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Los
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Kette/Collier: sehr wertvolles Mittelteil-Collier mit Paraiba-Turmalin und reichem Diamantbesatz: Ca. 43cm lang, ca. 6g, 18K Weißgold, Kette verziert mit kleinen Brillanten, Mittelteil ca. 20 × 20mm, außergewöhnliche Goldschmiedearbeit, gearbeitet in Herzform mit kaum sichtbarer Fassung, zentral der hochfeine Paraiba-Turmalin in extrem seltener Qualität, nahezu augenrein, hervorragende Farbe und Brillanz, Herzschliff, 2,43ct, umgeben von außergewöhnlich großen Diamanten im Rosenschliff, dazwischen kleine Brillanten, Diamantgewicht ca. 2,5ct, neuwertig und ungetragen. Der Paraiba-Turmalin gehört zu den gefragtesten Farbedelsteinen der Welt. Diese Turmaline haben in den letzten Jahren eine extreme Wertsteigerung erfahren, die allen Vorhersagen zum Trotz immer noch nicht zu Ende ist. Die Nachfrage überstieg deutlich das Angebot und deshalb sind die Preise in astronomische Höhen geklettert, da kaum mehr nennenswerte Funde in guter Edelsteinqualität gemacht worden sind. Das gilt für alle Fundorte. Noch heute sind die legendären Paraiba-Turmaline aus dem brasilianische Bundesstaat Paraiba am begehrtesten und teuersten. Allerdings sind die Vorkommen aus Brasilien längst erschöpft. 2001 wurden blaugrüne kupfer- und manganhaltige Turmaline in Nigeria entdeckt, 2005 kam der Fundort Mosambik dazu. Inzwischen stammen fast alle auf dem Markt erhältlichen Paraiba-Turmaline aus Afrika, nicht mehr aus Brasilien. Doch auch die afrikanischen Vorkommen erweisen sich als begrenzt. Es ist dieses unglaubliche magisch leuchtende Neon-Grün und Neon-Blau, das den Paraiba Turmalin so speziell macht und das kein anderer Edelstein in dieser Form zeigt. ACHTUNG: Im Hammerpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten, die ausgewiesen werden können! Das bedeutet für Käufer mit Lieferadresse außerhalb der EU, dass sich der Hammerpreis um diese ausgewiesene Steuer reduziert.
Chain/necklace: very valuable centrepiece necklace with Paraiba tourmaline and abundant diamond setting: Approx. 43cm long, approx. 6g, 18K white gold, chain decorated with small brilliant-cut diamonds, central part approx. 20 × 20mm, exceptional goldsmith's work, worked in heart shape with hardly visible setting, central the extremely fine Paraiba tourmaline in extremely rare quality, almost eye-clean, excellent colour and brilliance, heart cut, 2.43ct, surrounded by exceptionally large rose-cut diamonds, small brilliant-cut diamonds in between, diamond weight approx. 2.5ct, like new and unworn. The Paraiba tourmaline is one of the most sought-after coloured gemstones in the world. These tourmalines have experienced an extreme increase in value in the last few years, which despite all predictions has still not come to an end. The demand clearly exceeded the supply and therefore the prices have climbed to astronomical heights, as hardly any finds worth mentioning have been made in good gemstone quality. This is true for all finding places. Even today, the legendary Paraiba Tourmalines from the Brazilian state of Paraiba are the most sought-after and most expensive. However, the deposits from Brazil have long been exhausted. In 2001, blue-green tourmalines containing copper and manganese were discovered in Nigeria, and in 2005, Mozambique was added to the list. In the meantime, almost all Paraiba tourmalines available on the market come from Africa, no longer from Brazil. But even the African deposits are proving to be limited. It is this incredible magical glowing neon green and neon blue that makes the Paraiba Tourmaline so special and that no other gemstone shows in this form. ATTENTION: The hammer price includes 19% VAT, which can be invoiced! This means for buyers with delivery address outside the EU, that the hammer price is reduced by this tax.
