liegt im Drama - er schuf aber auch autobiographische Texte, Erzählungen und Romane, siehe Thieme Becker
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For buyer’s premium and VAT please check particular lot
Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Versteigerung sowie des anschließenden Nach- und Freihandverkaufs werden die nachfolgenden Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt:
Das Auktionshaus Eva Aldag (nachfolgend als "Versteigerer" bezeichnet) versteigert die zur Versteigerung kommenden Kunstgegenstände im Namen und für Rechnung des Einlieferers. Parteien des Kaufvertrages des zu veräußernden Gegenstandes sind ausschließlich der Einlieferer auf Veräußererseite sowie der Ersteigerer auf Erwerberseite.
Bei den zur Versteigerung kommenden Kunstgegenständen handelt es sich durchgängig um gebrauchte Sachen. Sie können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Zudem können die vom Einlieferer zur Verfügung gestellten Unterlagen zu den Kunstgegenständen wie Expertisen, Gutachten etc. eingesehen werden.
Die Versteigerung der Kunstgegenstände erfolgt in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Kaufrechtliche Sachmängelansprüche zwischen den Parteien des Kaufvertrages sind ausgeschlossen.
Katalogbeschreibungen der Kunstgegenstände, Berichtigungen von Katalogbeschreibungen sowie sonstige Anmerkungen zu den Kunstgegenständen stellen keine Zusicherungen oder Garantieerklärungen dar; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für sonstige konkretisierende oder beschreibende Angaben, insbesondere Zuschreibungen, Maße, Gewichte, Vollständigkeit, Herkunft, Zeitangaben etc. Zusicherungen oder Garantien kommen nur dann in Betracht, wenn sie schriftlich erfolgen und ausdrücklich als Zusicherung oder Garantie bezeichnet sind ("Es wird zugesichert / garantiert, dass ...").
Mündlichen Erklärungen zum Kunstgegenstand kommt von vornherein und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Zusicherungs- oder Garantiecharakter zu. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Katalogbeschreibungen zu berichtigen oder zu ergänzen. Derartige Berichtigungen und Ergänzungen nimmt der Versteigerer durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder durch mündlichen Hinweis unmittelbar vor der Versteigerung des betreffenden Kunstgegenstandes vor. Derartige Berichtigungen und Ergänzungen werden unmittelbar dem Einlieferer zugerechnet.
Es handelt sich ebenfalls nicht um zugesicherte Eigenschaften oder Garantien im Hinblick auf die Kunstgegenstände, es sei denn eine Garantie bzw. Zusicherung ist ausdrücklich und schriftlich erfolgt. Die Sachmängelhaftung des Versteigerers ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Eigenhaftung des Versteigerers für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Einlieferer zu den Kunstgegenständen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Den Versteigerer trifft keine Verpflichtung zur Überprüfung der Angaben des Einlieferers im Hinblick auf inhaltliche Richtigkeit, es sei denn, die Angaben des Einlieferers zum Kunstgegenstand bzw. seiner Herkunft wären so offensichtlich unzutreffend, dass der Versteigerer dieses bei Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
Entsprechendes gilt für vom Einlieferer eingereichte Expertisen, Gutachten, etc. In Ermangelung konkreter Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit ist der Versteigerer nicht verpflichtet, im Hinblick auf die Originalität und Echtheit Nachforschungen anzustellen. Im Übrigen ist die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
Die in den §§ 3, 4 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen erfassen nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses beruhen.
Nicht ausgeschlossen ist auch die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses beruhen.
Gebote für schriftliche oder telefonische Bieter werden während der Versteigerung stets mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten.
Bei den schriftlichen Anträgen auf schriftliches oder telefonisches Gebot handelt es sich um verbindliche Angebote, die allerdings keinen Anspruch auf ihre Annahme begründen. Dem Versteigerer steht es frei, ob er von einem schriftlichen oder telefonischen Angebot Gebrauch macht oder nicht. Auch übernimmt der Versteigerer beim Telefonbieter in technischer Hinsicht keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung des telefonischen Mitsteigerns. Dies gilt insbesondere für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Ebenso wenig haftet der Versteigerer für Übermittlungsfehler.
