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Für Auktionshaus an der Ruhr Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)208 3059081.
21.01 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyers premium
3 % internet surcharge plus VAT
Different tax regulations may apply, if the object is exported to a none-E.U. member country
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: August 2015)
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Bieter nachstehende Bedingungen an:
1. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH versteigert öffentlich (im Sinne des § 383 Abs.3 Satz 1 BGB) und versteigert als Vermittler/Makler im eigenen Namen und auf Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben.
2. Der Versteigerer behält sich vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
2.1 Zieht ein Einlieferer einen Auftrag ganz oder teilweise zurück, so ist er für die dem Auktionator entgangene Provision, berechnet nach dem Limit, respektive an den bereits eingegangenen Geboten, erstattungspflichtig. Wird ein Gegenstand ohne Limit eingeliefert, so beträgt die Entschädigung pauschal 10,00 % zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Beiden Parteien steht jedoch der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens offen. Wurden bereits gemäß des Auftrages Fotos gefertigt, so sind deren Kosten ebenfalls zu erstatten. Ggf. angefallene weitere Kosten, etwa für Gutachten, Expertisen etc. sind ebenfalls zu erstatten. Bis zur vollständigen Erfüllung dieser Erstattungspflicht hat der Auktionator ein Zurückbehaltungsrecht an dem eingelieferten Gegenstand.
3. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung eingehend besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Auf altersbedingte Spuren (Bereibungen, kleine Bestoßungen, u. a.) wird nicht gesondert hingewiesen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie zusätzliche mündliche oder schriftliche Angaben sind keine Garantien im Rechtssinne, d. h. sie sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 ff. BGB. Das gilt auch für Maße, Gewichte, Vollständigkeit, Herkunft, Zeitangaben etc.
3.1. Die zur Versteigerung gelangenden und im Rahmen der Vorbesichtigung prüfbaren und zu besichtigenden Kunstwerke sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes beeinträchtigen. Fehlende Angaben zum Erhaltungszustand begründen infolge dessen auch keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung. Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes Kunstwerk anfordern. Veränderungen, z. B. Austrocknung des Mediums oder Veränderung aufgrund von Lichteinfall, werden nicht angegeben und sind als normaler Zustand zu verstehen. Reinigungen und kleinere Ausbesserungen hingegen dienen der Konservierung und sind keine wertmindernden Veränderungen. Dieser Bericht, mündlich oder in Schriftform, enthält keine abweichende Individualabrede und bringt lediglich eine subjektive Einschätzung der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH. Die Angaben im Zustandsbericht werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen und dienen ausschließlich der unverbindlichen Information. Gleiches gilt für Auskünfte jedweder Art, sei es mündlich oder schriftlich. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Kunstwerkes zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB). Alle Angaben im Katalog beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Auktion veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wird zusätzlich ein Internet-Katalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Kunstwerke zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Kunstgegenstandes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.
3.2 Gemälde, Grafiken, Aquarelle, Pastelle und sonstige Bilder werden grundsätzlich bei den Versteigerungen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ohne Rahmen angeboten. Beschädigungen an der Rahmung können nicht geltend gemacht werden.
3.3 Schadensersatzansprüche gegen die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (incl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Ersatz von Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben.
3.4 Alle Ansprüche gegen die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH verjähren ein Jahr nach der Versteigerung
4. Vor der Abgabe eines Gebotes muss jeder Bieter unter Angaben seiner Personalien eine Bieternummer lösen. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH kann, wenn ein Bieter dem Versteigerer nicht bekannt ist, einen offiziellen Identitätsnachweis sowie Bankreferenzen und Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH eine Person von der Auktion auszuschließen. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. Möchte ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er das 24 Stunden vor Auktionsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitteilen.
5. Der Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog genannten Limitpreis. Regelmäßig wird um 10 Prozent gesteigert. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung über den betreffenden Gegenstand wirksam.
6. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum bleibt vorbehalten.
7. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Aufträge für Schrift oder Telefongebote müssen zur ordnungsgemäßen Abwicklung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen; bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Jeder Auftrag zum telefonischen Bieten kommt einem Gebot des Limitpreises gleich. Die Telefongebote können durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr aufgezeichnet werden.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht sogleich von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Persönlich an der Kunstversteigerung teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) sofort nach erfolgtem Zuschlag an die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH zu zahlen; Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten oder vertreten gewesen sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Das Aufgeld beträgt 25% der Zuschlagsumme.
9.1 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1,5 % je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
9.2 Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Der Versteigerer haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte drei Wochen nach Ablauf der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH werden pro Tag und Objekt 3,00 EUR netto für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH behält sich vor, darüber hinausgehende Kosten dem Ersteigerer gegenüber geltend zu machen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Mülheim an der Ruhr. Es gilt das dortige Recht; die Vorschriften des einheitlichen Kaufrechts (EKG) und das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG) finden keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
11. Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät 10 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen.
12. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.
13. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Käufer und der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
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Different tax regulations may apply, if the object is exported to a none-E.U. member country
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: August 2015)
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Bieter nachstehende Bedingungen an:
1. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH versteigert öffentlich (im Sinne des § 383 Abs.3 Satz 1 BGB) und versteigert als Vermittler/Makler im eigenen Namen und auf Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben.
2. Der Versteigerer behält sich vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
2.1 Zieht ein Einlieferer einen Auftrag ganz oder teilweise zurück, so ist er für die dem Auktionator entgangene Provision, berechnet nach dem Limit, respektive an den bereits eingegangenen Geboten, erstattungspflichtig. Wird ein Gegenstand ohne Limit eingeliefert, so beträgt die Entschädigung pauschal 10,00 % zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Beiden Parteien steht jedoch der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens offen. Wurden bereits gemäß des Auftrages Fotos gefertigt, so sind deren Kosten ebenfalls zu erstatten. Ggf. angefallene weitere Kosten, etwa für Gutachten, Expertisen etc. sind ebenfalls zu erstatten. Bis zur vollständigen Erfüllung dieser Erstattungspflicht hat der Auktionator ein Zurückbehaltungsrecht an dem eingelieferten Gegenstand.
3. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung eingehend besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Auf altersbedingte Spuren (Bereibungen, kleine Bestoßungen, u. a.) wird nicht gesondert hingewiesen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie zusätzliche mündliche oder schriftliche Angaben sind keine Garantien im Rechtssinne, d. h. sie sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 ff. BGB. Das gilt auch für Maße, Gewichte, Vollständigkeit, Herkunft, Zeitangaben etc.
3.1. Die zur Versteigerung gelangenden und im Rahmen der Vorbesichtigung prüfbaren und zu besichtigenden Kunstwerke sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes beeinträchtigen. Fehlende Angaben zum Erhaltungszustand begründen infolge dessen auch keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung. Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes Kunstwerk anfordern. Veränderungen, z. B. Austrocknung des Mediums oder Veränderung aufgrund von Lichteinfall, werden nicht angegeben und sind als normaler Zustand zu verstehen. Reinigungen und kleinere Ausbesserungen hingegen dienen der Konservierung und sind keine wertmindernden Veränderungen. Dieser Bericht, mündlich oder in Schriftform, enthält keine abweichende Individualabrede und bringt lediglich eine subjektive Einschätzung der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH. Die Angaben im Zustandsbericht werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen und dienen ausschließlich der unverbindlichen Information. Gleiches gilt für Auskünfte jedweder Art, sei es mündlich oder schriftlich. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Kunstwerkes zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB). Alle Angaben im Katalog beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Auktion veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wird zusätzlich ein Internet-Katalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Kunstwerke zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Kunstgegenstandes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.
3.2 Gemälde, Grafiken, Aquarelle, Pastelle und sonstige Bilder werden grundsätzlich bei den Versteigerungen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ohne Rahmen angeboten. Beschädigungen an der Rahmung können nicht geltend gemacht werden.
3.3 Schadensersatzansprüche gegen die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (incl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Ersatz von Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben.
3.4 Alle Ansprüche gegen die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH verjähren ein Jahr nach der Versteigerung
4. Vor der Abgabe eines Gebotes muss jeder Bieter unter Angaben seiner Personalien eine Bieternummer lösen. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH kann, wenn ein Bieter dem Versteigerer nicht bekannt ist, einen offiziellen Identitätsnachweis sowie Bankreferenzen und Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH eine Person von der Auktion auszuschließen. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. Möchte ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er das 24 Stunden vor Auktionsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitteilen.
5. Der Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog genannten Limitpreis. Regelmäßig wird um 10 Prozent gesteigert. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung über den betreffenden Gegenstand wirksam.
6. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum bleibt vorbehalten.
7. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Aufträge für Schrift oder Telefongebote müssen zur ordnungsgemäßen Abwicklung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen; bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Jeder Auftrag zum telefonischen Bieten kommt einem Gebot des Limitpreises gleich. Die Telefongebote können durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr aufgezeichnet werden.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht sogleich von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Persönlich an der Kunstversteigerung teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) sofort nach erfolgtem Zuschlag an die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH zu zahlen; Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten oder vertreten gewesen sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Das Aufgeld beträgt 25% der Zuschlagsumme.
9.1 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1,5 % je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
9.2 Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Der Versteigerer haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte drei Wochen nach Ablauf der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH werden pro Tag und Objekt 3,00 EUR netto für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet. Die Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH behält sich vor, darüber hinausgehende Kosten dem Ersteigerer gegenüber geltend zu machen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Mülheim an der Ruhr. Es gilt das dortige Recht; die Vorschriften des einheitlichen Kaufrechts (EKG) und das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG) finden keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
11. Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät 10 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen.
12. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.
13. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Käufer und der Firma Auktionshaus an der Ruhr GmbH. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform.