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A1411 | A1411
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Verbraucher im Sinne der Versteigerungsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen ge treten
wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Unternehmer im Sinne dieser Versteigerungsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Per -
sonengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selb stän digen
beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Bieter und Ersteigerer im Sinne der Versteigerungsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2
Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von der Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH durchgeführt. Die
Versteigerung erfolgt auf Namen und Rechnung des Einlieferers.
§ 3
1. Bieter müssen vor der Abgabe eines Gebotes gegen Angabe der Personalien eine Bieternummer lösen. Das Auktionshaus
kann einen offiziellen Identitätsnachweis, eine Bankreferenz und/oder Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen der Düssel -
dorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf. GmbH, eine Person nicht an der Auktion teilnehmen zu lassen.
2. Gebote werden in der Regel anlässlich der Auktion persönlich und direkt durch deutliche Kundgabe an den Auktionator abgegeben.
Will ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dies vor Versteigerungsbeginn unter Nennung
von Namen und Anschrift des Vertretenen mitteilen, ansonsten wird er selbst verpflichtet.
3. Bietaufträge für den Fall, dass der Bietende nicht persönlich an der Auktion teilnehmen kann, müssen bis spätestens 24 Stunden
vor Auktionsbeginn in Schriftform abgegeben werden oder per Post bzw. per Fax der Firma Düsseldorfer Auk tionshaus
H. Steinbüchel Nachf. GmbH zugehen. Die Angaben müssen klar und vollständig sein. Zusätzliche Bedingungen, die durch
den Bieter angebracht werden, sind ungültig. Bei gleichem Höchstbetrag von Bietaufträgen wird lediglich der jenige Bietauftrag
berücksichtigt, welcher früher eingetroffen ist.
Telefonische Bietaufträge können im Einzelfall zugelassen werden. Ein Anspruch hierauf kann nicht erhoben werden. In diesem
Fall müssen alle erforderlichen Angaben ebenfalls bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn der Düsseldorfer Auktionshaus
H. Steinbüchel Nachf. GmbH vorliegen. Der telefonische Bieter verpflichtet sich, wenn er während der Auktion nicht erreicht
wird, den im Katalog angegebenen Limitpreis als Gebot zu akzeptieren.
4. Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen.
5. Der Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog genannten Limitpreis. Regelmäßig wird um 10 % gesteigert. Ein erklärtes
Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung über den betreffenden Gegenstand wirksam. Der Zuschlag wird erteilt,
wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird und der vom Ein sender vorgeschriebene
Mindestpreis erreicht ist.
6. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht
innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einsender nicht genehmigt
oder bietet jemand das Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden
abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen, sich über die Genehmigung seines Ge botes selbst
zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der schriftlichen Benach richtigung an die vom
Bieter genannte Adresse.
7. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt das vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere
Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Uneinigkeit über einen Zuschlag kann der
Versteigerer nach seinem freien Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den
Gegenstand nochmals aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer diesem
trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiter verfolgen, er kann aber auch den Zuschlag auf
das nächstniedrigere Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen.
§ 4
1. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit ihm gehen die Gefahr für vom Versteigerer nicht zu vertretende Verluste,
Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Unternehmer über. Bei einem Verbraucher geht die vorgenannte Gefahr
mit Übergabe des ersteigerten Gutes über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Ersteigerer im Verzug der Annahme ist
2. Der Kaufpreis besteht aus der Zuschlagssumme und einem darauf erhobenen Aufgeld von 25 % einschließlich der auf das
Aufgeld entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Die Mehrwertsteuer wird nur auf die Provision erhoben.
Sie ist für ausländische Bieter nicht erstattungsfähig.
3. Der gesamte vom Ersteigerer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar bei der Düsseldorfer Auktionshaus, H. Stein -
büchel Nachf. GmbH einzuzahlen, falls das Gebot persönlich abgegeben wurde. Schecks werden erst nach vorbehaltloser
Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt. Bei Erwerb durch erteilten Bieterauftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsdatum fällig und zu erbringen. Die Düsseldorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf. GmbH ist nicht verpflichtet,
Zahlungen in ausländischer Währung entgegen zu nehmen. Nimmt die Düsseldorfer Auktionshaus H. Stein büchel Nachf.
GmbH sie aber an, so gehen Kursverluste, die bei Umwechslung innerhalb angemessener Frist entstehen, sowie Bankspesen
zu Lasten des Ersteigerers.
§ 5
1. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion und während der Ausbietung besichtigt und
geprüft werden. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Die Katalog beschreibungen
stellen weder eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB noch eine Beschaffen heits garantie im Sinne des
§ 443 BGB dar.
