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Los
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'Liegendes Fohlen', 1919, Bronze, braun patiniert, 6 cm x 12 cm, RS monogrammiert, Expertise von Frau Dr. Berger anbei, Literatur: WVZ. Buhlmann 129, mit Abb. S. 210.
Renée Sintenis gehört zu den wichtigsten deutschen Bildhauerinnen und Graphikerinnen der klassischen Moderne. Sie wirkte vor allem in Berlin und ist für ihre Tierplastiken, Sportlerskulpturen, Portraits und Akte bekannt. 1905 zog die Familie nach Berlin, wo sie bereits in der Schulzeit Zeichenunterricht erhielt, der später von Studien in Dekorativer Plastik an der Kunstgewerbeschule Berlin weitergeführt werden sollte. Als die Künstlerin wenige Jahre später Georg Kolbe kennenlernte, wurde sie sein Modell. Durch diese Tätigkeit angeregt, begann sie selbst weibliche Akte, ausdrucksstarke Köpfe, Sportler und Selbstportraits in Zeichnungen, in Radierungen und in bildhauerischer Form zu erschaffen. "Nach 1915 entstanden die prägnanten Tierfiguren, die zu ihrem künstlerischen Lebensthema wurden. Da sie die Monumentalität in der Bildhauerkunst ablehnte, kreierte sie vornehmlich kleinformatige Skulpturen. Diese schmalen Kunstwerke wie Pferde, Rehe, Esel und Hunde erfreuten sich beim Publikum großer Beliebtheit." Diese sollten ab 1913 über Jahrzehnte in der Bildgießerei Hermann Noack in ihre Form gegossen werden. 1931 wird Renée Sintenis als zweite Frau - nach der berühmten Käthe Kollwitz - in die Preußische Akademie der Künste aufgenommen. Doch wie für viele Berliner Künstlerinnen und Künstler bedeutet die Machtübernahme durch Adolf Hitler auch für sie einen tiefgreifenden Einschnitt. Sie wurde aus der Akademie ausgeschlossen, die Ausübung und Ausstellung ihrer Werke wurden verboten. Hinzukommt, dass durch den Zweiten Weltkrieg um 1941 der Bronzeguss verboten wurde, denn das Metall war für die Rüstungsindustrie unentbehrlich. Die künstlerische Arbeit wird für Renée Sintenis spätestens zu diesem Zeitpunkt nahezu unmöglich. Im Oktober 1942 stirbt unerwartet ihr Ehemann, und 1945 zerstören alliierte Bombenangriffe ihr Atelier, wobei zahlreiche persönliche Besitztümer und viele künstlerische Arbeiten verlorengehen. Doch das Kriegsende markiert für die Künstlerin einen Neubeginn. Im Berlin der Nachkriegszeit gelingt es ihr, an ihre Erfolge aus den zwanziger und frühen dreißiger Jahren anzuknüpfen. Auch zu akademischen Ehren kommt Renée Sintenis, denn 1955 wird sie als Professorin an die Hochschule für Bildende Künste sowie an die West-Berliner Akademie der Künste berufen. Zum Markenzeichen wird ihr Berliner Bär, der als verkleinerte Nachbildung einer 1932 entstandenen Bronzeskulptur in Silber und Gold zur begehrten Trophäe der alljährlichen Filmfestspiele "Berlinale". Das kleine Fohlen kann auf das Jahr 1919 datiert werden und ist somit ein Zeichen des großartigen Erfolgs der künstlerischen Ausübung der Berliner Künstlerin. Nicht ohne Grund wurde sie ab 1920 vom Galeristen Alfred Flechtheim ausgestellt, vertrat sie bis dahin Wolfgang Gurlitt, der ihre Werke neben derer von Max Beckmann, Max Liebermann und Karl Schmidt-Rottluff ausgestellt hat. Zudem wurde sie mit Ausstellungen in der Berliner Nationalgalerie, der Tate Gallery London und dem Museum of Modern Art in New York, in Paris, Glasgow und Rotterdam zu einer international anerkannten Künstlerin, dessen Werke bis heute in bedeutenden Sammlungen weltweit vertreten sind.
