77
Los
77
Sie sind dabei, ein Gebot in Höhe von EUR abzugeben.
Startpreis : EUR
Aufgeld oder Transportkosten sind in Ihrem Gebot nicht enthalten.
Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Gebote unter Mein Account, vor der Auktion bearbeiten können. Ihr Maximal Gebot kennen nur Sie.
Wählen Sie eine der folgenden Schnellgebotsoptionen:
Aufgeld oder Transportkosten sind in Ihrem Gebot nicht enthalten.
Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Gebote unter Mein Account, vor der Auktion bearbeiten können. Ihr Maximal Gebot kennen nur Sie.
Stefan George. Der Stern des Bundes. Berlin, Georg Bondi 1914. Originalbroschur. Titel und Vorderdeckel mit Lechters Monstranz-Vignette.
Erste Ausgabe dieser Sammlung. - Auf Bütten. - Innendeckel mit dem eigenhändigen Besitzvermerk von Ida Dehmel.
Stefan George lernte die drei Jahre jüngere Ida Coblenz 1892, wenige Monate nach dem Bruch mit Hugo von Hofmannsthal, kennen. Sie, die Tochter eines reichen Weingutbesitzers in Georges Heimatort Bingen, bewunderte ihn und war von ihm fasziniert. George fühlte sich ebenso von ihr angezogen und ein reger Austausch über seine Gedichte begann. Für George war es eine äußerst produktive Zeit - der Biograph Thomas Karlauf spricht von »nicht weniger als fünf Zyklen«, die durch diese Konstellation inspiriert wurden. So sehr Ida Coblenz an einem intensiven Austausch über Georges Dichtung interessiert war, so wenig erwiderte sie seine vorsichtigen Annäherungen. Sie schätze ihn als Dichter, als Künstler und als persönlichen Ratgeber, nicht aber als Mann. Zum endgültigen Bruch kam es, als sie 1896 versuchte, George mit ihrem neuen Liebhaber Richard Dehmel bekannt zu machen, den George als einen Vertreter von »Dreckspoesie« ablehnte. Seine lebenslange Abkehr von Frauen interpretierte u. a. die Malerin Sabine Lepsius als Folge seiner Zurückweisung durch Ida Dehmel. Ida hatte Richard Dehmel 1901, mit dem sie seit 1898 in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebte, geheiratet. In Hamburg führte sie ein großbürgerliches, der Kunst mäzenatisch zugewandtes Leben. 1942 nahm sich Ida Dehmel in Hamburg, wo seit 1941 die Deportationen von jüdischen Mitbürgern begonnen hatten, das Leben.
21,3 : 15,2 cm. [4], 108, [4] Seiten. - ACHTUNG: Textkorrektur: Es handelt sich NICHT um ein Exemplar der Vorzugsausgabe auf Japan. – Rücken gebräunt, Vorderdeckel minimal fleckig, Hinterdeckel mit Einriss am Unterrand.
Landmann 384
Versand erfolgt weltweit auf unsere Empfehlung wenn keine andere Anweisung vorliegt. Versand- und Versicherungskosten berechnen wir dem Käufer.
LIVE: keine Zusatzkosten | no extra charges
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For premiums and taxes please refer to the particular lot.
Buyer's Premium and VAT - Aufgeld und Mehrwertsteuer
Buyer's premium is 22% (free of VAT for customers outside the EUC or EUC with VATNo) or 30% (incl. German VAT). We will also charge costs for Live Bidding, shipment, insurance and - only for art works of 20th century - a half part of the resale rights tax. German VAT will be added if necessary.
Auf den Zuschlagpreis berechnen wir ein Aufgeld von 30% (inklusive Mehrwertsteuer) oder 22% Aufgeld (ohne MwSt). Weitere Nebenkosten können für Live-Bieten, Folgerecht (2%), Versand und Versicherung entstehen. Für Käufer aus Ländern außerhalb der EU und für EU-Händler mit VATNo. entfällt die deutsche Mehrwertsteuer. Bitte teilen Sie uns Ihre VATNo. bereits bei Gebotsabgabe mit.
Auktionsbedingungen (An english translation we'll send you upon request.)
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen für fremde Rechnung durchgeführt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.
2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise, keine Limite. Der Ausrufpreis liegt in der Regel ein Drittel unter dem Schätzpreis. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Darüber hinaus behält er sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, diese zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Sollte ein Gebot in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von Gründen zurückweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit geleistet worden ist.
3. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe seines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluss der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde hätte erkennen können. Nicht ausgeschlossene Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objektes. Wenn Bieter im Auftrage Dritter bieten, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
5. Bieter, die im Auftrage Dritter Gebote abgeben, müssen vor der Versteigerung Namen und Anschrift ihrer Auftraggeber dem Auktionator schriftlich bekannt geben. Bei Verzögerung der Zahlung haften sie persönlich für alle dem Versteigerer entstehenden Schäden, auch wenn die Rechnung auf ihren jeweiligen Auftraggeber ausgestellt ist.
6. Schriftliche Gebote werden durch den Versteigerer zum niedrigst möglichen Zuschlag ausgeführt. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den Händen des Versteigerers sein. Für die Bearbeitung von später eintreffenden Geboten kann keine Garantie übernommen werden. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Bieters. Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlaglimite, zu denen das Aufgeld sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden müssen.
7. Zum Zuschlagpreis addiert sich ein Aufgeld von 29% (einschließlich 19% Mehrwertsteuer) und ggf. 2% Folgerechtsanteil) (Differenzbesteuerung). Bei diesem Verfahren ist kein Ausweis und keine Erstattung der Mehrwertsteuer möglich. Auf Wunsch und für Käufer, die uns als Gewerbetreibende erkennbar sind, stellen wir die Rechnung regelbesteuert, d.h. mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Zum Zuschlagpreis wird dann ein Aufgeld von 21% addiert. Auf den Gesamtbetrag (welcher ggf. Versand- und Versicherungskosten sowie einen Anteil für das vom Versteigerer für bestimmte Objekte zu entrichtende Folgerecht in Höhe von 2% des Zuschlagpreises enthält) wird dann in die entsprechende Mehrwertsteuer erhoben.Katalognummern, die der Regelbesteuerung unterliegen, sind gekennzeichnet.
Ausländischen Kunden aus dem EU-Gebiet, welche uns vor Auktion ihre VAT-Nummer mitteilen, wird die Mehrwertsteuer nicht berechnet; ausländischen Kunden aus Drittländern außerhalb der EU wird sie nach Erbringung des Ausfuhrnachweises erstattet bzw. bei Versand durch uns gar nicht erst berechnet. Erst durch Rücksendung einer von den deutschen Finanzbehörden geforderten »Gelangensbestätigung« ist, wenn wir diese der Rechnung bzw. Sendung beilegen, der Empfänger von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
8. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Käufer und dem Versteigerer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in EURO, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.
9. Die Auslieferung der ersteigerten Gegenstände erfolgt in der Woche nach der Auktion auf Terminvereinbarung. Lagerung und Versand der ersteigerten Objekte erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Käufer. Der Versand des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Auktion vollständige Zahlung geleistet worden ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Käufer darüber hinaus für alle weiteren Kosten des Versteigerers, insbesondere für Lagerung, Versicherung sowie eventuelle Zins- und Währungsverluste.
10. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des Fernabnahmegesetzes finden keine Anwendung.
11. Die verstärkten Gewährleistungsrechte des Verbrauchsgüterkaufs gelten nicht, da es sich um eine öffentlich zugängliche Versteigerung handelt. (§ 474 Absatz 2 BGB)
12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Stefan George. Der Stern des Bundes. Berlin, Georg Bondi 1914. Originalbroschur. Titel und Vorderdeckel mit Lechters Monstranz-Vignette.
Erste Ausgabe dieser Sammlung. - Auf Bütten. - Innendeckel mit dem eigenhändigen Besitzvermerk von Ida Dehmel.
Stefan George lernte die drei Jahre jüngere Ida Coblenz 1892, wenige Monate nach dem Bruch mit Hugo von Hofmannsthal, kennen. Sie, die Tochter eines reichen Weingutbesitzers in Georges Heimatort Bingen, bewunderte ihn und war von ihm fasziniert. George fühlte sich ebenso von ihr angezogen und ein reger Austausch über seine Gedichte begann. Für George war es eine äußerst produktive Zeit - der Biograph Thomas Karlauf spricht von »nicht weniger als fünf Zyklen«, die durch diese Konstellation inspiriert wurden. So sehr Ida Coblenz an einem intensiven Austausch über Georges Dichtung interessiert war, so wenig erwiderte sie seine vorsichtigen Annäherungen. Sie schätze ihn als Dichter, als Künstler und als persönlichen Ratgeber, nicht aber als Mann. Zum endgültigen Bruch kam es, als sie 1896 versuchte, George mit ihrem neuen Liebhaber Richard Dehmel bekannt zu machen, den George als einen Vertreter von »Dreckspoesie« ablehnte. Seine lebenslange Abkehr von Frauen interpretierte u. a. die Malerin Sabine Lepsius als Folge seiner Zurückweisung durch Ida Dehmel. Ida hatte Richard Dehmel 1901, mit dem sie seit 1898 in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebte, geheiratet. In Hamburg führte sie ein großbürgerliches, der Kunst mäzenatisch zugewandtes Leben. 1942 nahm sich Ida Dehmel in Hamburg, wo seit 1941 die Deportationen von jüdischen Mitbürgern begonnen hatten, das Leben.
21,3 : 15,2 cm. [4], 108, [4] Seiten. - ACHTUNG: Textkorrektur: Es handelt sich NICHT um ein Exemplar der Vorzugsausgabe auf Japan. – Rücken gebräunt, Vorderdeckel minimal fleckig, Hinterdeckel mit Einriss am Unterrand.