2. Gegenüber Unternehmern übernimmt die Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH keine Haftung für offene
oder versteckte Mängel. Alle Ansprüche aus der Versteigerung richten sich grundsätzlich gegen den Einlieferer. Das Düsseldorfer
Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH verpflichtet sich jedoch, unverzüglich vorgetragene und begründete Mängel -
rügen des Erwerbers innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Zuschlag an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten.
Sofern sich für Verbraucher aus dem Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB) gesetzliche Gewährleistungsansprüche ergeben,
wird die Gewährleis tung auf ein Jahr ab Übergabe beschränkt.
3. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet, es sei
denn, dass der Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH grobes Verschulden oder Vorsatz vorzuwerfen ist.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Ver lust des
Lebens.
4. Die in dem Katalog angegebenen Zustandsbeschreibungen beinhalten nur Anhaltspunkte für wichtige Beschädigungen. Das
Fehlen eines solchen Hinweises sagt nicht, dass sich der Gegenstand in gutem Zustand befindet oder frei von Fehlern bzw.
Mängeln ist. Gleiches gilt für Abbildungen, die sich im Katalog befinden. Diese Abbildungen verfolgen den Zweck, den Bieter
bei der Vorbesichtigung zu führen. Auf den Abbildungen nicht erkennbare Fehler oder Mängel besagen nicht, dass das Objekt
sich in gutem Zustand befindet und frei von Fehlern bzw. Mängeln ist.
5. Die Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH behält sich vor, Katalogangaben über das Versteigerungsgut zu
berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt entweder durch einen schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung oder münd lich
durch den Versteigerer unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Für diese Berichtigung haftet die Düssel -
dorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH in dem selben Umfang wie für die ursprüngliche Angabe.
6. Wurde zusätzlich ein Internetkatalog erstellt, sind dennoch – unter Berücksichtigung der Haftungsausschlüsse in den vor -
stehenden Ziffern 1 bis 5 – die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich.
7. Erläuterungen zum Katalog:
a) Figürliche Bronzen
Künstlerangaben beziehen sich auf die geistige Urheberschaft des Modells, die Abgüsse können auch nach dem Tod des
Künstlers entstanden sein. Andere Materialien als Bronze (Zink, Kupfergalvano, Terrakotta etc.) sind ausdrücklich vermerkt.
b) Gemälde und Skulpturen
Die Katalogbeschreibungen über die Herkunft des Werks bzw. den Künstler geben ausschließlich die Meinung der Düssel -
dorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH wider und stellen weder eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des §
434 noch eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 434 BGB dar (vgl. § 5 Ziff. 1). Die Angaben sind wie folgt zu verstehen:
Name ohne Zusatz: ein zweifelsfreies Werk des angegebenen Künstlers
zugeschrieben: wahrscheinlich in Gänze oder in Teilen ein Werk des angegebenen Künstlers
Werkstatt/Schule: aus der Werkstatt des angegebenen Künstlers, vermutlich unter seiner Aufsicht
Umkreis: ein zeitgenössisches Werk, dass den Einfluss des angegebenen Künstlers zeigt
Art des: ein Werk im Stil des angegebenen Künstlers zu späterer Zeit
Nach: eine Kopie eines Werks des angegebenen Künstlers
sign./dat.: das Werk ist von der Hand des Künstlers signiert und/oder datiert
bez.: das Werk ist von anderer Hand signiert/datiert
§ 6
1. Das Eigentum am ersteigerten Gut geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Ersteigerer über. Gerät der Ersteigerer in
Zahlungsverzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Ansprüche auf Ersatz weiterer
Schäden behält sich die Düsseldorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf. GmbH vor. Eine Stundung kann nicht gewährt
werden.
2. Kommt der Ersteigerer mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Düsseldorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf. GmbH Erfüllung
des Kaufvertrags oder Schadensersatz verlangen. Ist eine von der Düsseldorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf.
GmbH mit Androhung der anderweitigen Versteigerung gesetzte Frist zur Nacherfüllung der Zahlung fruchtlos verstrichen,
kann der Schadensersatz auch so berechnet werden, dass die Sache bei einer der nächsten Auktionen nochmals versteigert
wird. Falls hierbei der Gegenstand veräußert wird, erlöschen die Rechte des säumigen Ersteigerers aus dem erteilten Zuschlag.
Er haftet aber für etwaigen Ausfall einschließlich der Kosten der Versteigerung. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
3. Der Ersteigerer kann ein Leistungsverweigerungsrecht sowie ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegen -
anspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
Der Ersteigerer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch
die Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH anerkannt wurden.
4. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglichen freihändigen Erwerb von Auktionsgut.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Bieter bzw. Ersteigerer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder -
vermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Düsseldorf. Dasselbe gilt, wenn der
Bieter bzw. Ersteigerer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Düsseldorf hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Verbraucher im Sinne der Versteigerungsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen ge treten
wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Unternehmer im Sinne dieser Versteigerungsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Per -
sonengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selb stän digen
beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Bieter und Ersteigerer im Sinne der Versteigerungsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2
Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von der Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH durchgeführt. Die
Versteigerung erfolgt auf Namen und Rechnung des Einlieferers.
§ 3
1. Bieter müssen vor der Abgabe eines Gebotes gegen Angabe der Personalien eine Bieternummer lösen. Das Auktionshaus
kann einen offiziellen Identitätsnachweis, eine Bankreferenz und/oder Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen der Düssel -
dorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf. GmbH, eine Person nicht an der Auktion teilnehmen zu lassen.
2. Gebote werden in der Regel anlässlich der Auktion persönlich und direkt durch deutliche Kundgabe an den Auktionator abgegeben.
Will ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dies vor Versteigerungsbeginn unter Nennung
von Namen und Anschrift des Vertretenen mitteilen, ansonsten wird er selbst verpflichtet.
3. Bietaufträge für den Fall, dass der Bietende nicht persönlich an der Auktion teilnehmen kann, müssen bis spätestens 24 Stunden
vor Auktionsbeginn in Schriftform abgegeben werden oder per Post bzw. per Fax der Firma Düsseldorfer Auk tionshaus
H. Steinbüchel Nachf. GmbH zugehen. Die Angaben müssen klar und vollständig sein. Zusätzliche Bedingungen, die durch
den Bieter angebracht werden, sind ungültig. Bei gleichem Höchstbetrag von Bietaufträgen wird lediglich der jenige Bietauftrag
berücksichtigt, welcher früher eingetroffen ist.
Telefonische Bietaufträge können im Einzelfall zugelassen werden. Ein Anspruch hierauf kann nicht erhoben werden. In diesem
Fall müssen alle erforderlichen Angaben ebenfalls bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn der Düsseldorfer Auktionshaus
H. Steinbüchel Nachf. GmbH vorliegen. Der telefonische Bieter verpflichtet sich, wenn er während der Auktion nicht erreicht
wird, den im Katalog angegebenen Limitpreis als Gebot zu akzeptieren.
4. Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen.
5. Der Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog genannten Limitpreis. Regelmäßig wird um 10 % gesteigert. Ein erklärtes
Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung über den betreffenden Gegenstand wirksam. Der Zuschlag wird erteilt,
wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird und der vom Ein sender vorgeschriebene
Mindestpreis erreicht ist.
6. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht
innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einsender nicht genehmigt
oder bietet jemand das Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden
abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen, sich über die Genehmigung seines Ge botes selbst
zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der schriftlichen Benach richtigung an die vom
Bieter genannte Adresse.
7. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt das vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere
Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Uneinigkeit über einen Zuschlag kann der
Versteigerer nach seinem freien Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den
Gegenstand nochmals aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer diesem
trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiter verfolgen, er kann aber auch den Zuschlag auf
das nächstniedrigere Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen.
§ 4
1. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit ihm gehen die Gefahr für vom Versteigerer nicht zu vertretende Verluste,
Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Unternehmer über. Bei einem Verbraucher geht die vorgenannte Gefahr
mit Übergabe des ersteigerten Gutes über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Ersteigerer im Verzug der Annahme ist
2. Der Kaufpreis besteht aus der Zuschlagssumme und einem darauf erhobenen Aufgeld von 25 % einschließlich der auf das
Aufgeld entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Die Mehrwertsteuer wird nur auf die Provision erhoben.
Sie ist für ausländische Bieter nicht erstattungsfähig.
3. Der gesamte vom Ersteigerer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar bei der Düsseldorfer Auktionshaus, H. Stein -
büchel Nachf. GmbH einzuzahlen, falls das Gebot persönlich abgegeben wurde. Schecks werden erst nach vorbehaltloser
Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt. Bei Erwerb durch erteilten Bieterauftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsdatum fällig und zu erbringen. Die Düsseldorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf. GmbH ist nicht verpflichtet,
Zahlungen in ausländischer Währung entgegen zu nehmen. Nimmt die Düsseldorfer Auktionshaus H. Stein büchel Nachf.
GmbH sie aber an, so gehen Kursverluste, die bei Umwechslung innerhalb angemessener Frist entstehen, sowie Bankspesen
zu Lasten des Ersteigerers.
§ 5
1. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion und während der Ausbietung besichtigt und
geprüft werden. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Die Katalog beschreibungen
stellen weder eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB noch eine Beschaffen heits garantie im Sinne des
§ 443 BGB dar.
2. Gegenüber Unternehmern übernimmt die Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH keine Haftung für offene
oder versteckte Mängel. Alle Ansprüche aus der Versteigerung richten sich grundsätzlich gegen den Einlieferer. Das Düsseldorfer
Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH verpflichtet sich jedoch, unverzüglich vorgetragene und begründete Mängel -
rügen des Erwerbers innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Zuschlag an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten.
Sofern sich für Verbraucher aus dem Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB) gesetzliche Gewährleistungsansprüche ergeben,
wird die Gewährleis tung auf ein Jahr ab Übergabe beschränkt.
3. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet, es sei
denn, dass der Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH grobes Verschulden oder Vorsatz vorzuwerfen ist.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Ver lust des
Lebens.
4. Die in dem Katalog angegebenen Zustandsbeschreibungen beinhalten nur Anhaltspunkte für wichtige Beschädigungen. Das
Fehlen eines solchen Hinweises sagt nicht, dass sich der Gegenstand in gutem Zustand befindet oder frei von Fehlern bzw.
Mängeln ist. Gleiches gilt für Abbildungen, die sich im Katalog befinden. Diese Abbildungen verfolgen den Zweck, den Bieter
bei der Vorbesichtigung zu führen. Auf den Abbildungen nicht erkennbare Fehler oder Mängel besagen nicht, dass das Objekt
sich in gutem Zustand befindet und frei von Fehlern bzw. Mängeln ist.
5. Die Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH behält sich vor, Katalogangaben über das Versteigerungsgut zu
berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt entweder durch einen schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung oder münd lich
durch den Versteigerer unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Für diese Berichtigung haftet die Düssel -
dorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH in dem selben Umfang wie für die ursprüngliche Angabe.
6. Wurde zusätzlich ein Internetkatalog erstellt, sind dennoch – unter Berücksichtigung der Haftungsausschlüsse in den vor -
stehenden Ziffern 1 bis 5 – die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich.
7. Erläuterungen zum Katalog:
a) Figürliche Bronzen
Künstlerangaben beziehen sich auf die geistige Urheberschaft des Modells, die Abgüsse können auch nach dem Tod des
Künstlers entstanden sein. Andere Materialien als Bronze (Zink, Kupfergalvano, Terrakotta etc.) sind ausdrücklich vermerkt.
b) Gemälde und Skulpturen
Die Katalogbeschreibungen über die Herkunft des Werks bzw. den Künstler geben ausschließlich die Meinung der Düssel -
dorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH wider und stellen weder eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des §
434 noch eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 434 BGB dar (vgl. § 5 Ziff. 1). Die Angaben sind wie folgt zu verstehen:
Name ohne Zusatz: ein zweifelsfreies Werk des angegebenen Künstlers
zugeschrieben: wahrscheinlich in Gänze oder in Teilen ein Werk des angegebenen Künstlers
Werkstatt/Schule: aus der Werkstatt des angegebenen Künstlers, vermutlich unter seiner Aufsicht
Umkreis: ein zeitgenössisches Werk, dass den Einfluss des angegebenen Künstlers zeigt
Art des: ein Werk im Stil des angegebenen Künstlers zu späterer Zeit
Nach: eine Kopie eines Werks des angegebenen Künstlers
sign./dat.: das Werk ist von der Hand des Künstlers signiert und/oder datiert
bez.: das Werk ist von anderer Hand signiert/datiert
§ 6
1. Das Eigentum am ersteigerten Gut geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Ersteigerer über. Gerät der Ersteigerer in
Zahlungsverzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Ansprüche auf Ersatz weiterer
Schäden behält sich die Düsseldorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf. GmbH vor. Eine Stundung kann nicht gewährt
werden.
2. Kommt der Ersteigerer mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Düsseldorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf. GmbH Erfüllung
des Kaufvertrags oder Schadensersatz verlangen. Ist eine von der Düsseldorfer Auktionshaus H. Steinbüchel Nachf.
GmbH mit Androhung der anderweitigen Versteigerung gesetzte Frist zur Nacherfüllung der Zahlung fruchtlos verstrichen,
kann der Schadensersatz auch so berechnet werden, dass die Sache bei einer der nächsten Auktionen nochmals versteigert
wird. Falls hierbei der Gegenstand veräußert wird, erlöschen die Rechte des säumigen Ersteigerers aus dem erteilten Zuschlag.
Er haftet aber für etwaigen Ausfall einschließlich der Kosten der Versteigerung. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
3. Der Ersteigerer kann ein Leistungsverweigerungsrecht sowie ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegen -
anspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
Der Ersteigerer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch
die Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH anerkannt wurden.
4. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglichen freihändigen Erwerb von Auktionsgut.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Bieter bzw. Ersteigerer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder -
vermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Düsseldorf. Dasselbe gilt, wenn der
Bieter bzw. Ersteigerer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Düsseldorf hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.