Los

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Seltenes schwarzgrundiges Thangka mit löwenköpfiger Schutzgottheit und Gefolge -sog. 'nag thang'- T

In 189. Große Frühlingsauktion

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Seltenes schwarzgrundiges Thangka mit löwenköpfiger Schutzgottheit und Gefolge -sog. 'nag thang'- Tibet, wohl 18.Jh., gemahlene Mineralpigmente und Goldlinie auf Leinen, im Zentrum erscheint eine löwenköpfige Schutzgottheit auf ihrem schwarzen Ross, eventuell 1 der 8 Tramen bzw. Phramenma, von mächtigen Flammen umzüngelt, prachtvoll gekleidet galoppiert sie mit Lanze in der rechten Hand durch eine felsige Landschaft über einzelnen Kostbarkeiten, seitlich stehen prächtige Pfingstrosen in voller Blüte, in den oberen Registern sitzt mittig Padmasambhava (auch genannt Guru Rinpoche -„der kostbare Lehrer"- der wichtigste tantrisch-buddhistische Meister der Himalayaregion) auf Lotossockel, links von ihm der sechsarmige Mahakala Chag Drugpa mit Kartika, Kapala und Trishula als Attribute, rechts von ihm bringt die schreckliche Devi Lhamo auf ihrem weißen Esel Verderben über die Gegner der Lehre Buddhas, beide von Wolkengebilden getragen, den unteren Teil bevölkern weitere flammenumloderte berittene Gottheiten, u.a. links der rote Dharmapala Begtse chen, rechts Simhavaktra (?) mit Trishula, ein blutendes Herz verspeisend, zentral im unteren Bereich ist Vaishravana platziert: von prachtvoller Palastarchitektur umgeben, sitzt der Hüter des Nordens auf einem Schneelöwen mit dem Siegesbanner (Dhvaja) in der Hand, ungerahmt, Farbschicht rissig, partiell abbröckelnd, Abrieb, Gewebe ausgedünnt (sichtbar lediglich von der Rückseite), Rückseite fleckig und angeschmutzt, Randkanten teils leicht beschnitten, Gesamtmaße ca. 60 x 47,5 cm

Seltenes schwarzgrundiges Thangka mit löwenköpfiger Schutzgottheit und Gefolge -sog. 'nag thang'- Tibet, wohl 18.Jh., gemahlene Mineralpigmente und Goldlinie auf Leinen, im Zentrum erscheint eine löwenköpfige Schutzgottheit auf ihrem schwarzen Ross, eventuell 1 der 8 Tramen bzw. Phramenma, von mächtigen Flammen umzüngelt, prachtvoll gekleidet galoppiert sie mit Lanze in der rechten Hand durch eine felsige Landschaft über einzelnen Kostbarkeiten, seitlich stehen prächtige Pfingstrosen in voller Blüte, in den oberen Registern sitzt mittig Padmasambhava (auch genannt Guru Rinpoche -„der kostbare Lehrer"- der wichtigste tantrisch-buddhistische Meister der Himalayaregion) auf Lotossockel, links von ihm der sechsarmige Mahakala Chag Drugpa mit Kartika, Kapala und Trishula als Attribute, rechts von ihm bringt die schreckliche Devi Lhamo auf ihrem weißen Esel Verderben über die Gegner der Lehre Buddhas, beide von Wolkengebilden getragen, den unteren Teil bevölkern weitere flammenumloderte berittene Gottheiten, u.a. links der rote Dharmapala Begtse chen, rechts Simhavaktra (?) mit Trishula, ein blutendes Herz verspeisend, zentral im unteren Bereich ist Vaishravana platziert: von prachtvoller Palastarchitektur umgeben, sitzt der Hüter des Nordens auf einem Schneelöwen mit dem Siegesbanner (Dhvaja) in der Hand, ungerahmt, Farbschicht rissig, partiell abbröckelnd, Abrieb, Gewebe ausgedünnt (sichtbar lediglich von der Rückseite), Rückseite fleckig und angeschmutzt, Randkanten teils leicht beschnitten, Gesamtmaße ca. 60 x 47,5 cm

189. Große Frühlingsauktion

Auktionsdatum
Lose: 1-564
Lose: 565-1241

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Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- oder Feihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist berechtigt Auskunft über die Person des Einlieferers oder Bieters zu verweigern, wenn er gleichzeitig für eventuelle Verbindlichkeiten des Verkäufers oder Käufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.
  2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.
  3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zur Zeit des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie auch mündliche Erklärungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. §459 ff BGB. Für Mängel jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Es liegt im eigenen Interesse der Käufer, die Gegenstände vorher zu prüfen.
  4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne Rückfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.
  5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung.
  6. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 28 % (incl. MwSt.) erhoben. 
  7. Den Zuschlagpreis und das Aufgeld hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar bzw. per Scheck an den Versteigerer zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des Käufers noch einmal versteigert werden. Der Käufer haftet jedoch für den Ausfall; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Zahlungen auswärtiger Bieter, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind mit dem Rechnungsdatum fällig. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden. Aufhebung des Schriftzwanges ist nur schriftlich möglich.
  8. Sämtliche Ansprüche und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber oder in eigenem Namen geltend machen.
  9. Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen ist im Versteigerungslokal nicht gestattet.
  10. Während der Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten Gegenständen nur in dringenden Fällen mit vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers gestattet. Aufbewahrung der Gegenstände und evtl. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung für evtl. Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer nicht.
  11. Schriftliche Gebote werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, wenn sie mindestens 1 Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind. Die Gebote müssen klar formuliert sein, in jedem Fall ist die Katalognummer maßgebend. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann vom Versteigerer nicht übernommen werden. Anrufe beim Bieter erfolgen nur bei Gegenständen über 250 € Limit.
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  14. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen.
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Stichworte: Thangka, Buddha