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Montblanc. Patronenfüllfederhalter mit Goldfeder 585, Kugelschreiber. Gehäuse Metall vergoldet. Gehäusegravur "Heinrich Heller".

€ 25
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€ 25

Auktion 176: Kunst | Antiquitäten | Gemälde | Grafik

Auktionsdatum
Lose: 1-1033
Ort der Versteigerung
Friedrich-Ebert-Ring 12
Koblenz
56068
Germany

Versand | Zoll

Auf Kundenwunsch organisieren wir den Versand der Objekte. Nach Erhalt einer schriftlichen Versandanweisung wird der Versand von uns organisiert und bestmöglich ausgeführt. Bitte verwenden Sie unser Formular „Versandanweisung“, das den per E-Mail oder per Post zugestellten Rechnungen beiliegt oder drucken Sie es hier erneut aus. Ohne eine ausgefüllte Versandanweisung erfolgt kein Versand. Die Zahlung der Versandkosten alleine genügt nicht zur Ausführung des Versandes. Auf Wunsch organisieren wir für Sie adäquate und versicherte Transporte durch Post- oder Kurierdienste oder Speditionen weltweit. Bei einem Versand in ein Nicht-EU-Land ist bei einem Gesamtwarenwert ab € 1.000,- die Vorlage von Ausfuhrgenehmigungen beim Zoll zwingend erforderlich. Für die Erstellung dieser Papiere berechnen wir netto mindestens € 35,-

Wichtige Informationen

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AGB

 

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung findet im fremden Namen und für fremde Rechnung statt. Durch ein Gebot werden diese Versteigerungsbedingungen anerkannt.

2. Alle Versteigerungsobjekte sind gebraucht und können vor der Versteigerung zu der angegebenen Zeit am angegebenen Ort besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Sachmängel. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogangaben dienen lediglich der Information und sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Das gilt auch für Angaben über die geographische Herkunft von Objekten. Vereinbarte Beschaffenheit sind nur die Katalogangaben über die ‘Urheberschaft‘, die ‘Signatur‘ und das ‘Material‘. Eine besondere Garantie, aus der sich weitergehende Rechte des Käufers ergeben sowie weitere Rechtsansprüche werden vom Versteigerer hinsichtlich der entsprechenden Beschaffenheit ausdrücklich nicht übernommen. Die Vereinbarung über die ‘Urheberschaft‘, die ‘Signatur‘ und das ‘Material‘ begründet auch keine strengere als die im Gesetz vorgesehene Haftung, vgl. §§ 276 Abs. 1, 443, 477 BGB. Die Haftung des Versteigerers für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene mündliche Äußerungen sowie schriftliche Zustandsberichte (sog. Condition Reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand nach Einschätzung des Versteigerers. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht in jedem Falle angegeben, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Zustandsbeschreibungen werden erst ab einem Limit von 150,00 € beantwortet. E N G E L KUNSTAUKTIONEN übernimmt des weiteren keinerlei Garantie auf die Funktionsfähigkeit von Uhrwerken, die Angabe „gangbar“ im Katalogtext stellt lediglich eine Hilfsangabe für den Bieter dar, dass das Uhrwerk augenscheinlich ohne jegliche Gewähr läuft. Ebenso wird keinerlei Garantie auf die Originalität der einzelnen Uhrwerksegmente übernommen.Abweichungen zwischen den Katalogbeschreibungen und dem tatsächlichen Zustand der Ware bedingen kein Rückgaberecht des Käufers, da ausreichend Gelegenheit zur Besichtigung vorhanden ist. Der Nachweis der Unechtheit obliegt dem Käufer. Stellt der Käufer innerhalb von sechs Monaten vom Zeitpunkt des Zuschlages an fest, dass der von ihm ersteigerte Gegenstand unecht ist, kann er den Kauf rückgängig machen (Wandlung). Die Unechtheit ist schriftlich durch Gutachten zu Lasten des Käufers zu bestätigen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Versteigerungsgegenstand nicht in dem gleichen Zustand, in dem er sich am Versteigerungstag befunden hat, an den Versteigerer zurückgegeben wird. Der Zeitpunkt der Kenntnisnahme ist nachzuweisen. Das Verlangen auf Durchführung der Wandlung ist mit einer genauen Beschreibung der vom Käufer erhobenen Beanstandungen unter Bekanntgabe des Datums, an dem der Gegenstand erworben wurde, an den Versteigerer zu übermitteln. Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen. Rücksendungen werden ohne vorherige Vereinbarung nicht angenommen. Gleiches gilt für unfreie Sendungen; die Kosten einer Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.

