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Los
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
§1 VERSTEIGERUNG
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und wird von der Auktionshaus VS GmbH als Kommissionär in eigenem Namen und für Rechnung der Auftraggeber durchgeführt, die unbenannt bleiben, mit Ausnahme besonders gekennzeichneter Eigenware.
2. Die Versteigerung wird auf Grundlage dieser Versteigerungsbedingungen durchgeführt. Der Versteigerer macht aufgrund entsprechender Ermächtigung alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag in dessen Namen geltend. Mit der persönlichen, telefonischen, schriftlichen (Post, E-Mail, Fax) oder Online/Live-Bidding Teilnahme erkennt der Käufer diese Versteigerungsbedingungen als verbindlich an. Nachstehende Bedingungen gelten entsprechend für den Nachverkauf der Versteigerung.
§2 BESCHAFFENHEIT, GEWÄHRLEISTUNG
Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und können im Rahmen der Vorbesichtigung besichtigt und geprüft werden. Die zu versteigernden Artikel sind nicht auf Funktion geprüft, soweit nicht auf weitere detaillierte Angaben zum Zustand hingewiesen wird. Der Verkauf der versteigerten Gegenstände erfolgt wie sie stehen und liegen, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Der Versteigerer übernimmt für Katalogangaben keine Gewähr und Haftung, ausgenommen bei zugesicherten Eigenschaften. Den Nachweis des Mangels hat der Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach Zuschlag zu erbringen, um sie gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Eine Haftung des Versteigerers oder seiner Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Das Fehlen von Angaben zum Erhaltungszustand hat keinerlei Erklärungswirkung und begründet insbesondere keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung im kaufrechtlichen Sinne. Die Angaben zum Zustand werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Es sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen, sondern ausschließlich unverbindliche Information. Weitere Beschaffenheitsmerkmale sind nicht vereinbart, auch wenn sie im Katalog beschrieben oder erwähnt sind, sich aus schriftlichen oder mündlichen Auskünften, aus einem Zustandsbericht, Expertisen oder aus den Abbildungen des Katalogs ergeben sollten. Abbildungen müssen nicht farbgetreu wiedergegeben werden. Dasselbe gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände beim Ausruf. Dies gilt insbesondere für Angaben über Originalität, Zustand, Herkunft sowie Alter, welche nicht als verpflichtende Tatsachenbehauptungen zu interpretieren sind, sondern lediglich eine Meinungsauffassung darstellen.
Die Auktionshaus VS behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Gegenstände zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und/oder mündlich durch den Versteigerer unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung. Im Rahmen der Auktion werden ausschließlich die jeweiligen Gegenstände, nicht jedoch die Rahmen, Passepartouts sowie Bildglas versteigert. Für Teile, die kein Bestandteil des versteigerten Gegenstandes sind, übernehmen wir keine Haftung.
Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer können vom Bieter nur geltend gemacht werden
a) bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers;
b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers, bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers beruhen;
c) bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
§3 DURCHFÜHRUNG DER VERSTEIGERUNG, GEBOTE, ZUSCHLAG
Die Versteigerung der einzelnen Objekte beginnt mit dessen Aufruf durch den Versteigerer. Er behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, zurückzuziehen oder unter Vorbehalt zu versteigern. Weiterhin kann der Versteigerer Personen aus besonderen Gründen von der Versteigerung ausschließen. Bieternummern werden nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes vergeben. Für missbräuchliche Verwendung durch Dritte übernehmen wir keine Haftung. Etwaige Schäden gegen zu Lasten des Kunden, dem die Bieternummer ausgehändigt wurde. Ist der Bieter eine Gesellschaft, Körperschaft, Stiftung oder sonstige juristische Vereinigungen benötigen wir zusätzlich einen aktuellen und gültigen Unternehmensnachweis (z.B. Handelsregisterauszug). Will ein Kunde Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht einschließlich dessen Identifikationsnachweis mitzuteilen. Andernfalls kommt der Kaufvertrag bei Zuschlag mit dem bietenden Kunden zustande. Bietet der Auftraggeber oder ein von diesem beauftragter Dritter auf selbst eingelieferte Ware und erhält den Zuschlag, so ist er jedem anderen Kunden gleichgestellt. Für den selbst bietenden Auftraggeber gelten die Bestimmungen der Versteigerungsbedingungen daher gleichermaßen.
