Wichtige Informationen
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HINWEIS!
Da es sich um eine öffentliche Pfänder-Versteigerung handelt, kann es bis zur Erteilung des Zuschlags dazu kommen, dass Objekte zurückgestellt werden und somit nicht versteigert werden dürfen.
Es werden die im Text genannten Objekte versteigert. Über falsche Abbildungen informieren wir Sie über unsere Webseite.
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NOTE! Since this is a public auction, it may happen that objects are put on hold and therefore may not be auctioned. The objects mentioned in the text will be auctioned. We will inform you about incorrect images on our website.
AGB
1. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und wird von der Auktionshaus VS GmbH gem. §§ 383 Abs. 3 Satz 1, 474 Abs. 1 Satz 2 BGB als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber durchgeführt. Die Versteigerung wird auf Grundlage dieser Versteigerungsbedingungen durchgeführt. Der Versteigerer macht aufgrund entsprechender Ermächtigung alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag in dessen Namen geltend. Der Höchstbietende erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Versteigerer ohne Angaben von Gründen vorbehalten oder verweigern. Die Bedingungen gelten entsprechend für einen Freiverkauf.
2. Der Verkauf der versteigerten Gegenstände erfolgt wie sie stehen und liegen, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. (Katalog-)Beschreibungen dienen lediglich der Information und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenstände und sind insbesondere auch keine Garantie im Rechtssinne. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Dasselbe gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände beim Ausruf. Dies gilt insbesondere für Angaben über Originalität, Zustand, Herkunft sowie Alter, welche nicht als verpflichtende Tatsachenbehauptungen zu interpretieren sind, sondern lediglich eine Meinungsauffassung darstellen. Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und können mindestens bei der Vorbesichtigung besichtigt und geprüft werden. Die zu versteigernden Artikel sind nicht auf Funktion geprüft, soweit nicht auf weitere detaillierte Angaben zum Zustand hingewiesen wird.
3. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer können vom Bieter nur geltend gemacht werden
a) bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers;
b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers, bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers beruhen;
c) bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, zurückzuziehen oder unter Vorbehalt zu versteigern.
5. Die Gebotsschritte in der Versteigerung betragen bei Geboten bis € 100,- i.d.R. €5.- Schritte, ab € 100,- i.d.R. 10%. Der Versteigerer kann jedoch auch andere Gebotsschritte wählen. Bei Losen, für die kein Limit festgesetzt wurde, beginnt der Versteigerer mit dem höchsten überbotenen schriftlichen Gebot, das vor der Versteigerung abgegeben wurde. Ist ein Limit angesetzt, beginnt der Versteigerer bei diesem. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebots kein höheres Gebot erfolgt. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Bieter und dem Einlieferer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag kann vom Versteigerer vorbehalten oder verweigert werden. Bei mehreren gleichen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Auftragseinganges. Wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes (auch schriftliches) Gebot übersehen wurde, ist der Versteigerer befugt, den Zuschlag zurückzunehmen und den Gegenstand erneut anzubieten. Dies gilt auch für alle Zweifelsfälle und Beanstandungen unmittelbar nach dem Zuschlag oder nach der Versteigerung.
6. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen oder Verwechslungen etc. auf den Erwerber über, dieser trägt ab Zuschlag auch die Lasten des ersteigerten Gegenstands. Das Eigentum geht erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber über. Die Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers und ausschließlich nach vorheriger Genehmigung.
7. Das Aufgeld ist im Zuschlagsbetrag enthalten.
Hinzukommen können pauschale Gebühren:
(1) Soweit der Kunde den Gegenstand per Live-Online-Gebot über eine externe Plattform ersteigert hat, berechnet die Auktionshaus VS GmbH zusätzlich eine Umlage von 5% zzgl. gesetzlicher MwSt. zum Ausgleich der daraus entstehenden Fremdkosten.
(2) Nach § 26 Abs. 1 UrhG (VG-Bildkunst) wird beim Kauf von Kunstwerken (Skulpturen, Grafiken, Gemälde, Fotografie) bestimmter Künstler, die nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, verpflichtet, eine gesetzliche Folgerechtsgebühr in Höhe von bis zu 4 % des Zuschlagspreises zu entrichten. Diese Objekte sind mit einem ‚#´ gekennzeichnet.