3. Gesteigert wird in der Regel um 10 % des Ausrufpreises (von vollen Hundert oder Tausend, ab 100,00 € bis 300,00 €, ab 1000,00 € bis 3000,00 € etc., darüber um jeweils 50,00 €, 500,00 € etc.), bis 100,00 € jedoch mindestens um 5,00 €. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann den Zuschlag als Vertreter des Auftraggebers verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Bieter, der dem Versteigerer nicht bekannt ist oder mit dem eine Geschäftsverbindung noch nicht besteht, nicht spätestens bis zum Beginn der Versteigerung Sicherheit in Form von Bankauskünften oder Garantien leistet. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wird ein Gebot abgelehnt, so bleibt das vorangegangene Gebot wirksam. Bei einem unter Vorbehalt erteilten Zuschlag bleibt der Bieter einen Monat an sein Gebot gebunden. Ein unter Vorbehalt erteilter Zuschlag wird nur wirksam, wenn E N G E L KUNSTAUKTIONEN das Gebot innerhalb eines Monats nach dem Tag der Versteigerung schriftlich durch entsprechende Rechnungsstellung bestätigt. Gibt nach der Auktion ein Kaufinteressent für einen Gegenstand, der unter Vorbehalt zugeschlagen wurde, ein Gebot in Höhe des Limitpreises ab, erhält dieser Interessent sofort und ohne Verständigung des bisherigen Meistbietenden den vorbehaltslosen Zuschlag.Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand nochmals aufgeboten. Werden auf einen Gegenstand mehrere gleich lautende Gebote abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag. Im Katalog sind Limitpreise angegeben, die bis zu 50 % unter dem festgesetzten Schätzpreis liegen. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Katalogangaben zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang sowie mündlich durch den Versteigerer unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Die berichtigten Angaben treten anstelle der Katalogbeschreibungen.Der Versteigerer ist berechtigt, die im Versteigerungskatalog aufgeführten Gegenstände außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie Katalognummern zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen. Der Bieter kann sich über einen schriftlichen Auftrag durch den Versteigerer vertreten lassen. Der Auftrag muss spätestens 24 Stunden vor der Versteigerung eingegangen sein. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben. Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Name und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Andernfalls kommt der Kaufvertrag bei Zuschlag mit dem Bieter zustande. Mit Zustimmung von E N G E L KUNSTAUKTIONEN ist auch telefonisches Mitbieten während der Auktion möglich. Dies geschieht ausschließlich für einzelne Katalognummern mit einem Limitpreis ab 250,00 €.Ein entsprechender Auftrag muss ebenfalls mindestens 24 Stunden vor der Versteigerung vorliegen. Für das Nichtzustandekommen und die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen oder Übermittlungsfehler übernimmt E N G E L KUNSTAUKTIONEN keine Haftung. Auch können seitens des Bieters keine finanziellen Ansprüche geltend gemacht werden. Vielmehr erhält in einem solchen Fall der Auftraggeber den Zuschlag zum Limit, sofern kein anderes höheres Gegengebot vorliegt. Ferner können auch im Internet (www.engel-kunst.com) Kaufaufträge erteilt werden. Mit der Abgabe eines Gebotes im Internet durch Übersendung einer e-mail (info@engel-kunst.com) an E N G E L KUNSTAUKTIONEN erkennt der Bieter die Versteigerungsbedingungen an, sein Gebot unterliegt den für schriftliche Aufträge geltenden Bedingungen. Vorgenannte Aufträge müssen das Objekt unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich; Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters.