Bieter, die nicht persönlich an der Versteigerung teilnehmen, haben die Möglichkeit ein schriftliches Gebot bis spätestens zum Vortag der Versteigerung bis 18 Uhr abzugeben. Das schriftliche Gebot ist ohne Aufgeld und gesetzlicher Mehrwertsteuer anzugeben. Der Versteigerer hat das Recht die Annahme von schriftlichen Geboten zu verweigern. Für schriftliche Gebote wird das letzte vorliegende Gebot mit höchstens der Summe überboten, die als Steigerungsquote vorgegeben ist. Voraussetzung ist eine erfolgreiche und rechtzeitige Legitimation durch ein gültiges Ausweisdokument. Das Gebot muss den Gegenstand unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich; Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters. Die Bearbeitung der Gebote in Abwesenheit ist ein zusätzlicher und kostenloser Service, daher kann keine Zusicherung für deren Ausführung bzw. fehlerfreie Durchführung gegeben werden. Dies gilt nicht, soweit wir einen Fehler wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Die in Abwesenheit abgegebenen Gebote sind den unter Anwesenden in der Versteigerung abgegebenen Geboten bei Zuschlag gleichgestellt. Das schriftliche Gebot muss vom bietenden Kunden unterzeichnet sein. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Kunde die Auktionshaus VS GmbH, für ihn Gebote bis zu seinem angegebenen Höchstbetrag abzugeben. Schriftliche Gebote müssen persönlich abgegeben, per Post, Fax oder E-Mail zugesendet werden.
Bei Schätzpreisen ab € 1.000,- können telefonische Gebote abgegeben werden. Hierbei wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des am Telefon bietenden Kunden, Gebote abzugeben. Der Limitpreis gilt beim telefonischen Bieten zugleich als Tischgebot und wird automatisch wirksam. Hierfür müssen unsere Auftragsformulare verwendet werden. Telefonische Gebote können aufgezeichnet werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklärt sich der Kunde mit der Aufzeichnung von Telefongesprächen einverstanden. Wir haften nicht für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen oder Übermittlungsfehler.
Für die aktive Teilnahme an der Versteigerung über das Internet ist eine Registrierung sowie eine anschließende Freischaltung erforderlich. Internet-Gebote können sowohl als sog. „Vor-Gebote“ vor Beginn einer Versteigerung als auch als sog. „Live-Gebote“ während einer im Internet live übertragenen Versteigerung sowie als sog. „Nach-Gebote“ nach Beendigung der Versteigerung nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen abgegeben werden. Gebote, die während einer laufenden Versteigerung via Internet eingehen, werden im Rahmen der laufenden Versteigerung nur dann berücksichtigt, wenn es sich um eine live im Internet übertragene Versteigerung handelt. Im Übrigen sind Internet-Gebote nur dann zulässig, wenn der Kunde zum Bieten über das Internet durch Zusendung eines Benutzernamens und eines Passwortes zugelassen worden ist. Internet-Gebote sind nur dann gültig, wenn sie durch den Benutzernamen und das Passwort zweifelsfrei dem Kunden zuzuordnen sind. Die über das Internet übertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert. Die Richtigkeit der Protokolle wird vom Kunden anerkannt, dem jedoch der Nachweis ihrer Unrichtigkeit offensteht. Live-Gebote werden wie Gebote aus dem Versteigerungssaal berücksichtigt. Auch bei Internet-Geboten haften wir nicht für das Zustandekommen der technischen Verbindung oder für Übertragungsfehler.
Für schriftliches, telefonisches Bieten oder für das Online/Live-Bidding muss der Auftrag spätestens am Vortag der Versteigerung bis 18 Uhr vollständig vorliegen.
Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung. Bei Nachgeboten kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn die Auktionshaus VS GmbH das Gebot annimmt.
Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Schrift-, Telefon- und Internetgebote keine Anwendung. Die Widerrufsbelehrung finden Sie am Ende der vorliegenden Versteigerungsbedingungen.
Die Gebotsschritte in der Versteigerung betragen bei Geboten bis € 100,- in der Regel € 5,- Schritte, ab € 100,- in der Regel 10%. Der Versteigerer kann jedoch auch andere Gebotsschritte wählen. Bei Losen, für die kein Limit festgesetzt wurden, beginnt der Versteigerer mit dem höchsten überbotenen schriftlichen Gebot, das vor der Versteigerung abgegeben wurde. Ist ein Limit angesetzt, beginnt der Versteigerer bei diesem. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden.
Mit dem Zuschlag kommt zwischen der Auktionshaus VS GmbH und dem Kunden, dem der Zuschlag erteilt wird, ein Kaufvertrag zustande. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht nicht. Der Versteigerer kann den Zuschlag deshalb verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wird ein Gebot abgelehnt, so bleibt das vorangegangene Gebot wirksam.
Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet die Reihenfolge des Auftragseinganges oder das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausrufen, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Wenn trotz abgegebenen Gebots ein Zuschlag nicht erteilt wird, haftet die Auktionshaus VS GmbH dem jeweiligen Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einem unter Vorbehalt erteilten Zuschlag bleibt der jeweilige Kunde einen Monat an sein Gebot gebunden. Ein unter Vorbehalt erteilter Zuschlag wird nur wirksam, wenn das Gebot innerhalb eines Monats nach dem Tag der Versteigerung schriftlich bestätigt wird.
