Los

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7 Kopfbedeckungen Polizei International

In 136. Auktion

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7 Kopfbedeckungen Polizei International
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Berlin
7 Kopfbedeckungen Polizei International, 2. Hälfte 20. Jhd., davon 6 Schirmmützen, alle für Mannschaften, Polizei Island, 1980; Polizei Irland; Polizei Finnland; 2x Polizei Israel, davon 1 Hut; Republik Togo; Polizei/bewaffnete Streitkräfte Irak, 6 m. Metall-Emblemen, Finnland Emblem Metallfaden-Stickerei m. emailliertem Staatswappen, Gr. ca. 55-58, alle m. Tragespuren, tls. angeschmutzt, Irak-Mütze m. stärkeren Mottenlöchern
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136. Auktion

Auktionsdatum
Lose: 1-910
Lose: 911-1820
Ort der Versteigerung
Pariser Str. 9
Berlin
10719
Germany

Generelle Versandinformationen vom Auktionshaus verfügbar

Mindestversandkosten 

Deutschland                  15€

Europa                           30€

Übersee/Overseas         50€

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For premiums and taxes please refer to the particular lot.

AGB

Versteigerungsbedingungen
Berliner Auktionshaus für Geschichte GmbH & Co.KG
nachfolgend „Berliner Auktionshaus“ genannt:

1 Inhalt:


2 Allgemeine Bestimmungen

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Sinngemäße Anwendung

2.3 Fernabsatz

2.4 Ermächtigung des Versteigerers

2.5 Rechtswahl

2.6 Gerichtsstand / Erfüllungsort

2.7 Ausschluss von bestimmten Personen

3 Katalog - Beschreibungen, Rechte & Preisangaben

3.1 Beschreibungen

3.2 Rechte an Beschreibungen & Fotos

3.3 Preisangaben

4 Besichtigung

4.1 Besichtigungsmöglichkeiten

4.2 Prüfung von Eigenschaften

5 Versteigerung

5.1 Aufruf

5.2 Los

5.3 Gebote

5.3.1 Gebote Anwesender

5.3.2 Schriftliche Gebote

5.3.3 telefonische Gebote

5.3.4 Internetgebote

5.3.5 Rücknahme von Geboten

5.3.6 Zurückweisung

5.3.7 Haftung

5.3.8 Untergebote

6 Zuschlag

6.1 Erteilung

6.2 Verweigerung

6.3 Zuschlag unter Vorbehalt

6.4 gleiche Gebote

6.5 Erneuter Aufruf

6.6 Wirkung des Zuschlages

6.7 Person des Ersteigerers

6.8 Freiverkauf

7 Kaufpreiszahlung

7.1 Zusammensetzung

7.2 Fälligkeit

7.3 Zahlung

7.4 Erstattung der Mehrwertsteuer

7.5 Zurückbehaltungsrecht des Versteigerers

7.6 Eigentumsvorbehalt

7.7 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht des Ersteigerers

7.8 Zahlungsverzug /Abnahmeverweigerung

8 Abnahme Gefahrenübergang Einlagerung Versand

8.1 Abnahme8.2 Gefahrenübergang

8.3 Versand

9 Gewährleistung / Haftung

9.1 Allgemein

9.2 Gewährleistung bei Versteigerung als Vertreter des Einlieferers (Regelfall)

9.3 Gewährleistung als Kommissionär

9.4 Sonstige Haftung

9.5 Rückabwicklung in besonderen Fällen

10 Versteigerung von Gegenständen, die Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB enthalten

11 Waffengesetz

 

2 Allgemeine Bestimmungen

2.1 Anwendungsbereich
Diese Versteigerungsbedingungen gelten für die Besichtigung, die Versteigerung einschließlich Nachverkauf und die Abwicklung der durch die Versteigerung zustande gekommenen Vereinbarung durch "Berliner Auktionshaus" einschließlich deren Rückabwicklung.

2.2 Sinngemäße Anwendung

Soweit "Berliner Auktionshaus" Versteigerungen auf elektronischem Wege (online-Versteigerung) betreibt oder Waren freihändig verkauft, gelten diese AVB sinngemäß, soweit nicht „Besondere Geschäftsbedingungen“ (BVB-Online, BVB-Verkauf) etwas anderes bestimmen.

2.3 FernabsatzDie Bestimmungen über Fernabsatzverträge
§ 312d(4),5 (§156) BGB, sind zu beachten.

2.4 Ermächtigung des Versteigerers 
"Berliner Auktionshaus" bietet (mangels einer abweichenden ausdrücklichen Erklärung)
die angebotenen Versteigerungsgegenstände auf Grundlage der vom Einlieferer erteilten Aufträge im Rahmen der von ihr durchgeführten Versteigerung im Namen und für Rechnung der Einlieferer an. "Berliner Auktionshaus" ist vom Einlieferer bevollmächtigt, mit Wirkung für die Einlieferer als deren Vertreter sämtliche Erklärungen abzugeben oder Handlungen vorzunehmen, die für die Übertragung des Eigentums und/oder zur Übergabe an den Ersteigerer erforderlich sind oder damit zusammenhängen. BAfhG ist in gleicher Weise bevollmächtigt, Forderungen der Einlieferer einzuziehen und ggf. gerichtlich geltend zu machen.Es besteht kein Anspruch auf die Benennung des Auftraggebers/Einlieferers, es sei denn, dies ist in den AVB ausdrücklich vorgesehen.

2.5 Rechtswahl
Sämtliche Rechtsbeziehungen, auf die sich diese AVB erstrecken, unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des internationalen Kaufrechts, soweit dem nicht zwingenderes Recht entgegensteht.

2.6 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Ist der Ersteigerer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz von "Berliner Auktionshaus", derzeit Berlin. In Aktivprozessen kann "Berliner Auktionshaus" einen hiervon abweichenden zulässigen Gerichtsort wählen.

2.7. Ausschluss von bestimmten Personen

Der Versteigerer behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen, besonders solche, die während der Auktion Handel treiben, tauschen, störend hervortreten oder die in Abnahme- oder Zahlungsverzug stehen.

Gleiches gilt für das Fehlen einer notwendige Registrierung, als Voraussetzung für die Nutzung unserer elektronischen Auktionsplatttform.



3 Beschreibungen, Rechte & Preisangaben

3.1 Beschreibungen

Die Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie dienen der individualisierenden Objektbeschreibung der zu versteigernden Gegenstände. Die Beschreibungen beinhalten keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, soweit nicht eine solche Garantie ausdrücklich erklärt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Beschreibung eine Expertise beigefügt ist oder auf eine solche verwiesen wird. Garantieerklärungen werden mangels einer anderen Erklärung nur im Namen des Einlieferers abgegeben. Katalogbeschreibungen sind keine Beschaffenheitsangaben. Es obliegt dem Bieter, die angebotenen Gegenstände eingehend zu besichtigen und deren Beschaffenheit zu prüfen. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind grundsätzlich gebraucht.



3.2 Rechte an Beschreibungen & Fotos

Die veräußerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzung- und Urheberrechte an den veröffentlichten Abbildungen und Beschreibungen sämtlicher Auktionsexponate, stehen ausschließlich dem "Berliner Auktionshaus" zu. Weder die Beschreibungen, noch die Abbildungen gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, auf den Ersteigerer über.
Das Recht an den Beschreibungen und Abbildungen beinhaltet ausdrücklich die Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte.
Der Ersteigerer der Auktionsexponate im Rahmen unserer Auktionen, verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Beschreibungen und Abbildungen. Es ist dem Bieter und Ersteigerer, auch nach der Auktion, untersagt, die in sämtlichen Digital- und Printmedien enthaltenen Bilder und Texte zu nutzen. Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung begründet Schadensersatzansprüche gegen den Bieter und Ersteigerer, ohne dass ein qualifizierter Nachweis erforderlich ist.



3.3 Preisangaben

Die im Katalog angegebenen Preise in EUR sind Mindestpreise.


4 Besichtigung


4.1 Besichtigungsmöglichkeiten

Alle Versteigerungsgegenstände können vor der Auktion, bzw. vor der Bestellung in den Geschäftsräumen des "Berliner Auktionshaus" zu den ausgewiesenen Zeiten eingehend besichtigt werden.

4.2 Prüfung von Eigenschaften

Über die Besichtigung hinausgehende Prüfungen der Beschaffenheit durch Ansichtssendungen, sind nach Absprache und gegen Sicherheitsleistung möglich.



5 Versteigerung

5.1 Aufruf 

Nach Aufruf des einzelnen Versteigerungsloses und Nennung des Betrages für das erste Gebot (Mindestgebot) durch den Versteigerer beginnt die Versteigerung durch die Abgabe von Geboten durch die Anwesenden, Telefonbieter, sowie ev. Live-Bieter über das Internet.

5.2 Los

Die Versteigerung erfolgt in der Reihenfolge der Katalognummern. "Berliner Auktionshaus" ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, zurückzuziehen oder außerhalb der Reihenfolge aufzurufen.

5.3 Gebote

Gebote werden in deutscher Sprache und in Euro abgegeben.

5.3.1 Gebote Anwesender und Internet-Live-Bieter

Ein Gebot ist wirksam abgegeben, wenn es zur Kenntnis des Versteigerers gelangt. Ein Übergebot, dass zeitgleich mit dem Zuschlag oder danach abgegeben wird, bleibt unbeachtet.

5.3.2 Schriftliche Gebote
Schriftliche Gebote werden von "Berliner Auktionshaus" gewissenhaft, jedoch ohne Gewähr ausgeführt. Es verpflichtet sich, nur eine Steigerungsstufe über dem nächst darunter liegenden Gebot auszunutzen (ca. 5-10%). Gebote wie, „oder“ und „maximal“ (für mehrere Lose), bleiben im Zweifel unberücksichtigt.
Schriftliche Gebote können vom Versteigerer unbeachtet bleiben, wenn sie nicht am Tag vor dem Beginn der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind.

5.3.3 telefonische Gebote
Telefonisches Bieten ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung, mit Einzelgebotshöhe von mindestens 100.-EUR möglich und bedeutet automatisch bieten des Limitpreises.
Es wird keine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung oder für fehlerhafte telefonische Auskünfte, gleich welcher Art übernommen

5.3.4 Live Internetgebote
Live Bieten über das Internet ist nur nach vorheriger Anmeldung bei den jeweiligen Anbietern und Freischaltung durch "Berliner Auktionshaus" möglich und bedeutet automatisch bieten des Limitpreises. Es wird keine Gewähr für das Zustandekommen der Internetverbindung übernommen. Für das Live-Bieten werden 3% Gebühren auf den Zuschlagspreis erhoben.

5.3.5 Rücknahme von Geboten

Für das Zurückziehen von schon erteilten Gebotsaufträgen wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR netto je Los erhoben, sofern der Rücktritt später als 5 Werktage vor der Auktion erfolgt. Generell bedarf es dazu der Schriftform.

5.3.6 Zurückweisung

Der Versteigerer darf Gebote ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Ein Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Übergebot unwirksam ist oder vom Versteigerer zurückgewiesen wird.

5.3.7 Haftung

Bei der Vielzahl von Geboten kann es zu Eingabefehlern kommen, so dass ein Bieter, für ein von ihm bebotenes Objekt möglicherweise keinen Zuschlag erhalten könnte. Eine Schadensersatzforderung schliessen wir in solchen Fällen grundsätzlich aus.

5.3.8 UntergeboteUntergebote werden auf Ausruf erhöht!

6 Zuschlag 

6.1 Erteilung

Der Zuschlag erfolgt gegen Höchstgebot und wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird. 

6.2 Verweigerung
"Berliner Auktionshaus" kann in begründeten Fällen den Zuschlag verweigern, insbesondere wenn der Mindestpreis nicht erreicht ist oder wenn der Bieter aus einer anderen Versteigerung des "Berliner Auktionshaus" in Zahlungsverzug ist oder er eine vereinbarte Sicherheit nicht leistet oder keine hinreichenden Referenzen anbieten kann.

6.3 Zuschlag unter Vorbehalt
"Berliner Auktionshaus" kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Vorbehalten werden kann der Zuschlag insbesondere unter der Voraussetzung der Zustimmung des Einlieferers, der nicht sofortigen Zahlung des Kaufpreises oder eines Teiles hiervon und/oder ohne Vorhandensein oder Hinterlegung einer hinreichenden Kaufpreissicherheit. Vorbehalten werden kann der Zuschlag auch unter der Voraussetzung einer fehlenden schriftlichen Erklärung oder des fehlenden Nachweises, dass die versteigerten Gegenstände, die unter §86a StGB fallen oder zumindest fallen können, ausschließlich für die unter 10 genannten zulässigen Zwecke verwendet werden.Schlägt der Versteigerer unter Vorbehalt zu, bleibt der Bieter für die Dauer von vier Wochen nach dem Zuschlag an sein Gebot gebunden. Die Annahme erfolgt mit Absendung der Annahmeerklärung des Versteigerers an die vom Bieter genannte Anschrift. Verstreicht die Frist ohne Annahmeerklärung, wird der Zuschlag gegenstandslos und der Versteigerer kann das Los erneut aufrufen.Im Zweifel kann "Berliner Auktionshaus" den Zuschlag endgültig versagen und das Los erneut aufrufen. Die bis dahin abgegebenen Gebote bleiben bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich.

6.4 Gleich hohe Gebote
Bei gleich hohem Ferngebot entscheidet der Zeitpunkt des tatsächlichen Einganges. Geben mehrere Personen zeitgleich ein gleich lautendes Angebot ab, entscheidet das Los.

6.5 Erneuter Aufruf
Uneinigkeit über das Höchstgebot oder begründete Zweifel am Zuschlag werden durch nochmaligen Aufruf des Loses behoben. Dies gilt auch, wenn versehentlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist. Einwände gegen den Zuschlag kann der Versteigerer unbeachtet lassen, wenn sie nicht unmittelbar nach dem Zuschlag erhoben werden. Mit dem erneuten Aufruf erlischt ein bereits erteilter Zuschlag.

6.6 Wirkung des Zuschlages
Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Einlieferer und Ersteigerer zustande. Auf die Anwesenheit beider Parteien bei Erteilung des Zuschlages kommt es nicht an. Maßgebend für den Zuschlagpreis ist das Versteigerungsprotokoll.

6.7 Person des Ersteigerers
Der Ersteigerer ist verpflichtet, dem Versteigerer seinen Namen und seine Anschrift mitzuteilen und dies ggf. zu belegen. Der Versteigerer ist berechtigt, diese Daten für die Abwicklung des durch den Zuschlag zustande gekommenen Vertrages zu speichern und gegebenenfalls dem Einlieferer mitzuteilen.

6.8 Freiverkauf nach der Auktion
Sämtliche Angebote zu freien Losen erfolgen unter Vorbehalt auf Zuschlagsfehler. Rechnungsstellung bedeutet nicht automatisch Verfügbarkeit des in Rechnung gestellten Objektes. Jedweder freier Verkauf nach der Auktion erfolgt vorbehaltlich Zwischenverkaufs im Auktionshaus. Ansprüche auf Herausgabe können nicht gestellt werden.


7 Kaufpreiszahlung

Mit dem Zuschlag verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis an das "Berliner Auktionshaus" als Vertreter des Einlieferers zu entrichten.

7.1 Zusammensetzung

Der Kaufpreis setzt sich aus dem Zuschlagspreis und dem Aufgeld von 20% zusammen. Daneben können weitere Entgelte für Lagerung, Versand und Versicherung anfallen.Bei der Versteigerung im Namen des Einlieferers ist vom Ersteigerer zusätzlich die jeweils gültige Mehrwertsteuer auf das Aufgeld zu zahlen. Auslandslieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der MwSt befreit. Sobald diese erfüllt sind und der Ausfuhrnachweis fristgerecht erbracht ist, wird die gezahlte MwSt zurückerstattet. Das "Berliner Auktionshaus" ist berechtigt, zuwenig erhobene MwSt nachzufordern, falls die Finanzbehörde den ermäßigten Steuersatz nicht anerkennt.

7.2 Fälligkeit

Der Gesamtpreis ist mit Zuschlag auf Gebote von Anwesenden sofort fällig.Bei Zuschlag auf schriftliche und zulässige fernmündliche Gebote wird der Gesamtpreis 8 Tage nach Absendung der Rechnung an die vom Ersteigerer mitgeteilte Anschrift ohne weitere Kosten fällig.Längstes Zahlungsziel ist 1 Kalendermonat nach der entsprechenden Auktion.Hierfür kann "Berliner Auktionshaus" eine Gebühr berechnen.

7.3 Zahlung

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre bei uns ersteigerten Lose zu bezahlen:

1. Bar vor Ort

2. Überweisung


Zahlungsempfänger:
 Berliner Auktionshaus für Geschichte GmbH & Co. KG

Verwendungszweck: Kundennummer, Rechnungsnummer

Bankverbindung: Postbank Berlin
Kontoinhaber: Berliner Auktionshaus GmbH & Co. KG

IBAN: DE19 1001 0010 0050 3101 33

BIC: PBNKDEFXXX



Gebühren:
Bitte überweisen Sie gebührenfrei für den Zahlungsempfänger. Innerhalb der EU am besten mittels SEPA Überweisung.





3. Kreditkarte

Wir akzeptieren Visa, Mastercard, American Express

Bitte senden oder faxen Sie uns eine Kopie der Kreditkarte zusammen mit folgenden Informationen:

Name des Karteninhabers, Nummer der Kreditkarte, Ablaufdatumdatum und Kartenprüfnummer
 CVC

Unterschriebene Ermächtigung zum Belasten Ihrer Kreditkarte

Gebühren: 
VISA, Mastercard, AMEX: bis zu 5% des Rechnungsbetrages


4. PayPal

PayPal Adresse: info@berliner-auktionshaus.de

 Gebühren: 5% des Rechnungsbetrages


7.4 Erstattung der Mehrwertsteuer

EG-Inländer, die von ihnen erworbene Versteigerungsgegenstände in das Ausland ausführen, erhalten die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, wenn sie binnen zwei Wochen den deutschen zollamtlichen Ausfuhrnachweis vorlegen. Versendet der Versteigerer die Versteigerungsgegenstände in das Ausland, kommt es auf den Ausfuhrnachweis nicht an, wenn die VAT-Nummer des Ersteigerers bei Erteilung des Versandauftrages angegeben worden ist.

7.5 Zurückbehaltungsrecht des Versteigerers

Die Herausgabe oder Lieferung, auch bei Zuschlag auf schriftliche Gebote, erfolgt frühestens nach vollständiger Erfüllung der Gesamtpreisforderung.

7.6 Eigentumsvorbehalt

Wird ein Gegenstand vor Erfüllung der Gesamtpreisforderung herausgegeben, so steht die Eigentumsübertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung der Gesamtpreisforderung. Der Ersteigerer ist nicht berechtigt, die Ware bis dahin weiter zu veräußern oder Veränderungen daran vorzunehmen.

7.7 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht des Ersteigerers

Der Ersteigerer kann gegen die Forderung auf Zahlung des Gesamtpreises nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen solcher ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

7.8 Zahlungsverzug /Abnahmeverweigerung

Bei Zahlung später als 8 Tage nach Rechnungsstellung ist "Berliner Auktionshaus" berechtigt, Finanzierungskosten wenigstens in Höhe von 5% der Zuschlagsumme zu berechnen. Verweigert der Ersteigerer die Abnahme oder bezahlt er nach einmaliger Mahnung (Mahngebühr 5€) nicht innerhalb von weiteren 14 Tagen, kann "Berliner Auktionshaus" wahlweise seine Rechte durch Inkassounternehmen, Anwälte oder direkten Mahnbescheid geltend machen oder den Zuschlag widerrufen und die Gegenstände frei verkaufen oder erneut versteigern. Die Rechte des Ersteigerers erlöschen und er haftet für den etwaigen Mindererlös und die dem Einlieferer und dem Versteigerer hieraus entstehenden Nachteile, insbesondere für die dadurch insgesamt verlorene Provision und sämtliche Kosten in diesem Zusammenhang.
Auf einen Mehrerlös hat der Ersteigerer keinen Anspruch.

8. Abnahme Gefahrenübergang Einlagerung Versand

8.1 Abnahme

Der Ersteigerer ist mit Zuschlag zur sofortigen Abnahme des Versteigerungsgegenstandes verpflichtet. Der Versteigerer kann im Katalog oder im Versteigerungstermin abweichende Abholfristen angeben.

8.2 Gefahrenübergang

Mit dem Zuschlag gehen die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes sowie der zufälligen Verschlechterung oder Beschädigung des Versteigerungsgegenstandes auf den Ersteigerer über.

8.3. Versand

Die Einlagerung, Demontage, Montage und Versand erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerer. Der Versteigerer haftet insoweit nur für von ihm vorsätzlich und schuldhaft verursachte Schäden. Spediteure und vergleichbare Unternehmen sind nicht Erfüllungsgehilfen des Versteigerers. Schäden an erhaltenen Sendungen sind, unerheblich davon ob verdeckt oder offen, innerhalb von 3 Tagen dem Versteigerer mitzuteilen. Laut AdSB haften Spediteure nur bei Reklamationen innerhalb dieser Zeit.

Der Versand erfolgt grundsätzlich als versichertes Paket. Mindestversandpauschale innerhalb Deutschlands beträgt 15 €

(Europa ab 30 €/ Übersee ab 50 €), unabhängig von Wert oder Gewicht jeder registrierten Sendung!

Der Käufer trägt sämtliche Versandkosten und auch die Versandgefahr.

Versand von Gemälden / Säbeln und Schwertern und anderer sperriger Gegenstände
ab 
25 € Versandkosten innerhalb Deutschlands

Unsere Kalkulationen basieren auf Erfahrungswerten und setzten sich aus Versand- und Verpackungskosten zusammen.

Andere Versandformen können postalisch nicht ausreichend versichert werden. Folgende Varianten sind möglich:
Selbstabholung, versicherter Versand, Beauftragung einer Spedition zu Lasten des Käufers oder Abschluss einer Einzelversandversicherung zu Lasten des Käufers.
Auch für Inlandssendungen gilt: Porto und Versicherungskosten für Wertgut, sperriges oder zerbrechliches Gut werden individuell berechnet und können auch nachgefordert werden.

LIEFERZEITEN

Deutschland: ca. 1 – 7 Tage

Europa: ca. 5 – 14 Tage

Alle anderen Länder: ca. 10 – 25 Tage

Unsere Kunden aus Berlin und nächster Umgebung bitten wir um Abholung während unserer gültigen Öffnungszeiten.



9 Gewährleistung / Haftung

9.1 Allgemein

Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden, ohne Gewähr für offene oder verdeckte Mängel oder das Vorliegen der im Katalog beschriebenen Beschaffenheiten. Bücher und Alben sind z.B. nicht auf Vollständigkeit geprüft, normale Gebrauchsspuren, Anmerkungen oder Ausstreichungen, werden z.B. im Katalog und beim Aufruf nicht erwähnt.Materialbeschaffenheit wird nach Augenschein und Erfahrung beschrieben. Es werden grundsätzlich nur zerstörungsfreie Prüfmethoden angewendet (z.B. optisch/UV/magnetisch).In der Regel werden Objekte nicht zerlegt.Es steht jedem Bieter frei, vor der Auktion Objekte auf eigene Kosten zerstörungsfrei (z.B. röntgen/Mikroskop) und nach Absprache mit dem "Berliner Auktionshaus" und dem jeweiligen Einlieferer, prüfen zu lassen.

9.2 Gewährleistung bei Versteigerung als Vertreter des Einlieferers (Regelfall)

Die Versteigerungsgegenstände werden im Namen des Einlieferers versteigert. "Berliner Auktionshaus" selbst übernimmt keine Gewähr für die Beschaffenheit von Gegenständen. Es verpflichtet sich, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach vorbehaltloser Erteilung des Zuschlages, vorgetragenen Mängelrügen, an den Einlieferer zu übermitteln.

9.3 Gewährleistung als Kommissionär

"Berliner Auktionshaus" haftet für Mängel nur in Fällen der schuldhaften Verletzung eigener Sorgfaltspflichten; eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn "Berliner Auktionshaus" den Fehler infolge leichter Fahrlässigkeit nicht erkannte. Die Gewährleistungsansprüche sind in diesem Rahmen auf Ansprüche aus §§ 437 Nr. 3, 311a BGB beschränkt.

9.4 sonstige Haftung

Schäden, die aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern zwischen dem "Berliner Auktionshaus" und dem Käufer entstehen, gehen zu Lasten des Ersteigerers. „Berliner Auktionshaus" haftet Dritten nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und darüber hinaus nur im Rahmen der abgeschlossenen Auktionsversicherung. Die von der Versicherung geforderten Bedingungen über Sicherungen, Lagerung und Versand werden von "Berliner Auktionshaus" eingehalten. Bei Verlust, Zerstörung, etc. wird höchstens zum Limit laut Katalog, abzgl. der vereinbarten Provision erstattet.

9.5. Rückabwicklung in besonderen Fällen

Kann ein Käufer innerhalb von vier Wochen ab Auktionsdatum nachweisen, dass wesentliche Angaben über den versteigerten Gegenstand nicht zutreffen, erstatten wir den Kaufpreis gegen Rückgabe.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Versteigerer bis zu drei Jahre nach der Versteigerung noch berechtigt (nicht verpflichtet) den Kaufvertrag im Namen des Einlieferers rückabzuwickeln und dem Käufer gegen Rückgabe den Kaufpreis zu erstatten. Wenn entscheidende Angaben in wesentlichen Punkten unzutreffend waren, kann dies grundsätzlich nur mit Einverständnis des Einlieferers erfolgen.
Der Einlieferer hat, soweit der Versteigerungserlös bereits an ihn ausgekehrt wurde, den an ihn ausgezahlten Betrag dem Versteigerer für die Rückabwicklung wieder zur Verfügung zu stellen. Beabsichtigt der Versteigerer, den Kaufvertrag wegen einer Reklamation rückgängig zu machen, wird er den Einlieferer davon in Kenntnis setzen. Eine Absendung an die dem Versteigerer letzte bekannte Anschrift genügt.

Wenn der Einlieferer einer Rückabwicklung innerhalb von zwei Wochen nach seiner Unterrichtung widersprich ist eine Rückabwicklung auf diesem Wege nicht möglich.. Der Käufer muss in diesem Fall den Rechtsweg beschreiten, um sein Verlangen kundzutun.


10 Versteigerung von Gegenständen, die Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB enthaltenSolange der Einlieferer und Bieter/Ersteigerer sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin angebotenen Gegenstände, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffen und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken (der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung) erwerben. Der Verkäufer bietet die im Katalog genannten Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter, die Gegenstände nur für die oben genannten Gründen zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne § 86 a StGB zu benutzen.Der Versteigerer ist berechtigt, Versteigerungsgegenstände, die unter §§86, 86a StGB fallen oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine Gewähr dafür bietet, dass diese Gegenstände den in §86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen.

11 Für die Versteigerung von nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und/oder nicht erlaubnispflichtiger Munition, sowie sonstiger Waffen gilt:Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr!



Stand: März 2024

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