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Saalbieter bitten wir um Platzreservierung!
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Besichtigung nach Terminabsprache vom 29.03.2023 bis 14.4.2023 zwischen 11 und 17 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Versteigerungsbedingungen FB-V-010-02v01012023
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrößert und trotz höchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Anmeldung auszufüllen, die erforderliche persönliche Daten enthält. Geboten wird nur mit der danach ausgehändigten Bieterkarte. Schriftliche Gebote, die nicht 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen, werden nur unter dem Vorbehalt der korrekten Ausführung angenommen. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonitätsnachweis ablehnen sowie Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung ausschließen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, oder wenn ein Gebot übersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis für den Einlieferer zurückzukaufen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Erwerber über (§ 455 BGB).
7. Käufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 21 % plus USt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zusätzlich eine Versandpauschale von € 8,70 sowie 1 % für Versicherung, jeweils plus USt. Für große oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Umsatzsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Mehrwertsteuer erhoben.
8. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto überweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gänzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere für mögliche Fälschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „wie hätte besichtigt werden können“. Die Verjährungsfrist bei gebrauchter Auktionsware beträgt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder ähnliche Institutionen geben, übernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.ä.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der Käufer ist zur Prüfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maßgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als „Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist.
12. Die Haftung auf Schadenersatz beschränkt sich auf die Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns des Einlieferers oder eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses.
13. Lederarmbänder von geschützten oder gefährdeten Arten, wie beispielsweise Alligator, Krokodil oder Echse, werden nur zu Abbildungszwecken im Katalog und auf unserer Website verwendet. Die Armbänder werden nicht zusammen mit der Armbanduhr verkauft. Wir bhalten uns das Recht vor, diese Armbänder vor dem Versand zu entfernen.
14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens (CISG) finden keine Anwendung.
16. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Werden mündliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig schriftlich bestätigt, gehen eventuelle Irrtümer zu Lasten des Auftraggebers. Sie können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrücklich auf eine Annahmeerklärung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgültig.
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Kette/Collier: sehr wertvolles Mittelteil-Collier mit Paraiba-Turmalin und reichem Diamantbesatz: Ca. 43cm lang, ca. 6g, 18K Weißgold, Kette verziert mit kleinen Brillanten, Mittelteil ca. 20 × 20mm, außergewöhnliche Goldschmiedearbeit, gearbeitet in Herzform mit kaum sichtbarer Fassung, zentral der hochfeine Paraiba-Turmalin in extrem seltener Qualität, nahezu augenrein, hervorragende Farbe und Brillanz, Herzschliff, 2,43ct, umgeben von außergewöhnlich großen Diamanten im Rosenschliff, dazwischen kleine Brillanten, Diamantgewicht ca. 2,5ct, neuwertig und ungetragen. Der Paraiba-Turmalin gehört zu den gefragtesten Farbedelsteinen der Welt. Diese Turmaline haben in den letzten Jahren eine extreme Wertsteigerung erfahren, die allen Vorhersagen zum Trotz immer noch nicht zu Ende ist. Die Nachfrage überstieg deutlich das Angebot und deshalb sind die Preise in astronomische Höhen geklettert, da kaum mehr nennenswerte Funde in guter Edelsteinqualität gemacht worden sind. Das gilt für alle Fundorte. Noch heute sind die legendären Paraiba-Turmaline aus dem brasilianische Bundesstaat Paraiba am begehrtesten und teuersten. Allerdings sind die Vorkommen aus Brasilien längst erschöpft. 2001 wurden blaugrüne kupfer- und manganhaltige Turmaline in Nigeria entdeckt, 2005 kam der Fundort Mosambik dazu. Inzwischen stammen fast alle auf dem Markt erhältlichen Paraiba-Turmaline aus Afrika, nicht mehr aus Brasilien. Doch auch die afrikanischen Vorkommen erweisen sich als begrenzt. Es ist dieses unglaubliche magisch leuchtende Neon-Grün und Neon-Blau, das den Paraiba Turmalin so speziell macht und das kein anderer Edelstein in dieser Form zeigt. ACHTUNG: Im Hammerpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten, die ausgewiesen werden können! Das bedeutet für Käufer mit Lieferadresse außerhalb der EU, dass sich der Hammerpreis um diese ausgewiesene Steuer reduziert.