Für die aktive Teilnahme an der Versteigerung über das Internet (Live Online Bieten) ist eine Registrierung sowie eine anschließende Freischaltung durch E N G E L Kunstauktionen erforderlich. Gebote, die bei E N G E L Kunstauktionen während einer laufenden Versteigerung via Internet eingehen, werden im Rahmen der laufenden Versteigerung nur dann berücksichtigt, wenn es sich um eine live im Internet übertragene Versteigerung handelt. Im Übrigen sind Internet-Gebote nur dann zulässig, wenn der Kunde von E N G E L Kunstauktionen zum Bieten über das Internet durch Zusenden eines Benutzernamens und eines Passwortes zugelassen worden ist. Internet-Gebote sind nur dann gültig, wenn Sie durch den Benutzernamen und das Passwort zweifelsfrei dem Kunden zuzuordnen sind. Die über das Internet übertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert. Die Richtigkeit der Protokolle wird vom Kunden anerkannt, dem jedoch der Nachweis ihrer Unrichtigkeit offen steht. Live-Gebote werden wie Gebote aus dem Versteigerungssaal berücksichtigt. Auch bei Internet-Geboten haftet E N G E L Kunstauktionen nicht für das Zustandekommen der technischen Verbindung oder für Übertragungsfehler. In Fällen des schriftlichen, telefonischen und Internet-Gebotes finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312 b – 312 d BGB) keine Anwendung.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar auf den Käufer über. Eine Auslieferung vor der vollständigen Bezahlung erfolgt nicht. Das Eigentum bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten.

5.Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 23 % erhoben zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld. Für die Nutzung des Onlinedienstes bei Live Online Bieten über das Auktionsportal lot-tissimo erhöht sich das Aufgeld um 5 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer auf das Aufgeld.Sofern der ersteigerte Gegenstand von einem im Ausland ansässigen Käufer ins Nicht-EU-Ausland mitgenommen wird, wird ihm die auf die Provision des Versteigerers entfallende Umsatzsteuer erstattet, sobald dem Versteigerer der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegt. Von der Umsatzsteuer befreit sind auch Auslieferungen an Unternehmen in EU-Mitgliedsländern bei Angabe der USt.-ID-Nr.. Bei einem Versand in ein Nicht-EU-Land ist bei einem Gesamtwarenwert ab 1.000,00 € die Vorlage von Ausfuhrgenehmigungen beim Zoll zwingend erforderlich. Für die Erstellung dieser Papiere berechnen wir mindestens netto 35,00 €.

Unsere Auktionen werden live im Internet übertragen. Dadurch bieten wir Ihnen die Möglichkeit per Mausklick an der Versteigerung teilzunehmen. Sie registrieren sich vorab über unsere Homepage für die Auktion. So können Sie live während der Auktion von Ihrem PC, Tablet oder Smartphone aus mitbieten. Neukunden müssen zusätzlich unsere Erstbieter-Anmeldung ausfüllen und ihren Personalausweis vorlegen.

6. Käufer müssen am Versteigerungstag bar an den Versteigerer bezahlen. Eine Stundung des Gesamtbetrages findet nicht statt. EC-Karten (und Schecks uns persönlich bekannter Kunden) werden vom Versteigerer lediglich zahlungshalber entgegengenommen und als Erfüllung erst nach vorbehaltloser Bankengutschrift anerkannt (2-4 Wochen). Die Aushändigung/Versand der Ware erfolgt erst nach dieser Frist. Schecks ausländischer Banken werden nicht akzeptiert. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung des Büros einer besonderen Nachprüfung und evtl. Berichtigung; Irrtum vorbehalten! Alle Steuern, Kosten, Gebühren der Überweisung oder der Scheckeinlösung und der E N G E L KUNSTAUKTIONEN in Abzug gebrachten Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. Kursverluste bei Zahlung in anderer Währung gehen zu Lasten des Käufers. Erworbene Objekte können nur nach vollständig erfolgter Zahlung an den Käufer ausgehändigt werden.

7. Bei Abnahmeverweigerung oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden und Kosten. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts oder Rückgabe nach Ziffer 2 erlöschen alle Rechte des Käufers am ersteigerten Objekt und E N G E L KUNSTAUKTIONEN ist berechtigt, Schadenersatz in Höhe des entgangenen Entgelts auf das Objekt (Einliefererkommission und Aufgeld) zu verlangen. Muss der Gegenstand nochmals versteigert werden, haftet der Käufer für den Ausfall und alle Kosten. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. E N G E L KUNSTAUKTIONEN hat das Recht ihn von weiteren Geboten in Versteigerungen auszuschließen und Namen und Adresse zu Sperrzwecken an andere Auktionshäuser weiterzugeben. Versäumt der Käufer die mit Rechnungsstellung beginnende Zahlungsfrist von 8 Tagen, so gerät er in Verzug. Damit schuldet er Verzugszinsen von diesem Tag an in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Bankzins p. a. bis zum Eingang der Zahlung. Der Versteigerer ist berechtigt, Ware, die nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt und abgeholt wird, auf Kosten und Gefahr des Käufers bei E N G E L KUNSTAUKTIONEN zwischenzulagern oder einer Spedition zur Einlagerung zu übergeben. Die Kosten für eine Zwischenlagerung bei E N G E L KUNSTAUKTIONEN betragen pro Tag mindestens 5,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für verkaufte Gegenstände.

8. Der Bieter ist damit einverstanden, dass sein Name, Adresse und Käufe zur Durchführung und Abwicklung seines Gebots sowie zum Zwecke der Information über künftige Auktionen und Angebote elektronisch von

E N G E L KUNSTAUKTIONEN gespeichert und verarbeitet werden. Sollte der Bieter im Rahmen der Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, stimmt er zu, dass dies in eine Sperrdatei, die anderen Auktionshäusern zugänglich ist, aufgenommen werden kann. Der Datenerhebung und weiteren Nutzung kann durch Streichen dieser Klausel oder jederzeit durch spätere Erklärung gegenüber E N G E L KUNSTAUKTIONEN mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.

9. Abwesende Käufer sind verpflichtet, die Gegenstände unverzüglich nach Mitteilung des Zuschlages bei E N G E L KUNSTAUKTIONEN abzuholen. Auf Wunsch des Käufers organisiert E N G E L KUNSTAUKTIONEN die Versicherung und den Transport der Objekte zum Käufer nur auf dessen schriftliche Anweisung. Der Versand durch ein Versandunternehmen und die erforderliche Verpackung werden ausnahmslos auf Kosten und

Gefahr des Käufers ausgeführt. E N G E L KUNSTAUKTIONEN vergütet weder Bruch noch Fehlendes, da auf sorgfältigste Verpackung gesehen und genau nachgeprüft wird. Vollständige Lieferung der in Auftrag gegebenen Waren in einer Sendung kann E N G E L KUNSTAUKTIONEN nicht gewährleisten; etwa fehlende Gegenstände werden baldmöglichst nachgesendet.

10. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf oder Freiverkauf von Auktionsware nach oder vor der Versteigerung. Der Nach- und Freiverkauf sind Teil der Versteigerung. Bei Nachgeboten erteilt der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag. Bei Objekten, die mit „o.L.“ (ohne Limit) ausgezeichnet sind, erhalten Sie den Preis auf Anfrage. Der Interessent verzichtet gem. § 151 BGB auf die Annahme des Antrages. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312 b – 312 d BGB) finden keine Anwendung. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn

E N G E L KUNSTAUKTIONEN das Gebot durch Rechnungsstellung annimmt. Das Aufgeld beträgt 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer auf das Aufgeld bei Frei- oder Nachverkäufen unter dem Limit.

11. Jeder Besucher haftet für durch ihn verursachte Schäden an Gegenständen in den Geschäftsräumen.

12. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Beziehungen zwischen dem Käufer und E N G E L KUNSTAUKTIONEN. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des

Käufers ist Koblenz (Sitz E N G E L KUNSTAUKTIONEN). Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf der zur Auktion eingelieferten Objekte. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Versteigerungsbedingungen maßgeblich.

