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Seltener Parade-Bidenhänder, Braunschweig, 1574 und 19. Jhd.

In Kunst- und Antiquitätenauktion 41/42

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Münster-Roxel

Seltener Parade-Bidenhänder, Braunschweig, 1574 und 19. Jhd.
Herzog Julius-Typ, Ges.-L. 188 cm, Klingen-L. 133 cm, Parierstangen-Br. 58 cm, Klinge mit rhombischem Querschnitt, zwei ausgeschmiedete Parierhaken, lange Fehlschärfe, auf einem Parierhaken sichelförmige Schmiedemarke, die Klinge beidseitig graviert mit Krone über drei Balustern, darunter Datierung "AN 1574" und Nummer "N 134", beidseitig je Abdruck einer Schraubstockbacke (s.u.). Mit Tusche aufgetragene Sammlungsnummer "IV37", breite Parierstange mit zum Ort hin gebogenen, an den Spitzen eingerollten Enden, jeweils mit zwei Delfin- und Greifenköpfen verziert, reich graviert. Beidseitig angebrachter Parierbügel von quadratischem Querschnitt mit je drei verdickt geschmiedeten Partien, das Bügelinnere jeweils von zwei quadratischen, sich überkreuzenden Stegen gitterartig ausgefüllt, Parierstange und -Bügel feuerverschweißt, dunkelbraune Griffhilze, torsiert geschnitzt, leicht wurmstichig, mittig gerissen und etwas ausgebrochen. Pilzförmiger, kannellierter und etwas gravierter Knauf, unsauber vernietet, um den Niet Feilspuren, insgesamt guter Erhaltungszustand, an der Klinge drei leichtere Scharten. Abgabe nur an Personen über 18 Jahren. Versand nur per Spedition möglich.

Zwischen 1573 und 1574 wurden mindestens dreihundert entsprechende Bidenhänder als Paradewaffen für die Leibgarde des Herzogs Julius von Braunschweig (1528-1589) hergestellt. Es handelt sich bei dem vorliegenden Exemplar offenbar um eine Zusammenstellung aus einer originalen Klinge und einer wohl originalen Parierstange, welche im 19. Jhd. durch eine Hilze und einen abweichenden Knauf ergänzt wurden. Hierfür sprechen die unsauberen Feil- und Nietspuren an Knauf und Angel sowie zwei Schraubstockabdrücke im Bereich der Klingengravur. Eine sehr ähnliche Klingengravur zeigt ein Exemplar im Bördemuseum Burg Ummendorf. Zwar liegen bereits aus 1573 Nummern über 200 vor, doch begann man die Nummerierung 1574 offenbar wieder von vorn, wie insbesondere mehrere Originale aus dem Besitz der Welfen (Schloss Marienburg) sowie eines im Museum Cleveland zeigen. Lit.: R. Bohlmann, Die Braunschweig. Waffen auf Schloss Blankenburg, S. 20-22; H. Seitz, Blankwaffen 1, S. 296-297; K. Ullmann, Das Werk der Waffenschmiede, S. 70f; H. Müller, Europäische Hieb- und Stichwaffen, Nr. 121; H. Westphal, Die Zweihandschwerter und Ringpanzer der Hornschen Schlachtschwertierer, S. 54-55; Kat. Auktion Royal House of Hannover 2005, Marienburg, Bd. 2, Nr. 224-229.

VERY RARE TWO-HANDED PARADE SWORD, Brunswick, 1574 and 19th cent. The blade originates from one of the rare guard swords of Duke Julius, made in 1573 and 1574. Engraved Brunswick coat of arms, dating 1574 and number 134 visible on the blade. The numbering of the pieces is typical for these Brunswick swords. Although there are blades with higher numbers from as early as 1573, swords from the collection of the Royal House of Hanover and the Cleveland Museum show that the numbering apparently started all over again in 1574. Pommel, grip and cross-guard are possibly later additions. Vise marks and filing marks on the tang indicate the conversion. Length 188 cm.

Customers outside the EU: Please organize the shipping and the preparation of export documents by a suitable forwarding agent on your own.