Wenn Schätzpreise angegeben werden, sind dies keine Mindest- oder Höchstpreise, sondern lediglich Anhaltspunkte für den Verkehrswert der Gegenstände ohne Gewähr für deren Richtigkeit. Die angegebenen Startpreise sind Limitpreise. Bei Gegenständen ohne Limit liegt der Ausrufpreis im Ermessen des Versteigerers. Gebote unter Limit (Untergebote) können vom Versteigerer abgelehnt oder unter Vorbehalt zugeschlagen werden. Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen und das Objekt kann bei Nachgebot des Limitpreises auch an diesen Interessenten abgegeben werden. Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden, erhält er in dieser Zeit nicht den vorbehaltslosen Zuschlag, erlischt sein Gebot; für den Versteigerer ist der Zuschlag in diesem Fall freibleibend. Jegliche Ansprüche des Bieters gegen den Versteigerer sind ausgeschlossen, wenn der Vorbehaltszuschlag nicht ausgeführt wird. Wird ein Zuschlag unter Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage an den höher Bietenden abgegeben werden.
Einzelne Lose können während und nach der Auktion zu Geboten bis 10% unter Limit zugeschlagen werden. Ausnahmen vorbehalten. Alle Gebote beziehen sich auf den sog. Hammerpreis und erhöhen sich um das Aufgeld, Umsatzsteuer sowie ggf. Kosten für Live-Bieten, Folgerecht und Zollumlage (siehe folgender Abschnitt).
§4 KAUFPREIS, ZAHLUNG
Auf den Kaufpreis oder Zuschlagspreis kommt ein Aufgeld in Höhe von 15,47%. Darin enthalten ist die gesetzliche Umsatzsteuer, die wegen Differenzbesteuerung nach §25a UStG nicht gesondert ausgewiesen wird. Auf Objekte, die nicht die Voraussetzungen nach § 25a UstG erfüllen, findet weiterhin die Regelbesteuerung Anwendung.
Hinzukommen können pauschale Gebühren:
(1) Nach § 26 Abs. 1 UrhG (VG-Bildkunst) wird beim Kauf von Kunstwerken (Skulpturen, Grafiken, Gemälde, Fotografie) bestimmter Künstler, die nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, verpflichtet, eine gesetzliche Folgerechtsgebühr in Höhe von bis zu 4 % des Zuschlagspreises zu entrichten. Diese Objekte sind mit einem ‚#´ gekennzeichnet.
Die Bezahlung des mit dem Zuschlag fälligen Gesamtbetrages ist per EC (Electronic Cash), Überweisung oder bankbestätigten Schecks zu entrichten. Skonto kann nicht gewährt werden. Alle Steuern, Kosten, Gebühren der Überweisung gehen zu Lasten des Käufers. Barzahlungen ab 10.000€ pro Kalenderjahr werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gem. GwG dokumentiert. Zahlungen werden nur von registrierten Bietern akzeptiert.
§5 ABHOLUNG, GEFAHRTRAGUNG, EXPORT
Käufer sind verpflichtet, ersteigerte Objekte umgehend abzuholen. Falls nicht anders vereinbart, müssen die Gegenstände spätestens eine Woche nach der Versteigerung abgeholt werden. In manchen Fällen kann die Bezahlung und Ausgabe der Objekte während der Versteigerung erfolgen. Anspruch auf Aushändigung und Übereignung der Ware hat der Kunde erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags. Die Ausgabe von ersteigerten Gegenständen und das Erstellen von Rechnungen, insbesondere während oder gleich nach der Versteigerung, geschieht unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum unterlaufen ist. Da der Kaufpreis sofort fällig ist und der Erwerber zur unverzüglichen Abholung verpflichtet ist, befindet er sich spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung in Annahmeverzug, so dass spätestens dann die Gefahr auf den Kunden übergeht.
Eine Lagerung ersteigerter Objekte kann nach vorheriger Absprache 14 Tage kostenfrei erfolgen. Ab dem 15. Tag entsteht eine Lagergebühr von € 5,- pro Tag und Objekt zzgl. Mehrwertsteuer. Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des Käufers.
Die Auktionshaus VS GmbH trägt in keinem Fall eine Haftung für Verlust oder Beschädigung nicht abgeholter oder mangels Bezahlung nicht übergebener Gegenstände, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Auktionshaus VS GmbH.
Ein Versand innerhalb Europas kann nach Absprache erfolgen und wird auf Gefahr und Kosten des Käufers durchgeführt. Die Verpackungs- und Versandkosten übernimmt der Käufer. Die Ausfuhr von Waren in Drittländer, die der Zollausfuhr und weiteren Genehmigungen (insbesondere auch Objekte mit Exportbeschränkungen) unterliegen, hat der Käufer selbst zu organisieren und die Kosten zu tragen. Dieser trägt die Verantwortung, sich selbst über Export- und Importbedingungen zu informieren.
§6 EIGENTUMSVORBEHALT, VERZUG
Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung und sofortigen Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für Verluste, Beschädigungen oder Verwechslungen etc. auf den Erwerber über. Das Eigentum am ersteigerten Gegenstand geht erst mit vollständigem Eingang aller geschuldeten Zahlungen an die Auktionshaus VS GmbH auf den Kunden über.
Für den Fall, dass der Kunde einen Gegenstand veräußert, bevor er sämtliche Forderungen erfüllt hat, tritt der Kunde sämtliche Forderungen, die aus dem Weiterverkauf entstehen, an die Auktionshaus VS GmbH ab.
Kommt der Kunde nach Ablauf des 14. Tages nach Rechnungserhalt in Zahlungs- oder Abnahmeverzug, kann er schadensersatzpflichtig gemacht werden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1% je angefangenem Monat fällig. Bei Zahlungsverzug kann die Auktionshaus VS GmbH nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts erlöschen alle Rechte des Kunden am ersteigerten Gegenstand und die Auktionshaus VS GmbH ist berechtigt, Schadensersatz in Höhe des entgangenen Entgelts (Einliefererkommission, Aufgeld, Abbildungskosten, Lager- und Versicherungskosten) zu verlangen. Weiterhin kann der Gegenstand erneut zur Versteigerung angeboten werden oder einem unterlegenen Bieter zugeschlagen werden. Der säumige Kunde haftet für einen eventuellen Mindererlös, wird nicht zu einem Gebot zugelassen und haftet ggf. für die Kosten der wiederholten Versteigerung. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös keinen Anspruch. Gleiches gilt, wenn ein Dritter in den Kaufvertrag eintritt.
§7 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Objekte aus der Zeit des Nationalsozialismus werden nur unter der Maßgabe der §§ 86, 86a StGB angeboten, und dürfen nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB beschriebenen Zwecken genutzt werden, also der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte oder ähnlichen Zwecken. Dies gilt auch bei Abgabe an Dritte. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen den Zuschlag zu unterbinden, welche keine Garantie für die in § 86 Abs. 3 StGB Verwendung geben können. Solange Kataloginhaber, Versteigerungsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass der (Online-)Katalog und darin abgebildete Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu den oben genannten Zwecken erworben werden.
Informationen zum Geldwäschegesetz GwG
Soweit die Auktionshaus VS GmbH nach dem Geldwäschegesetz GwG zur Identifizierung des Kunden und/oder eines hinter dem Kunden stehenden wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet ist, sind Kunden zur Mitwirkung bei dieser Identifizierung verpflichtet. Als wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des GwG gelten a) natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder b) die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Kommt der Kunde seinen Identifizierungspflichten für sich selbst und/oder einen hinter dem Kunden stehenden wirtschaftlich Berechtigten gegenüber nicht nach oder ergibt sich ein Verdacht auf Geldwäsche aus anderen Gründen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Geldwäscheverdacht nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung ausräumt. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden bleiben von einem solchen Rücktritt unberührt.
Einwilligungserklärung Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass sein Name, Adresse und Käufe für Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, sowie zum Zwecke der Information über zukünftige Versteigerungen und Angebote von uns gespeichert und verarbeitet werden. Der Datenerhebung und weiteren Nutzung kann jederzeit durch Erklärung gegenüber der Auktionshaus VS GmbH mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden.
Änderungen dieser Versteigerungsbedingungen im Einzelfall oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Bei Beschädigungen in und an unseren Räumlichkeiten, speziell bei Vorbesichtigungen haftet jeder Besucher für verursachte Schäden an ausgestellten Objekten. Diebstähle werden sofort zur Anzeige gebracht. Wir untersagen den Handel zwischen Kunden untereinander in unseren Räumlichkeiten.
Erfüllungsort für die Übereignung ersteigerter Objekte sind die Versteigerungsräume bzw. Geschäftsräume des Versteigerers. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist dieser für alle etwaigen Streitigkeiten Bad Dürrheim. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Es gilt dasRecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Abkommens über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG).
Salvatorische Klausel: Sollte eine der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt jener am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke aufweist. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen maßgeblich. Übersetzungen in andere Sprachen dienen nur der inhaltlichen Orientierung.
AUKTIONSHAUS VS GmbH | Geschäftsführer Reiner Schorer (öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer)
Friedrichstr. 36 - D-78073 Bad Dürrheim
TEL: +49 77 26 929 2828 | FAX: +49 77 26 929 2829 | info@auktionshausvs.de | www.auktionshausvs.de
UST-ID: DE 814348510, HRB 602987, Sitz: Bad Dürrheim, Registergericht: Freiburg.
