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[Rosa Luxemburg. Zur Russischen Revolution.] Eigenhändige »Geheimschrift« auf Papier. [1918]. - Auf 15 Blättern in: Molière. Œuvres complètes en six volumes. Tome cinquième. Paris, Nelson [1913].
Geschrieben mit Zitronensaft oder einer anderen Flüssigkeit, die getrocknet verblasste, durch Erwärmung aber sichtbar wurde. - Wohl ein Fragment zu ihrem unbeendeten Buch über die Russische Revolution, deren Chancen und Fehler, die Rolle von Leo Trotzki, Luxemburgs Kritik an seinen Ansichten u. v. m . - Außerordentlich bedeutendes Dokument für die politische Publizistik Rosa Luxemburgs. Von Sommer 1916 bis Anfang November 1918 saß sie in »Schutzhaft«, zunächst in Wronke, später in Breslau. Neben ihrer Arbeit für die berühmten »Spartakus-Briefe« schrieb Rosa Luxemburg dort heimlich an einem Buch zur Russischen Revolution, wegen der deutschen Novemberrevolution brach sie die Arbeit an dem Text, der erst 1922 aus dem Nachlass veröffentlicht wurde, aber ab. Am 9. November 1918 wurde Rosa Luxemburg aus der Haft entlassen, reiste sofort nach Berlin und nahm an den revolutionären Kämpfen teil. Am 15. Januar 1919 wurde sie von Reichwehrsoldaten verhaftet und ermordet. - Das vorliegende unscheinbare Buch, der zweite bekannt gewordene Kassiber, erklärt, wie es der Publizistin auch während ihrer Haftzeit gelang, Texte zu verfassen und diese ihrem Verleger zukommen zu lassen. Nach ihrer Entlassung gelangte das harmlos erscheinende Buch zusammen mit anderen Dingen an eine Oder-Schiffer-Familie Schlich, die Rosa Luxemburg während der Breslauer Haftzeit betreut und versorgt hatte. Dieser Teil von ihrem Nachlass wurde Ende März 1919 - als sich nach dem Berliner Märzmassaker die Lage etwas beruhigt hatte - von Breslau an Mathilde Jacob und Paul Levi in Berlin geschickt. Später übernahm Paul Frölich den Nachlass, der diesen verwaltete und zum Teil edierte. - Weitere Provenienz: unbekannter Privatbesitz, lt. englischsprachiger beigelegter Notiz erhielt dieser das Buch 1937 von Paul Frölich. - Andreas Mytze (1944-2021, Publizist und Antiquar). - Deutsche Privatsammlung.
Der Text wurde im British Museum in Teilen lesbar gemacht und fotografiert. - Die Geheimschrift auf den Rectoseiten 63-113, allerdings wurden die Seiten 61-83 aus dem Buch geschnitten, die zwei Folgeblätter 85 und 87 lose. - Wir danken dem Historiker, Rosa-Luxemburg-Experten und Geschäftsführer des Karl Dietz Verlages Jörn Schütrumpf für freundliche Auskünfte und Wladsilaw Hedeler für die Transkription.
Buch: Leinenband mit Goldprägung, 16 : 11 cm, Seiten [1-]60 und 85-444, [4].
Versand erfolgt weltweit auf unsere Empfehlung wenn keine andere Anweisung vorliegt. Versand- und Versicherungskosten berechnen wir dem Käufer.
For premiums and taxes please refer to the particular lot.
Buyer's Premium and VAT - Aufgeld und Mehrwertsteuer
Buyer's premium is 22% (free of VAT for customers outside the EUC or EUC with VATNo) or 30% (incl. German VAT). We will also charge costs for Live Bidding, shipment, insurance and - only for art works of 20th century - a half part of the resale rights tax. German VAT will be added if necessary.
