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Anatomischer Miniatur-Totenkopf, um 1508

In Sonderauktion "da Vinci"

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Saarbrücken / Scheidt
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Saarbrücken / Scheidt

Künstlicher Marmor (sog. Mistioni) aus Achat-Alabaster der Cipollone-Grube bei Volterra, Quarz sowie Harz als Bindemittel.
Maßstab: 1:3, H: 4,7462 cm, B: 4,7462 cm T: 5,822 cm
Die Ausdehnung von Höhe und Breite entspricht exakt einer Florentiner „Crazia“, dem Zwölftel eines „Braccio“, dem zu da Vincis Lebzeiten in Florenz gebräuchlichen Maß.

 Materialbeschaffenheit:

Der Schädel ist aus einer nachweisbar von da Vinci zwischen 1503 und 1509 entwickelten formbaren und von ihm als "Mistioni" bezeichneten Masse hergestellt. Diese besteht laut Analyse durch Dr. A. Unger im Rathgen-Forschungslabor, Berlin, vom 28.09.1999 aus einer Mischung aus Achat-Alabaster und Quarz im Verhältnis 3:1 sowie einem Zusatz von Eisenhydroxid (Limonit) sowie Harz oder Harnstein als Bindemittel. Eiweiß bzw. Aminosäuren als Bindemittel konnten nicht nachgewiesen werden. Die vergleichende chemische Analyse (Röntgendiffraktomie, FTIR-Spektroskopie) des Berliner Rathgen-Forschungslabors ergab, dass das Material eindeutig mit dem "Achat-Alabaster" aus der Cipollone Grube bei Volterra (Toskana) übereinstimmt. Die zarte crèmefarbene Gesamttönung sowie die leichten braunen Schlieren entstanden durch die Beimengung des Eisenhydroxids (ca. 0,1 %). Die Masse wurde nicht gegossen, sondern in weichem Zustand plastisch modelliert. Nach dem Aushärten konnte die Masse beschnitzt werden und es war möglich, feine Linien sowie Details nachträglich einzuritzen. Leonardo erwähnt das von ihm entwickelte „Mistioni“ u. a. im Codex Atlanticus 105v: "Mit meiner Mischung mach ich dir alles, Marmor, Edelsteine, Halbedelsteine."

Darstellung:

Der Schädel ist wie Leonardos Zeichnungen von Totenköpfen (siehe insbesondere die nahezu deckungsgleiche Zeichnung „RL 19057 v“ aus dem Royal Collection Trust, Windsor Castle, HM King Charles III) in einem verkleinernden Maßstab von 1:3 zum Original entstanden. In seinem vermessungstechnischen Gutachten vom 26.11.1997 mittels Rotationsscanner kommt Dr. Thomas P. Becker, Ensdorf zu folgendem Schluss: „Es kann (…) bestätigt werden, dass der Maßstab von Zeichnung und Skulptur eindeutig der Gleiche ist. Sowohl die Skulptur als auch die Zeichnung weisen die gleichen Verhältnisse von vertikaler und horizontaler Ausdehnung auf. Dies lässt daraus schließen, dass ähnliche Zeichnungen als Vorlage für die Anfertigung des Schädels vorgelegen haben müssen.“
Das Modell stellt eine Pathologie dar (siehe Saban/Salf): Fehlendes Jochbein, Anomalien im Bereich Gehörgang, Kiefergelenk, Mastoid und der Oberkieferzähne (sog. Treacher-Collins- bzw. Franceschetti-Zwahlen-Syndrom). Die Bohrungen in den Augenhöhlen führen in die Mitte des Schädels, wo da Vinci den „Senso commune“ vermutete, den Sitz der Seele. Dr. Stefaan Missinne (siehe dort) vermutet, dass der Künstler, die Schädelnachbildung als seinen persönlichen "Handschmeichler" genutzt hat.
Vermutet werden auf der Unterseite des Schädels zudem reliefierte Darstellungen einer stilisierten Rose bzw. einer sich windenden Schlange. Beides von da Vinci in seinen Zeichnungen und Gemälden wiederholt versteckt benutzte Symbole (sog. „minuzie“), die auf Leonardos nicht eindeutig nachgewiesene Mitgliedschaft in einer Bruderschaft verweisen könnten (siehe Schreiben von Giorgio F. Alberti an Dr. Ralf Bleile, Museum Schloss Gottdorf, vom 23.05.2012).

 Vermutete Provenienz:

1517 war Salaj (Gian Giacomo Caprotti, Mailand um 1480 – 1524 Mailand) seinem Meister da Vinci nach Frankreich gefolgt, wo Franz I. dem Künstler das Schloss Clos Lucé bei Amboise sowie eine großzügige Pension überlassen hatte. Als Leonardo da Vinci am 2. Mai 1519 starb, hinterließ er alle seine Manuskripte und den größten Teil der Ausstattung seines Ateliers zusammen mit anderen Geschenken seinem Haupterben und Testamentsvollstrecker Francesco Melzi (Mailand 1491/92 – 1570 Vaprio d'Adda). Seinen beiden Dienern Battista Villani und Salaj hinterließ er einzelne Stücke sowie jeweils die Hälfte eines Weinguts außerhalb von Mailand. In Leonardo da Vincis Testament findet sich für seinen Schüler Salaj der Hinweis auf eine kleine Schädelskulptur (siehe Shell/Sironi, The Burlington Magazine). Salaj verbrachte die letzten Jahre auf seinem ererbtem Weingut bei Mailand. Das Inventar von Salajs Besitztümern zum Zeitpunkt seines Todes deutet darauf hin, dass dieser im Besitz eines entsprechenden anatomischen Modells war („testa intaiada de prede line de calcidonia“).

 

Leonardos Haupterbe Melzi verstarb 1570 hochgeachtet. Der Leonardo-Nachlass, den er so sorgsam gehütet hatte, wurde von seinen Erben leichtfertig verkauft und das wertvolle Material wurde in alle Welt verstreut. Bereits 1535 werden in Raffaelo Borghinis Werk „Il Riposo“ diverse Kunstwerke in einer nicht näher bezeichneten „Villa Fiorentina“ beschrieben, die sich dort in einem „scrittoio“ (einer Kunstkammer) befunden haben. Dort heißt es auf S. 13: „Von Leonardo sah ich dort einen Totenschädel mit allen Geheimzeichen ('una testa d'un morto con tutte le minuzie')“.

 

Ein bedeutender Erwerber des Nachlasses von Francesco Melzi war Kaiser Rudolf II., dessen „Kunstkammer“ in Prag mit Werken der bedeutendsten Renaissance-Künstler jedoch oft als „an unsystematic cabinet of curiosities intended for amusement or wonder“ (Wisse) geschmäht wurde. Sollte sich das Totenköpfchen tatsächlich in Kaiser Rudolfs II. Sammlung befunden haben, so dürfte es im Laufe der Erbfolge an die Kaiser Matthias, den „Winterkönig“ Friedrich V. von der Pfalz, Kurfürst Karl I. Ludwig und schließlich an dessen Tochter Liselotte von Pfalz übergegangen sein. Als Liselotte von der Pfalz 1671 mit dem Duc d’Orléans, dem Bruder des Sonnenkönigs, verheiratet wurde, habe sie nach eigener Aussage lediglich „die Münzen“ mit nach Paris genommen. Der Rest ihrer Sammlungsgegenstände verblieb in Heidelberg, wo sie schließlich durch Verkäufe, Plünderungen oder kriegerische Auseinandersetzungen im Laufe der nachfolgenden Jahrhunderte verstreut wurden.

 

Weitere Informationen sowie Literaturverweise finden Sie in unserem PDF Dokument.

YouTube:  https://youtu.be/NWyShNefmVQ?si=QYu0AC6ysLTqfKaG

 

Künstlicher Marmor (sog. Mistioni) aus Achat-Alabaster der Cipollone-Grube bei Volterra, Quarz sowie Harz als Bindemittel.
Maßstab: 1:3, H: 4,7462 cm, B: 4,7462 cm T: 5,822 cm
Die Ausdehnung von Höhe und Breite entspricht exakt einer Florentiner „Crazia“, dem Zwölftel eines „Braccio“, dem zu da Vincis Lebzeiten in Florenz gebräuchlichen Maß.

 Materialbeschaffenheit:

Der Schädel ist aus einer nachweisbar von da Vinci zwischen 1503 und 1509 entwickelten formbaren und von ihm als "Mistioni" bezeichneten Masse hergestellt. Diese besteht laut Analyse durch Dr. A. Unger im Rathgen-Forschungslabor, Berlin, vom 28.09.1999 aus einer Mischung aus Achat-Alabaster und Quarz im Verhältnis 3:1 sowie einem Zusatz von Eisenhydroxid (Limonit) sowie Harz oder Harnstein als Bindemittel. Eiweiß bzw. Aminosäuren als Bindemittel konnten nicht nachgewiesen werden. Die vergleichende chemische Analyse (Röntgendiffraktomie, FTIR-Spektroskopie) des Berliner Rathgen-Forschungslabors ergab, dass das Material eindeutig mit dem "Achat-Alabaster" aus der Cipollone Grube bei Volterra (Toskana) übereinstimmt. Die zarte crèmefarbene Gesamttönung sowie die leichten braunen Schlieren entstanden durch die Beimengung des Eisenhydroxids (ca. 0,1 %). Die Masse wurde nicht gegossen, sondern in weichem Zustand plastisch modelliert. Nach dem Aushärten konnte die Masse beschnitzt werden und es war möglich, feine Linien sowie Details nachträglich einzuritzen. Leonardo erwähnt das von ihm entwickelte „Mistioni“ u. a. im Codex Atlanticus 105v: "Mit meiner Mischung mach ich dir alles, Marmor, Edelsteine, Halbedelsteine."

Darstellung:

Der Schädel ist wie Leonardos Zeichnungen von Totenköpfen (siehe insbesondere die nahezu deckungsgleiche Zeichnung „RL 19057 v“ aus dem Royal Collection Trust, Windsor Castle, HM King Charles III) in einem verkleinernden Maßstab von 1:3 zum Original entstanden. In seinem vermessungstechnischen Gutachten vom 26.11.1997 mittels Rotationsscanner kommt Dr. Thomas P. Becker, Ensdorf zu folgendem Schluss: „Es kann (…) bestätigt werden, dass der Maßstab von Zeichnung und Skulptur eindeutig der Gleiche ist. Sowohl die Skulptur als auch die Zeichnung weisen die gleichen Verhältnisse von vertikaler und horizontaler Ausdehnung auf. Dies lässt daraus schließen, dass ähnliche Zeichnungen als Vorlage für die Anfertigung des Schädels vorgelegen haben müssen.“
Das Modell stellt eine Pathologie dar (siehe Saban/Salf): Fehlendes Jochbein, Anomalien im Bereich Gehörgang, Kiefergelenk, Mastoid und der Oberkieferzähne (sog. Treacher-Collins- bzw. Franceschetti-Zwahlen-Syndrom). Die Bohrungen in den Augenhöhlen führen in die Mitte des Schädels, wo da Vinci den „Senso commune“ vermutete, den Sitz der Seele. Dr. Stefaan Missinne (siehe dort) vermutet, dass der Künstler, die Schädelnachbildung als seinen persönlichen "Handschmeichler" genutzt hat.
Vermutet werden auf der Unterseite des Schädels zudem reliefierte Darstellungen einer stilisierten Rose bzw. einer sich windenden Schlange. Beides von da Vinci in seinen Zeichnungen und Gemälden wiederholt versteckt benutzte Symbole (sog. „minuzie“), die auf Leonardos nicht eindeutig nachgewiesene Mitgliedschaft in einer Bruderschaft verweisen könnten (siehe Schreiben von Giorgio F. Alberti an Dr. Ralf Bleile, Museum Schloss Gottdorf, vom 23.05.2012).

 Vermutete Provenienz:

1517 war Salaj (Gian Giacomo Caprotti, Mailand um 1480 – 1524 Mailand) seinem Meister da Vinci nach Frankreich gefolgt, wo Franz I. dem Künstler das Schloss Clos Lucé bei Amboise sowie eine großzügige Pension überlassen hatte. Als Leonardo da Vinci am 2. Mai 1519 starb, hinterließ er alle seine Manuskripte und den größten Teil der Ausstattung seines Ateliers zusammen mit anderen Geschenken seinem Haupterben und Testamentsvollstrecker Francesco Melzi (Mailand 1491/92 – 1570 Vaprio d'Adda). Seinen beiden Dienern Battista Villani und Salaj hinterließ er einzelne Stücke sowie jeweils die Hälfte eines Weinguts außerhalb von Mailand. In Leonardo da Vincis Testament findet sich für seinen Schüler Salaj der Hinweis auf eine kleine Schädelskulptur (siehe Shell/Sironi, The Burlington Magazine). Salaj verbrachte die letzten Jahre auf seinem ererbtem Weingut bei Mailand. Das Inventar von Salajs Besitztümern zum Zeitpunkt seines Todes deutet darauf hin, dass dieser im Besitz eines entsprechenden anatomischen Modells war („testa intaiada de prede line de calcidonia“).

 

Leonardos Haupterbe Melzi verstarb 1570 hochgeachtet. Der Leonardo-Nachlass, den er so sorgsam gehütet hatte, wurde von seinen Erben leichtfertig verkauft und das wertvolle Material wurde in alle Welt verstreut. Bereits 1535 werden in Raffaelo Borghinis Werk „Il Riposo“ diverse Kunstwerke in einer nicht näher bezeichneten „Villa Fiorentina“ beschrieben, die sich dort in einem „scrittoio“ (einer Kunstkammer) befunden haben. Dort heißt es auf S. 13: „Von Leonardo sah ich dort einen Totenschädel mit allen Geheimzeichen ('una testa d'un morto con tutte le minuzie')“.

 

Ein bedeutender Erwerber des Nachlasses von Francesco Melzi war Kaiser Rudolf II., dessen „Kunstkammer“ in Prag mit Werken der bedeutendsten Renaissance-Künstler jedoch oft als „an unsystematic cabinet of curiosities intended for amusement or wonder“ (Wisse) geschmäht wurde. Sollte sich das Totenköpfchen tatsächlich in Kaiser Rudolfs II. Sammlung befunden haben, so dürfte es im Laufe der Erbfolge an die Kaiser Matthias, den „Winterkönig“ Friedrich V. von der Pfalz, Kurfürst Karl I. Ludwig und schließlich an dessen Tochter Liselotte von Pfalz übergegangen sein. Als Liselotte von der Pfalz 1671 mit dem Duc d’Orléans, dem Bruder des Sonnenkönigs, verheiratet wurde, habe sie nach eigener Aussage lediglich „die Münzen“ mit nach Paris genommen. Der Rest ihrer Sammlungsgegenstände verblieb in Heidelberg, wo sie schließlich durch Verkäufe, Plünderungen oder kriegerische Auseinandersetzungen im Laufe der nachfolgenden Jahrhunderte verstreut wurden.

 

Weitere Informationen sowie Literaturverweise finden Sie in unserem PDF Dokument.

YouTube:  https://youtu.be/NWyShNefmVQ?si=QYu0AC6ysLTqfKaG

 

Sonderauktion "da Vinci"

Auktionsdatum
Lose: 1
Ort der Versteigerung
Kaiserstraße 133
Saarbrücken / Scheidt
66133
Germany

Miniature anatomical skull, around 1508
Artificial marble (so-called mistioni) made of agate-alabaster from the Cipollone quarry near Volterra, quartz and resin as a binding agent. Scale: 1:3
H: 4.7462 cm, W: 4.7462 cm D: 5.822 cm
The dimensions of height and width correspond exactly to a Florentine "crazia", the twelfth of a "braccio", the measure commonly used in Florence during da Vinci's lifetime.
Material composition:
The skull is made of a malleable mass that was demonstrably developed by da Vinci between 1503 and 1509 and which he called "Mistioni". According to analysis by Dr. A. Unger in the Rathgen Research Laboratory, Berlin, dated 28.09.1999, this consists of a mixture of agate-alabaster and quartz in a ratio of 3:1 as well as an addition of iron hydroxide (limonite) and resin or urinary stone as a binding agent. Protein or amino acids as binders could not be detected. Comparative chemical analysis (X-ray diffraction, FTIR spectroscopy) by the Rathgen research laboratory in Berlin revealed that the material clearly corresponds to the "agate alabaster" from the Cipollone mine near Volterra (Tuscany). The delicate cream-colored overall hue and the light brown streaks were caused by the addition of iron hydroxide (approx. 0.1 %). The material was not poured, but molded in a soft state. After hardening, the mass could be carved and it was possible to carve fine lines and details afterwards. Leonardo mentions the "Mistioni" he developed in Codex Atlanticus 105v, among other places: "With my mixture I make you everything, marble, precious stones, semi-precious stones."


Depiction:
Like Leonardo's drawings of skulls (see in particular the almost congruent drawing "RL 19057 v" from the Royal Collection Trust, Windsor Castle, HM King Charles III), the skull was created at a reduced scale of 1:3 to the original. In his surveyor's report of 26.11.1997 using a rotation scanner, Dr. Thomas P. Becker, Ensdorf, comes to the following conclusion: "It can (...) be confirmed that the scale of the drawing and sculpture is clearly the same. Both the sculpture and the drawing have the same ratios of vertical and horizontal dimensions. This leads to the conclusion that similar drawings must have been used as a model for the skull."
The model represents a pathology (see Saban/Salf): Missing zygomatic bone, anomalies in the auditory canal, temporomandibular joint, mastoid and maxillary teeth (so-called Treacher-Collins or Franceschetti-Zwahlen syndrome). The holes in the eye sockets lead to the center of the skull, where da Vinci suspected the "senso commune", the seat of the soul. Dr. Stefaan Missinne (see there) suspects that the artist used the skull replica as his personal "hand flatterer".
It is also assumed that the underside of the skull features a stylized rose and a writhing snake in relief. Both symbols (so-called "minuzie") were repeatedly used by da Vinci in his drawings and paintings and could refer to Leonardo's membership of a confraternity, which has not been clearly proven (see letter from Giorgio F. Alberti to Dr. Ralf Bleile, Museum Schloss Gottdorf, dated 23.05.2012).

Further information on the provenance, research and literature references can be found in our PDF brochure.

YouTube:  https://youtu.be/NWyShNefmVQ?si=QYu0AC6ysLTqfKaG

https://youtu.be/UOtRH4llpjQ

 

Wichtige Informationen

25,95 % Aufgeld inkl. MwSt. auf den Zuschlagspreis.

AGB

Versteigerungsbedingungen

  1. Das Auktionshaus Dawo, Udo Dawo e.K. (im folgenden „Versteigerer“) versteigert die zur Versteigerung kommenden Gegenstände als Handelsmakler im Namen und für Rechnung der Einlieferer, die in der Auktion unbenannt bleiben. Eigenware ist mit der Nr. 100 gekennzeichnet. Der Versteigerer macht alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag in dessen Namen geltend.
  2. Ein Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht auch bei Vertragsschluss im Wege des reinen Fernabsatzes nicht; § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB.
  3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien oder Beschaffenheitsangaben im Rechtssinne dar. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung. Ausgenommen sind mangelbedingte Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichtverletzungen, die dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird) und Schäden aufgrund Verzuges. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden.
  4. Die Haftung des Versteigerers ist ausgeschlossen, es sei denn, ihm, seinen Vertretern, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichtverletzungen, die dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird) und Schäden aufgrund Verzuges.
  5. Der Versteigerer behält sich das Recht vor Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen. Katalognummer (auch Losnummer) ist die Nummer, unter der die Gegenstände in der Auktion aufgerufen werden, bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden.
  6. Schriftliche Gebote sollen beim Versteigerer spätestens bis 18 Uhr des Vorabends der Auktion vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Katalognummer erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muss eine Telefon-Nr. angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmäßig zu erreichen ist. Das Gebot bezieht sich auf die angegebene Katalognummer, der Text ist nicht entscheidend. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Das Auktionshaus Dawo übernimmt keine Haftung für den Fall, dass ein Gebot übersehen wird. Bei übersehenen oder versehentlich falsch ausgeführten Geboten hat der Bieter keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung, des Weiteren kann der versehentlich nicht erteilte Zuschlag keine Ansprüche nach sich ziehen. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Katalognummer angerufen, wenn hierfür bis 18 Uhr des Vorabends ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung.
  7. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Falle hat er zusätzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Bieter hat vor der Auktion durch seine Unterschriftsleistung diese Versteigerungsbedingungen schriftlich anzuerkennen und erhält sodann eine Bieternummer, unter der er an der Auktion teilnimmt.
  8. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Es wird gewöhnlich um ca. 10 % gesteigert. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Saalbieter haben Vorrang vor Internetbietern. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen, so kann der Versteigerer den Zuschlag aufheben und neu erteilen. Vorangegangene Gebote bleiben dann wirksam. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf der nächsten Katalognummer zu erheben.
  9. Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Das Angebot zum Limit an die Allgemeinheit bleibt jedoch bestehen. Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache anderen Bietern zugeschlagen oder im Freihandverkauf veräußert werden. Gebote mit UV-Zuschlägen sind für Bieter 3 Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend. Der Katalogpreis (auch Schätzpreis oder Startpreis) ist in der Regel kein Limit, der Zuschlag kann auch unter dem Katalogpreis erfolgen.
  10. Auf die Zuschlagsumme ist eine Provision in Höhe von 20 %, einschließlich der auf die Provision entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu bezahlen. Auf die Zuschlagsumme wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
  11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer per EC-Karte, Banküberweisung oder in bar zu bezahlen. Eine Zahlung per Scheck oder Kreditkarte ist nicht möglich. Bei Erwerbern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Der Ersteigerer verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Erwerber nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Verkäufer verzichtet, soweit er Vollkaufmann ist, auf seine Rechte aus §§ 320, 322 BGB.
  12. Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände spätestens 8 Tage nach der Auktion abzuholen. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers auf den Erwerber über. Sofern die Ware nicht spätestens 14 Tage nach der Auktion Zug um Zug gegen Zahlung abgeholt wird, gerät der Erwerber ohne weitere Mahnung in Verzug. Vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Verzugsschadens ist der Kaufpreis mit 4 % zu verzinsen. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird, und der säumige Erwerber für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung einschließlich der Gebühren und Auslagen des Auktionators aufzukommen hat. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung und versteigert er den Gegenstand nochmals, so erlöschen bei Zuschlag die Rechte des säumigen Käufers aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag. Mit Eintritt des Verzuges werden sämtliche Forderungen des Versteigerers sofort fällig.
  13. Eine vom Erwerber gewünschte Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Gerät der Erwerber mit der Abholung in Verzug, so ist der Versteigerer berechtigt, die ersteigerten Gegenstände auf Kosten des Erwerbers einzulagern oder Dritten zur Einlagerung zu übergeben. Für die Einlagerung wird pro Objekt und Tag eine Gebühr bis 10,00 Euro bzw. der Satz des Einlagerungsunternehmens berechnet. Der säumige Erwerber trägt auch die Kosten notwendiger Sicherungen. Die Herausgabe eingelagerter Erwerbungen ist nur an dem vom Versteigerer schriftlich mitgeteilten Termin möglich.
  14. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Auktionshaus Dawo, der Versteigerer und die Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
  15. Diese Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf und den Freihandverkauf.
  16. Käufer und Verkäufer können nach Abschluss der Auktion vom Versteigerer die Anschrift des Vertragspartners erfahren.
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Saarbrücken. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  18. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

 

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