'Liegendes Fohlen', 1919, bronze, brown patinated, 6 cm x 12 cm, RS monogrammed, expertise of Dr. Berger attached, literature: WVZ. Buhlmann 129, with Fig. p. 210.
Renée Sintenis belongs to the most important German sculptresses and graphic artists of the classical modern age. She worked mainly in Berlin and is known for her animal sculptures, sports sculptures, portraits and nudes. In 1905 the family moved to Berlin, where she took drawing lessons while still at school, which would later be followed by studies in decorative sculpture at the Kunstgewerbeschule Berlin. When the artist met Georg Kolbe a few years later, she became his model. Inspired by this activity, she herself began to create female nudes, expressive heads, athletes and self-portraits in drawings, in etchings and in sculptural form. "After 1915, she created the striking animal figures that became her artistic life's theme. Since she rejected monumentality in sculpture, she created mainly small-format sculptures. These slender works of art, such as horses, deer, donkeys and dogs, enjoyed great popularity with the public." These were to be cast into her mould at the Hermann Noack picture foundry for decades from 1913. In 1931 Renée Sintenis became the second woman - after the famous Käthe Kollwitz - to be admitted to the Prussian Academy of Arts. However, as for many Berlin artists, the seizure of power by Adolf Hitler also meant a profound break for her. She was expelled from the Academy, and the practice and exhibition of her works were banned. In addition, the Second World War banned bronze casting around 1941, as the metal was indispensable for the armaments industry. Artistic work became almost impossible for Renée Sintenis at this point at the latest. In October 1942, her husband died unexpectedly, and in 1945, Allied bombing raids destroyed her studio, causing the loss of numerous personal possessions and many artistic works. But the end of the war marked a new beginning for the artist. In post-war Berlin, she succeeded in building on her successes of the 1920s and early 1930s. Renée Sintenis also achieved academic honours: in 1955 she was appointed professor at the Hochschule für Bildende Künste and at the West Berlin Akademie der Künste. Her Berlin Bear, a scaled-down replica of a bronze sculpture she created in 1932 in silver and gold, became a coveted trophy at the annual Berlinale film festival. The little foal can be dated to 1919 and is thus a sign of the great success of the Berlin artist's artistic practice. It was not without reason that she was exhibited by the gallery owner Alfred Flechtheim from 1920 onwards. Until then, she had represented Wolfgang Gurlitt, who exhibited her works alongside those of Max Beckmann, Max Liebermann and Karl Schmidt-Rottluff. She also became an internationally recognised artist with exhibitions at the National Gallery in Berlin, the Tate Gallery London and the Museum of Modern Art in New York, in Paris, Glasgow and Rotterdam, whose works are still represented in important collections worldwide.
Für den Versand unserer Objekte arbeiten wir mit der Firma ‚Mail Boxes Etc.‘ aus Essen zusammen: info@mbe-essen.de
Eine Abholung der ersteigerten Objekte ist zu unseren Öffnungszeiten nach Terminabsprache möglich oder kann nach der Auktion erfolgen.
Vor Ort ist Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.
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A pickup of the auctioned objects is possible during our opening hours by appointment or can be done after the auction.
On site cash and EC-card payment is possible.
Die Vorbesichtigung findet vom 21. Mai bis zum 27.Mai täglich von 12.00 bis 18.00 Uhr in unseren Geschäftsräumen - Friedrichstraße 67-67a in 45468 Mülheim - statt. (auch Sonntag, Feiertags geschlossen)
Allgemeine Versteigerungsbedingungen
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Bieter nachstehende Bedingungen an:
1. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH versteigert öffentlich (im Sinne des § 383 Abs.3 Satz 1 BGB) und versteigert als Kommissionär (§ 383 HGB) im eigenen Namen und auf Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben.