Seltener Parade-Bidenhänder, Braunschweig, 1574 und 19. Jhd.
Herzog Julius-Typ, Ges.-L. 188 cm, Klingen-L. 133 cm, Parierstangen-Br. 58 cm, Klinge mit rhombischem Querschnitt, zwei ausgeschmiedete Parierhaken, lange Fehlschärfe, auf einem Parierhaken sichelförmige Schmiedemarke, die Klinge beidseitig graviert mit Krone über drei Balustern, darunter Datierung "AN 1574" und Nummer "N 134", beidseitig je Abdruck einer Schraubstockbacke (s.u.). Mit Tusche aufgetragene Sammlungsnummer "IV37", breite Parierstange mit zum Ort hin gebogenen, an den Spitzen eingerollten Enden, jeweils mit zwei Delfin- und Greifenköpfen verziert, reich graviert. Beidseitig angebrachter Parierbügel von quadratischem Querschnitt mit je drei verdickt geschmiedeten Partien, das Bügelinnere jeweils von zwei quadratischen, sich überkreuzenden Stegen gitterartig ausgefüllt, Parierstange und -Bügel feuerverschweißt, dunkelbraune Griffhilze, torsiert geschnitzt, leicht wurmstichig, mittig gerissen und etwas ausgebrochen. Pilzförmiger, kannellierter und etwas gravierter Knauf, unsauber vernietet, um den Niet Feilspuren, insgesamt guter Erhaltungszustand, an der Klinge drei leichtere Scharten. Abgabe nur an Personen über 18 Jahren. Versand nur per Spedition möglich.

Zwischen 1573 und 1574 wurden mindestens dreihundert entsprechende Bidenhänder als Paradewaffen für die Leibgarde des Herzogs Julius von Braunschweig (1528-1589) hergestellt. Es handelt sich bei dem vorliegenden Exemplar offenbar um eine Zusammenstellung aus einer originalen Klinge und einer wohl originalen Parierstange, welche im 19. Jhd. durch eine Hilze und einen abweichenden Knauf ergänzt wurden. Hierfür sprechen die unsauberen Feil- und Nietspuren an Knauf und Angel sowie zwei Schraubstockabdrücke im Bereich der Klingengravur. Eine sehr ähnliche Klingengravur zeigt ein Exemplar im Bördemuseum Burg Ummendorf. Zwar liegen bereits aus 1573 Nummern über 200 vor, doch begann man die Nummerierung 1574 offenbar wieder von vorn, wie insbesondere mehrere Originale aus dem Besitz der Welfen (Schloss Marienburg) sowie eines im Museum Cleveland zeigen. Lit.: R. Bohlmann, Die Braunschweig. Waffen auf Schloss Blankenburg, S. 20-22; H. Seitz, Blankwaffen 1, S. 296-297; K. Ullmann, Das Werk der Waffenschmiede, S. 70f; H. Müller, Europäische Hieb- und Stichwaffen, Nr. 121; H. Westphal, Die Zweihandschwerter und Ringpanzer der Hornschen Schlachtschwertierer, S. 54-55; Kat. Auktion Royal House of Hannover 2005, Marienburg, Bd. 2, Nr. 224-229.

VERY RARE TWO-HANDED PARADE SWORD, Brunswick, 1574 and 19th cent. The blade originates from one of the rare guard swords of Duke Julius, made in 1573 and 1574. Engraved Brunswick coat of arms, dating 1574 and number 134 visible on the blade. The numbering of the pieces is typical for these Brunswick swords. Although there are blades with higher numbers from as early as 1573, swords from the collection of the Royal House of Hanover and the Cleveland Museum show that the numbering apparently started all over again in 1574. Pommel, grip and cross-guard are possibly later additions. Vise marks and filing marks on the tang indicate the conversion. Length 188 cm.

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Kunst- und Antiquitätenauktion 41/42

Auktionsdatum
Lose: 1-521
Lose: 521-1311
Ort der Versteigerung
Auktionshalle Daniel Meyer
Otto-Hahn-Str. 15
Münster-Roxel
48161
Germany

Wir bieten Postversand mit unserem Versandpartner DHL an. Bei sperrigen Objketen haben die Käufer selbst für einen Speditionstransport zu sorgen.
Die Abholung der Ware findet in der Otto-Hahn-Str. 15 in 48161 Münster-Roxel statt.

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

standard | standard



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Versteigerung

Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber durchgeführt. Bieter und Käufer haben keinen Anspruch auf deren Bekanntgabe.

Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung in unseren Räumen besichtigt und auf eigene Gefahr geprüft werden.

Der Auktionator hat das Recht, in Ausnahmefällen Nummern außerhalb der Reihe zu versteigern, Nummern zu vereinen, zu trennen und zurückzuziehen.

Objekte mit Schätzpreis unter 60,00 € werden vom Auktionshaus zu jedem Gebot zugeschlagen. Ein Anspruch auf Differenzausgleich bei Unterschreitung des Limits dem Einlieferer gegenüber, wird von Daniel Meyer, Antiquitäten & Auktionen, ausdrücklich ausgeschlossen.

Unverkaufte Ware muss innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Auktion vom Einlieferer auf eigene Kosten abgeholt werden. Anderenfalls behält sich das Auktionshaus vor, die Lagergebühren mit 25,00 € pro Objekt und Monat in Rechnung zu stellen. Geschieht dieses nach 2 Monaten dennoch nicht,behält sich das Auktionshaus vor, die Objekte mit einem um 50 % reduzierten Limit nocheinmal zu versteigern.



Beschaffenheit, Gewährleistung

Die zur Versteigerung gelangenden und im Rahmen der Vorbesichtigung prüfbaren und zu besichtigenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Nach dem Zuschlag bleiben Beanstandungen gleich welcher Art unberücksichtigt. Der Versteigerer ist bereit rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen dem Auftraggeber zu übermitteln.

Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar und dienen ausschließlich der Information. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung von Daniel Meyer Auktionen den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes beeinträchtigen. Fehlende Angaben zum Erhaltungszustand begründen infolge dessen auch keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung.

Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes Kunstwerk anfordern. Dieser Bericht, mündlich oder in Schriftform, enthält keine abweichende Individualabrede und bringt lediglich eine subjektive Einschätzung von Daniel Meyer Auktionen zum Ausdruck.



Durchführung der Versteigerung, Gebote

Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben.

Jeder Bieter erhält nach Vorlage eines gültigen Personaldokuments und Zulassung zur Auktion von Daniel Meyer Auktionen eine Bieternummer. Mit der Zulassung zur Auktion wird auch die Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Unterschrift bestätigt.

Nur unter dieser Nummer abgegebene Gebote werden auf der Auktion berücksichtigt.

Vorbehaltlich der Zustimmung von Daniel Meyer Auktionen können Gebote auch in Abwesenheit, d.h. schriftlich oder telefonisch abgegeben werden. Gebote in Abwesenheit werden in der Regel zugelassen, wenn der Bieter mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung bei Daniel Meyer Auktionen die Zulassung beantragt hat. Der Antrag muss das Kunstwerk unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Ein abgegebenes schriftliches Gebot wird nicht zwangsläufig voll ausgenutzt. Der Zuschlag erfolgt so niedrig wie möglich, d.h. in Höhe des Limits oder, sofern ein anderes Gebot vorliegt, bis dieses überboten ist. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters, Gebote abzugeben. Bei Telefongeboten wird keine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung übernommen.



Zuschlag, Gefahrübergang, Abholung

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Übergebot nicht erfolgt und der vom Einlieferer vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist. Wird dieser Limitpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen, in diesem Fall ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er in dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, dann erlischt sein Gebot. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein Mehrgebot gemacht wird, entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag besteht.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Erwerber über. Anwesende Erwerber sind verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erteilung des Zuschlages in Empfang zu nehmen Die Gegenstände werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge ausgehändigt. Abwesende Erwerber sind verpflichtet, die Gegenstände unverzüglich nach Mitteilung des Zuschlages abzuholen. Bei späterer Abholung bitten wir um kurze Nachricht, um Wartezeiten zu vermeiden. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Nach Erhalt einer schriftlichen Versandanweisung wird der Versand bestmöglich durchgeführt und auf Wunsch versichert.
Ausländische Bieter sind selbstverantwortlich für die Erstellung und Organisation von Ausfuhr- und Zolldokumenten. Wir behalten uns vor, für Ware, die vier Wochen nach der Auktion vom Käufer nicht abgeholt wurde, Lagergebühren in Höhe von 5% des Warenwertes pro Objekt zu erheben.


Kaufpreis, Zahlung

Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme, dem Aufgeld von 20 % und der auf das Aufgeld erhobenen Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (Regelbesteuerung). Persönlich an der Kunstversteigerung teilnehmende Käufer haben den Kaufpreis sofort nach erfolgtem Zuschlag ohne Abzug zu zahlen. Eine Stundung wird nicht gewährt. Zahlungsverzug tritt zwei Wochen nach Rechnungsdatum ein.

Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigungen. Irrtum vorbehalten. Mündliche Auskünfte oder Auskünfte über Email ohne schriftliche Bestätigung durch offizielle schriftliche Rechnungslegung sind unverbindlich.



Verzug

Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat berechnet. Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist Daniel Meyer Auktionen berechtigt und auf Verlangen des Einlieferers verpflichtet, diesem Namen und Adressdaten des Käufers zu nennen.



Einwilligungserklärung Datenschutz

Ich bin damit einverstanden, dass mein Name, meine Adresse und Käufe für Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronisch von Daniel Meyer Auktionen gespeichert und verarbeitet werden. Sollte ich im Rahmen der Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses meinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, stimme ich zu, dass diese Tatsache in eine Sperrdatei, die allen Auktionshäusern des Bundesverbands Deutscher Kunstversteigerer e.V. zugänglich ist, aufgenommen werden kann.



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Der Kunde betritt die Geschäftsräume auf eigene Gefahr. Für Personenschäden übernehmen wir keine Haftung.



Sonstige Bestimmungen

Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Beziehungen zwischen dem Käufer und Daniel Meyer Auktionen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.



Es gilt ausschließlich deutsches Recht.



Salvatorische Klausel

Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.

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