Los

165

3.1.) DocumentsPreliminary Document for the Knights Cross of the Iron Cross for Oberst Gerhard

In 11. Auction

Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49 (0)711 76165844 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
3.1.) DocumentsPreliminary Document for the Knights Cross of the Iron Cross for Oberst Gerhard
Das Auktionshaus hat für dieses Los keine Ergebnisse veröffentlicht
Stuttgart
3.1.) Documents
Preliminary Document for the Knights Cross of the Iron Cross for Oberst Gerhard Giesen, Kommandeur Grenadier-Regiment 123.

Form, perforated, issued March 14th 1945, sealed, OU Gen.Lt. Maisel. 20,9 x 17,8 cm.

Gerhard Giesen was born on January 29th 1890 in Zülshagen (Pommern). He took part in the First World Wor as Frontline Officer and was decorated several times, among them was also the House Order of Hohenzollern. He served also from the beginning on in World War Two and distinguished himself right from the start and was decorated on September 23rd 1939 with the clasp for the EKII and on October 4th 1939 with clasp for the EKI. As commander of Grenadier-Regiment 676 he was decorated with the German Cross in Gold on December 1st 1943 for the action in the area of Charkow. In June of the following year he became commander of the re-set-up Grenadier-Regiment 123 - and took for some time as acting commander the leadership of the 50th Infantery-Division. When the Kampf-Sturm-Bataillon 134 left the superior hight 189 in the west of Sokolowy near Bialystok in a hurry and mess, they went back to the battle-outpost of the Gren.-Rgt. 123 where Oberst Giesen stop them, looked at them and said: "Das Blut derjenigen, die da oben gefallen sind, weil du und du und du sie verlassen hast, kommt auf dein und dein und dein Haupt!". After that he handed out amunition, let them get a deap breath and led personaly the counterattack and took the hight back. Therfor he was decorated with the Honor Roll Clasp of the Wehrmacht on November 5th 1944. On February 5th 1945 the Sovjets went throught the German Line in the East of Preußisch-Eylau - ones again Oberst Giesen took the initiative, put together the Regiments Reserve and led, supported by some Assault Guns, the counter attack - while doing this heroic action he was killed. Posthumosly he was decorated on March 11th 1945 with the Knights Cross of the Iron Cross. A really brave Frontline Officer, who got all the possible bravery decorations up to the Knights Cross.


Condition: I-II

3.1.) Urkunden / Dokumente
Vorläufiges Besitzzeugnis zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes für den Oberst Gerhard Giesen, Kommandeur Grenadier-Regiment 123.

Vordruck, gelocht, ausgestellt den 14. März 1945, gesiegelt, OU Gen.Lt. Maisel. 20,9 x 17,8 cm.

Gerhard Giesen wird am 29. Janaur 1890 in Zülshagen (Pommern) geboren. Als Frontoffizier nimmt er am 1. Weltkrieg teil und wird unter anderem mit dem Hausorden von Hohenzollern dekoriert. Den 2. Weltkrieg macht er von Angebinn an mit - auch hier zeichnete er sich sogleich aus und wird am 23. September 1939 mit der Spange zum EKII und am 4. Oktober 1939 mit der Spange zum EKI ausgezeichnet. Als Kommandeur des Grenadier-Regiment 676 erhält er am 1. Dezember 1943 das Deutsche Kreuz in Gold für die Kämpfe im Raum Charkow. Im Juni des kommenden Jahres erhält er das Kommando über das neu aufgestellt Grenadier-Regiment 123 - und zeitweise stellvertretend die Führung der 50. Infanterie-Division. Am 26. Juli 1944 räumte das Kampf-Sturm-Bataillon 134 die beherrschende Höhe 189 westlich Sokolowy bei Bialystok. Die zurückweichenden Reste treffen auf den Gefechtssand des Gren.-Rgt. 123 - wo sie von Oberst Giesen antreten läßt, mustert und folgende Ansprache hält: "Das Blut derjenigen, die da oben gefallen sind, weil du und du und du sie verlassen hast, kommt auf dein und dein und dein Haupt!". Daraufhin läßt er aufmunitionieren, durchatmen und führt persönlich den Gegenstoß an, der zur Rückeroberung der Höhe führt. Hierfür wird er am 5. November 1944 mit der Ehrenblattspange des Deutschen Heeres beliehen. Am 5. Februar 1945 erziehlen die Sowjets bei Gut Loschen ostwärts Preußisch-Eylau einen Einbruch - wieder ergreift Oberst Giesen die Initiative, fasst die Regimentsreserven zusammen und führt, unterstützt von einigen Sturmgeschützen, den Gegenstoß
3.1.) Documents
Preliminary Document for the Knights Cross of the Iron Cross for Oberst Gerhard Giesen, Kommandeur Grenadier-Regiment 123.

