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Taschenuhr: eine der größten und bedeutendsten, hochfeinen Emailleuhren von Gregson, um 1780

In A267: Hochwertige Taschen- & Armbanduhren, Fei...

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Taschenuhr: eine der größten und bedeutendsten, hochfeinen Emailleuhren von Gregson, um 1780 - Bild 1 aus 9
6.500 EUR
Hamburg
Taschenuhr: eine der größten und bedeutendsten, hochfeinen Emailleuhren von Gregson, um 1780: Ca. Ø 60mm, ca. 102g, verglastes, vergoldetes Schutzgehäuse, 18K Goldgehäuse von herausragender Qualität, beidseitig mehrfarbige Paillone-Arbeit im Randbereich, rückseitig Emaille-Lupenmalerei von hochfeiner Qualität, winziger Öffnungsknopf im Pendant, extrem seltenes, super flaches Hessen-Kaliber, signiert, Zylinder-Hemmung, signiertes Emaillezifferblatt und extrem seltene goldene Pfeilzeiger, funktionstüchtig. Durch das originale Schutzgehäuse befindet sich diese Kostbarkeit in einem sehr schönen Zustand. Es ist außerdem nach unserem Kenntnisstand eine der größten und kostbarsten Emailleuhren des berühmten Uhrmachers. Jean-Pierre Gregson stammte ursprünglich aus England. 1776 wurde er Königlicher Hofuhrmacher in Paris. Gregson hatte eine Vorliebe für komplizierte Hemmungen und ausgefallene Formen. In seinen Taschenuhren verwendete er oft Zylinder- oder Kommahemmungen. Auch war er einer der wenigen die das superflache Hessen-Kaliber einsetzten. Er baute unter anderem auch Goldemailuhren mit Kommahemmung, Uhren mit sichtbarer Unruh und Zentralsekunde. Seine bedeutende Stellung zeigt sich auch in der Tatsache, dass er 1786 als Mitglied einer Kommission zur Gründung einer königlichen Manufaktur berufen wurde. Die anderen Mitglieder waren die berühmtesten Uhrmacher Frankreichs – Breguet, Berthoud und Lepaute. Nach dem Ausbruch der Französischen Revolution war es nicht gerade geschäftsfördernd, königlicher Hofuhrmacher zu sein, und Gregson legte seinen Titel schleunigst ab. 1790 kehrte er nach London in seine sichere Heimat zurück. Provenienz: Antiquorum Genf 1995, damaliger Schätzpreis 20.000 - 25.000 Schweizer Franken(https://www.cortrie.de/go/NB6).
Pocket watch: one of the largest and most important, exquisite enamel watches by Gregson, circa 1780: Ca. Ø 60 mm, ca. 102 g, glazed, gilt protective case, 18K gold case of outstanding quality, multi-colored paillons on both sides in the edge area, very fine enamel painting on the back, tiny opening button in the pendant, extremely rare, super flat Hessen caliber, signed, cylinder escapement, signed enamel dial and extremely rare gold arrow hands, in working order. Thanks to the original protective case, this treasure is in its outstanding original condition. To the best of our knowledge, it is also one of the largest and most precious enamel watches created by its famous maker. Jean-Pierre Gregson was originally from England. In 1776, he became the royal court watchmaker in Paris. Gregson had a penchant for complicated escapements and unusual shapes. He often used cylinder or virgule escapements in his pocket watches. He was also one of the few to use the super-flat Hessen caliber. Among other things, he also built gold enamel watches with a virgule escapement and watches with visible balance wheels and center seconds. His prominent position is also evident from the fact that in 1786 he was appointed to a commission to establish a royal manufactory. The other members were the most famous watchmakers in France – Breguet, Berthoud and Lepaute. After the start of the French Revolution, being a royal watchmaker was not particularly beneficial for business, and Gregson quickly renounced his title. In 1790, he returned to London, his safe homeland. Provenance: Antiquorum Geneva 1995, then estimated at 20,000 - 25,000 Swiss francs (https://www.cortrie.de/go/NB6).
Taschenuhr: eine der größten und bedeutendsten, hochfeinen Emailleuhren von Gregson, um 1780: Ca. Ø 60mm, ca. 102g, verglastes, vergoldetes Schutzgehäuse, 18K Goldgehäuse von herausragender Qualität, beidseitig mehrfarbige Paillone-Arbeit im Randbereich, rückseitig Emaille-Lupenmalerei von hochfeiner Qualität, winziger Öffnungsknopf im Pendant, extrem seltenes, super flaches Hessen-Kaliber, signiert, Zylinder-Hemmung, signiertes Emaillezifferblatt und extrem seltene goldene Pfeilzeiger, funktionstüchtig. Durch das originale Schutzgehäuse befindet sich diese Kostbarkeit in einem sehr schönen Zustand. Es ist außerdem nach unserem Kenntnisstand eine der größten und kostbarsten Emailleuhren des berühmten Uhrmachers. Jean-Pierre Gregson stammte ursprünglich aus England. 1776 wurde er Königlicher Hofuhrmacher in Paris. Gregson hatte eine Vorliebe für komplizierte Hemmungen und ausgefallene Formen. In seinen Taschenuhren verwendete er oft Zylinder- oder Kommahemmungen. Auch war er einer der wenigen die das superflache Hessen-Kaliber einsetzten. Er baute unter anderem auch Goldemailuhren mit Kommahemmung, Uhren mit sichtbarer Unruh und Zentralsekunde. Seine bedeutende Stellung zeigt sich auch in der Tatsache, dass er 1786 als Mitglied einer Kommission zur Gründung einer königlichen Manufaktur berufen wurde. Die anderen Mitglieder waren die berühmtesten Uhrmacher Frankreichs – Breguet, Berthoud und Lepaute. Nach dem Ausbruch der Französischen Revolution war es nicht gerade geschäftsfördernd, königlicher Hofuhrmacher zu sein, und Gregson legte seinen Titel schleunigst ab. 1790 kehrte er nach London in seine sichere Heimat zurück. Provenienz: Antiquorum Genf 1995, damaliger Schätzpreis 20.000 - 25.000 Schweizer Franken(https://www.cortrie.de/go/NB6).
Pocket watch: one of the largest and most important, exquisite enamel watches by Gregson, circa 1780: Ca. Ø 60 mm, ca. 102 g, glazed, gilt protective case, 18K gold case of outstanding quality, multi-colored paillons on both sides in the edge area, very fine enamel painting on the back, tiny opening button in the pendant, extremely rare, super flat Hessen caliber, signed, cylinder escapement, signed enamel dial and extremely rare gold arrow hands, in working order. Thanks to the original protective case, this treasure is in its outstanding original condition. To the best of our knowledge, it is also one of the largest and most precious enamel watches created by its famous maker. Jean-Pierre Gregson was originally from England. In 1776, he became the royal court watchmaker in Paris. Gregson had a penchant for complicated escapements and unusual shapes. He often used cylinder or virgule escapements in his pocket watches. He was also one of the few to use the super-flat Hessen caliber. Among other things, he also built gold enamel watches with a virgule escapement and watches with visible balance wheels and center seconds. His prominent position is also evident from the fact that in 1786 he was appointed to a commission to establish a royal manufactory. The other members were the most famous watchmakers in France – Breguet, Berthoud and Lepaute. After the start of the French Revolution, being a royal watchmaker was not particularly beneficial for business, and Gregson quickly renounced his title. In 1790, he returned to London, his safe homeland. Provenance: Antiquorum Geneva 1995, then estimated at 20,000 - 25,000 Swiss francs (https://www.cortrie.de/go/NB6).

A267: Hochwertige Taschen- & Armbanduhren, Feine Sammleruhren

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Störtebekerhaus
Süderstraße 282
Hamburg
20537
Germany

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1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrößert und trotz höchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
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10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gänzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere für mögliche Fälschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „wie hätte besichtigt werden können“. Die Verjährungsfrist bei gebrauchter Auktionsware beträgt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder ähnliche Institutionen geben, übernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.ä.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der Käufer ist zur Prüfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maßgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als „Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist.
12. Die Haftung auf Schadenersatz beschränkt sich auf die Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns des Einlieferers oder eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses.
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14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens (CISG) finden keine Anwendung.
16. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Werden mündliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig schriftlich bestätigt, gehen eventuelle Irrtümer zu Lasten des Auftraggebers. Sie können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrücklich auf eine Annahmeerklärung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgültig.

 

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