 

Wolfgang Engel

öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Stand: Januar 2023

 

CONDITIONS OF SALE

1. Auctions take place in the name and for the account of third parties. By placing a bid the buyer acknowledges these Conditions of Sale.

2. All objects to be auctioned are second-hand and may be viewed and inspected before the auction at the times and place stated. The auctioneer does not assume any guarantee for defects. The catalog information made to the best of our knowledge and belief is for information purposes only and is not a contractual quality statement or guarantee in the sense of purchase law. This also applies to information about the geographical origin of objects. Agreed condition are only the catalog information about the ‚authorship‘, the ‚signature‘ and the ‚material‘. A special guarantee, from which further rights of the buyer arise as well as further legal claims are expressly not accepted by the auctioneer regarding the appropriate condition. The agreement on ‚authorship‘, the ‚signature‘ and the ‚material‘ does not justify any stricter liability than that provided for by law. §§ 276 para. 1, 443, 477 German civil code, BGB. The liability of the auctioneer for injury to life, body and health remains unaffected. At the request of the interested parties verbal statements as well as written status reports (so-called Condition Reports) serve only for the orientation of the external condition after estimation of the auctioneer. Impairment of the state of preservation is not indicated in every case, so that missing information also does not constitute a conditional agreement. State descriptions will be answered only for objects starting from a limit price of 150,00 €. Furthermore, the term „passable“ in the catalog text merely provides an indication that the movement is running without any guarantee whatsoever. Likewise, no guarantee is given to the originality of the individual movement segments. Deviations between the descriptions found in the catalogue and the actual condition of the goods shall not establish a right of redemption for the buyer because there are sufficient opportunities for inspecting the goods beforehand. Proof that goods are not genuine must be brought by the buyer. If the buyer ascertains within six months that the object purchased is not genuine, he shall have the right to cancel the sale. The claim of falseness must be confirmed by a written expert‘s report. The costs for an expert’s report shall be at the buyer’s expense. Cancellation of the sale shall be excluded if the item is returned to the auctioneer in a state other than that in which it was found to be on the day of the auction. The time of discovery must be verified. Demands for cancellation must be sent to the auctioneer accompanied by an exact description of the complaints made by the buyer and must include the date on which the item was acquired. There is no right of balance sheet contraction. Reshipments will not be accepted without an arrangement in advance. Same applies for no prepayed reshipments; it‘s at the buyer‘s expense.

3. Bids are normally in stages of 10 % of the reserve price (from a full hundred or thousend from € 100,00 to € 300,00, from € 1000,00 to € 3000,00 etc., above this by 50,00 €, 500,00 € etc.), up to € 100,00 but not less than € 5,00. Items will be knocked down if no higher bid is received after the highest bid has been called three times. The auctioneer may refuse to knock an item down as the principal‘s representative or may knock it down subject to reservation. This applies in particular when a bidder, who is not known to the auctioneer or with whom there is no business relationship as yet, does not provide security in form of bank information or guarantees until – at the latest – the start of the auction. In principle, however, no entitlement to having a bid accepted exists. If a bid is refused, the previous bid remains valid. A bidder remains bound to a bid that has been accepted subject to reservation for a period of one month. A bid accepted subject to reservation only becomes valid if E N G E L Fine Art Auctions confirms the bid in writing one month after the date of the auction by submitting a corresponding invoice. If, after the auction, a prospective buyer submits a bid in the amount of the limit price for an item that was added subject to reservation, this prospective buyer receives the unconditional knock-down immediately and without agreement from the previous highest bidder. In the event of differences of opinion regarding the knockdown, the item will be offered again. If several equal bids are received for an item, a decision on the knockdown will be made by drawing lots. The catalogue contains limit prices which are up to 50 % below the fixed estimated prices. The auctioneer reserves the right to correct catalog information. This correction is made by written notice and verbally by the auctioneer immediately before the auction of the individual item. The corrected information replaces the catalog description. The auctioneer may auction the items shown in the auction catalogue in a different sequence, or separate catalogue numbers, combine them or leave them out altogether. All bids are considered as submitted by the bidder on his own behalf and for his own account. If a bidder wishes to bid on behalf of a third party he must notify this 24 hours prior the start of the auction, stating name and address of the party he is representing and submitting a written power of attorney. Otherwise the purchase contract is concluded with the bidder when the bid is accepted. Subject to E N G E L Fine Art Auctions approval, bids may also be made in writing or by telephone. Telefphone bids are done exclusively for individual catalog numbers with a limit price starting from € 250.00. As a rule, bids made in writing or by telephone are admitted if the bidder asks E N G E L Fine Art Auctioneers for permission at least 24 hours before the auction begins. E N G E L Fine Art Auctioneers shall not assume any guarantee for the handling of written bids or bids made by telephone. In particular,