2. Der Versteigerer behält sich vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung eingehend besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Auf altersbedingte Spuren (Bereibungen, kleine Bestoßungen, u. a.) wird nicht gesondert hingewiesen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie zusätzliche mündliche oder schriftliche Angaben sind keine Garantien im Rechtssinne, d. h. sie sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 ff. BGB. Das gilt auch für Maße, Gewichte, Vollständigkeit, Herkunft, Zeitangaben etc.
3.1. Die zur Versteigerung gelangenden und im Rahmen der Vorbesichtigung prüfbaren und zu besichtigenden Kunstwerke und anderweitigen Objekte sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes beeinträchtigen. Veränderungen, z. B. Austrocknung des Mediums oder Veränderung aufgrund von Lichteinfall, werden nicht angegeben und sind als normaler Zustand zu verstehen. Reinigungen und kleinere Ausbesserungen hingegen dienen der Konservierung und sind keine wertmindernden Veränderungen. Fehlende Angaben zum Erhaltungszustand begründen infolge dessen auch keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung. Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes Kunstwerk anfordern. Dieser Bericht, sowie weiterer Angaben zum Versteigerungsobjekt in mündlicher oder schriftlicher Form bzw. per Email enthalten keine abweichende Individualabrede und bringt lediglich eine subjektive Einschätzung der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH zum Ausdruck. Sämtliche Angaben zum Versteigerungsobjekt sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen und dienen ausschließlich der unverbindlichen Information.
In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Kunstwerkes zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB). Alle Angaben im Katalog beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Auktion veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wird zusätzlich ein Internet-Katalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Kunstwerke zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Kunstgegenstandes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.
3.2 Gemälde, Grafiken, Aquarelle, Pastelle und sonstige Bilder werden grundsätzlich bei den Versteigerungen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ohne Rahmen angeboten. Beschädigungen an der Rahmung können nicht geltend gemacht werden.
3.3 Schadensersatzansprüche gegen die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (incl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Ersatz von Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben.
3.4 Gebote können während der Präsenzversteigerung persönlich, online oder per Telefon abgegeben werden. Ist eine Präsenzauktion aufgrund einer behördlichen Anordnung untersagt und findet die Auktion ausschließlich online statt, so handelt es sich ebenfalls in diesem Fall um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB bei der nach dem Zuschlag ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB).Im Übrigen gelten für Online-Versteigerungen Ziffer 10.
4. Vor der Abgabe eines Gebotes muss jeder Bieter unter Angaben seiner Personalien eine Bieternummer lösen. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH kann, wenn ein Bieter dem Versteigerer nicht bekannt ist, einen offiziellen Identitätsnachweis sowie Bankreferenzen und Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH eine Person von der Auktion auszuschließen. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. Möchte ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dieses 24 Stunden vor Auktionsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitteilen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum bleibt vorbehalten.
5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Aufträge für Schrift- oder Telefongebote müssen zur ordnungsgemäßen Abwicklung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen; bei telefonischen Geboten übernimmt die Auktionshaus an der Ruhr GmbH keine Gewähr dafür, dass eine Telefonverbindung zustande kommt. Jeder Auftrag zum telefonischen Bieten kommt einem Gebot des Limitpreises gleich. Die Telefongebote können durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH aufgezeichnet werden.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum geht erst bei vollständiger Zahlung des Endpreises über.
7. Auf den Zuschlagpreis sind ein Aufgeld von 25 % des Zuschlagspreises, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Zur Abgeltung der gemäß § 26 UrhG anfallenden Folgerechtsgebühr bei der Veräußerung eines Originalwerkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes trägt der Einlieferer und der Ersteigerer jeweils eine Gebühr in Höhe von 2% des Zuschlagpreises. Die Folgerechtsgebühr fällt nur dann an, wenn die Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufs verstorben sind und der Zuschlagpreis mehr als 400 € beträgt.
