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Für Eppli Münzhandel & Auktionen Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)711 79465900.
27.00 % buyer's premium already included in the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable
3 % live surcharge plus VAT
§ 1
Die folgenden Bedingungen gelten sowohl für die Versteigerungen, als auch den Nach/Freiverkauf. Das Auktionshaus Eppli versteigert oder verkauft im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Auftraggeber). Die Firma Eppli ist berechtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag bzw. Kauf in dessen Namen geltend zu machen.
§ 2
Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und können vor der Versteigerung geprüft, anprobiert und besichtigt werden. Das Auktionshaus Eppli (ebenso der Einlieferer) haften nicht für eventuelle Mängel an den Gegenständen. Alle Angaben und Beschreibungen der Gegenstände sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 BGB.
§ 3
Der Auktionator kann Lot-Nummern vereinigen, trennen, zurückziehen oder außerhalb der Reihenfolge aufrufen. Er entscheidet über die Annahme oder Ablehnung eines Gebots.
§ 4
Das Auktionshaus Eppli haftet nicht für Irrtum. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hauses, sowie aller Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (z.B. Rechtsmängel, Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung).
§ 5
Mit der Abgabe eines schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Gebots und dessen Zuschlag kommt ein unwiderruflicher Kaufvertrag zu Stande, der zur Abnahme und Zahlung des Zuschlagpreises zuzüglich Aufgeld verpflichtet. Gibt es Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag oder wurde ein Gebot übersehen, entscheidet der Auktionator ob er den Zuschlag für unwirksam erklärt und den Artikel neu aufruft.
§ 6
Ist der Zuschlag erteilt, gehen alle Risiken auf den erfolgreichen Bieter über (z.B. Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung). Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Zuschlags zuzüglich Aufgeld an den Bieter über.
§ 7
Im Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 20% bereits enthalten.
§ 8
Der Kaufpreis ist innerhalb von 7 Tagen fällig und die Gegenstände sind abzuholen (bei Auktionen vor Ort innerhalb von 3 Tagen).
§ 9
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung und es wird ein Säumniszuschlag von 3% berechnet. Bei weiterem Verzug kann die Firma Eppli wahlweise Erfüllung des Kaufvertrags oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Gegenstände können in einer neuen Auktion nochmals aufgerufen werden. Eventuelle Mindererlöse sowie die Kosten und Gebühren des neuerlichen Aufrufs gehen zu Lasten des säumigen Bieters. Mit dem neuerlichen Zuschlag erlöschen die Rechte des säumigen Bieters aus dem vorherigen Zuschlag.
§ 10
Kommt der Käufer mit der Abholung in Verzug wird für die Einlagerung pro Lot und pro Tag eine Gebühr von 5.- Euro zuzüglich MwSt berechnet. Die Abholung der eingelagerten Gegenstände ist nur nach Terminbestätigung möglich.
§ 11
Diese Versteigerungsbedingungen gelten für beide Häuser (Stuttgart und Leinf.- Echterdingen), sowie für Versteigerungen und Verkäufe vor Ort.
§ 12
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt deutsches Recht.
§ 10
Sollten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.
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§ 1
Die folgenden Bedingungen gelten sowohl für die Versteigerungen, als auch den Nach/Freiverkauf. Das Auktionshaus Eppli versteigert oder verkauft im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Auftraggeber). Die Firma Eppli ist berechtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag bzw. Kauf in dessen Namen geltend zu machen.
§ 2
Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und können vor der Versteigerung geprüft, anprobiert und besichtigt werden. Das Auktionshaus Eppli (ebenso der Einlieferer) haften nicht für eventuelle Mängel an den Gegenständen. Alle Angaben und Beschreibungen der Gegenstände sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 BGB.
§ 3
Der Auktionator kann Lot-Nummern vereinigen, trennen, zurückziehen oder außerhalb der Reihenfolge aufrufen. Er entscheidet über die Annahme oder Ablehnung eines Gebots.
§ 4
Das Auktionshaus Eppli haftet nicht für Irrtum. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hauses, sowie aller Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (z.B. Rechtsmängel, Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung).
§ 5
Mit der Abgabe eines schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Gebots und dessen Zuschlag kommt ein unwiderruflicher Kaufvertrag zu Stande, der zur Abnahme und Zahlung des Zuschlagpreises zuzüglich Aufgeld verpflichtet. Gibt es Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag oder wurde ein Gebot übersehen, entscheidet der Auktionator ob er den Zuschlag für unwirksam erklärt und den Artikel neu aufruft.
§ 6
Ist der Zuschlag erteilt, gehen alle Risiken auf den erfolgreichen Bieter über (z.B. Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung). Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Zuschlags zuzüglich Aufgeld an den Bieter über.
§ 7
Im Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 20% bereits enthalten.
§ 8
Der Kaufpreis ist innerhalb von 7 Tagen fällig und die Gegenstände sind abzuholen (bei Auktionen vor Ort innerhalb von 3 Tagen).
§ 9
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung und es wird ein Säumniszuschlag von 3% berechnet. Bei weiterem Verzug kann die Firma Eppli wahlweise Erfüllung des Kaufvertrags oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Gegenstände können in einer neuen Auktion nochmals aufgerufen werden. Eventuelle Mindererlöse sowie die Kosten und Gebühren des neuerlichen Aufrufs gehen zu Lasten des säumigen Bieters. Mit dem neuerlichen Zuschlag erlöschen die Rechte des säumigen Bieters aus dem vorherigen Zuschlag.
§ 10
Kommt der Käufer mit der Abholung in Verzug wird für die Einlagerung pro Lot und pro Tag eine Gebühr von 5.- Euro zuzüglich MwSt berechnet. Die Abholung der eingelagerten Gegenstände ist nur nach Terminbestätigung möglich.
§ 11
Diese Versteigerungsbedingungen gelten für beide Häuser (Stuttgart und Leinf.- Echterdingen), sowie für Versteigerungen und Verkäufe vor Ort.
§ 12
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt deutsches Recht.
§ 10
Sollten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.