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Für Beier & Peschke - Das Auktionshaus Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)3328 3084930.
Nachlass & Sammelauktion im Namen unserer Auftraggeber
Besichtigungen:
Sonntag 23.10.2022 12.00 bis 16.00 Uhr
Montag 24.10.2022 09.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag 25.10.2022 09.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 26.10.2022 08.00 bis 10.00 Uhr
Das Aufgeld beträgt 20% zzgl der MwSt auf das Aufgeld.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Beier & Peschke GmbH, nachfolgend als Auktionshaus benannt
Versteigerungsbedingungen:
Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- und Freihandverkauf, bzw. der Beteiligung als Life-Bieter über das Internet, werden folgende
Bedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Das Auktionshaus versteigert in öffentlichen (für jedermann zugänglich) Versteigerungen als Vermittler, freiwillig im fremden Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Einlieferer genannt).
2. Der Aufruf beginnt in der Regel zum Schätzpreis. Gesteigert wird ab 100,— € mind. 10,— €, ab 400,— € mind. 20,— €, ab 1.000,— € mind. 10%. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung über den betroffenen Gegenstand wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des letzten Gebotes kein weiteres Gebot folgt. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand den Mindestpreis, kann das Lot ohne Rückfragen bei dem Bieter des Vorbehaltes an einen Bieter, der den Mindestpreis bietet, abgegeben werden. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen, in diesem Fall bleibt das zuvor abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Bieter ein gleich hohes Gebot ab, so entscheidet das Eingangsdatum oder Los. Bei Uneinigkeit über den Zuschlag kann der Versteigerer nach seinem freien Ermessen den Zuschlag einem bestimmten Bieter erteilen oder die Sachen neu ausbieten. Das vorgenannte Gebot ist damit ungültig.
3. Vor Beginn der Auktion hat jeder Bieter seinen Namen, seine Anschrift, sowie eine
Telefonnummer anzugeben, unter welcher er zu erreichen ist. Des Weiteren ist auf Basis des
Umsetzungsgesetzes zur 5. EU-Geldwäscherichtlinie (Geldwäschegesetzt GwG ab 01.01.2020) für Neukunden die Übersendung eines Scans/Fotos beider Seiten des gültigen Personalausweises oder Reisepasses (ungeschwärzt) erforderlich. Sollte sich ein Kunde als Vertreter des Bieters an der Auktion beteiligen, muss ebenfalls Name und Anschrift des Vertretenen angegeben werden. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Zum Mietbieten erhält er eine Bieternummer und ist für eventuellen Missbrauch verantwortlich. Bieternummern werden vor der Auktion, sowie während der gesamten Vorbesichtigung ausgegeben.
4. Schriftliche Vorgebote, Anmeldungen für telefonisches Bieten oder das live-Bieten über das Internet müssen dem Auktionshaus spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Das abgegebene Gebot gilt als Höchstgebot und wird nur so weit ausgeschöpft, wie es zum Überbieten anderer Gebote erforderlich ist. Mit der Anmeldung als Telefonbieter wird automatisch das Limit geboten. Sollte Niemand für das gewünschte Objekt mitbieten und die Telefonverbindung kommt nicht zustande, bzw. die Verbindung wird störungsbedingt unterbrochen, wird der Artikel zum Limit an den Telefonbieter zugeschlagen. Telefonisches Bieten ist erst ab 200,— € Schätzpreis möglich. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung bei Störungen der Internetverbindung, die dazu führen kann, dass Live-Gebote nicht oder verspätet übermittelt werden. Die Bestimmungen der Fernabsatzverträge (§§ 312 b - d BGB) finden keine Anwendung. Der Versteigerer kann Katalognummern zusammenziehen, die Reihenfolge verändern oder Katalognummern zurückziehen.
5. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande, der zur Zahlung und Abnahme verpflichtet. Der Betrag ist in bar EUR zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Mit der Übergabe des Kaufobjektes gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes,
auf den Erwerber über. Das Auktionshaus versichert auf eigene Kosten das Versteigerungsgut in Höhe des Kaufpreises zu Gunsten des Käufers bis zum Eintritt des Verzuges. Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 20% zuzüglich 19% MwSt. vom Aufgeld, zu entrichten. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum vorbehalten.
6. Der Käufer kommt 14 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug. Befindet sich der Käufer in
Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz nach § 247 BGB berechnet. Zwei Monate nach Fälligkeit hat das Auktionshaus das Recht, anstelle der gesetzlichen Rechte (Rücktritt vom Kaufvertrag) auch weiterhin Erfüllung zu verlangen. Das Auktionshaus kann auch den Gegenstand in der nächsten Auktion neu anbieten. Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös hat der vorherige Käufer nicht. Mit dem Zuschlag erlöschen seine Rechte auf den Gegenstand, nicht aber Schadenansprüche des Auktionshauses bei einem Mindererlös. Der Bieter kann von weiteren Versteigerungen ausgeschlossen werden. Das Auktionshaus ist ermächtigt, die Rechte des Einlieferers aus und im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag im eigenen Namen geltend zu machen. Der Käufer hat seinen erworbenen Gegenstand nach vollständiger Bezahlung seiner Verbindlichkeiten innerhalb von 14 Tagen abzuholen. Kommt er seiner Verpflichtung zur Abnahme trotz Mahnung (Fristsetzung) nicht nach, so erfolgt die Verwahrung ohne jegliche Haftung für Verlust oder Beschädigung. Es fallen Lagergebühren in Höhe von 2% (inkl. MwSt.) vom Zuschlagpreis je angebrochenen Monat an, mindestens jedoch 20,— € (inkl. MwSt.) je angefangenen Quadratmeter, die vom Käufer zu erstatten sind.
7. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind keine Garantien im Rechtssinn. Alle zur Versteigerung kommenden Objekte können während der Vorbesichtigung besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Mängel werden in den Katalogbeschreibungen nur erwähnt, wenn sie den optischen Gesamteindruck der Arbeiten beeinträchtigen. Umgehend vom Käufer vorgetragene und begründete Mängel werden innerhalb von 12 Monaten an den Einlieferer der bemängelten Sachen weitergeleitet, soweit es dem Auktionshaus aus tatsächlichen Gründen möglich ist. Verschmutzungen, Gebrauchs- und Altersspuren, Restaurierungen und Ergänzungen sind bei gebrauchten Gegenständen als normal zu betrachten. Bei elektrischen, technischen und mechanischen Geräten haftet das Auktionshaus weder für Funktion, Volljährigkeit der Bauteile, noch für die Gängigkeit der Objekte. Für Bild- und Druckfehler im Katalog und/oder der Internetpräsentation, haftet das Auktionshaus nicht. Die Auktionsverlautbarung hat Vorrang vor der Katalogbeschreibung und der Internetpräsentation. Das Auktionshaus behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Gegenstände zu berichtigen. Die Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung oder durch mündliche Bekanntgabe vor der Auktion durch den Versteigerer. Abbildungen dienen nur der Orientierung für den Käufer und sind weder für den Zustand des Gegenstandes noch für dessen Eigenschaften maßgeblich. Soweit sich aus den Versteigerungsbedingungen nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Versteigerer, das Auktionshaus, ihren gesetzlichen Vertretern oder Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Versteigerung oder dem Abschluss, der Durchführung des Kaufvertrages oder sonstigen Rechtsgründen ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden durch vorsätzliches, grob fahrlässiges Verhalten.
8. Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches sind nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken zu erwerben (§§86a, 86 Strafgesetzbuch). Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
9. Der Versand wird gegen Vorabrechnung und in Ausnahmefällen gegen Nachnahme des
Rechnungsbetrages ausgeführt. Jeder Versand erfolgt ausnahmslos nur auf schriftliche
Anweisung, Kosten und Gefahr des Käufers.
10. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit (Salvatorische Klausel).
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Für Beier & Peschke - Das Auktionshaus Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)3328 3084930.
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Besichtigungen:
Sonntag 23.10.2022 12.00 bis 16.00 Uhr
Montag 24.10.2022 09.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag 25.10.2022 09.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 26.10.2022 08.00 bis 10.00 Uhr
Das Aufgeld beträgt 20% zzgl der MwSt auf das Aufgeld.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Beier & Peschke GmbH, nachfolgend als Auktionshaus benannt
Versteigerungsbedingungen:
Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- und Freihandverkauf, bzw. der Beteiligung als Life-Bieter über das Internet, werden folgende
Bedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Das Auktionshaus versteigert in öffentlichen (für jedermann zugänglich) Versteigerungen als Vermittler, freiwillig im fremden Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Einlieferer genannt).
2. Der Aufruf beginnt in der Regel zum Schätzpreis. Gesteigert wird ab 100,— € mind. 10,— €, ab 400,— € mind. 20,— €, ab 1.000,— € mind. 10%. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung über den betroffenen Gegenstand wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des letzten Gebotes kein weiteres Gebot folgt. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand den Mindestpreis, kann das Lot ohne Rückfragen bei dem Bieter des Vorbehaltes an einen Bieter, der den Mindestpreis bietet, abgegeben werden. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen, in diesem Fall bleibt das zuvor abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Bieter ein gleich hohes Gebot ab, so entscheidet das Eingangsdatum oder Los. Bei Uneinigkeit über den Zuschlag kann der Versteigerer nach seinem freien Ermessen den Zuschlag einem bestimmten Bieter erteilen oder die Sachen neu ausbieten. Das vorgenannte Gebot ist damit ungültig.
3. Vor Beginn der Auktion hat jeder Bieter seinen Namen, seine Anschrift, sowie eine
Telefonnummer anzugeben, unter welcher er zu erreichen ist. Des Weiteren ist auf Basis des
Umsetzungsgesetzes zur 5. EU-Geldwäscherichtlinie (Geldwäschegesetzt GwG ab 01.01.2020) für Neukunden die Übersendung eines Scans/Fotos beider Seiten des gültigen Personalausweises oder Reisepasses (ungeschwärzt) erforderlich. Sollte sich ein Kunde als Vertreter des Bieters an der Auktion beteiligen, muss ebenfalls Name und Anschrift des Vertretenen angegeben werden. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Zum Mietbieten erhält er eine Bieternummer und ist für eventuellen Missbrauch verantwortlich. Bieternummern werden vor der Auktion, sowie während der gesamten Vorbesichtigung ausgegeben.
4. Schriftliche Vorgebote, Anmeldungen für telefonisches Bieten oder das live-Bieten über das Internet müssen dem Auktionshaus spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Das abgegebene Gebot gilt als Höchstgebot und wird nur so weit ausgeschöpft, wie es zum Überbieten anderer Gebote erforderlich ist. Mit der Anmeldung als Telefonbieter wird automatisch das Limit geboten. Sollte Niemand für das gewünschte Objekt mitbieten und die Telefonverbindung kommt nicht zustande, bzw. die Verbindung wird störungsbedingt unterbrochen, wird der Artikel zum Limit an den Telefonbieter zugeschlagen. Telefonisches Bieten ist erst ab 200,— € Schätzpreis möglich. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung bei Störungen der Internetverbindung, die dazu führen kann, dass Live-Gebote nicht oder verspätet übermittelt werden. Die Bestimmungen der Fernabsatzverträge (§§ 312 b - d BGB) finden keine Anwendung. Der Versteigerer kann Katalognummern zusammenziehen, die Reihenfolge verändern oder Katalognummern zurückziehen.
5. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande, der zur Zahlung und Abnahme verpflichtet. Der Betrag ist in bar EUR zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Mit der Übergabe des Kaufobjektes gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes,
auf den Erwerber über. Das Auktionshaus versichert auf eigene Kosten das Versteigerungsgut in Höhe des Kaufpreises zu Gunsten des Käufers bis zum Eintritt des Verzuges. Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 20% zuzüglich 19% MwSt. vom Aufgeld, zu entrichten. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum vorbehalten.
6. Der Käufer kommt 14 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug. Befindet sich der Käufer in
Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz nach § 247 BGB berechnet. Zwei Monate nach Fälligkeit hat das Auktionshaus das Recht, anstelle der gesetzlichen Rechte (Rücktritt vom Kaufvertrag) auch weiterhin Erfüllung zu verlangen. Das Auktionshaus kann auch den Gegenstand in der nächsten Auktion neu anbieten. Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös hat der vorherige Käufer nicht. Mit dem Zuschlag erlöschen seine Rechte auf den Gegenstand, nicht aber Schadenansprüche des Auktionshauses bei einem Mindererlös. Der Bieter kann von weiteren Versteigerungen ausgeschlossen werden. Das Auktionshaus ist ermächtigt, die Rechte des Einlieferers aus und im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag im eigenen Namen geltend zu machen. Der Käufer hat seinen erworbenen Gegenstand nach vollständiger Bezahlung seiner Verbindlichkeiten innerhalb von 14 Tagen abzuholen. Kommt er seiner Verpflichtung zur Abnahme trotz Mahnung (Fristsetzung) nicht nach, so erfolgt die Verwahrung ohne jegliche Haftung für Verlust oder Beschädigung. Es fallen Lagergebühren in Höhe von 2% (inkl. MwSt.) vom Zuschlagpreis je angebrochenen Monat an, mindestens jedoch 20,— € (inkl. MwSt.) je angefangenen Quadratmeter, die vom Käufer zu erstatten sind.
7. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind keine Garantien im Rechtssinn. Alle zur Versteigerung kommenden Objekte können während der Vorbesichtigung besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Mängel werden in den Katalogbeschreibungen nur erwähnt, wenn sie den optischen Gesamteindruck der Arbeiten beeinträchtigen. Umgehend vom Käufer vorgetragene und begründete Mängel werden innerhalb von 12 Monaten an den Einlieferer der bemängelten Sachen weitergeleitet, soweit es dem Auktionshaus aus tatsächlichen Gründen möglich ist. Verschmutzungen, Gebrauchs- und Altersspuren, Restaurierungen und Ergänzungen sind bei gebrauchten Gegenständen als normal zu betrachten. Bei elektrischen, technischen und mechanischen Geräten haftet das Auktionshaus weder für Funktion, Volljährigkeit der Bauteile, noch für die Gängigkeit der Objekte. Für Bild- und Druckfehler im Katalog und/oder der Internetpräsentation, haftet das Auktionshaus nicht. Die Auktionsverlautbarung hat Vorrang vor der Katalogbeschreibung und der Internetpräsentation. Das Auktionshaus behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Gegenstände zu berichtigen. Die Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung oder durch mündliche Bekanntgabe vor der Auktion durch den Versteigerer. Abbildungen dienen nur der Orientierung für den Käufer und sind weder für den Zustand des Gegenstandes noch für dessen Eigenschaften maßgeblich. Soweit sich aus den Versteigerungsbedingungen nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Versteigerer, das Auktionshaus, ihren gesetzlichen Vertretern oder Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Versteigerung oder dem Abschluss, der Durchführung des Kaufvertrages oder sonstigen Rechtsgründen ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden durch vorsätzliches, grob fahrlässiges Verhalten.
8. Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches sind nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken zu erwerben (§§86a, 86 Strafgesetzbuch). Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
9. Der Versand wird gegen Vorabrechnung und in Ausnahmefällen gegen Nachnahme des
Rechnungsbetrages ausgeführt. Jeder Versand erfolgt ausnahmslos nur auf schriftliche
Anweisung, Kosten und Gefahr des Käufers.
10. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit (Salvatorische Klausel).