E N G E L Fine Art Auctions shall not be liable for faults in communication or for telephone connections being set up or maintained. In no case the bidder can claim E N G E L Fine Art Auctioneers rather the bidder gets the knock down for the limit price if there is no other, higher bid is made. Interested parties may also place their orders via internet (www.engel-kunst.com). With his bid in the internet and by sending an e-mail to the auction house (info@engel-kunst.com) the bidder accepts the conditions of sale of the auction house, and his bid is subject to the same conditions which are valid for written orders. The order must stipulate the Work of Art, giving the catalogue number and the catalogue name. In cases where clarity is lacking the catalogue number is decisive; any uncertainties shall be the bidder’s responsibility. For the active participation in the auction via the Internet (Live Online Bidding) a registration as well as a following activation by E N G E L Fine Art Auctioneers is necessary. Bids received via the Internet at E N G E L Fine Art Auctioneers during an ongoing auction will only be considered in the current auction if the auction is live on the Internet. Incidentally, Internet bids are only permitted if the customer has been approved by E N G E L Fine Art Auctioneers for bidding via the Internet by sending a username and password. Internet bids are only valid if they are unambiguously assigned to the customer through the username and password. The bids transmitted over the Internet are logged electronically. The accuracy of the logs is recognized by the customer, but proof of their incorrectness is available. Live bids are considered in the same way as bids from the auction room. Also in the case of internet bids, E N G E L Fine Art Auctioneers is not liable for the occurrence of the technical connection or for transmission errors. In cases of written, telephone and internet bids, the provisions on distance selling contracts act (§ § 312 b - 312 d German Civil Code, BGB) do not apply.

4. Knocking down obliges the bidder to accept the item. With the fall of the hammer, the risks to goods bought at the auction pass directly to the buyer. Delivery of the goods will not take place until the purchase price has been paid in full. Title to the goods is retained until the purchase price has been paid in full.

5.A premium of 23 % calculated on the hammer price plus 19 % VAT calculated on the premium only will be charged. For the use of the online service for live online bidding via the auction portal lot-tissimo, the buyers‘s premium increases by 5% plus 19% VAT on the buyer‘s premium. In the event that the items bought at an auction are taken by a buyer resident abroad to a non-EU country, the VAT due on the auctioneer‘s commission shall be reimbursed as soon as verification of the export and the customer‘s identity has been submitted to the auctioneer. Export deliveries within the EU are exempt from the VAT in case of companies with VAT ID Nos.. With a dispatch to a non-EU country with a total value of goods starting from 1.000,00 € the presentation of export permits with the customs is absolutely necessary. For the preparation of these papers, we charge at least net 35,00 €.

Our auctions are live available on the internet. Thus, we offer you the opportunity to participate in the auction by mouse click. You register in advance via our homepage for the auction. So you can work live during the auction from your PC, tablet or smartphone. New customers must also fill in our initial vendor registration and submit their identity card.

6. Buyers must pay the auctioneer in cash on the day of the auction. Extensions will not be granted for the overall sum. The auctioneer will accept EC-cards (and cheques of personally known customers) on account of payment only and will not accept them in fulfilment until they have been credited to his account without reservation (2-4 weeks). The handover /shipping of the items bought at an auction will take place after this period of time only. Cheques issued by non German banks will not be accepted. As the office may have a great deal of work, receipts and invoices issued during or immediately after an auction should be checked carefully and corrected if necessary; errors excepted! In case of remittance or payment in other currencies, exchange losses and bank expenses go to the account of the purchaser. All taxes, costs and fees for noncash payments (including the bank charges charged to E N G E L Fine Art Auctioneers) shall be at the buyer’s expense. Purchases shall be retained by E N G E L Fine Art Auctioneers until the full purchase price plus any related charges have been paid.

7. If the buyer refuses to accept the goods or defaults on payment he shall be liable for all damage and costs resulting from this. In such cases the auctioneer may demand either fulfilment of the contract of sale or damages for non-fulfilment or may rescind the contract. In the event of rescission or return according to no. 2, all of the buyer’s rights to the purchased object shall lapse and E N G E L Fine Art Auctioneers shall be entitled to demand amounting to the lost fee for the

object (consignor commission and premium). If the object has to be

re-auctioned, the buyer shall be liable for all losses and costs. The buyer shall not be entitled to additional sales revenue. E N G E L Fine Art

Auctioneers has the right to exclude him from further bids in auctions and to pass his name and address on to other auction houses for the purpose of banning him. If the buyer fails to pay within the period of 8 days beginning with the date of invoicing he shall be deemed to be in default. He shall then be liable for payment of default interest to the amount of 5 % above the bank interest rate p.a. as amended until payment is received. The auctioneer has the right to have goods stored which are not paid and collected within

8 days of the date of the invoice at the buyers expense. The storage cost is 5,00 € plus VAT per day, minimum. The auctioneer shall not be liable for objects sold.

8. The buyer agrees that his name, address and any consignments being stored electronically and processed by E N G E L Fine Art Auctioneers for the purpose of fulfilling and performing the contractual relationship, as well as to provide information about future auctions and offers. Should the buyer not meet the contractional obligations, within the scope of fulfilling and performing this contractual relationship, then he consents to this fact being added to a list which will be accessible to other auction houses. The buyer is entiteld to object to the future collection and use of data by removing the said clause or by submitting notice to E N G E L Fine Art Auctioneers at a later date.

9. Buyers who are not present must collect the items immediately after

E N G E L Fine Art Auctioneers has advised them that the bid has been successful. E N G E L Fine Art Auctioneers shall organise the insurance and shipment of the work of art to the buyer only upon latter’s written instruction. Shipping carried out by a fright forwarder and packing will be done without exception at the buyer‘s expense and risk. E N G E L Fine Art Auctioneers doesn‘t repay for demages or missing items, elaborate packing and verifying is a matter of course. Complete delivery in one shipment can not be guaranteed. Missing items will be shiped as soon as possible.

10. The above conditions apply analogously to the subsequent sale or sale by private contract of auctiongoods after or before the auction. Subsequent sale is part of the auction. In the event of post-bids, the interested party shall provide instructions in writing or via telephone to submit a bid of a certain amount. For objects marked „o.L.“ (without limit), you will receive the price on request. The interested party abandons the right according section 151 German Civil Code, BGB of the acception of the application. The provisions on distance contracts (section 312 b – 312 d German Civil Code, BGB) do not apply. A contract is concluded only after E N G E L Fine Art Auctioneers accepts the bid by issuing an invoice. The premium will be 26 % plus 19 % VAT on the premium only for sales below the limit price.

11. Visitors shall be liable for any damage they cause to objects in the auction rooms.

12. These Auction Terms and Conditions shall govern all relations between the buyer and E N G E L Fine Art Auctioneers The buyer’s General Commercial Terms and Conditions shall not apply. There are no verbal ancillary agreements. Amendments must be made in writing to be valid. The location of the auctioneer‘s business operation shall be regarded as the sole place of fulfilment for all the buyer‘s obligations. The exclusive place of venue is Koblenz. German law shall apply; the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) shall not apply. The foregoing provisions shall also apply mutatis mutandis to the private sale of the items consigned for auction. If any one or more provisions of these Conditions of Sale is or becomes invalid in whole or in part, this shall not affect the validity of the remaining provisions. In case of any discrepancy or doubts between the German and the English version, the German version of this Auction Terms and Conditions shall be valid.

 

Wolfgang Engel

publicly appointed and sworn in auctioneer

 

January 2023

 

Vollständige AGBs