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
§1 VERSTEIGERUNG
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und wird von der Auktionshaus VS GmbH als Kommissionär in eigenem Namen und für Rechnung der Auftraggeber durchgeführt, die unbenannt bleiben, mit Ausnahme besonders gekennzeichneter Eigenware.
2. Die Versteigerung wird auf Grundlage dieser Versteigerungsbedingungen durchgeführt. Der Versteigerer macht aufgrund entsprechender Ermächtigung alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag in dessen Namen geltend. Mit der persönlichen, telefonischen, schriftlichen (Post, E-Mail, Fax) oder Online/Live-Bidding Teilnahme erkennt der Käufer diese Versteigerungsbedingungen als verbindlich an. Nachstehende Bedingungen gelten entsprechend für den Nachverkauf der Versteigerung.
§2 BESCHAFFENHEIT, GEWÄHRLEISTUNG
Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und können im Rahmen der Vorbesichtigung besichtigt und geprüft werden. Die zu versteigernden Artikel sind nicht auf Funktion geprüft, soweit nicht auf weitere detaillierte Angaben zum Zustand hingewiesen wird. Der Verkauf der versteigerten Gegenstände erfolgt wie sie stehen und liegen, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Der Versteigerer übernimmt für Katalogangaben keine Gewähr und Haftung, ausgenommen bei zugesicherten Eigenschaften. Den Nachweis des Mangels hat der Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach Zuschlag zu erbringen, um sie gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Eine Haftung des Versteigerers oder seiner Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Das Fehlen von Angaben zum Erhaltungszustand hat keinerlei Erklärungswirkung und begründet insbesondere keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung im kaufrechtlichen Sinne. Die Angaben zum Zustand werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Es sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen, sondern ausschließlich unverbindliche Information. Weitere Beschaffenheitsmerkmale sind nicht vereinbart, auch wenn sie im Katalog beschrieben oder erwähnt sind, sich aus schriftlichen oder mündlichen Auskünften, aus einem Zustandsbericht, Expertisen oder aus den Abbildungen des Katalogs ergeben sollten. Abbildungen müssen nicht farbgetreu wiedergegeben werden. Dasselbe gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände beim Ausruf. Dies gilt insbesondere für Angaben über Originalität, Zustand, Herkunft sowie Alter, welche nicht als verpflichtende Tatsachenbehauptungen zu interpretieren sind, sondern lediglich eine Meinungsauffassung darstellen.
Die Auktionshaus VS behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Gegenstände zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und/oder mündlich durch den Versteigerer unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung. Im Rahmen der Auktion werden ausschließlich die jeweiligen Gegenstände, nicht jedoch die Rahmen, Passepartouts sowie Bildglas versteigert. Für Teile, die kein Bestandteil des versteigerten Gegenstandes sind, übernehmen wir keine Haftung.
Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer können vom Bieter nur geltend gemacht werden
a) bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers;
b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers, bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers beruhen;
c) bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
§3 DURCHFÜHRUNG DER VERSTEIGERUNG, GEBOTE, ZUSCHLAG
Die Versteigerung der einzelnen Objekte beginnt mit dessen Aufruf durch den Versteigerer. Er behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, zurückzuziehen oder unter Vorbehalt zu versteigern. Weiterhin kann der Versteigerer Personen aus besonderen Gründen von der Versteigerung ausschließen. Bieternummern werden nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes vergeben. Für missbräuchliche Verwendung durch Dritte übernehmen wir keine Haftung. Etwaige Schäden gegen zu Lasten des Kunden, dem die Bieternummer ausgehändigt wurde. Ist der Bieter eine Gesellschaft, Körperschaft, Stiftung oder sonstige juristische Vereinigungen benötigen wir zusätzlich einen aktuellen und gültigen Unternehmensnachweis (z.B. Handelsregisterauszug). Will ein Kunde Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht einschließlich dessen Identifikationsnachweis mitzuteilen. Andernfalls kommt der Kaufvertrag bei Zuschlag mit dem bietenden Kunden zustande. Bietet der Auftraggeber oder ein von diesem beauftragter Dritter auf selbst eingelieferte Ware und erhält den Zuschlag, so ist er jedem anderen Kunden gleichgestellt. Für den selbst bietenden Auftraggeber gelten die Bestimmungen der Versteigerungsbedingungen daher gleichermaßen.
Bieter, die nicht persönlich an der Versteigerung teilnehmen, haben die Möglichkeit ein schriftliches Gebot bis spätestens zum Vortag der Versteigerung bis 18 Uhr abzugeben. Das schriftliche Gebot ist ohne Aufgeld und gesetzlicher Mehrwertsteuer anzugeben. Der Versteigerer hat das Recht die Annahme von schriftlichen Geboten zu verweigern. Für schriftliche Gebote wird das letzte vorliegende Gebot mit höchstens der Summe überboten, die als Steigerungsquote vorgegeben ist. Voraussetzung ist eine erfolgreiche und rechtzeitige Legitimation durch ein gültiges Ausweisdokument. Das Gebot muss den Gegenstand unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich; Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters. Die Bearbeitung der Gebote in Abwesenheit ist ein zusätzlicher und kostenloser Service, daher kann keine Zusicherung für deren Ausführung bzw. fehlerfreie Durchführung gegeben werden. Dies gilt nicht, soweit wir einen Fehler wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Die in Abwesenheit abgegebenen Gebote sind den unter Anwesenden in der Versteigerung abgegebenen Geboten bei Zuschlag gleichgestellt. Das schriftliche Gebot muss vom bietenden Kunden unterzeichnet sein. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Kunde die Auktionshaus VS GmbH, für ihn Gebote bis zu seinem angegebenen Höchstbetrag abzugeben. Schriftliche Gebote müssen persönlich abgegeben, per Post, Fax oder E-Mail zugesendet werden.
Bei Schätzpreisen ab € 1.000,- können telefonische Gebote abgegeben werden. Hierbei wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des am Telefon bietenden Kunden, Gebote abzugeben. Der Limitpreis gilt beim telefonischen Bieten zugleich als Tischgebot und wird automatisch wirksam. Hierfür müssen unsere Auftragsformulare verwendet werden. Telefonische Gebote können aufgezeichnet werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklärt sich der Kunde mit der Aufzeichnung von Telefongesprächen einverstanden. Wir haften nicht für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen oder Übermittlungsfehler.
Für die aktive Teilnahme an der Versteigerung über das Internet ist eine Registrierung sowie eine anschließende Freischaltung erforderlich. Internet-Gebote können sowohl als sog. „Vor-Gebote“ vor Beginn einer Versteigerung als auch als sog. „Live-Gebote“ während einer im Internet live übertragenen Versteigerung sowie als sog. „Nach-Gebote“ nach Beendigung der Versteigerung nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen abgegeben werden. Gebote, die während einer laufenden Versteigerung via Internet eingehen, werden im Rahmen der laufenden Versteigerung nur dann berücksichtigt, wenn es sich um eine live im Internet übertragene Versteigerung handelt. Im Übrigen sind Internet-Gebote nur dann zulässig, wenn der Kunde zum Bieten über das Internet durch Zusendung eines Benutzernamens und eines Passwortes zugelassen worden ist. Internet-Gebote sind nur dann gültig, wenn sie durch den Benutzernamen und das Passwort zweifelsfrei dem Kunden zuzuordnen sind. Die über das Internet übertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert. Die Richtigkeit der Protokolle wird vom Kunden anerkannt, dem jedoch der Nachweis ihrer Unrichtigkeit offensteht. Live-Gebote werden wie Gebote aus dem Versteigerungssaal berücksichtigt. Auch bei Internet-Geboten haften wir nicht für das Zustandekommen der technischen Verbindung oder für Übertragungsfehler.
Für schriftliches, telefonisches Bieten oder für das Online/Live-Bidding muss der Auftrag spätestens am Vortag der Versteigerung bis 18 Uhr vollständig vorliegen.
Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung. Bei Nachgeboten kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn die Auktionshaus VS GmbH das Gebot annimmt.
Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Schrift-, Telefon- und Internetgebote keine Anwendung. Die Widerrufsbelehrung finden Sie am Ende der vorliegenden Versteigerungsbedingungen.
Die Gebotsschritte in der Versteigerung betragen bei Geboten bis € 100,- in der Regel € 5,- Schritte, ab € 100,- in der Regel 10%. Der Versteigerer kann jedoch auch andere Gebotsschritte wählen. Bei Losen, für die kein Limit festgesetzt wurden, beginnt der Versteigerer mit dem höchsten überbotenen schriftlichen Gebot, das vor der Versteigerung abgegeben wurde. Ist ein Limit angesetzt, beginnt der Versteigerer bei diesem. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden.
Mit dem Zuschlag kommt zwischen der Auktionshaus VS GmbH und dem Kunden, dem der Zuschlag erteilt wird, ein Kaufvertrag zustande. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht nicht. Der Versteigerer kann den Zuschlag deshalb verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wird ein Gebot abgelehnt, so bleibt das vorangegangene Gebot wirksam.
Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet die Reihenfolge des Auftragseinganges oder das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausrufen, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Wenn trotz abgegebenen Gebots ein Zuschlag nicht erteilt wird, haftet die Auktionshaus VS GmbH dem jeweiligen Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einem unter Vorbehalt erteilten Zuschlag bleibt der jeweilige Kunde einen Monat an sein Gebot gebunden. Ein unter Vorbehalt erteilter Zuschlag wird nur wirksam, wenn das Gebot innerhalb eines Monats nach dem Tag der Versteigerung schriftlich bestätigt wird.
Wenn Schätzpreise angegeben werden, sind dies keine Mindest- oder Höchstpreise, sondern lediglich Anhaltspunkte für den Verkehrswert der Gegenstände ohne Gewähr für deren Richtigkeit. Die angegebenen Startpreise sind Limitpreise. Bei Gegenständen ohne Limit liegt der Ausrufpreis im Ermessen des Versteigerers. Gebote unter Limit (Untergebote) können vom Versteigerer abgelehnt oder unter Vorbehalt zugeschlagen werden. Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen und das Objekt kann bei Nachgebot des Limitpreises auch an diesen Interessenten abgegeben werden. Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden, erhält er in dieser Zeit nicht den vorbehaltslosen Zuschlag, erlischt sein Gebot; für den Versteigerer ist der Zuschlag in diesem Fall freibleibend. Jegliche Ansprüche des Bieters gegen den Versteigerer sind ausgeschlossen, wenn der Vorbehaltszuschlag nicht ausgeführt wird. Wird ein Zuschlag unter Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage an den höher Bietenden abgegeben werden.
Einzelne Lose können während und nach der Auktion zu Geboten bis 10% unter Limit zugeschlagen werden. Ausnahmen vorbehalten. Alle Gebote beziehen sich auf den sog. Hammerpreis und erhöhen sich um das Aufgeld, Umsatzsteuer sowie ggf. Kosten für Live-Bieten, Folgerecht und Zollumlage (siehe folgender Abschnitt).
§4 KAUFPREIS, ZAHLUNG
Auf den Kaufpreis oder Zuschlagspreis kommt ein Aufgeld in Höhe von 15,47%. Darin enthalten ist die gesetzliche Umsatzsteuer, die wegen Differenzbesteuerung nach §25a UStG nicht gesondert ausgewiesen wird. Auf Objekte, die nicht die Voraussetzungen nach § 25a UstG erfüllen, findet weiterhin die Regelbesteuerung Anwendung.
Hinzukommen können pauschale Gebühren:
(1) Nach § 26 Abs. 1 UrhG (VG-Bildkunst) wird beim Kauf von Kunstwerken (Skulpturen, Grafiken, Gemälde, Fotografie) bestimmter Künstler, die nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, verpflichtet, eine gesetzliche Folgerechtsgebühr in Höhe von bis zu 4 % des Zuschlagspreises zu entrichten. Diese Objekte sind mit einem ‚#´ gekennzeichnet.
Die Bezahlung des mit dem Zuschlag fälligen Gesamtbetrages ist per EC (Electronic Cash), Überweisung oder bankbestätigten Schecks zu entrichten. Skonto kann nicht gewährt werden. Alle Steuern, Kosten, Gebühren der Überweisung gehen zu Lasten des Käufers. Barzahlungen ab 10.000€ pro Kalenderjahr werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gem. GwG dokumentiert. Zahlungen werden nur von registrierten Bietern akzeptiert.
§5 ABHOLUNG, GEFAHRTRAGUNG, EXPORT
Käufer sind verpflichtet, ersteigerte Objekte umgehend abzuholen. Falls nicht anders vereinbart, müssen die Gegenstände spätestens eine Woche nach der Versteigerung abgeholt werden. In manchen Fällen kann die Bezahlung und Ausgabe der Objekte während der Versteigerung erfolgen. Anspruch auf Aushändigung und Übereignung der Ware hat der Kunde erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags. Die Ausgabe von ersteigerten Gegenständen und das Erstellen von Rechnungen, insbesondere während oder gleich nach der Versteigerung, geschieht unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum unterlaufen ist. Da der Kaufpreis sofort fällig ist und der Erwerber zur unverzüglichen Abholung verpflichtet ist, befindet er sich spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung in Annahmeverzug, so dass spätestens dann die Gefahr auf den Kunden übergeht.
Eine Lagerung ersteigerter Objekte kann nach vorheriger Absprache 14 Tage kostenfrei erfolgen. Ab dem 15. Tag entsteht eine Lagergebühr von € 5,- pro Tag und Objekt zzgl. Mehrwertsteuer. Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des Käufers.
Die Auktionshaus VS GmbH trägt in keinem Fall eine Haftung für Verlust oder Beschädigung nicht abgeholter oder mangels Bezahlung nicht übergebener Gegenstände, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Auktionshaus VS GmbH.
Ein Versand innerhalb Europas kann nach Absprache erfolgen und wird auf Gefahr und Kosten des Käufers durchgeführt. Die Verpackungs- und Versandkosten übernimmt der Käufer. Die Ausfuhr von Waren in Drittländer, die der Zollausfuhr und weiteren Genehmigungen (insbesondere auch Objekte mit Exportbeschränkungen) unterliegen, hat der Käufer selbst zu organisieren und die Kosten zu tragen. Dieser trägt die Verantwortung, sich selbst über Export- und Importbedingungen zu informieren.
§6 EIGENTUMSVORBEHALT, VERZUG
Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung und sofortigen Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für Verluste, Beschädigungen oder Verwechslungen etc. auf den Erwerber über. Das Eigentum am ersteigerten Gegenstand geht erst mit vollständigem Eingang aller geschuldeten Zahlungen an die Auktionshaus VS GmbH auf den Kunden über.
Für den Fall, dass der Kunde einen Gegenstand veräußert, bevor er sämtliche Forderungen erfüllt hat, tritt der Kunde sämtliche Forderungen, die aus dem Weiterverkauf entstehen, an die Auktionshaus VS GmbH ab.
Kommt der Kunde nach Ablauf des 14. Tages nach Rechnungserhalt in Zahlungs- oder Abnahmeverzug, kann er schadensersatzpflichtig gemacht werden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1% je angefangenem Monat fällig. Bei Zahlungsverzug kann die Auktionshaus VS GmbH nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts erlöschen alle Rechte des Kunden am ersteigerten Gegenstand und die Auktionshaus VS GmbH ist berechtigt, Schadensersatz in Höhe des entgangenen Entgelts (Einliefererkommission, Aufgeld, Abbildungskosten, Lager- und Versicherungskosten) zu verlangen. Weiterhin kann der Gegenstand erneut zur Versteigerung angeboten werden oder einem unterlegenen Bieter zugeschlagen werden. Der säumige Kunde haftet für einen eventuellen Mindererlös, wird nicht zu einem Gebot zugelassen und haftet ggf. für die Kosten der wiederholten Versteigerung. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös keinen Anspruch. Gleiches gilt, wenn ein Dritter in den Kaufvertrag eintritt.
§7 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Objekte aus der Zeit des Nationalsozialismus werden nur unter der Maßgabe der §§ 86, 86a StGB angeboten, und dürfen nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB beschriebenen Zwecken genutzt werden, also der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte oder ähnlichen Zwecken. Dies gilt auch bei Abgabe an Dritte. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen den Zuschlag zu unterbinden, welche keine Garantie für die in § 86 Abs. 3 StGB Verwendung geben können. Solange Kataloginhaber, Versteigerungsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass der (Online-)Katalog und darin abgebildete Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu den oben genannten Zwecken erworben werden.
Informationen zum Geldwäschegesetz GwG
Soweit die Auktionshaus VS GmbH nach dem Geldwäschegesetz GwG zur Identifizierung des Kunden und/oder eines hinter dem Kunden stehenden wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet ist, sind Kunden zur Mitwirkung bei dieser Identifizierung verpflichtet. Als wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des GwG gelten a) natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder b) die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Kommt der Kunde seinen Identifizierungspflichten für sich selbst und/oder einen hinter dem Kunden stehenden wirtschaftlich Berechtigten gegenüber nicht nach oder ergibt sich ein Verdacht auf Geldwäsche aus anderen Gründen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Geldwäscheverdacht nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung ausräumt. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden bleiben von einem solchen Rücktritt unberührt.
Einwilligungserklärung Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass sein Name, Adresse und Käufe für Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, sowie zum Zwecke der Information über zukünftige Versteigerungen und Angebote von uns gespeichert und verarbeitet werden. Der Datenerhebung und weiteren Nutzung kann jederzeit durch Erklärung gegenüber der Auktionshaus VS GmbH mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden.
Änderungen dieser Versteigerungsbedingungen im Einzelfall oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Bei Beschädigungen in und an unseren Räumlichkeiten, speziell bei Vorbesichtigungen haftet jeder Besucher für verursachte Schäden an ausgestellten Objekten. Diebstähle werden sofort zur Anzeige gebracht. Wir untersagen den Handel zwischen Kunden untereinander in unseren Räumlichkeiten.
Erfüllungsort für die Übereignung ersteigerter Objekte sind die Versteigerungsräume bzw. Geschäftsräume des Versteigerers. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist dieser für alle etwaigen Streitigkeiten Bad Dürrheim. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Es gilt dasRecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Abkommens über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG).
Salvatorische Klausel: Sollte eine der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt jener am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke aufweist. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen maßgeblich. Übersetzungen in andere Sprachen dienen nur der inhaltlichen Orientierung.
AUKTIONSHAUS VS GmbH | Geschäftsführer Reiner Schorer (öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer)
Friedrichstr. 36 - D-78073 Bad Dürrheim
TEL: +49 77 26 929 2828 | FAX: +49 77 26 929 2829 | info@auktionshausvs.de | www.auktionshausvs.de
UST-ID: DE 814348510, HRB 602987, Sitz: Bad Dürrheim, Registergericht: Freiburg.