Auf den Zuschlagpreis berechnen wir ein Aufgeld von 30% (inklusive Mehrwertsteuer) oder 22% Aufgeld (ohne MwSt). Weitere Nebenkosten können für Live-Bieten, Folgerecht (2%), Versand und Versicherung entstehen. Für Käufer aus Ländern außerhalb der EU und für EU-Händler mit VATNo. entfällt die deutsche Mehrwertsteuer. Bitte teilen Sie uns Ihre VATNo. bereits bei Gebotsabgabe mit.
Auktionsbedingungen (An english translation we'll send you upon request.)
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen für fremde Rechnung durchgeführt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.
2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise, keine Limite. Der Ausrufpreis liegt in der Regel ein Drittel unter dem Schätzpreis. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Darüber hinaus behält er sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, diese zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Sollte ein Gebot in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von Gründen zurückweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit geleistet worden ist.
3. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe seines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluss der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde hätte erkennen können. Nicht ausgeschlossene Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objektes. Wenn Bieter im Auftrage Dritter bieten, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
5. Bieter, die im Auftrage Dritter Gebote abgeben, müssen vor der Versteigerung Namen und Anschrift ihrer Auftraggeber dem Auktionator schriftlich bekannt geben. Bei Verzögerung der Zahlung haften sie persönlich für alle dem Versteigerer entstehenden Schäden, auch wenn die Rechnung auf ihren jeweiligen Auftraggeber ausgestellt ist.
6. Schriftliche Gebote werden durch den Versteigerer zum niedrigst möglichen Zuschlag ausgeführt. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den Händen des Versteigerers sein. Für die Bearbeitung von später eintreffenden Geboten kann keine Garantie übernommen werden. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Bieters. Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlaglimite, zu denen das Aufgeld sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden müssen.
7. Zum Zuschlagpreis addiert sich ein Aufgeld von 29% (einschließlich 19% Mehrwertsteuer) und ggf. 2% Folgerechtsanteil) (Differenzbesteuerung). Bei diesem Verfahren ist kein Ausweis und keine Erstattung der Mehrwertsteuer möglich. Auf Wunsch und für Käufer, die uns als Gewerbetreibende erkennbar sind, stellen wir die Rechnung regelbesteuert, d.h. mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Zum Zuschlagpreis wird dann ein Aufgeld von 21% addiert. Auf den Gesamtbetrag (welcher ggf. Versand- und Versicherungskosten sowie einen Anteil für das vom Versteigerer für bestimmte Objekte zu entrichtende Folgerecht in Höhe von 2% des Zuschlagpreises enthält) wird dann in die entsprechende Mehrwertsteuer erhoben.Katalognummern, die der Regelbesteuerung unterliegen, sind gekennzeichnet.
Ausländischen Kunden aus dem EU-Gebiet, welche uns vor Auktion ihre VAT-Nummer mitteilen, wird die Mehrwertsteuer nicht berechnet; ausländischen Kunden aus Drittländern außerhalb der EU wird sie nach Erbringung des Ausfuhrnachweises erstattet bzw. bei Versand durch uns gar nicht erst berechnet. Erst durch Rücksendung einer von den deutschen Finanzbehörden geforderten »Gelangensbestätigung« ist, wenn wir diese der Rechnung bzw. Sendung beilegen, der Empfänger von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
8. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Käufer und dem Versteigerer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in EURO, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.
9. Die Auslieferung der ersteigerten Gegenstände erfolgt in der Woche nach der Auktion auf Terminvereinbarung. Lagerung und Versand der ersteigerten Objekte erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Käufer. Der Versand des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Auktion vollständige Zahlung geleistet worden ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Käufer darüber hinaus für alle weiteren Kosten des Versteigerers, insbesondere für Lagerung, Versicherung sowie eventuelle Zins- und Währungsverluste.
10. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des Fernabnahmegesetzes finden keine Anwendung.