Für die Nutzung des Live-Onlinebietens berechnen wir 3% zzgl. MwSt. vom Zuschlagspreis.
Nimmt der Ersteigerer persönlich an der Auktion teil, ist der Gesamtpreis mit dem Zuschlag zur Zahlung fällig. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten oder vertreten gewesen sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet.
8. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1,5 % je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Bankgebühren zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer verpflichtet ist, einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes zu ersetzen.
9. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Der Versteigerer haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte drei Wochen nach Ablauf der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH werden pro Tag und Objekt 3,00 EUR netto für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH behält sich vor, darüber hinausgehende Kosten dem Ersteigerer gegenüber geltend zu machen.
10. Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät 10 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen.
11. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.
12.1 Die Firma Auktionshaus an der Ruhr bietet auch Online-Versteigerungen an.
12.2. Nach einer vorherigen Registrierung des Bieters ist dieser berechtigt, an einer Online-Versteigerung teilzunehmen und Kaufangebote auf die zur Versteigerung angebotenen Artikel abzugeben.
Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ist berechtigt, die Registrierung zu widerrufen und den Bieter zu sperren, wenn dieser gegen die Versteigerungsbedingungen verstößt oder in der Vergangenheit verstoßen hat. Durch die Registrierung bei der Online-Versteigerungen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.
12.3. Die Dauer einer Versteigerung wird auf einen bestimmten Zeitraum (Versteigerungsfrist), gemessen anhand der ausschließlich maßgeblichen Uhrzeit, die von der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH vorgegeben wird, festgesetzt. Das voraussichtliche Auktionsende wird angezeigt. Mit dem Auktionsende erfolgt der Zuschlag. Danach werden keine höheren Gebote mehr zugelassen. Die eingestellten Objekte werden zu einem Anfangsgebot (Mindestgebot) ausgeboten. Das Mindestangebot enthält die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer sowie das Aufgeld gemäß Ziffer 7. Das Ausgebot ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben. Die Mindeststeigerungsschritte ergeben sich aus nachstehender Tabelle.
Gebot Mindest-Steigerungsschritt
bis 25,00 Euro 1,00 Euro
bis 50,00 Euro 2,00 Euro
bis 100,00 Euro 5,00 Euro
bis 500,00 Euro 10,00 Euro
bis 1.000,00 Euro 20,00 Euro
bis 5.000,00 Euro 50,00 Euro
über 5.000,00 Euro 100,00 Euro
12.4. Wird ein höherer Betrag als das Mindestangebot geboten, so stellt dieses das Höchstgebot solange dar, bis ein höheres Angebot abgegeben wird. Das abgegebene Gebot des Bieters ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlags. Dieser ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt. Das bei Auktionsende vorliegende Höchstgebot wird angenommen (Zuschlag). Dem Höchstbieter wird durch E-Mail mitgeteilt, dass er den Zuschlag erhalten hat.
12.5. Nach Mitteilung des Zuschlags hat der Ersteigerer den Gebotsbetrag innerhalb von zehn Tagen zu entrichten und die Sache abzuholen (Zahlungs- /Abholfrist).
12.6. Endet eine Versteigerung zu einem Zeitpunkt, in dem der Zugriff auf die Online-Versteigerung für alle Bieter aus technischen Gründen nicht möglich ist, so kann die Versteigerung abgebrochen werden. Ein in diesem Fall vom System fehlerhaft mitgeteilter Zuschlag ist unwirksam. Der in diesem Zeitpunkt Höchstbietende wird von der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH von dem Abbruch unverzüglich per E-Mail unterrichtet. Die zur Versteigerung angebotenen Objekte können einer neuen Versteigerung zugeführt werden; ein Anspruch auf Durchführung einer neuen Versteigerung besteht nicht.
12.7. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird Zug um Zug gegen Bezahlung und Übergabe der Sache übertragen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Mülheim an der Ruhr. Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
14. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Käufer und der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Stand 29.04.2021
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'Liegendes Fohlen', 1919, Bronze, braun patiniert, 6 cm x 12 cm, RS monogrammiert, Expertise von Frau Dr. Berger anbei, Literatur: WVZ. Buhlmann 129, mit Abb. S. 210.
Renée Sintenis gehört zu den wichtigsten deutschen Bildhauerinnen und Graphikerinnen der klassischen Moderne. Sie wirkte vor allem in Berlin und ist für ihre Tierplastiken, Sportlerskulpturen, Portraits und Akte bekannt. 1905 zog die Familie nach Berlin, wo sie bereits in der Schulzeit Zeichenunterricht erhielt, der später von Studien in Dekorativer Plastik an der Kunstgewerbeschule Berlin weitergeführt werden sollte. Als die Künstlerin wenige Jahre später Georg Kolbe kennenlernte, wurde sie sein Modell. Durch diese Tätigkeit angeregt, begann sie selbst weibliche Akte, ausdrucksstarke Köpfe, Sportler und Selbstportraits in Zeichnungen, in Radierungen und in bildhauerischer Form zu erschaffen. "Nach 1915 entstanden die prägnanten Tierfiguren, die zu ihrem künstlerischen Lebensthema wurden. Da sie die Monumentalität in der Bildhauerkunst ablehnte, kreierte sie vornehmlich kleinformatige Skulpturen. Diese schmalen Kunstwerke wie Pferde, Rehe, Esel und Hunde erfreuten sich beim Publikum großer Beliebtheit." Diese sollten ab 1913 über Jahrzehnte in der Bildgießerei Hermann Noack in ihre Form gegossen werden. 1931 wird Renée Sintenis als zweite Frau - nach der berühmten Käthe Kollwitz - in die Preußische Akademie der Künste aufgenommen. Doch wie für viele Berliner Künstlerinnen und Künstler bedeutet die Machtübernahme durch Adolf Hitler auch für sie einen tiefgreifenden Einschnitt. Sie wurde aus der Akademie ausgeschlossen, die Ausübung und Ausstellung ihrer Werke wurden verboten. Hinzukommt, dass durch den Zweiten Weltkrieg um 1941 der Bronzeguss verboten wurde, denn das Metall war für die Rüstungsindustrie unentbehrlich. Die künstlerische Arbeit wird für Renée Sintenis spätestens zu diesem Zeitpunkt nahezu unmöglich. Im Oktober 1942 stirbt unerwartet ihr Ehemann, und 1945 zerstören alliierte Bombenangriffe ihr Atelier, wobei zahlreiche persönliche Besitztümer und viele künstlerische Arbeiten verlorengehen. Doch das Kriegsende markiert für die Künstlerin einen Neubeginn. Im Berlin der Nachkriegszeit gelingt es ihr, an ihre Erfolge aus den zwanziger und frühen dreißiger Jahren anzuknüpfen. Auch zu akademischen Ehren kommt Renée Sintenis, denn 1955 wird sie als Professorin an die Hochschule für Bildende Künste sowie an die West-Berliner Akademie der Künste berufen. Zum Markenzeichen wird ihr Berliner Bär, der als verkleinerte Nachbildung einer 1932 entstandenen Bronzeskulptur in Silber und Gold zur begehrten Trophäe der alljährlichen Filmfestspiele "Berlinale". Das kleine Fohlen kann auf das Jahr 1919 datiert werden und ist somit ein Zeichen des großartigen Erfolgs der künstlerischen Ausübung der Berliner Künstlerin. Nicht ohne Grund wurde sie ab 1920 vom Galeristen Alfred Flechtheim ausgestellt, vertrat sie bis dahin Wolfgang Gurlitt, der ihre Werke neben derer von Max Beckmann, Max Liebermann und Karl Schmidt-Rottluff ausgestellt hat. Zudem wurde sie mit Ausstellungen in der Berliner Nationalgalerie, der Tate Gallery London und dem Museum of Modern Art in New York, in Paris, Glasgow und Rotterdam zu einer international anerkannten Künstlerin, dessen Werke bis heute in bedeutenden Sammlungen weltweit vertreten sind.
'Liegendes Fohlen', 1919, bronze, brown patinated, 6 cm x 12 cm, RS monogrammed, expertise of Dr. Berger attached, literature: WVZ. Buhlmann 129, with Fig. p. 210.
Renée Sintenis belongs to the most important German sculptresses and graphic artists of the classical modern age. She worked mainly in Berlin and is known for her animal sculptures, sports sculptures, portraits and nudes. In 1905 the family moved to Berlin, where she took drawing lessons while still at school, which would later be followed by studies in decorative sculpture at the Kunstgewerbeschule Berlin. When the artist met Georg Kolbe a few years later, she became his model. Inspired by this activity, she herself began to create female nudes, expressive heads, athletes and self-portraits in drawings, in etchings and in sculptural form. "After 1915, she created the striking animal figures that became her artistic life's theme. Since she rejected monumentality in sculpture, she created mainly small-format sculptures. These slender works of art, such as horses, deer, donkeys and dogs, enjoyed great popularity with the public." These were to be cast into her mould at the Hermann Noack picture foundry for decades from 1913. In 1931 Renée Sintenis became the second woman - after the famous Käthe Kollwitz - to be admitted to the Prussian Academy of Arts. However, as for many Berlin artists, the seizure of power by Adolf Hitler also meant a profound break for her. She was expelled from the Academy, and the practice and exhibition of her works were banned. In addition, the Second World War banned bronze casting around 1941, as the metal was indispensable for the armaments industry. Artistic work became almost impossible for Renée Sintenis at this point at the latest. In October 1942, her husband died unexpectedly, and in 1945, Allied bombing raids destroyed her studio, causing the loss of numerous personal possessions and many artistic works. But the end of the war marked a new beginning for the artist. In post-war Berlin, she succeeded in building on her successes of the 1920s and early 1930s. Renée Sintenis also achieved academic honours: in 1955 she was appointed professor at the Hochschule für Bildende Künste and at the West Berlin Akademie der Künste. Her Berlin Bear, a scaled-down replica of a bronze sculpture she created in 1932 in silver and gold, became a coveted trophy at the annual Berlinale film festival. The little foal can be dated to 1919 and is thus a sign of the great success of the Berlin artist's artistic practice. It was not without reason that she was exhibited by the gallery owner Alfred Flechtheim from 1920 onwards. Until then, she had represented Wolfgang Gurlitt, who exhibited her works alongside those of Max Beckmann, Max Liebermann and Karl Schmidt-Rottluff. She also became an internationally recognised artist with exhibitions at the National Gallery in Berlin, the Tate Gallery London and the Museum of Modern Art in New York, in Paris, Glasgow and Rotterdam, whose works are still represented in important collections worldwide.
Für den Versand unserer Objekte arbeiten wir mit der Firma ‚Mail Boxes Etc.‘ aus Essen zusammen: info@mbe-essen.de
Eine Abholung der ersteigerten Objekte ist zu unseren Öffnungszeiten nach Terminabsprache möglich oder kann nach der Auktion erfolgen.
Vor Ort ist Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.
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Allgemeine Versteigerungsbedingungen
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Bieter nachstehende Bedingungen an:
1. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH versteigert öffentlich (im Sinne des § 383 Abs.3 Satz 1 BGB) und versteigert als Kommissionär (§ 383 HGB) im eigenen Namen und auf Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben.
2. Der Versteigerer behält sich vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung eingehend besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Auf altersbedingte Spuren (Bereibungen, kleine Bestoßungen, u. a.) wird nicht gesondert hingewiesen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie zusätzliche mündliche oder schriftliche Angaben sind keine Garantien im Rechtssinne, d. h. sie sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 ff. BGB. Das gilt auch für Maße, Gewichte, Vollständigkeit, Herkunft, Zeitangaben etc.
3.1. Die zur Versteigerung gelangenden und im Rahmen der Vorbesichtigung prüfbaren und zu besichtigenden Kunstwerke und anderweitigen Objekte sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes beeinträchtigen. Veränderungen, z. B. Austrocknung des Mediums oder Veränderung aufgrund von Lichteinfall, werden nicht angegeben und sind als normaler Zustand zu verstehen. Reinigungen und kleinere Ausbesserungen hingegen dienen der Konservierung und sind keine wertmindernden Veränderungen. Fehlende Angaben zum Erhaltungszustand begründen infolge dessen auch keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung. Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes Kunstwerk anfordern. Dieser Bericht, sowie weiterer Angaben zum Versteigerungsobjekt in mündlicher oder schriftlicher Form bzw. per Email enthalten keine abweichende Individualabrede und bringt lediglich eine subjektive Einschätzung der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH zum Ausdruck. Sämtliche Angaben zum Versteigerungsobjekt sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen und dienen ausschließlich der unverbindlichen Information.
In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Kunstwerkes zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB). Alle Angaben im Katalog beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Auktion veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wird zusätzlich ein Internet-Katalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Kunstwerke zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Kunstgegenstandes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.
3.2 Gemälde, Grafiken, Aquarelle, Pastelle und sonstige Bilder werden grundsätzlich bei den Versteigerungen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ohne Rahmen angeboten. Beschädigungen an der Rahmung können nicht geltend gemacht werden.
3.3 Schadensersatzansprüche gegen die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (incl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Ersatz von Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben.
3.4 Gebote können während der Präsenzversteigerung persönlich, online oder per Telefon abgegeben werden. Ist eine Präsenzauktion aufgrund einer behördlichen Anordnung untersagt und findet die Auktion ausschließlich online statt, so handelt es sich ebenfalls in diesem Fall um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB bei der nach dem Zuschlag ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB).Im Übrigen gelten für Online-Versteigerungen Ziffer 10.
4. Vor der Abgabe eines Gebotes muss jeder Bieter unter Angaben seiner Personalien eine Bieternummer lösen. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH kann, wenn ein Bieter dem Versteigerer nicht bekannt ist, einen offiziellen Identitätsnachweis sowie Bankreferenzen und Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH eine Person von der Auktion auszuschließen. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. Möchte ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dieses 24 Stunden vor Auktionsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitteilen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum bleibt vorbehalten.
5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Aufträge für Schrift- oder Telefongebote müssen zur ordnungsgemäßen Abwicklung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen; bei telefonischen Geboten übernimmt die Auktionshaus an der Ruhr GmbH keine Gewähr dafür, dass eine Telefonverbindung zustande kommt. Jeder Auftrag zum telefonischen Bieten kommt einem Gebot des Limitpreises gleich. Die Telefongebote können durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH aufgezeichnet werden.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum geht erst bei vollständiger Zahlung des Endpreises über.
7. Auf den Zuschlagpreis sind ein Aufgeld von 25 % des Zuschlagspreises, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Zur Abgeltung der gemäß § 26 UrhG anfallenden Folgerechtsgebühr bei der Veräußerung eines Originalwerkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes trägt der Einlieferer und der Ersteigerer jeweils eine Gebühr in Höhe von 2% des Zuschlagpreises. Die Folgerechtsgebühr fällt nur dann an, wenn die Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufs verstorben sind und der Zuschlagpreis mehr als 400 € beträgt.
Für die Nutzung des Live-Onlinebietens berechnen wir 3% zzgl. MwSt. vom Zuschlagspreis.
Nimmt der Ersteigerer persönlich an der Auktion teil, ist der Gesamtpreis mit dem Zuschlag zur Zahlung fällig. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten oder vertreten gewesen sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet.
8. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1,5 % je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Bankgebühren zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer verpflichtet ist, einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes zu ersetzen.
9. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Der Versteigerer haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte drei Wochen nach Ablauf der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH werden pro Tag und Objekt 3,00 EUR netto für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH behält sich vor, darüber hinausgehende Kosten dem Ersteigerer gegenüber geltend zu machen.
10. Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät 10 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen.
11. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.
12.1 Die Firma Auktionshaus an der Ruhr bietet auch Online-Versteigerungen an.
12.2. Nach einer vorherigen Registrierung des Bieters ist dieser berechtigt, an einer Online-Versteigerung teilzunehmen und Kaufangebote auf die zur Versteigerung angebotenen Artikel abzugeben.
Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ist berechtigt, die Registrierung zu widerrufen und den Bieter zu sperren, wenn dieser gegen die Versteigerungsbedingungen verstößt oder in der Vergangenheit verstoßen hat. Durch die Registrierung bei der Online-Versteigerungen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.
12.3. Die Dauer einer Versteigerung wird auf einen bestimmten Zeitraum (Versteigerungsfrist), gemessen anhand der ausschließlich maßgeblichen Uhrzeit, die von der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH vorgegeben wird, festgesetzt. Das voraussichtliche Auktionsende wird angezeigt. Mit dem Auktionsende erfolgt der Zuschlag. Danach werden keine höheren Gebote mehr zugelassen. Die eingestellten Objekte werden zu einem Anfangsgebot (Mindestgebot) ausgeboten. Das Mindestangebot enthält die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer sowie das Aufgeld gemäß Ziffer 7. Das Ausgebot ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben. Die Mindeststeigerungsschritte ergeben sich aus nachstehender Tabelle.
Gebot Mindest-Steigerungsschritt
bis 25,00 Euro 1,00 Euro
bis 50,00 Euro 2,00 Euro
bis 100,00 Euro 5,00 Euro
bis 500,00 Euro 10,00 Euro
bis 1.000,00 Euro 20,00 Euro
bis 5.000,00 Euro 50,00 Euro
über 5.000,00 Euro 100,00 Euro
12.4. Wird ein höherer Betrag als das Mindestangebot geboten, so stellt dieses das Höchstgebot solange dar, bis ein höheres Angebot abgegeben wird. Das abgegebene Gebot des Bieters ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlags. Dieser ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt. Das bei Auktionsende vorliegende Höchstgebot wird angenommen (Zuschlag). Dem Höchstbieter wird durch E-Mail mitgeteilt, dass er den Zuschlag erhalten hat.
12.5. Nach Mitteilung des Zuschlags hat der Ersteigerer den Gebotsbetrag innerhalb von zehn Tagen zu entrichten und die Sache abzuholen (Zahlungs- /Abholfrist).
12.6. Endet eine Versteigerung zu einem Zeitpunkt, in dem der Zugriff auf die Online-Versteigerung für alle Bieter aus technischen Gründen nicht möglich ist, so kann die Versteigerung abgebrochen werden. Ein in diesem Fall vom System fehlerhaft mitgeteilter Zuschlag ist unwirksam. Der in diesem Zeitpunkt Höchstbietende wird von der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH von dem Abbruch unverzüglich per E-Mail unterrichtet. Die zur Versteigerung angebotenen Objekte können einer neuen Versteigerung zugeführt werden; ein Anspruch auf Durchführung einer neuen Versteigerung besteht nicht.
12.7. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird Zug um Zug gegen Bezahlung und Übergabe der Sache übertragen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Mülheim an der Ruhr. Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
14. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Käufer und der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Stand 29.04.2021