Landmann 384
Versand erfolgt weltweit auf unsere Empfehlung wenn keine andere Anweisung vorliegt. Versand- und Versicherungskosten berechnen wir dem Käufer.
LIVE: keine Zusatzkosten | no extra charges
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For premiums and taxes please refer to the particular lot.
Buyer's Premium and VAT - Aufgeld und Mehrwertsteuer
Buyer's premium is 22% (free of VAT for customers outside the EUC or EUC with VATNo) or 30% (incl. German VAT). We will also charge costs for Live Bidding, shipment, insurance and - only for art works of 20th century - a half part of the resale rights tax. German VAT will be added if necessary.
Auf den Zuschlagpreis berechnen wir ein Aufgeld von 30% (inklusive Mehrwertsteuer) oder 22% Aufgeld (ohne MwSt). Weitere Nebenkosten können für Live-Bieten, Folgerecht (2%), Versand und Versicherung entstehen. Für Käufer aus Ländern außerhalb der EU und für EU-Händler mit VATNo. entfällt die deutsche Mehrwertsteuer. Bitte teilen Sie uns Ihre VATNo. bereits bei Gebotsabgabe mit.
Auktionsbedingungen (An english translation we'll send you upon request.)
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen für fremde Rechnung durchgeführt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.
2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise, keine Limite. Der Ausrufpreis liegt in der Regel ein Drittel unter dem Schätzpreis. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Darüber hinaus behält er sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, diese zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Sollte ein Gebot in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von Gründen zurückweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit geleistet worden ist.
3. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe seines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluss der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde hätte erkennen können. Nicht ausgeschlossene Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objektes. Wenn Bieter im Auftrage Dritter bieten, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
5. Bieter, die im Auftrage Dritter Gebote abgeben, müssen vor der Versteigerung Namen und Anschrift ihrer Auftraggeber dem Auktionator schriftlich bekannt geben. Bei Verzögerung der Zahlung haften sie persönlich für alle dem Versteigerer entstehenden Schäden, auch wenn die Rechnung auf ihren jeweiligen Auftraggeber ausgestellt ist.
6. Schriftliche Gebote werden durch den Versteigerer zum niedrigst möglichen Zuschlag ausgeführt. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den Händen des Versteigerers sein. Für die Bearbeitung von später eintreffenden Geboten kann keine Garantie übernommen werden. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Bieters. Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlaglimite, zu denen das Aufgeld sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden müssen.
7. Zum Zuschlagpreis addiert sich ein Aufgeld von 29% (einschließlich 19% Mehrwertsteuer) und ggf. 2% Folgerechtsanteil) (Differenzbesteuerung). Bei diesem Verfahren ist kein Ausweis und keine Erstattung der Mehrwertsteuer möglich. Auf Wunsch und für Käufer, die uns als Gewerbetreibende erkennbar sind, stellen wir die Rechnung regelbesteuert, d.h. mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Zum Zuschlagpreis wird dann ein Aufgeld von 21% addiert. Auf den Gesamtbetrag (welcher ggf. Versand- und Versicherungskosten sowie einen Anteil für das vom Versteigerer für bestimmte Objekte zu entrichtende Folgerecht in Höhe von 2% des Zuschlagpreises enthält) wird dann in die entsprechende Mehrwertsteuer erhoben.Katalognummern, die der Regelbesteuerung unterliegen, sind gekennzeichnet.
Ausländischen Kunden aus dem EU-Gebiet, welche uns vor Auktion ihre VAT-Nummer mitteilen, wird die Mehrwertsteuer nicht berechnet; ausländischen Kunden aus Drittländern außerhalb der EU wird sie nach Erbringung des Ausfuhrnachweises erstattet bzw. bei Versand durch uns gar nicht erst berechnet. Erst durch Rücksendung einer von den deutschen Finanzbehörden geforderten »Gelangensbestätigung« ist, wenn wir diese der Rechnung bzw. Sendung beilegen, der Empfänger von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
8. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Käufer und dem Versteigerer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in EURO, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.
9. Die Auslieferung der ersteigerten Gegenstände erfolgt in der Woche nach der Auktion auf Terminvereinbarung. Lagerung und Versand der ersteigerten Objekte erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Käufer. Der Versand des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Auktion vollständige Zahlung geleistet worden ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Käufer darüber hinaus für alle weiteren Kosten des Versteigerers, insbesondere für Lagerung, Versicherung sowie eventuelle Zins- und Währungsverluste.
10. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des Fernabnahmegesetzes finden keine Anwendung.
11. Die verstärkten Gewährleistungsrechte des Verbrauchsgüterkaufs gelten nicht, da es sich um eine öffentlich zugängliche Versteigerung handelt. (§ 474 Absatz 2 BGB)
12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.