Der Versteigerer ist berechtigt, von Bietern, die nicht persönlich an der Versteigerung teilnehmen, sondern schriftlich oder telefonisch bieten wollen, ihre Berücksichtigung von der Übersendung eines bankbestätigten Schecks in Höhe ihres Maximalgebots, bei Fehlen einer Angabe eines Maximalgebots in Höhe des Richtpreises abhängig zu machen.
Mündliche Nebenabreden neben den Versteigerungsbedingungen bestehen nicht. Jede Änderung oder Ergänzung bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform selbst.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Buxtehude.
Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts findet keine Anwendung.
Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Freihandverkauf.
Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Es gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung diejenige Regelung, die bei verständiger Auslegung der unwirksamen Regelung am nächsten kommen würde, im Zweifel deutsches Kaufrecht bzw. für den Provisionsanspruch Maklerrecht.
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Ernst Barlach (1870 - 1938), 3 Bände - Werke und Werkentwürfe aus fünf Jahrzehnten, 1981 Katalog 1: Plastik 1894 - 1937; Katalog 2: Zeichnungen und Skizzenhefte 1891 - 1938; Katalog 3: Druckgraphik 1910 - 1930; Handschriften und Briefe 1899 - 1936; Ausstellung im Alten Museum April bis Juni 1981, guter Zustand Angaben zu Ernst Barlach: geboren am 2.1.1870 in Wedel (Holstein) - gestorben am 24.10.1938 in Güstrow (Mecklenburg) Deutscher Maler, Graphiker, Zeichner, Bildhauer, Keramiker und Schriftsteller. 1888-1891 absolvierte er eine künstlerische Ausbildung an einer Hamburger Gewerbeschule, dann wechselte er an die Kunstakademie Dresden, wo er von 1891-1895 seine Studien als Meisterschüler von Robert Diez fortsetzte, es folgten zwei Aufenthalte in Paris - dort studierte er von 1895-1896 an der Académie Julian, im Anschluß daran siedelte er mehrmals um nach Hamburg, Berlin und Wedel, in Hamburg war er vorwiegend als Bildhauer tätig, künstlerisch orientierte er sich am Jugendstil und am Symbolismus, 1904 lehrte er an der Fachschule für Keramik in Höhr im Westerwald, arbeitet als Zeichner für die Zeitschrift "Die Jugend" und für die Münchener Satirezeitschrift "Simplicissimus", 1919 zog er in das mecklenburgische Güstrow, das ihm zur Heimat wurde, im gleichen Jahr wurde er in die Preußische Akademie der Künste aufgenommen, durch die Publikation seiner Dramen und Holzschnittzyklen durch den Kunsthändler Paul Cassirer erlangte Barlach als Schriftsteller und als Graphiker eine große Bekanntheit in der Öffentlichkeit, in der Kunstströmung des Expressionismus gibt er eine Sonderrolle ab, da er die äußere Erscheinungen seiner Figuren auf das Notwendige reduziert, dagegen lässt er seine Figuren durch die Haltung der Hände oder die Oberfläche des Gesichtes zum Betrachter über die innere Befindlichkeit sprechen, 1924 wurde Barlach der Kleist-Preis verliehen, dem Ruf nach einer Professorenstelle in Berlin und Dresden folgte er nicht, ab 1926 realisierte der Künstler öffentliche Auftragsarbeiten zu plastischen Antikriegs-Denkmälern, 1933 wurde er Ritter des Ordens Pour le Mérite, wird im dritten Reich als "entarteter Künstler" diffamiert, im Jahr darauf wurde er Ehrenmitglied der Akademie der Bildenden Künste München, die eigentliche Bedeutung von Ernst Barlachs Werk liegt im Drama - er schuf aber auch autobiographische Texte, Erzählungen und Romane, siehe Thieme Becker
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Bei den zur Versteigerung kommenden Kunstgegenständen handelt es sich durchgängig um gebrauchte Sachen. Sie können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Zudem können die vom Einlieferer zur Verfügung gestellten Unterlagen zu den Kunstgegenständen wie Expertisen, Gutachten etc. eingesehen werden.
Die Versteigerung der Kunstgegenstände erfolgt in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Kaufrechtliche Sachmängelansprüche zwischen den Parteien des Kaufvertrages sind ausgeschlossen.
Katalogbeschreibungen der Kunstgegenstände, Berichtigungen von Katalogbeschreibungen sowie sonstige Anmerkungen zu den Kunstgegenständen stellen keine Zusicherungen oder Garantieerklärungen dar; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für sonstige konkretisierende oder beschreibende Angaben, insbesondere Zuschreibungen, Maße, Gewichte, Vollständigkeit, Herkunft, Zeitangaben etc. Zusicherungen oder Garantien kommen nur dann in Betracht, wenn sie schriftlich erfolgen und ausdrücklich als Zusicherung oder Garantie bezeichnet sind ("Es wird zugesichert / garantiert, dass ...").
Mündlichen Erklärungen zum Kunstgegenstand kommt von vornherein und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Zusicherungs- oder Garantiecharakter zu. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Katalogbeschreibungen zu berichtigen oder zu ergänzen. Derartige Berichtigungen und Ergänzungen nimmt der Versteigerer durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder durch mündlichen Hinweis unmittelbar vor der Versteigerung des betreffenden Kunstgegenstandes vor. Derartige Berichtigungen und Ergänzungen werden unmittelbar dem Einlieferer zugerechnet.
Es handelt sich ebenfalls nicht um zugesicherte Eigenschaften oder Garantien im Hinblick auf die Kunstgegenstände, es sei denn eine Garantie bzw. Zusicherung ist ausdrücklich und schriftlich erfolgt. Die Sachmängelhaftung des Versteigerers ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Eigenhaftung des Versteigerers für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Einlieferer zu den Kunstgegenständen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Den Versteigerer trifft keine Verpflichtung zur Überprüfung der Angaben des Einlieferers im Hinblick auf inhaltliche Richtigkeit, es sei denn, die Angaben des Einlieferers zum Kunstgegenstand bzw. seiner Herkunft wären so offensichtlich unzutreffend, dass der Versteigerer dieses bei Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
Entsprechendes gilt für vom Einlieferer eingereichte Expertisen, Gutachten, etc. In Ermangelung konkreter Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit ist der Versteigerer nicht verpflichtet, im Hinblick auf die Originalität und Echtheit Nachforschungen anzustellen. Im Übrigen ist die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
Die in den §§ 3, 4 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen erfassen nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses beruhen.
Nicht ausgeschlossen ist auch die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses beruhen.
Gebote für schriftliche oder telefonische Bieter werden während der Versteigerung stets mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten.
Bei den schriftlichen Anträgen auf schriftliches oder telefonisches Gebot handelt es sich um verbindliche Angebote, die allerdings keinen Anspruch auf ihre Annahme begründen. Dem Versteigerer steht es frei, ob er von einem schriftlichen oder telefonischen Angebot Gebrauch macht oder nicht. Auch übernimmt der Versteigerer beim Telefonbieter in technischer Hinsicht keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung des telefonischen Mitsteigerns. Dies gilt insbesondere für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Ebenso wenig haftet der Versteigerer für Übermittlungsfehler.
Der Versteigerer ist berechtigt, von Bietern, die nicht persönlich an der Versteigerung teilnehmen, sondern schriftlich oder telefonisch bieten wollen, ihre Berücksichtigung von der Übersendung eines bankbestätigten Schecks in Höhe ihres Maximalgebots, bei Fehlen einer Angabe eines Maximalgebots in Höhe des Richtpreises abhängig zu machen.
Mündliche Nebenabreden neben den Versteigerungsbedingungen bestehen nicht. Jede Änderung oder Ergänzung bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform selbst.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Buxtehude.
Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts findet keine Anwendung.
Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Freihandverkauf.
Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Es gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung diejenige Regelung, die bei verständiger Auslegung der unwirksamen Regelung am nächsten kommen würde, im Zweifel deutsches Kaufrecht bzw. für den Provisionsanspruch Maklerrecht.