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Württemberg: Nachlass des Generalleutnant Hahn, Kommandeur des Reichswehr Infanterie Regiment 13.

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Ludwigsburg
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Ludwigsburg
Württemberg: Nachlass des Generalleutnant Hahn, Kommandeur des Reichswehr Infanterie Regiment 13.1.) Eisernes Kreuz, 1914, 1. Klasse, rückseitig graviert "Die Offiziere des I.R. 121 Ihrem Kameraden Hahn", an Nadel, diese G gepunzt, 2.) ebenso, 2. Klasse, am Bande, 3.) Hausorden Hohenzollern, Ritterkreuz mit Schwertern, 938 im unteren Kreuzarm gepunzt, 4.) Württemberg: Friedrichs-Orden, Ritterkreuz 2. Klasse mit Schwertern, 5.) Ehrenkreuz für Frontkämpfer, 6.) Verwundetenabzeichen, 1918, der Armee, Schwarz, dazu die 9-teilige Feldschnalle, wie er Sie am Ende seiner Dienstzeit trug.Patente:- Generalleutnant und Ernennung zum Kommandeur der 5. Division (Berlin, 2. August 1936, OU Adolf Hitler und Blomberg), - Oberleutnant (Stuttgart, 27. Januar 1912, OU Wilhelm II.),- Leutnant (Stuttgart, 27. Januar 1904, OU Wilhelm II.), - Versetzung als Wehrgaubefehlshaber zur Wehrgauleitung Ulm/Donau (Stuttgart, 9. September 1933), - dazu weitere Dokumente u.a. bzgl. seines Ablebens.Eugen Hahn trat am 1. Oktober 1902 als Fahnenjunker in das württembergische Heer ein. Er kam dabei zum 3. württembergischen Infanterie-Regiment Alt Württemberg Nr. 121. In diesem wurde er am 27. Januar 1904 zum Leutnant befördert. Am 27. Januar 1912 erfolgte die Beförderung zum Oberleutnant und seine Verwendung als Bataillonsadjutant. Im Herbst 1912 wurde er dann zum Regimentsadjutanten ernannt. Als solcher zog er dann zu Beginn des 1. Weltkrieges ins Felde. Am 8. November 1914 erfolgte die Beförderung zum Hauptmann und 1915 wechselte er in den Generalstab. Er wurde dann ab 1916 beim Generalstab der 26. Infanterie-Division eingesetzt. Den Weltkrieg beendete er mit dem Eisernen Kreuz beider Klassen sowie dem Hausorden Hohenzollern, und dem württembergischen MVO an der Brust. Mit der Übernahme in die Vorläufige-Reichswehr kam er hierbei zunächst ins Reichswehrministerium (RWM) nach Berlin und mit Datum vom 31. Juli 1920 dann die zur Verfügung-Stellung zum Wehrkreiskommando V. Später dann wurde er zum Reichswehr-Schützen-Regiment 113 der Reichswehr-Brigade 13 versetzt. Bei der Bildung des 100.000 Mann-Heeres der Reichswehr kam er dann zu einem der Bataillonsstäbe vom 13. württembergischen Infanterie-Regiment. Am 1. Oktober 1922 wurde er dann zum Generalstab des Gruppenkommando 2 nach Kassel versetzt. Dort wurde er im April 1923 zum Major befördert und mit Datum vom 1. Januar 1926 dann ins Reichswehrministerium nach Berlin versetzt. Er versah dort seinen Dienst bei der Heeres-Ausbildungs-Abteilung T4 und beim Truppenamt TA eingesetzt. Dort erfolgte am 1. Februar 1929 seine Beförderung zum Oberstleutnant und am 1. Oktober 1929 die Ernennung zum Kommandeur des III. Bataillons des 13. württembergischen Infanterie-Regiment in Ulm an der Donau. Exakt zwei Jahre später wurde er dann zum Kommandeur des 13. württ. Infanterie-Regiment in Ludwigsburg ernannt. Als solcher wurde er am 1. Januar 1932 zum Oberst befördert und am 1. Oktober 1933 dann Kommandant von Ulm. Ein weiteres Jahre später erfolgte die Beförderung zum Generalmajor. Durch die Erweiterung der Reichswehr wurde er somit am 15. Oktober 1935 zum Kommandeur der 5. Infanterie-Division und als solcher am 1. August 1936 Generalleutnant. Er verstarb Anfang 1938.Zustand: II
Württemberg: Nachlass des Generalleutnant Hahn, Kommandeur des Reichswehr Infanterie Regiment 13.1.) Eisernes Kreuz, 1914, 1. Klasse, rückseitig graviert "Die Offiziere des I.R. 121 Ihrem Kameraden Hahn", an Nadel, diese G gepunzt, 2.) ebenso, 2. Klasse, am Bande, 3.) Hausorden Hohenzollern, Ritterkreuz mit Schwertern, 938 im unteren Kreuzarm gepunzt, 4.) Württemberg: Friedrichs-Orden, Ritterkreuz 2. Klasse mit Schwertern, 5.) Ehrenkreuz für Frontkämpfer, 6.) Verwundetenabzeichen, 1918, der Armee, Schwarz, dazu die 9-teilige Feldschnalle, wie er Sie am Ende seiner Dienstzeit trug.Patente:- Generalleutnant und Ernennung zum Kommandeur der 5. Division (Berlin, 2. August 1936, OU Adolf Hitler und Blomberg), - Oberleutnant (Stuttgart, 27. Januar 1912, OU Wilhelm II.),- Leutnant (Stuttgart, 27. Januar 1904, OU Wilhelm II.), - Versetzung als Wehrgaubefehlshaber zur Wehrgauleitung Ulm/Donau (Stuttgart, 9. September 1933), - dazu weitere Dokumente u.a. bzgl. seines Ablebens.Eugen Hahn trat am 1. Oktober 1902 als Fahnenjunker in das württembergische Heer ein. Er kam dabei zum 3. württembergischen Infanterie-Regiment Alt Württemberg Nr. 121. In diesem wurde er am 27. Januar 1904 zum Leutnant befördert. Am 27. Januar 1912 erfolgte die Beförderung zum Oberleutnant und seine Verwendung als Bataillonsadjutant. Im Herbst 1912 wurde er dann zum Regimentsadjutanten ernannt. Als solcher zog er dann zu Beginn des 1. Weltkrieges ins Felde. Am 8. November 1914 erfolgte die Beförderung zum Hauptmann und 1915 wechselte er in den Generalstab. Er wurde dann ab 1916 beim Generalstab der 26. Infanterie-Division eingesetzt. Den Weltkrieg beendete er mit dem Eisernen Kreuz beider Klassen sowie dem Hausorden Hohenzollern, und dem württembergischen MVO an der Brust. Mit der Übernahme in die Vorläufige-Reichswehr kam er hierbei zunächst ins Reichswehrministerium (RWM) nach Berlin und mit Datum vom 31. Juli 1920 dann die zur Verfügung-Stellung zum Wehrkreiskommando V. Später dann wurde er zum Reichswehr-Schützen-Regiment 113 der Reichswehr-Brigade 13 versetzt. Bei der Bildung des 100.000 Mann-Heeres der Reichswehr kam er dann zu einem der Bataillonsstäbe vom 13. württembergischen Infanterie-Regiment. Am 1. Oktober 1922 wurde er dann zum Generalstab des Gruppenkommando 2 nach Kassel versetzt. Dort wurde er im April 1923 zum Major befördert und mit Datum vom 1. Januar 1926 dann ins Reichswehrministerium nach Berlin versetzt. Er versah dort seinen Dienst bei der Heeres-Ausbildungs-Abteilung T4 und beim Truppenamt TA eingesetzt. Dort erfolgte am 1. Februar 1929 seine Beförderung zum Oberstleutnant und am 1. Oktober 1929 die Ernennung zum Kommandeur des III. Bataillons des 13. württembergischen Infanterie-Regiment in Ulm an der Donau. Exakt zwei Jahre später wurde er dann zum Kommandeur des 13. württ. Infanterie-Regiment in Ludwigsburg ernannt. Als solcher wurde er am 1. Januar 1932 zum Oberst befördert und am 1. Oktober 1933 dann Kommandant von Ulm. Ein weiteres Jahre später erfolgte die Beförderung zum Generalmajor. Durch die Erweiterung der Reichswehr wurde er somit am 15. Oktober 1935 zum Kommandeur der 5. Infanterie-Division und als solcher am 1. August 1936 Generalleutnant. Er verstarb Anfang 1938.Zustand: II

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Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. 4. KAUFPREIS 4.1 Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld von 25% sowie eventueller Nebenkosten, z.B. für Lagerung und Versand. 4.2 Der Kaufpreis beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG), die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird die gesetzliche Mehrwertsteuer auf den Gesamtpreis (Zuschlagspreis zuzüglich 25% Aufgeld = Gesamtpreis zuzüglich gesetzlicher MwSt) berechnet. Im Falle einer Nichtanerkennung der Einstufung zum ermäßigten Steuersatz durch die Finanzbehörden ist der Versteigerer berechtigt, die zu wenig erhobene Umsatzsteuer gegen entsprechenden Nachweis nachzufordern. Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen und der erforderliche Ausfuhrnachweis fristgerecht erbracht ist, wird gezahlte Umsatzsteuer dem Käufer erstattet. 5. KAUFPREISZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, SCHADENERSATZ 5.1 Der Kaufpreis ist in voller Höhe mit dem Zuschlag zur Zahlung fällig. Zahlungen sind grundsätzlich in bar in EURO an den Versteigerer zu leisten. Ausländische Bieter haben auf Verlangen des Versteigerers bereits vor der Versteigerung bankbestätigte Schecks vorzulegen. 5.2 Befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz verlangen. Ab der Zweiten Mahnung werden hierzu noch pauschal Mahngebühren in Höhe von 10€ für die Zweite und 20€ für die Dritte Mahnung fällig. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung und wird der Gegenstand nochmals versteigert, nachdem eine vom Versteigerer mit Ablehnungsandrohung gesetzte Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, haftet der Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlöschen, neben den Kosten für die Lagerung sowohl für das entgangene Entgelt des Versteigerers aus der vorangegangenen Versteigerung als auch für einen etwaigen Mindererlös, auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinerlei Anspruch. Zu einem weiteren Gebot ist der Käufer in diesem Fall nicht zugelassen. Der Auktionator ist zudem berechtigt, einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% des Zuschlagspreises pauschal zu verlangen (wegen entgangenem Gewinn). 6. 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Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Käufer vorbehalten. 6.3 Nach Ablauf der in 6.2. genannten Frist von acht Tagen ab Zuschlag, lagert der Versteigerungsgegenstand auf Rechnung und Risiko des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu treffen. Er ist jederzeit berechtigt, den Gegenstand bei einem Dritten für Rechnung des Käufers einzulagern; lagert der Gegenstand beim Versteigerer, kann dieser Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. 6.4 Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den Versteigerungsgegenstand vor Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. 6.5 Das Eigentum am Kaufgegenstand geht erst mit vollständiger Bezahlung des geschuldeten Rechnungsbetrages auf den Käufer über. Falls der Käufer den Kaufgegenstand zu einem Zeitpunkt bereits weiterveräußert hat, zu dem er den Rechnungsbetrag des Versteigerers noch nicht oder nicht vollständig bezahlt, tritt der Käufer sämtliche Forderungen aus diesem Weiterverkauf bis zur Höhe des noch offenen Rechnungsbetrages an den Versteigerer ab. Der Versteigerer nimmt diese Abtretung an. 6.6 Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen auch für Forderungen des Versteigerers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung und weiteren Versteigerungsgegenständen bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. 6.7 Für ersteigerte oder versteigerte Objekte, die Export-/ bzw. Importbeschränkungen unterliegen, obliegt die Beschaffung etwaiger Genehmigungen oder Ausfuhrpapiere dem Käufer/ Verkäufer. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten oder Strafen bei Zuwiderhandlungen werden nicht vom Versteigerer übernommen. 7. GEWÄHRLEISTUNG 7.1 Die Versteigerungsgegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel zugeschlagen. Eine Gewährleistung wird nicht übernommen und eine Besichtigung empfohlen. 7.2 Unbeschadet des Ausschlusses der Gewährleistung nach Ziff. 7.1 wird der Versteigerer rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen vorgetragene Mängelrügen des Käufers an den Einlieferer übermitteln, sofern ihm dies aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. 7.3 Die Katalogbeschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sie sind keine Zusicherung von Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff BGB. Die Fotos sind hierbei explizit Bestandteil der Beschreibung. 7.4 Spezielle Gewährleistung: Für die im gedruckten Auktionskatalog (Teil Orden und Ehrenzeichen, Deutschland, Europa und Welt) aufgeführten Lose wird die Originalität der Versteigerungsgegenstände ausdrücklich garantiert. 7.5 Der im Internet publizierte Auktionskatalog hat lediglich informativen Charakter. Für die Auktion maßgebend ist die gedruckte Version. Sofern für eine Auktion kein gedruckter Auktionskatalog erstellt wird, tritt der im Internet publizierte Katalog an dessen Stelle. Maßgeblich ist dann dieser, mit den durch den Versteigerer am Tag der Versteigerung öffentlich bekanntgegebenen Änderungen, sofern es solcher bedarf. Diese werden auf einem Ausdruck des Katalogs in den Geschäftsräumen vermerkt, und bleiben ebenda hinterlegt. 8. SCHADENERSATZ DER Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GMBH 8.1 Schadenersatzansprüche gegen die Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH sowie gegen ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit der Versteigerung oder dem Abschluss oder der Erfüllung eines Vertrages gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. 8.2 Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH sowie ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen. 9. SONSTIGE VEREINBARUNGEN 9.1 Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausgeschlossen. 9.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, welche gemäß § 1 HGB bis § 7 HGB Kaufmann kraft Gesetz sind, wird vereinbart, dass Stuttgart Erfüllungsort und Gerichtsstand ist. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen, mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen und mit Personen, welche ihren Sitz im Ausland haben, wird vereinbart, dass Stuttgart Erfüllungsort und Gerichtsstand ist. 9.3 Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf ausländischen Kunden ist der Versteigerer zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten aus der Zeit des Nationalsozialismus verpflichtet. Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden. Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des Nationalsozialismus vorbesichtigen möchten und der Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entsprechendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen. Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung zugesichert. Schriftliche Bieter, die dem Versteigerer nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des Nationalsozialismus gebeten, Art und Zweck ihres Sammelgebietes anzugeben, z. B. Aufbau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg, die Wehrmacht, etc. Der Versteigerer nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpflichten. Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Nationalsozialismus nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB). Der Versteigerer bietet diese Gegenstände und den entsprechenden Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wird dies ausdrücklich anerkannt. 9.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechend gilt dies für Regelungslücken. Stand 15.01.2024

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