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Hamburg

Jean Paul - Ludwig Roentgen. Gebetbuch aus Romanen gezogen. Der Rhapsodieen [Erstes bis] Drittes Heft. Zweyte rechtmäßige Auflage (Hefte 1 und 2). Neuer marmorierter Pappband.

Erste vollständige Ausgabe. Die ersten beiden Hefte erschienen 1801 zunächst im Selbstverlag unter dem Titel »Rhapsodieen zum Genuß der Morgenstunden eines ganzen Jahres. Für höhere und bessere Menschen«. Die gemeinsamen Freunde des ostfriesischen Theologen Roentgen, Jean Paul und Emanuel Osmund, hatten sich um 1804 bei der Bayreuther Buchhandlung J. A. Lübecks Erben offenbar mit Erfolg für eine Neuauflage eingesetzt. Jean Paul regte den neuen Titel an, den Roentgen begeistert aufgriff und auf die neuen Titelblätter »jetzt hat das Buch seinen rechten Namen« setzen ließ. - Der Verfasser formulierte - ganz im Geiste und Stil des von ihm hochverehrten Jean Paul - Betrachtungen und Belehrungen auf »alle« Tage des Jahres, es erschienen allerdings nur diese drei Teile, die vom 1. Januar bis 6. Juni reichen. - Als Einleitung zum zweiten Heft wurde der kurze Briefwechsel zwischen Jean Paul und dem Verfasser verwendet, hier im Erstdruck. Hefte 2 und 3 mit beiden Titeln, alt und neu, Heft 3 erschien 1805 in erster Auflage. - Selten.

16,0 : 16,3 cm. XX, 314; [2], XVI, 310; VIII, 286 Seiten. - Gelegentlich etwas stockfleckig.

Berend /Krogoll 400 Anmerkung





Jean Paul - Ludwig Roentgen. Gebetbuch aus Romanen gezogen. Der Rhapsodieen [Erstes bis] Drittes Heft. Zweyte rechtmäßige Auflage (Hefte 1 und 2). Neuer marmorierter Pappband.

Erste vollständige Ausgabe. Die ersten beiden Hefte erschienen 1801 zunächst im Selbstverlag unter dem Titel »Rhapsodieen zum Genuß der Morgenstunden eines ganzen Jahres. Für höhere und bessere Menschen«. Die gemeinsamen Freunde des ostfriesischen Theologen Roentgen, Jean Paul und Emanuel Osmund, hatten sich um 1804 bei der Bayreuther Buchhandlung J. A. Lübecks Erben offenbar mit Erfolg für eine Neuauflage eingesetzt. Jean Paul regte den neuen Titel an, den Roentgen begeistert aufgriff und auf die neuen Titelblätter »jetzt hat das Buch seinen rechten Namen« setzen ließ. - Der Verfasser formulierte - ganz im Geiste und Stil des von ihm hochverehrten Jean Paul - Betrachtungen und Belehrungen auf »alle« Tage des Jahres, es erschienen allerdings nur diese drei Teile, die vom 1. Januar bis 6. Juni reichen. - Als Einleitung zum zweiten Heft wurde der kurze Briefwechsel zwischen Jean Paul und dem Verfasser verwendet, hier im Erstdruck. Hefte 2 und 3 mit beiden Titeln, alt und neu, Heft 3 erschien 1805 in erster Auflage. - Selten.

16,0 : 16,3 cm. XX, 314; [2], XVI, 310; VIII, 286 Seiten. - Gelegentlich etwas stockfleckig.

Berend /Krogoll 400 Anmerkung




Moderne Kunst und Bücher

Auktionsdatum
Lose: 633-1053
Lose: 10634-11052
Ort der Versteigerung
Osterbekstraße 86 A
Hamburg
22083
Germany

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Wichtige Informationen

Aufgeld und Umsatzsteuer sind je Los unterschiedlich.

AGB

A21 | Auktionsbedingungen



Buyer's Premium and VAT - Aufgeld und Mehrwertsteuer (Juni-Dezember 2020)

Buyer's premium is 21% (free of VAT for customers outside the EUC or EUC with VATNo) or 29% (incl. German VAT). We will also charge costs for Live Bidding, shipment, insurance and - only for art works of 20th century - a half part of the resale rights tax. German VAT will be added if necessary.

Auktionsbedingungen (An english translation we'll send you upon request.)
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen für fremde Rechnung durchgeführt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.
2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise, keine Limite. Der Ausrufpreis liegt in der Regel ein Drittel unter dem Schätzpreis. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Darüber hinaus behält er sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, diese zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Sollte ein Gebot in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von Gründen zurückweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit geleistet worden ist.
3. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe seines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluss der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde hätte erkennen können. Nicht ausgeschlossene Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objektes. Wenn Bieter im Auftrage Dritter bieten, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
5. Bieter, die im Auftrage Dritter Gebote abgeben, müssen vor der Versteigerung Namen und Anschrift ihrer Auftraggeber dem Auktionator schriftlich bekannt geben. Bei Verzögerung der Zahlung haften sie persönlich für alle dem Versteigerer entstehenden Schäden, auch wenn die Rechnung auf ihren jeweiligen Auftraggeber ausgestellt ist.
6. Schriftliche Gebote werden durch den Versteigerer zum niedrigst möglichen Zuschlag ausgeführt. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den Händen des Versteigerers sein. Für die Bearbeitung von später eintreffenden Geboten kann keine Garantie übernommen werden. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Bieters. Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlaglimite, zu denen das Aufgeld sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden müssen.
7. Zum Zuschlagpreis addiert sich ein Aufgeld von 27% (einschließlich 16% Mehrwertsteuer) und ggf. 2% Folgerechtsanteil) (Differenzbesteuerung). Bei diesem Verfahren ist kein Ausweis und keine Erstattung der Mehrwertsteuer möglich. Auf Wunsch und für Käufer, die uns als Gewerbetreibende erkennbar sind, stellen wir die Rechnung regelbesteuert, d.h. mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Zum Zuschlagpreis wird dann ein Aufgeld von 20% addiert. Auf den Gesamtbetrag (welcher ggf. Versand- und Versicherungskosten sowie einen Anteil für das vom Versteigerer für bestimmte Objekte zu entrichtende Folgerecht in Höhe von 2% des Zuschlagpreises enthält) wird dann in die entsprechende Mehrwertsteuer erhoben.Katalognummern, die der Regelbesteuerung unterliegen, sind gekennzeichnet.
Ausländischen Kunden aus dem EU-Gebiet, welche uns vor Auktion ihre VAT-Nummer mitteilen, wird die Mehrwertsteuer nicht berechnet; ausländischen Kunden aus Drittländern außerhalb der EU wird sie nach Erbringung des Ausfuhrnachweises erstattet bzw. bei Versand durch uns gar nicht erst berechnet. Erst durch Rücksendung einer von den deutschen Finanzbehörden geforderten »Gelangensbestätigung« ist, wenn wir diese der Rechnung bzw. Sendung beilegen, der Empfänger von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
8. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Käufer und dem Versteigerer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in EURO, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.
9. Die Auslieferung der ersteigerten Gegenstände erfolgt in der Woche nach der Auktion auf Terminvereinbarung. Lagerung und Versand der ersteigerten Objekte erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Käufer. Der Versand des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Auktion vollständige Zahlung geleistet worden ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Käufer darüber hinaus für alle weiteren Kosten des Versteigerers, insbesondere für Lagerung, Versicherung sowie eventuelle Zins- und Währungsverluste.
10. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des Fernabnahmegesetzes finden keine Anwendung.
11. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

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