Chain/necklace: very valuable centrepiece necklace with Paraiba tourmaline and abundant diamond setting: Approx. 43cm long, approx. 6g, 18K white gold, chain decorated with small brilliant-cut diamonds, central part approx. 20 × 20mm, exceptional goldsmith's work, worked in heart shape with hardly visible setting, central the extremely fine Paraiba tourmaline in extremely rare quality, almost eye-clean, excellent colour and brilliance, heart cut, 2.43ct, surrounded by exceptionally large rose-cut diamonds, small brilliant-cut diamonds in between, diamond weight approx. 2.5ct, like new and unworn. The Paraiba tourmaline is one of the most sought-after coloured gemstones in the world. These tourmalines have experienced an extreme increase in value in the last few years, which despite all predictions has still not come to an end. The demand clearly exceeded the supply and therefore the prices have climbed to astronomical heights, as hardly any finds worth mentioning have been made in good gemstone quality. This is true for all finding places. Even today, the legendary Paraiba Tourmalines from the Brazilian state of Paraiba are the most sought-after and most expensive. However, the deposits from Brazil have long been exhausted. In 2001, blue-green tourmalines containing copper and manganese were discovered in Nigeria, and in 2005, Mozambique was added to the list. In the meantime, almost all Paraiba tourmalines available on the market come from Africa, no longer from Brazil. But even the African deposits are proving to be limited. It is this incredible magical glowing neon green and neon blue that makes the Paraiba Tourmaline so special and that no other gemstone shows in this form. ATTENTION: The hammer price includes 19% VAT, which can be invoiced! This means for buyers with delivery address outside the EU, that the hammer price is reduced by this tax.
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1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrößert und trotz höchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Anmeldung auszufüllen, die erforderliche persönliche Daten enthält. Geboten wird nur mit der danach ausgehändigten Bieterkarte. Schriftliche Gebote, die nicht 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen, werden nur unter dem Vorbehalt der korrekten Ausführung angenommen. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonitätsnachweis ablehnen sowie Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung ausschließen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, oder wenn ein Gebot übersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis für den Einlieferer zurückzukaufen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Erwerber über (§ 455 BGB).
7. Käufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 21 % plus USt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zusätzlich eine Versandpauschale von € 8,70 sowie 1 % für Versicherung, jeweils plus USt. Für große oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Umsatzsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Mehrwertsteuer erhoben.
8. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto überweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gänzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere für mögliche Fälschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „wie hätte besichtigt werden können“. Die Verjährungsfrist bei gebrauchter Auktionsware beträgt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder ähnliche Institutionen geben, übernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.ä.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der Käufer ist zur Prüfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maßgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als „Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist.
12. Die Haftung auf Schadenersatz beschränkt sich auf die Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns des Einlieferers oder eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses.
13. Lederarmbänder von geschützten oder gefährdeten Arten, wie beispielsweise Alligator, Krokodil oder Echse, werden nur zu Abbildungszwecken im Katalog und auf unserer Website verwendet. Die Armbänder werden nicht zusammen mit der Armbanduhr verkauft. Wir bhalten uns das Recht vor, diese Armbänder vor dem Versand zu entfernen.
14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens (CISG) finden keine Anwendung.
16. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Werden mündliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig schriftlich bestätigt, gehen eventuelle Irrtümer zu Lasten des Auftraggebers. Sie können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrücklich auf eine Annahmeerklärung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgültig.