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Los
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Auf Anfrage/ on demand
3% LIVE Surcharge + VAT
Buyers premium included
Die folgenden Bedingungen gelten sowohl für die Versteigerungen, als auch den Nach/Freiverkauf sowie dem Online-Shop. Das Auktionshaus Eppli versteigert oder verkauft im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Auftraggeber). Die Firma Eppli ist berechtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag bzw. Kauf in dessen Namen geltend zu machen.
§2
Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und können vor der Versteigerung geprüft, anprobiert und besichtigt werden. Das Auktionshaus Eppli (ebenso der Einlieferer) haften nicht für eventuelle Mängel an den Gegenständen. Alle Angaben und Beschreibungen der Gegenstände sind keine zugesicherten
Eigenschaften gemäß § 459 BGB.
§3
Der Auktionator kann Lot-Nummern vereinigen, trennen, zurückziehen oder außerhalb der Reihenfolge aufrufen.
Er entscheidet über die Annahme oder Ablehnung eines Gebots.
§4
Das Auktionshaus Eppli haftet nicht für Irrtum. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hauses, sowie aller Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (z.B. Rechtsmängel, Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung).
§5
Mit der Abgabe eines schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Gebots und dessen Zuschlag kommt ein unwiderruflicher Kaufvertrag zu Stande, der zur Abnahme und Zahlung des Zuschlagpreises zuzüglich Aufgeld verpflichtet. Gibt es Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag oder wurde ein Gebot übersehen, entscheidet der Auktionator ob er den Zuschlag für unwirksam erklärt und den Artikel neu aufruft.
§6
Ist der Zuschlag erteilt, gehen alle Risiken auf den erfolgreichen Bieter über (z.B. Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung). Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Zuschlags zuzüglich Aufgeld an den Bieter über.
§7
Im Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 20% bereits enthalten.
§8
Der Kaufpreis ist innerhalb von 7 Tagen fällig und die Gegenstände sind abzuholen (bei Auktionen vor Ort
innerhalb von 3 Tagen).
§9
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung und es wird ein Säumniszuschlag von 3% berechnet. Bei weiterem Verzug kann die Firma Eppli wahlweise Erfüllung des Kaufvertrags oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Gegenstände können in einer neuen Auktion nochmals aufgerufen werden. Eventuelle Mindererlöse sowie die Kosten und Gebühren des neuerlichen Aufrufs gehen zu Lasten des säumigen Bieters. Mit dem neuerlichen Zuschlag erlöschen die Rechte des säumigen Bieters aus dem vorherigen Zuschlag.
§10
Kommt der Käufer mit der Abholung in Verzug wird für die Einlagerung pro Lot und pro Tag eine Gebühr von 5.- Euro zuzüglich MwSt berechnet. Die Abholung der eingelagerten Gegenstände ist nur nach Terminbestätigung möglich.
§11
Diese Versteigerungsbedingungen gelten für alle Häuser in (Stuttgart und Leinf.- Echterdingen), sowie für Versteigerungen und Verkäufe vor Ort.
§12
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt deutsches Recht.
§13
Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Besucher und Käufer im Nachverkauf versichern -solange sie sich nicht gegenteilig äußern-, dass sie den Katalog und / die darin beschriebenen oder abgebildeten und im Auktionshaus ausgestellten Objekte aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Das Auktionshaus und seine Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie nur unter diesen Voraussetzungen ab.
§14
Sollten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.
The following conditions apply to both the auction and the To / sale as well as the online store. The auction house Eppli auctioned or sold in the name and on behalf of the consignor (client). The company Eppli is entitled to exercise all rights of the Consignor from the award or purchase claims on its behalf.
§ 2
The for auction items are needed and can be checked prior to the auction, and tried on the public. The auction house Eppli (as the Vendor) shall not be liable for any defects in the goods. All information and descriptions of the items are not warranted
characteristics according to § 459 BGB.
§ 3
The auctioneer can combine lot numbers, separate, withdraw, or call out of order.
decide on the acceptance or rejection of a bid.
§ 4
The Auction House shall not be liable for Eppli error. The liability is limited to intent and gross negligence of the house, and all employees and agents (eg legal defects, failure to comply, impossibility, negligence in contracting, tort).
§ 5
By submitting a written, telephonic or personal commandment and its supplement is a irrevocable purchase agreement to pass, the obligation to accept and pay the hammer price plus premium. Is there disagreement about the contract or was overlooked a bid, the auctioneer will decide whether he declared the contract null and void and re-invokes the article.
§ 6
If the tender is accepted all risks to the successful tenderer (eg risk of accidental loss or accidental deterioration). Ownership is only after complete payment of the surcharge on plus premium to the bidder.
§ 7
In the hammer price a premium of 20% is already included.
§ 8
The purchase price is due within 7 days and the items must be collected (at auction on site
within 3 days).
§ 9
In late payment, a reminder is sent and it is calculated a late payment charge of 3%. Upon further delay the company Eppli can demand performance of the purchase contract or damages for non-performance. The objects can be called in a new auction again. Any losses realized and the costs and fees of the recent call will be charged to the defaulting bidder. With the recent award, the rights of the defaulting bidder from the previous surcharge.
§ 10
If the purchaser is in default of the pickup is a charge of 5 for storage per Lot per day - Euro plus VAT. The collection of items stored is only possible after appointment confirmation.
§ 11
This auction conditions apply to all homes (Stuttgart and Leinf -. Echterdingen), as well as for auctions and sales on site.
§ 12
Place of performance and jurisdiction is Stuttgart. German law applies.
§ 13
catalog owners, auction participants and visitors and buyers in After-insure-so long as they do not express, is contrary to the catalog and / the objects therein described or depicted and exhibited at the auction house from the time of the Third Reich only for the purposes of civic information the defense of unconstitutional efforts of art or science, research or teaching, reporting on events of current affairs or history or similar purposes (§ § 86a, 86 StGB). The Auction House and its consignors offer these items only under these conditions, and then release it only under these conditions.
§ 14
Should conditions be wholly or partially invalid, the validity of the remaining provisions shall remain unaffected.
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Die folgenden Bedingungen gelten sowohl für die Versteigerungen, als auch den Nach/Freiverkauf sowie dem Online-Shop. Das Auktionshaus Eppli versteigert oder verkauft im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Auftraggeber). Die Firma Eppli ist berechtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag bzw. Kauf in dessen Namen geltend zu machen.
§2
Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und können vor der Versteigerung geprüft, anprobiert und besichtigt werden. Das Auktionshaus Eppli (ebenso der Einlieferer) haften nicht für eventuelle Mängel an den Gegenständen. Alle Angaben und Beschreibungen der Gegenstände sind keine zugesicherten
Eigenschaften gemäß § 459 BGB.
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§5
Mit der Abgabe eines schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Gebots und dessen Zuschlag kommt ein unwiderruflicher Kaufvertrag zu Stande, der zur Abnahme und Zahlung des Zuschlagpreises zuzüglich Aufgeld verpflichtet. Gibt es Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag oder wurde ein Gebot übersehen, entscheidet der Auktionator ob er den Zuschlag für unwirksam erklärt und den Artikel neu aufruft.
§6
Ist der Zuschlag erteilt, gehen alle Risiken auf den erfolgreichen Bieter über (z.B. Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung). Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Zuschlags zuzüglich Aufgeld an den Bieter über.
§7
Im Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 20% bereits enthalten.
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Der Kaufpreis ist innerhalb von 7 Tagen fällig und die Gegenstände sind abzuholen (bei Auktionen vor Ort
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Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung und es wird ein Säumniszuschlag von 3% berechnet. Bei weiterem Verzug kann die Firma Eppli wahlweise Erfüllung des Kaufvertrags oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Gegenstände können in einer neuen Auktion nochmals aufgerufen werden. Eventuelle Mindererlöse sowie die Kosten und Gebühren des neuerlichen Aufrufs gehen zu Lasten des säumigen Bieters. Mit dem neuerlichen Zuschlag erlöschen die Rechte des säumigen Bieters aus dem vorherigen Zuschlag.
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Kommt der Käufer mit der Abholung in Verzug wird für die Einlagerung pro Lot und pro Tag eine Gebühr von 5.- Euro zuzüglich MwSt berechnet. Die Abholung der eingelagerten Gegenstände ist nur nach Terminbestätigung möglich.
§11
Diese Versteigerungsbedingungen gelten für alle Häuser in (Stuttgart und Leinf.- Echterdingen), sowie für Versteigerungen und Verkäufe vor Ort.
§12
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt deutsches Recht.
§13
Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Besucher und Käufer im Nachverkauf versichern -solange sie sich nicht gegenteilig äußern-, dass sie den Katalog und / die darin beschriebenen oder abgebildeten und im Auktionshaus ausgestellten Objekte aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Das Auktionshaus und seine Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie nur unter diesen Voraussetzungen ab.
§14
Sollten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.
The following conditions apply to both the auction and the To / sale as well as the online store. The auction house Eppli auctioned or sold in the name and on behalf of the consignor (client). The company Eppli is entitled to exercise all rights of the Consignor from the award or purchase claims on its behalf.
§ 2
The for auction items are needed and can be checked prior to the auction, and tried on the public. The auction house Eppli (as the Vendor) shall not be liable for any defects in the goods. All information and descriptions of the items are not warranted
characteristics according to § 459 BGB.
§ 3
The auctioneer can combine lot numbers, separate, withdraw, or call out of order.
decide on the acceptance or rejection of a bid.
§ 4
The Auction House shall not be liable for Eppli error. The liability is limited to intent and gross negligence of the house, and all employees and agents (eg legal defects, failure to comply, impossibility, negligence in contracting, tort).
§ 5
By submitting a written, telephonic or personal commandment and its supplement is a irrevocable purchase agreement to pass, the obligation to accept and pay the hammer price plus premium. Is there disagreement about the contract or was overlooked a bid, the auctioneer will decide whether he declared the contract null and void and re-invokes the article.
§ 6
If the tender is accepted all risks to the successful tenderer (eg risk of accidental loss or accidental deterioration). Ownership is only after complete payment of the surcharge on plus premium to the bidder.
§ 7
In the hammer price a premium of 20% is already included.
§ 8
The purchase price is due within 7 days and the items must be collected (at auction on site
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§ 9
In late payment, a reminder is sent and it is calculated a late payment charge of 3%. Upon further delay the company Eppli can demand performance of the purchase contract or damages for non-performance. The objects can be called in a new auction again. Any losses realized and the costs and fees of the recent call will be charged to the defaulting bidder. With the recent award, the rights of the defaulting bidder from the previous surcharge.
§ 10
If the purchaser is in default of the pickup is a charge of 5 for storage per Lot per day - Euro plus VAT. The collection of items stored is only possible after appointment confirmation.
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This auction conditions apply to all homes (Stuttgart and Leinf -. Echterdingen), as well as for auctions and sales on site.
§ 12
Place of performance and jurisdiction is Stuttgart. German law applies.
§ 13
catalog owners, auction participants and visitors and buyers in After-insure-so long as they do not express, is contrary to the catalog and / the objects therein described or depicted and exhibited at the auction house from the time of the Third Reich only for the purposes of civic information the defense of unconstitutional efforts of art or science, research or teaching, reporting on events of current affairs or history or similar purposes (§ § 86a, 86 StGB). The Auction House and its consignors offer these items only under these conditions, and then release it only under these conditions.
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Should conditions be wholly or partially invalid, the validity of the remaining provisions shall remain unaffected.