Form, perforated, issued March 14th 1945, sealed, OU Gen.Lt. Maisel. 20,9 x 17,8 cm.

Gerhard Giesen was born on January 29th 1890 in Zülshagen (Pommern). He took part in the First World Wor as Frontline Officer and was decorated several times, among them was also the House Order of Hohenzollern. He served also from the beginning on in World War Two and distinguished himself right from the start and was decorated on September 23rd 1939 with the clasp for the EKII and on October 4th 1939 with clasp for the EKI. As commander of Grenadier-Regiment 676 he was decorated with the German Cross in Gold on December 1st 1943 for the action in the area of Charkow. In June of the following year he became commander of the re-set-up Grenadier-Regiment 123 - and took for some time as acting commander the leadership of the 50th Infantery-Division. When the Kampf-Sturm-Bataillon 134 left the superior hight 189 in the west of Sokolowy near Bialystok in a hurry and mess, they went back to the battle-outpost of the Gren.-Rgt. 123 where Oberst Giesen stop them, looked at them and said: "Das Blut derjenigen, die da oben gefallen sind, weil du und du und du sie verlassen hast, kommt auf dein und dein und dein Haupt!". After that he handed out amunition, let them get a deap breath and led personaly the counterattack and took the hight back. Therfor he was decorated with the Honor Roll Clasp of the Wehrmacht on November 5th 1944. On February 5th 1945 the Sovjets went throught the German Line in the East of Preußisch-Eylau - ones again Oberst Giesen took the initiative, put together the Regiments Reserve and led, supported by some Assault Guns, the counter attack - while doing this heroic action he was killed. Posthumosly he was decorated on March 11th 1945 with the Knights Cross of the Iron Cross. A really brave Frontline Officer, who got all the possible bravery decorations up to the Knights Cross.


Condition: I-II

3.1.) Urkunden / Dokumente
Vorläufiges Besitzzeugnis zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes für den Oberst Gerhard Giesen, Kommandeur Grenadier-Regiment 123.

Vordruck, gelocht, ausgestellt den 14. März 1945, gesiegelt, OU Gen.Lt. Maisel. 20,9 x 17,8 cm.

Gerhard Giesen wird am 29. Janaur 1890 in Zülshagen (Pommern) geboren. Als Frontoffizier nimmt er am 1. Weltkrieg teil und wird unter anderem mit dem Hausorden von Hohenzollern dekoriert. Den 2. Weltkrieg macht er von Angebinn an mit - auch hier zeichnete er sich sogleich aus und wird am 23. September 1939 mit der Spange zum EKII und am 4. Oktober 1939 mit der Spange zum EKI ausgezeichnet. Als Kommandeur des Grenadier-Regiment 676 erhält er am 1. Dezember 1943 das Deutsche Kreuz in Gold für die Kämpfe im Raum Charkow. Im Juni des kommenden Jahres erhält er das Kommando über das neu aufgestellt Grenadier-Regiment 123 - und zeitweise stellvertretend die Führung der 50. Infanterie-Division. Am 26. Juli 1944 räumte das Kampf-Sturm-Bataillon 134 die beherrschende Höhe 189 westlich Sokolowy bei Bialystok. Die zurückweichenden Reste treffen auf den Gefechtssand des Gren.-Rgt. 123 - wo sie von Oberst Giesen antreten läßt, mustert und folgende Ansprache hält: "Das Blut derjenigen, die da oben gefallen sind, weil du und du und du sie verlassen hast, kommt auf dein und dein und dein Haupt!". Daraufhin läßt er aufmunitionieren, durchatmen und führt persönlich den Gegenstoß an, der zur Rückeroberung der Höhe führt. Hierfür wird er am 5. November 1944 mit der Ehrenblattspange des Deutschen Heeres beliehen. Am 5. Februar 1945 erziehlen die Sowjets bei Gut Loschen ostwärts Preußisch-Eylau einen Einbruch - wieder ergreift Oberst Giesen die Initiative, fasst die Regimentsreserven zusammen und führt, unterstützt von einigen Sturmgeschützen, den Gegenstoß

11. Auction

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Emmerholzweg 31
Stuttgart
70439
Germany

Für Bene Merenti Auktionen Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)711 76165844.

Wichtige Informationen

Premium: 21 % (includes VAT)

AGB


First SCOPE

1.1 The auction conditions of "Bene Merenti" (hereinafter referred to as "Auctioneer") apply to all auctions and the related transactions related thereto.

2.1 auctions take place on its own behalf and on behalf of the consignor, who remain anonymous.

Second IMPLEMENTATION OF THE AUCTION

2.1 The auction usually takes place in the order listed in the catalog. Changing the order and connection or disconnection of catalog numbers is reserved.

2.2 The amount of each exclamation, and the corresponding rate of increase in the professional judgment of the auctioneer. The growth rate is usually 10%.

2.3 Written bids must be received no later than the day before the auction, the auctioneer shall designate the object by naming the catalog number and the offered price (hammer price at no extra charge and VAT). Ambiguities and inaccuracies will be borne by the tenderer. The auctioneer is not obliged to inform the bidder in writing from the non-consideration of its bid accordingly.
Written bids will be treated in the auction as the bids of those present. You will be the auctioneer with the amount claimed, is outdoing the other commandments required.

2.4 Telephone bidders agree to the stated estimate to provide at least according to the catalog. This applies if they are not during the auction by telephone.

2.5 The Auctioneer may exclude persons from the auction and to reject bids. This is especially true if a bidder to the auctioneer is not known or there is no business relationship with him and he does not later than the end of the auction, providing security to the amount requested. A claim for acceptance of a bid is not the case of a security.

Third AWARD

3.1 The contract will be awarded if after three calls of a bid no overbid is made.

3.2 The Auctioneer may strike with reservations. This is especially true when the seller called the minimum bidding price is not reached. In this case, the bid expires at the end of four weeks from the date of the bid, unless the auctioneer has the bidder within this period, the unconditional acceptance communicated to the bid.

3.3 Indicate number of bidders equally high bids may be awarded to auctioneers discretion a bidder, or decide by lot the successful bidder.

3.4 If the auctioneer to see a higher bid or there is doubt about the contract, he can until the conclusion of the auction, at his option, the contract in favor of a particular bidder, or to repeat the item for auction once again. In this case, a preceding contract is void.

4th PURCHASE PRICE

4.1 The purchase price comprises the hammer price, the buyer's premium of 21% as well as any additional costs, eg for storage and shipping.

4.2 The purchase price includes the sales tax (differential taxation according to § 25a), which is not shown separately. In applying the standard tax rate is calculated from the reduced rate of 7% to the total price (hammer price plus 21% surcharge = total price plus 7% VAT).
In case of non-recognition of classification at the reduced rate of tax by the tax authorities of the auctioneer is entitled to the tax levied for calling too little against adequate evidence.
Export shipments are exempt from sales tax under certain conditions. If these requirements are met and the required proof of export is provided within that period will be refunded paid VAT to the buyer.