11. Die verstärkten Gewährleistungsrechte des Verbrauchsgüterkaufs gelten nicht, da es sich um eine öffentlich zugängliche Versteigerung handelt. (§ 474 Absatz 2 BGB)
12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
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[Rosa Luxemburg. Zur Russischen Revolution.] Eigenhändige »Geheimschrift« auf Papier. [1918]. - Auf 15 Blättern in: Molière. Œuvres complètes en six volumes. Tome cinquième. Paris, Nelson [1913].
Geschrieben mit Zitronensaft oder einer anderen Flüssigkeit, die getrocknet verblasste, durch Erwärmung aber sichtbar wurde. - Wohl ein Fragment zu ihrem unbeendeten Buch über die Russische Revolution, deren Chancen und Fehler, die Rolle von Leo Trotzki, Luxemburgs Kritik an seinen Ansichten u. v. m . - Außerordentlich bedeutendes Dokument für die politische Publizistik Rosa Luxemburgs. Von Sommer 1916 bis Anfang November 1918 saß sie in »Schutzhaft«, zunächst in Wronke, später in Breslau. Neben ihrer Arbeit für die berühmten »Spartakus-Briefe« schrieb Rosa Luxemburg dort heimlich an einem Buch zur Russischen Revolution, wegen der deutschen Novemberrevolution brach sie die Arbeit an dem Text, der erst 1922 aus dem Nachlass veröffentlicht wurde, aber ab. Am 9. November 1918 wurde Rosa Luxemburg aus der Haft entlassen, reiste sofort nach Berlin und nahm an den revolutionären Kämpfen teil. Am 15. Januar 1919 wurde sie von Reichwehrsoldaten verhaftet und ermordet. - Das vorliegende unscheinbare Buch, der zweite bekannt gewordene Kassiber, erklärt, wie es der Publizistin auch während ihrer Haftzeit gelang, Texte zu verfassen und diese ihrem Verleger zukommen zu lassen. Nach ihrer Entlassung gelangte das harmlos erscheinende Buch zusammen mit anderen Dingen an eine Oder-Schiffer-Familie Schlich, die Rosa Luxemburg während der Breslauer Haftzeit betreut und versorgt hatte. Dieser Teil von ihrem Nachlass wurde Ende März 1919 - als sich nach dem Berliner Märzmassaker die Lage etwas beruhigt hatte - von Breslau an Mathilde Jacob und Paul Levi in Berlin geschickt. Später übernahm Paul Frölich den Nachlass, der diesen verwaltete und zum Teil edierte. - Weitere Provenienz: unbekannter Privatbesitz, lt. englischsprachiger beigelegter Notiz erhielt dieser das Buch 1937 von Paul Frölich. - Andreas Mytze (1944-2021, Publizist und Antiquar). - Deutsche Privatsammlung.
Der Text wurde im British Museum in Teilen lesbar gemacht und fotografiert. - Die Geheimschrift auf den Rectoseiten 63-113, allerdings wurden die Seiten 61-83 aus dem Buch geschnitten, die zwei Folgeblätter 85 und 87 lose. - Wir danken dem Historiker, Rosa-Luxemburg-Experten und Geschäftsführer des Karl Dietz Verlages Jörn Schütrumpf für freundliche Auskünfte und Wladsilaw Hedeler für die Transkription.
Buch: Leinenband mit Goldprägung, 16 : 11 cm, Seiten [1-]60 und 85-444, [4].
Versand erfolgt weltweit auf unsere Empfehlung wenn keine andere Anweisung vorliegt. Versand- und Versicherungskosten berechnen wir dem Käufer.
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Buyer's premium is 22% (free of VAT for customers outside the EUC or EUC with VATNo) or 30% (incl. German VAT). We will also charge costs for Live Bidding, shipment, insurance and - only for art works of 20th century - a half part of the resale rights tax. German VAT will be added if necessary.