Die Bezahlung des mit dem Zuschlag fälligen Gesamtbetrages ist per EC (Electronic Cash), Überweisung oder bankbestätigten Schecks zu entrichten. Skonto kann nicht gewährt werden. Alle Steuern, Kosten, Gebühren der Überweisung gehen zu Lasten des Käufers. Barzahlungen ab 10.000€ pro Kalenderjahr werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gem. GwG dokumentiert. Zahlungen werden nur von registrierten Bietern akzeptiert.
8. Bieter, die nicht persönlich an der Versteigerung teilnehmen, haben die Möglichkeit ein schriftliches Gebot bis spätestens am Vortag der Versteigerung abzugeben, sofern schriftliche Gebote von der den Versteigerungsauftrag erteilenden Institution akzeptiert werden. Das schriftliche Gebot ist ohne Aufgeld und gesetzliche Mehrwertsteuer anzugeben. Der Versteigerer hat das Recht die Annahme von schriftlichen Geboten zu verweigern. Für schriftliche Gebote wird das letzte vorliegende Gebot mit höchstens der Summe überboten, die als Steigerungsquote vorgegeben ist. Voraussetzung ist eine erfolgreiche und rechtzeitige Legitimation durch ein gültiges Ausweisdokument. Telefonisches Bieten wird erst ab einem Schätzpreis von € 5.000,- und nach vorheriger Absprache akzeptiert. Der Aufrufpreis wird beim telefonischen Bieten automatisch geboten. Hierfür müssen unsere Auftragsformulare verwendet werden. Eine Garantie für das Zustandekommen der Verbindung übernimmt der Versteigerer nicht.
9. Jeder erteilte Zuschlag verpflichtet zur Bezahlung und Abholung des ersteigerten Loses. Sämtliche Bieter sind verpflichtet, das ersteigerte Gut umgehend (während oder unmittelbar nach der Versteigerung) abzuholen und den Kaufpreis in bar oder mit EC-Karte zu entrichten. Weitere Zahlungsmöglichkeiten wie Überweisung sind lediglich nach vorheriger Absprache möglich. Bei Nichteinhaltung werden entsprechende Kosten für Mehraufwand und Logistik fällig, die der Käufer zu tragen hat. Bei Nichtabholung/-bezahlung ist die Auktionshaus VS GmbH berechtigt, das Los erneut aufzurufen und daraus entstandene Mindererlöse bzw. Mehraufwendungen geltend zu machen.
Zur Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz GwG wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Die Bezahlung ist nur in Euro/€ möglich. Die Schuld ist erst ab erfolgreich quittiertem Zahlungseingang beglichen. Kommt der Kunde in Zahlungs- oder Abnahmeverzug, kann der Bieter schadensersatzpflichtig gemacht werden.
10. Es handelt sich um eine öffentliche Versteigerung im Sinne des § 383 Abs. 3 BGB. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach Zuschlagserteilung besteht nicht. Dies gilt insbesondere für Schrift-, Telefon und Internetgebote.
11. Objekte aus der Zeit des Nationalsozialismus werden von uns nur unter der Maßgabe der §§ 86/ 86a StGB angeboten, und dürfen nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB beschriebenen Zwecken genutzt werden, also der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte oder ähnlichen Zwecken. Dies gilt auch bei Abgabe an Dritte. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen den Zuschlag zu unterbinden, welche keine Garantie für die in § 86 Abs. 3 StGB Verwendung geben können.
12. Bei Beschädigungen in und an unseren Räumlichkeiten, speziell bei Vorbesichtigungen haftet jeder Besucher. Diebstähle werden sofort zur Anzeige gebracht. Wir untersagen den Handel zwischen Kunden in den Geschäftsräumen.
13. Erfüllungsort für die Übereignung der ersteigerten Ware sind die Versteigerungsräume bzw. Geschäftsräume des Versteigerers. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Bad Dürrheim. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Salvatorische Klausel: Sollte eine der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.