5th PURCHASE PRICE PAYMENT, LATE PAYMENT, FOR DAMAGES

5.1 The purchase price is paid in full by the surcharge for payment. Payment shall be made in cash to be made in EURO to the auctioneer. Foreign bidders are requested by the auctioneer before the auction, bank-certified checks submitted.

5.2 If the buyer defaults on the payment of the purchase price in time, the auctioneer can demand rights without prejudice to further interest rate of 5% above the base rate.
If the auctioneer for damages for non-performance and if the item auctioned again after one is by the auctioneer with penalty set deadline expires without liability, the buyer, their rights under the previous award expire in addition to the cost of storage for both the missed payment the Auctioneer from the earlier work as well as enhancement for any resulting loss. To a further order of the buyer in this case is not allowed.

6th ACCEPTANCE, DELIVERY, FOR DAMAGES

6.1 The buyer is liable for acceptance. With his grant, all risks, in particular the risk of accidental loss and accidental deterioration of the auction item to the buyer.

6.2 The purchaser has the auction item immediately to pick up no later than eight days after the bid from the auction. If it is with this commitment in default and will be collected despite the auctioneer grace period does not, it can claim damages for non-compliance with the proviso that he the object auctioned again and its damage in the same manner as calculated for payment of the buyer can. Notwithstanding this, the auctioneer can demand from the time of delay liquidated damages in the amount of 5,00 € per auction item, per day. The proof of lesser damage is reserved for the buyer.

6.3 A consignment auction of goods shall be at the expense and risk of the buyer, the auctioneer determines in its sole discretion and means of shipment.

6.4 The Auctioneer is not obligated to the auction subject to prior payment in full of the price point. 4.1 released. The property is reserved until full payment.

7th WARRANTY

7.1 The auction items can be inspected and tested prior to the auction. They are used and no liability for defects of the auctioneer slammed.

7.2 Without prejudice to the exclusion of warranty pursuant to sec. 7.1, the auctioneer will be the appropriate time within the statutory warranty periods brought forward complaints of the buyer to the seller, provided that it is not impossible for practical reasons.

7.3 The descriptions given in good faith and conscience of the auctioneer, they are no guarantee of the properties in the sense of § § 459 ff BGB. An exception is the originality of the auction items, which is expressly guaranteed.

8th COMPENSATION of the auctioneer

8.1 Damage claims against the auctioneer, and against its vicarious agents in connection with the auction or the conclusion or performance of this Agreement for whatever reason, are excluded.

8.2 As this is not for damages based on intentional or grossly negligent behavior of the auctioneer and his or vicarious agents.

9th OTHER AGREEMENTS

9.1 The legal relationship between the Auctioneer and the Purchaser shall have the right of the Federal Republic of Germany. Application of the Law on the International Sale of Goods and the Uniform Law on the Conclusion of International Purchase of Goods is excluded.

9.2 In the business with buyers who do not belong to those in § 4 HGB designated traders, legal persons with public funds and with persons who are domiciled abroad, it is agreed, that Stuttgart's performance and jurisdiction.

3.9 To protect the public and with regard to foreign customers in the auctioneer to the utmost care and prudence in dealing with historical objects from the period of National Socialism is required. The items are therefore not issued publicly. Titles and descriptions, as in the common parlance of the time taken in the catalog description. This rating is not connected.
Vorbesichtigen want visitors, the items from the era of National Socialism and the Auctioneer are not personally known to be asked to complete an appropriate form and to register visit their collection area. At the same time taking note of § § 86, 86a of the Criminal Code and pledged their strict observance. Written bidder with whom it is not known in person are invited to submit bids on items from the era of National Socialism, specifying the nature and purpose of its remit, such as construction of an established scientific principles of practice on events of current affairs, such as the second World War II, the armed forces, etc. The auctioneer accepts bids only from those bidders meet that commit themselves to a strict compliance with § § 86, 86a of the Criminal Code.
By catalog owner, auction participants and bidders express to the contrary, they assert that they catalog and in it are objects from the period of National Socialism only for the purposes of civic education, protection against illegal endeavors, the arts, science, research or teaching, reporting on events of current affairs or history or similar purposes (§ § 86 a, 86 of the Criminal Code). The auctioneer is providing these items and the corresponding catalog only under these conditions. By placing a bid, this is explicitly recognized.

