Los

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Perlarmband

In Atelier Premiere

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Mettmann, Deutschland
Armband 585 WG / 000, Metallstege, Perlen, Durchmesser ca. 6,92 bis 5,95 mm, 15 Rubine und 8 Diamanten; Länge: ca. 17,0 cm. Zustand: 3-, ein Rubin fehlt
Bracelet 14 k white gold / 000, metal bars, pearls, diameter approx. 6.92 to 5.95 mm, 15 rubies and 8 diamonds; length: approx. 17.0 cm. Condition: 3-, one ruby is missing
Armband 585 WG / 000, Metallstege, Perlen, Durchmesser ca. 6,92 bis 5,95 mm, 15 Rubine und 8 Diamanten; Länge: ca. 17,0 cm. Zustand: 3-, ein Rubin fehlt
Bracelet 14 k white gold / 000, metal bars, pearls, diameter approx. 6.92 to 5.95 mm, 15 rubies and 8 diamonds; length: approx. 17.0 cm. Condition: 3-, one ruby is missing

Atelier Premiere

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Bismarckstraße 7
Mettmann
Deutschland
40822
Germany

Liefer- und Versandkosten

National


2 kg Packet

versichert bis 500,00 € 17,00 € Preis inkl. MwSt.

versichert bis 2.500,00 € 23,00 € Preis inkl. MwSt.

versichert bis 25.000,00 € 35,00 € Preis inkl. MwSt.

5 kg Packet

versichert bis 500,00 € 20,00 € Preis inkl. MwSt.

versichert bis 2.500,00 € 26,00 € Preis inkl. MwSt.

versichert bis 25.000,00 € 38,00 € Preis inkl. MwSt.

10 kg Packet

versichert bis 500,00 € 25,00 € Preis inkl. MwSt.

versichert bis 2.500,00 € 31,00 € Preis inkl. MwSt.

versichert bis 25.000,00 € 43,00 € Preis inkl. MwSt.

Maximal Packet bis 31,5 kg versichert bis 500,00€ 35,00 € Preis inkl. MwSt. 

EU Länder:

1 kg paket:

versichert bis/insured until  500,00 €           25,00 €     Preis inkl. MwSt./ VAT included

versichert bis / insured until 1000,00 €        45,00 €     Preis inkl. MwSt. /VAT included

versichert bis / insured until  2000,00 €        75,00 €    Preis inkl. Mwst./ VAT included

versichert bis / insured until 5000,00 €       100,00 €    Preis inkl. Mwst./ VAT included

 

 


Alle nicht EU Länder - non EU Countries

Versandkosten International -shipment international delivery costs

5 kg Packet

versichert bis/insured until 500,00 € 80,00 €

versichert bis/insured until 1.000,00 € 94,00 €

10 kg Packet

versichert bis/insured until 500,00 € 100,00 €

versichert bis/insured until 1.000,00 € 114,00 €

20 kg Packet

versichert bis/insured until 500,00 € 170,00 €

versichert bis/insured until 1.000,00 € 184,00 €

 

Höhere Versicherungswerte auf Anfrage /higher values on request
Internationale Preise sind steuerfrei-no VAT required
The customer pays the import sales tax and customs duties

Wichtige Informationen

25 % Aufgeld inkl. USt.
Buyer's premium 25 % including VAT

Link Preview Video:
https://youtu.be/j6xWe_ugAww

AGB

 

VERSTEIGERUNGSBEDINGEN FÜR FREIWILLIGE AUKTIONEN

Versteigerin A.K.Hoffmann, Bismarckstr. 7, 40822 Mettmann

 

  1. Die Gegenstände werden ausschließlich in fremdem Namen und für fremde Rechnung versteigert.
  2. Sämtliche Gegenstände können in der Besichtigungszeit vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind sämtliche Gegenstände gebraucht (Gebrauchsspuren); ein gesonderter Hinweis hierauf in der Lotbeschreibung erfolgt nicht. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Eine Gewährleistung bzw. Haftung für offene und verdeckte Mängel wird nicht übernommen. Spätere Beanstandungen, gleich welcher Art, bleiben unberücksichtigt.
  3. Die jeweiligen Lot-Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie stellen keine zugesicherte oder vereinbarte Beschaffenheit bzw. Garantie im Sinne der §§ 443 ff. BGB dar.
  4. Bieter können während der Versteigerung persönlich oder durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter (Präsenzbieter) oder durch ein schriftliches oder telefonisches Gebot sowie online bieten (Fernbieter). Bieter benötigen eine Bieter-Nummer. Die Versteigerin kann die Erteilung einer solchen ohne Angabe von Gründen verweigern. Präsenzbieter haben ihr Gebot hinreichend eindeutig zu erklären. Bei Angeboten, für die ein Startpreis von weniger als EUR 800,00 angesetzt wurde, werden telefonische Gebote nicht angenommen. Fernbieter werden in der Versteigerung durch die Versteigerin oder eine/n Mitarbeiter/in der Versteigerin vertreten. Die Versteigerin ist berechtigt, die Annahme von Geboten von Präsenzbietern oder Fernbietern zu verweigern. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position durch die Versteigerin oder eine/n Mitarbeiter/in der Versteigerin auf deren Kosten angerufen. Eine Garantie für das Zustandekommen der Verbindung übernimmt die Versteigerin nicht. Ebenfalls übernimmt die Versteigerin keine Garantie für die technische Möglichkeit einer Internetverbindung oder der rechtzeitigen Übermittlung von Geboten während einer laufenden Auktion.
  5. Die Steigerungsschritte in der Versteigerung betragen in der Regel bei Geboten bis EUR 100,- je EUR 5.-, ab EUR 100.- je EUR 10.-, ab EUR 1000,- je EUR 20,-, ab EUR 2.000.- je EUR 50.- Ab EUR 5.000.- je EUR 100.-, ab EUR 20.000,- je EUR 200,-. Die Versteigerin kann bei jedem Angebot andere Steigerungsschritte bestimmen, die auch für Fernbieter verbindlich sind.
  6. Bei Angeboten, für die kein Limit festgesetzt wurde, beginnt die Versteigerin mit dem zweithöchsten schriftlichen Gebot. Ist ein Limit angesetzt, beginnt die Versteigerin bei diesem, auch wenn bereits ein höheres Gebot von einem Fernbieter vorliegt. Liegen mehrere Gebote von Fernbietern vor, so beginnt die Versteigerin mit dem zweithöchsten Gebot zuzüglich des jeweiligen Steigerungsschrittes im Sinne von Ziffer 5.
  7. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebots kein höheres Gebot erfolgt. Bei Geboten von Fernbietern wird das letzte vorliegende Gebot mit höchstens dem jeweiligen Steigerungsschritt im Sinne von Ziffer 5 überboten. Bei mehreren gleichen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Gebotseinganges; wurden die Gebote gleichzeitig abgegeben oder ist die Reihenfolge nicht aufklärbar, so erteilt die Versteigerin den Zuschlag nach eigenem Ermessen. Die Versteigerin kann selbst oder im Namen des Auftraggebers die Erteilung des Zuschlages ohne Angabe von Gründen verweigern oder sich vorbehalten.
  8. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Bieter und dem Einlieferer ein Kaufvertrag nach Maßgabe der Versteigerungsbedingungen zustande. Der Zuschlag ist auch dann verbindlich, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot von Fernbietern übersehen wurde. Die Versteigerin haftet gegenüber einem Fernbieter, dessen Gebot übersehen worden ist, nur, sofern ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt; sie haftet in diesem Fall nur für den Vertrauensschaden, jedoch höchstens bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses. Ist das Gebot eines Präsenzbieters übersehen worden, so ist die Versteigerin nach eigenem Ermessen berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Zuschlag zurückzunehmen und den Gegenstand erneut aufzurufen.
  9. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung des Zuschlagpreises zuzüglich des Aufgelds in Höhe von 25 % inkl. 19% MwSt. (Kaufpreis). Eine spätere oder unbare Zahlung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Versteigerin zulässig. Scheckzahlungen gelten erst nach unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Eine Aufrechnung des Erwerbers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; gegen das Aufgeld darf zudem nur mit solchen Forderungen aufgerechnet werden, die sich gegen die Versteigerin richten. Bietern, die über eine Online-Plattform wie zum Beispiel lot-tissinmo.com bieten, werden nicht zusätzlich zum Kaufpreis die Gebühren des Anbieters  berechnet. Bei lot-tissimo.com fällt pro Zuschlag eine solche Gebühr in Höhe von 3% zuzüglich 19% MwSt. an, bei anderen Anbietern werden zusätzlich 5% zuzüglich 19% MwSt. berechnet. Diese Gebühren sind in dem Aufgeld i.H.v. 25% bereits (Atelierpremiere 2024) enthalten.
  10. Die Versteigerin ist berechtigt, die Herausgabe der Ware an den Erwerber von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig zu machen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht unmittelbar mit Zuschlag, das Eigentum – auch bei vorheriger Herausgabe – gem. § 449 Abs. 1 BGB erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Erwerber über. Wird die ersteigerte Ware erst nach Beendigung der Auktion geliefert, ist der vollständige Kaufpreis unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
  11. Entrichtet ein Fernbieter, der einen Gegenstand erworben hat, den vollständigen Kaufpreis nicht bis zum Ablauf des 10. Tages nach Zugang der Rechnung, gerät er in Verzug. Die offene Forderung ist mit 1% je angefangenem Monat zu verzinsen. Die Versteigerin setzt dem Erwerber in diesem Falle eine Nachfrist zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises von mindestens einer Woche. Wird die offene Forderung innerhalb dieser Nachfrist nicht vollständig ausgeglichen, so erlöschen die Rechte des Erwerbers aus dem Zuschlag. Die Versteigerin ist in diesem Fall berechtigt, die Ware freihändig oder in einer weiteren Versteigerung zu verkaufen. Der Erwerber wird in diesem Falle nicht zu einem Gebot zugelassen. Der Erwerber haftet für einen Mindererlös; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
  12. Ein Fernbieter, der einen Gegenstand erworben hat, ist verpflichtet, die ersteigerte Ware unverzüglich abzuholen oder auf seine Kosten eine Anlieferung (innerhalb von 10 Tagen nach Zahlung des Kaufpreises) zu ermöglichen. Für Waren, die nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Versteigerung abgeholt werden, bzw. deren Zustellung durch ein Verschulden des Erwerbers nicht möglich war, zahlt dieser an die Versteigerin einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 1% des Kaufpreises je angefangenem Kalendermonat. Der Versteigerin und dem Erwerber bleibt vorbehalten, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen. Der Schadenersatzanspruch besteht neben einem etwaigen Zinsanspruch gemäß Ziffer 11 der Versteigerungsbedingungen.
  13. Für bundesweite Zusendungen/Lieferungen gelten die handelsüblichen Regelungen:
    es werden grundsätzlich Pakete verschickt, die mit einem Wert von maximal 500,00 € versichert sind. Pakete mit einem Wert von über 500,00 € werden auf ausdrücklichen Wunsch des Erwerbers gesondert versichert. Die Kosten hierfür sind bei der Versteigerin anzufragen und im Voraus zu entrichten. Im Falle eines Schadensersatzes gilt nur der Zuschlagspreis. Für das einfache Paket werden der Versteigerin gesondert 17,00 € inkl. Verpackung vergütet (Normalgröße).
    Für weiteren Größen, höhere Versicherungswerte u. länderspezifische Relevanzen gelten folgende Bestimmungen:
    a. Innerhalb Deutschlands werden Gegenstände, die in einem Umschlag versendet werden können, auf ausdrücklichen Wunsch des Erwerbers per Einschreiben Eigenhändig mit Rückschein versandt, unversichert, aber mit der Möglichkeit der Sendungsverfolgung. Die Versandkostenpauschale hierfür beträgt 11,00 €.
    b. Erwerber mit Lieferadresse innerhalb der EU zahlen für Sendungen mit einem Wert bis 500,00 € eine Versandkostenpauschale in Höhe von 25,00 €, Sendungen mit einem Wert bis 1000,00 € kosten pauschal 45,00 €. Diese Kosten verstehen sich inklusive Verpackungsmaterial. Alle weitere Größen und Werte müssen angefragt werden
    c. Die Versandkosten für Lieferadressen außerhalb der EU sind generell bei der Versteigerin anzufragen. In diesen Fällen wird zusätzlich zu den jeweiligen Versandkosten eine pauschale Gebühr die Abwicklung der Ausfuhr berechnet, beides ist die im Voraus zu entrichten.

  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mettmann. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt; die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem tatsächlichen Interesse der Parteien bei verständiger Würdigung am besten entspricht.

 

 

 

AUCTION CONDITIONS FOR VOLUNTARY AUCTIONS

  1. The items shall be auctioned exclusively in the name and for the account of a third party (vendor).
  2. All items can be viewed and inspected during the viewing period prior to the auction. Unless expressly stated otherwise, all items are used (signs of use); there is no separate reference to this in the lot description. The items will be auctioned in the condition in which they are at the time of the auction. No warranty or liability for overt or hidden defects is assumed. Subsequent complaints, regardless of their nature, will not be taken into account.
  3. The respective lot descriptions are made to the best of our knowledge. They do not constitute an assured or agreed quality or guarantee within the meaning of §§ 443 et seq. BGB.
  4. Bidders may bid during the auction in person or through a duly authorised representative (in-person bidder) or by means of a written, online or telephone bid (remote bidder). Bidders need a bidder number. The auctioneer may refuse to issue such a bidder number without giving reasons. Bidders must declare their bid sufficiently obvious. For offers for which a starting price of less than EUR 800.00 has been set, telephone bids will not be accepted. Remote bidders will be represented in the auction by the auctioneer or an employee of the auctioneer. The auctioneer is entitled to refuse to accepting bids from in-person bidders or remote bidders. Telephone bidders will be called by the auctioneer or an employee of the auctioneer at the auctioneer's expense before calling up the desired position. The auctioneer does not guarantee that the connection will be established. Likewise, the auctioneer does not guarantee the technical or actual existence of an Internet connection or the timely transmission of bids during an ongoing auction.
  5. The increments in the auction are in general:
    EUR 5 for bids up to EUR 100, EUR 10 for bids up to EUR 500, EUR 20 for bids up to EUR 2,000. EUR 50 for bids up to EUR 5,000, EUR 100 for bids up to 20,000, EUR 200 for bids from 20,000. The auctioneer can determine different increase steps for each offer, which are also binding for remote bidders.

  6. In the case of offers for which no limit has been set, the auctioneer shall start with the second highest written bid. If a limit is set, the auctioneer starts with this, even if there is already a higher bid from a remote bidder. If there are several bids from remote bidders, the auctioneer starts with the second highest bid plus the respective increase step within the meaning of section 5.
  7. The contract will be awarded if no higher bid is made after the highest bid has been called up three times. In the case of bids from remote bidders, the last existing bid will be outbid by a maximum of the respective increase step within the meaning of Section 5. In the case of several identical bids, the order in which the bids are received is decisive; if the bids were submitted at the same time or if the order cannot be determined, the auctioneer shall award the bid at her own discretion. The auctioneer may refuse or reserve the right to award the bid herself or on behalf of the client without giving reasons.
  8. The award of the contract shall result in a contract of sale between the bidder and the    vendor in accordance with the terms and conditions of the auction. The award is also binding if other bids submitted in time by remote bidders  have been overlooked. The auctioneer shall only be liable to a remote bidder whose bid has been overlooked if she is guilty of gross negligence or intent; In this case, it is only liable for the loss of confidence, but no more than up to the amount of the interest in performance. If the bid of an in-person bidder  has been overlooked, the auctioneer is entitled, but not obliged, at her own discretion, to withdraw the bid and to call up the item again.
  9. The award of the bid obligates the immediate payment of the hammer price plus the buyer's premium of 25% incl. 19% VAT (purchase price). Later or non-cash payment is only permitted with the prior consent of the auctioneer. Cheque payments are only considered payment after irrevocable credit. A set-off by the purchaser is only permissible in the case of undisputed or legally binding claims; Bidders who bid via an online platform such as lot-tissinmo.com will not be charged the provider's fees in addition to the purchase price. In the case of lot-tissimo.com, such a fee of 3% plus 19% VAT will be charged per hammer price, while other providers will charge an additional 5% plus 19% VAT. These fees are also included in the buyer's premium of 25 % (studio premiere 2024).
  10. The Auctioneer shall be entitled to make the surrender of the goods to the Purchaser subject to full payment of the purchase price. The risk of accidental loss or accidental deterioration of the goods passes immediately upon knock-down, and ownership – even in the case of prior surrender – is only transferred to the purchaser upon full payment of the purchase price in accordance with Section 449 (1) of the German Civil Code (BGB). If the auctioned goods are not delivered until after the end of the auction, the full purchase price must be paid immediately upon receipt of the invoice.
  11. If a remote bidder who has purchased goods does not pay the full purchase price by the end of the 10th day after receipt of the invoice, he will be in default. The outstanding receivable is subject to interest at the rate of 1% per month or part thereof. In this case, the auctioneer shall give the purchaser a grace period of at least one week to pay the purchase price in full. If the outstanding claim is not paid in full within this grace period, the purchaser's rights under the award expire. In this case, the auctioneer is entitled to sell the goods privately or in a further auction. In this case, the purchaser will not be admitted to a bid. The purchaser is liable for any shortfall; he is not entitled to any additional proceeds.
  12. A remote bidder who has purchased an item is obliged to collect the goods at the auction without delay or to arrange for delivery at his own expense (within 10 days after payment of the purchase price). For goods that are not picked up within 10 days after the auction, or whose delivery was not possible due to the fault of the purchaser, the buyer will pay the auctioneer a lump-sum compensation of 1% of the purchase price per calendar month or part thereof. The auctioneer and the purchaser reserve the right to prove a higher or lower damage. The claim for damages exists in addition to a possible claim for interest in accordance with clause 11 of the auction conditions.
  13. For nationwide consignments/deliveries, the usual commercial regulations apply: in general parcels that are insured with a maximum value of € 500.00 will be sent. Parcels with a value of more than € 500.00 will be insured at the express request of the purchaser. The costs for this are to be requested from the auctioneer and be paid in advance. In the event of damages, only the hammer price will apply. For the simple package, the auctioneer will charge € 17.00 including packaging (standard size) in addition to the purchase price . For other sizes, higher insured values and country-specific relevances, the following provisions apply:
    a. Within Germany, items that can be sent in an envelope are sent by registered mail with acknowledgement of receipt at the express request of the purchaser, uninsured, but with the possibility of shipment tracking. The shipping fee for this is €11.00.
    b. Purchasers with a delivery address within the EU pay a flat shipping fee of €25.00 for shipments with a value of up to €500.00, shipments with a value of up to €1000.00 cost a flat rate of €45.00. These costs include packaging. All other sizes and values must be requested and paid beforehand.

    c. The shipping costs for delivery addresses outside the EU are generally to be requested beforehand from the auctioneer. In these cases, in addition to the respective shipping costs, a flat fee will be charged for the processing of the export, both of which must be paid in advance.

  14. The place of fulfilment and jurisdiction is Mettmann. German law applies. Should one of the terms and conditions be invalid in whole or in part, the validity of the remaining shall remain unaffected; the invalid condition is to be replaced by one that best corresponds to the actual interest of the parties on a reasonable assessment.
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