Auf den Zuschlagpreis berechnen wir ein Aufgeld von 30% (inklusive Mehrwertsteuer) oder 22% Aufgeld (ohne MwSt). Weitere Nebenkosten können für Live-Bieten, Folgerecht (2%), Versand und Versicherung entstehen. Für Käufer aus Ländern außerhalb der EU und für EU-Händler mit VATNo. entfällt die deutsche Mehrwertsteuer. Bitte teilen Sie uns Ihre VATNo. bereits bei Gebotsabgabe mit.
Auktionsbedingungen (An english translation we'll send you upon request.)
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen für fremde Rechnung durchgeführt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.
2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise, keine Limite. Der Ausrufpreis liegt in der Regel ein Drittel unter dem Schätzpreis. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Darüber hinaus behält er sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, diese zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Sollte ein Gebot in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von Gründen zurückweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit geleistet worden ist.
3. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe seines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluss der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde hätte erkennen können. Nicht ausgeschlossene Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objektes. Wenn Bieter im Auftrage Dritter bieten, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
5. Bieter, die im Auftrage Dritter Gebote abgeben, müssen vor der Versteigerung Namen und Anschrift ihrer Auftraggeber dem Auktionator schriftlich bekannt geben. Bei Verzögerung der Zahlung haften sie persönlich für alle dem Versteigerer entstehenden Schäden, auch wenn die Rechnung auf ihren jeweiligen Auftraggeber ausgestellt ist.
6. Schriftliche Gebote werden durch den Versteigerer zum niedrigst möglichen Zuschlag ausgeführt. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den Händen des Versteigerers sein. Für die Bearbeitung von später eintreffenden Geboten kann keine Garantie übernommen werden. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Bieters. Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlaglimite, zu denen das Aufgeld sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden müssen.
7. Zum Zuschlagpreis addiert sich ein Aufgeld von 29% (einschließlich 19% Mehrwertsteuer) und ggf. 2% Folgerechtsanteil) (Differenzbesteuerung). Bei diesem Verfahren ist kein Ausweis und keine Erstattung der Mehrwertsteuer möglich. Auf Wunsch und für Käufer, die uns als Gewerbetreibende erkennbar sind, stellen wir die Rechnung regelbesteuert, d.h. mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Zum Zuschlagpreis wird dann ein Aufgeld von 21% addiert. Auf den Gesamtbetrag (welcher ggf. Versand- und Versicherungskosten sowie einen Anteil für das vom Versteigerer für bestimmte Objekte zu entrichtende Folgerecht in Höhe von 2% des Zuschlagpreises enthält) wird dann in die entsprechende Mehrwertsteuer erhoben.Katalognummern, die der Regelbesteuerung unterliegen, sind gekennzeichnet.
Ausländischen Kunden aus dem EU-Gebiet, welche uns vor Auktion ihre VAT-Nummer mitteilen, wird die Mehrwertsteuer nicht berechnet; ausländischen Kunden aus Drittländern außerhalb der EU wird sie nach Erbringung des Ausfuhrnachweises erstattet bzw. bei Versand durch uns gar nicht erst berechnet. Erst durch Rücksendung einer von den deutschen Finanzbehörden geforderten »Gelangensbestätigung« ist, wenn wir diese der Rechnung bzw. Sendung beilegen, der Empfänger von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
8. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Käufer und dem Versteigerer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in EURO, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.
9. Die Auslieferung der ersteigerten Gegenstände erfolgt in der Woche nach der Auktion auf Terminvereinbarung. Lagerung und Versand der ersteigerten Objekte erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Käufer. Der Versand des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Auktion vollständige Zahlung geleistet worden ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Käufer darüber hinaus für alle weiteren Kosten des Versteigerers, insbesondere für Lagerung, Versicherung sowie eventuelle Zins- und Währungsverluste.
10. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des Fernabnahmegesetzes finden keine Anwendung.
11. Die verstärkten Gewährleistungsrechte des Verbrauchsgüterkaufs gelten nicht, da es sich um eine öffentlich zugängliche Versteigerung handelt. (§ 474 Absatz 2 BGB)
12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.