9.4 Should individual provisions be or become invalid, this shall not affect the validity of the remaining provisions. The invalid provision will be replaced by such valid provisions the economic purpose of the invalid provisions are closest. Accordingly, this applies to regulation gaps.



1. ANWENDUNGSBEREICH

1.1 Die Versteigerungsbedingungen von „Bene Merenti“ (nachfolgend: „Versteigerer“) gelten für alle Versteigerungen und die damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.

1.2 Versteigerungen erfolgen in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, welche ungenannt bleiben.

2. DURCHFÜHRUNG DER VERSTEIGERUNG

2.1 Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog aufgeführten Reihenfolge. Die Änderung der Reihenfolge sowie die Verbindung oder Trennung von Katalognummern bleibt vorbehalten.

2.2 Die Höhe des jeweiligen Ausrufs und der jeweiligen Steigerungsrate liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Versteigerers. Die Steigerungsrate beträgt in der Regel 10%.

2.3 Schriftliche Gebote müssen spätestens am Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sein und den Gegenstand unter Benennung der Katalognummer sowie des gebotenen Preises (Zuschlagspreis ohne Aufpreis und Umsatzsteuer) benennen. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen dabei zu Lasten des Bieters. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den schriftliche Bieter von der Nichtberücksichtigung seines Gebots in Kenntnis zu setzen.
Schriftliche Gebote werden in der Versteigerung wie die Gebote Anwesender behandelt. Sie werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der zur Überbietung anderer Gebote erforderlich ist.

2.4 Telefonische Bieter verpflichten sich, den angegebenen Schätzpreis laut Katalog mindestens zu bieten. Dies gilt entsprechend, wenn sie während der Versteigerung telefonisch nicht zu erreichen sind.

2.5 Der Versteigerer kann Personen von der Versteigerung ausschließen und Gebote ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Bieter dem Versteigerer nicht bekannt ist oder zu ihm noch keine Geschäftsverbindung besteht und er nicht spätestens bis zum Ende der Versteigerung Sicherheit in angeforderter Höhe leistet. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebots besteht auch Falle der Sicherheitsleistung nicht.

3. ZUSCHLAG

3.1 Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Übergebot abgegeben wird.

3.2 Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der vom Einlieferer genannte Mindestzuschlagspreis nicht erreicht ist. In diesem Fall erlischt das Gebot mit Ablauf von vier Wochen ab dem Tag des Zuschlages, es sei denn, der Versteigerer hat dem Bieter innerhalb dieser Frist die vorbehaltslose Annahme des Gebotes mitgeteilt.

3.3 Geben mehrere Bieter gleich hohe Gebote ab, kann der Versteigerer nach freiem Ermessen einem Bieter den Zuschlag erteilen oder durch Los über den Zuschlag entscheiden.

3.4 Hat der Versteigerer ein höheres Gebot übersehen oder bestehen Zweifel über den Zuschlag, kann er bis zum Abschluss der Versteigerung nach seiner Wahl den Zuschlag zu Gunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesem Fall wird ein vorausgegangener Zuschlag unwirksam.

4. KAUFPREIS

4.1 Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld von 21% sowie eventueller Nebenkosten, z.B. für Lagerung und Versand.

4.2 Der Kaufpreis beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG), die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird der ermäßigte Steuersatz von 7% auf den Gesamtpreis (Zuschlagspreis zuzüglich 21% Aufschlag = Gesamtpreis zuzüglich 7% USt) berechnet.
Im Falle einer Nichtanerkennung der Einstufung zum ermäßigten Steuersatz durch die Finanzbehörden ist der Versteigerer berechtigt, die zu wenig erhobene Umsatzsteuer gegen entsprechenden Nachweis nachzufordern.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen und der erforderliche Ausfuhrnachweis fristgerecht erbracht ist, wird gezahlte Umsatzsteuer dem Käufer erstattet.

5. KAUFPREISZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, SCHADENERSATZ

5.1 Der Kaufpreis ist in voller Höhe mit dem Zuschlag zur Zahlung fällig. Zahlungen sind grundsätzlich in bar in EURO an den Versteigerer zu leisten. Ausländische Bieter haben auf Verlangen des Versteigerers bereits vor der Versteigerung bankbestätigte Schecks vorzulegen.

5.2 Befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz verlangen.
Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung und wird der Gegenstand nochmals versteigert, nachdem eine vom Versteigerer mit Ablehnungsandrohung gesetzte Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, haftet der Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlöschen, neben den Kosten für die Lagerung sowohl für das entgangene Entgelt des Versteigerers aus der vorangegangenen Ver-steigerung als auch für einen etwaigen Mindererlös. Zu einem weiteren Gebot ist der Käufer in diesem Fall nicht zugelassen.

6. ABNAHME, LIEFERUNG, SCHADENERSATZ

6.1 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit seiner Erteilung gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes auf den Käufer über.

6.2 Der Käufer hat den Versteigerungsgegenstand unverzüglich, spätestens acht Tage nach dem Zuschlag beim Versteigerer abzuholen. Befindet er sich mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz einer vom Versteigerer gesetzten Nachfrist nicht, kann dieser Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie bei Zahlungsverzug des Käufers berechnen kann. Unbeschadet hiervon kann der Versteigerer ab dem Zeitpunkt des Verzugs pauschalen Schadenersatz in Höhe von 5,00 € je Versteigerungsgegenstand und Tag verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Käufer vorbehalten.

6.3 Eine Versendung des Versteigerungsgegenstandes erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, wobei der Versteigerer nach eigenem Ermessen Versandart und Versandmittel bestimmt.

6.4 Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den Versteigerungsgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nach Ziff. 4.1 herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur vollständigen Erfüllung vorbehalten.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Die Versteigerungsgegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel zugeschlagen.

7.2 Unbeschadet des Ausschlusses der Gewährleistung nach Ziff. 7.1 wird der Versteigerer rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen vorgetragene Mängelrügen des Käufers an den Einlieferer übermitteln, sofern ihm dies aus tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist.

7.3 Die Katalogbeschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen des Versteigerers, sie sind keine Zusicherung von Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff BGB. Ausgenommen ist die Originalität der Versteigerungsgegenstände, die ausdrücklich garantiert wird.

8. SCHADENERSATZ DES VERSTEIGERERS

8.1 Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer sowie gegen seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit der Versteigerung oder dem Abschluss oder der Erfüllung dieses Vertrages gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

8.2 Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Versteigerers sowie seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen.

9. SONSTIGE VEREINBARUNGEN

9.1 Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versteigerer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausgeschlossen.

9.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, mit juristischen Personen, mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und mit Personen, die ihren Sitz im Ausland haben, wird vereinbart, dass Stuttgart Erfüllungsort und Gerichtsstand ist.

9.3 Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf ausländischen Kunden ist der Versteigerer zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten aus der Zeit des Nationalsozialismus verpflichtet. Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des Nationalsozialismus vorbesichtigen möchten und dem Versteigerer nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entsprechendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen. Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung zugesichert. Schriftliche Bieter, die dem Versteigerer nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des Nationalsozialismus gebeten, Art und Zweck ihres Sammelgebietes anzugeben, z. B. Aufbau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg, die Wehrmacht,etc. Der Versteigerer nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpflichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Nationalsozialismus nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB). Der Versteigerer bietet diese Gegenstände und den entsprechenden Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wird dies ausdrücklich anerkannt.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechend gilt dies für Regelungslücken.

Vollständige AGBs