Los

21

COLLIER aus Bögen und Halbkugeln mit Ringverschluss, Gold 8ct, 8,9g, L 40cm 23.00 % buyer's

In Art, Antiques, Collectibles

Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49 (0)7531 27202 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
COLLIER aus Bögen und Halbkugeln mit Ringverschluss, Gold 8ct, 8,9g, L 40cm 23.00 % buyer's
Sie interessieren sich für den Preis dieses Loses?
Preisdatenbank abonnieren
Konstanz
COLLIER aus Bögen und Halbkugeln mit Ringverschluss, Gold 8ct, 8,9g, L 40cm




23.00 % buyer's premium on the hammer price, VAT included
COLLIER aus Bögen und Halbkugeln mit Ringverschluss, Gold 8ct, 8,9g, L 40cm




23.00 % buyer's premium on the hammer price, VAT included

Art, Antiques, Collectibles

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Obere Laube 46
Konstanz
78462
United Kingdom

Für Auktionshaus Karrenbauer Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)7531 27202.

Wichtige Informationen

.

AGB

Versteigerungsbedingungen

Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie ist öffentlich im Sinne des § 383 Abs.3 Satz 1 und wird vom Auktionshaus Karrenbauer im Namen und für Rechnung der Einlieferer durchgeführt. Die Namhaftmachung der Vertragspartner in beiden Richtungen ist gewährleistet.
  2. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor Auktionsbeginn - auf Gefahr des Interessenten - besichtigt und geprüft werden. Sie sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB die grundsätzlich als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen sind. Für Katalogbeschreibung und dazugehörige schriftliche Erklärungen sowie für mündliche Angaben kann deshalb nicht gehaftet werden. Ausgenommen sind etwaige Ansprüche aufgrund eines groben Verschuldens des Auktionshauses. Der Versteigerer erklärt sich jedoch bereit, unverzüglich vorgenommene begründete Rügen an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten.
  3. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern zu trennen oder zu vereinen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. Ebenso kann er Gebote ohne Begründung ablehnen. Jeder Bieter bietet in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
  4. Gesteigert wird in der Regel um 10 %. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Wird das Limit nicht erreicht, sondern unter Vorbehalt zugeschlagen, so bleibt der Bieter für 4 Wochen an sein Gebot gebunden. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höheren Bieter abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt wird, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  5. Geben mehrere Personen gleichlautende Gebote ab, so entscheidet das Los. Uneinigkeit über das letzte Gebot bzw. Zuschlag wird durch nochmaliges Ausbieten behoben. Dies gilt auch, wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist.
  6. Der Zuschlag verpflichtet zu sofortiger Abnahme und sofortiger Bezahlung des Kaufpreises an den Versteigerer. Mit der Erteilung des Zuschlags gehen Besitz und Gefahr unmittelbar an den Käufer über. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung an den Käufer über.
  7. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus Zuschlagpreis sowie dem Aufgeld von 23 % darin ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer enthalten. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und evtl. Berichtigung. Irrtum vorbehalten.
  8. Soweit die Versteigerung von Werken der bildenden Kunst folgerechtspflichtig im Sinne von § 26 URHG ist, besteht ein Rahmenvertrag mit der VG Wort und Bild. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift ist auf solche Werke eine Folgerechtsabgabe zu entrichten, sofern der Zuschlagspreis € 400,- überschreitet. Diese beträgt derzeit 4 % des Zuschlagpreises. Entsprechende Positionen sind im Katalog und auf der Rechnung gekennzeichnet.
  9. Bei der Verweigerung der Abnahme oder Zahlung sowie bei Verzögerungen haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % verrechnet. Das Auktionshaus Karrenbauer kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung im Namen des Einlieferers verlangen. Gegebenenfalls setzt das Auktionshaus für die Erfüllung eine Frist. Das Auktionshaus kann die Sache auch auf einer der nächsten Versteigerungen erneut anbieten. Falls hierbei der Gegenstand zugeschlagen wird, erlöschen alle Rechte des säumigen Käufers aus dem ihm erteilten früheren Zuschlag. Er haftet für den etwaigen Ausfall einschließlich der Versteigerungskosten. Er wird zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen hat auch keinen Anspruch auf etwaig erzielten Mehrerlös. Jede Lagerung bei Verzug des Käufers erfolgt für Rechnung und Gefahr des Käufers.
  10. Schriftliche Aufträge werden angenommen indem der Interessent den Versteigerer beauftragt für ihn Gebote abzugeben. In diesem Falle findet die Bestimmung über Fernabsatzverträge §§ 312 b) – 312 d) keine Anwendung. Die Gebote werden sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr. Sie müssen 1 Tag vor Beginn der Versteigerung beim Versteigerer vorliegen. Die Gebote sind unwiderruflich und enthalten nicht das Aufgeld (siehe Ziff. 7). Die Gebote müssen eindeutig sein, im Zweifelsfalle ist die Angabe der Versteigerungsnummer des Gegenstandes verbindlich. Unklare schriftliche Gebote können unberücksichtigt bleiben. Schriftliche Gebote sind Höchstgebote. Es kann also auch zu einem niedrigeren Preis zugeschlagen werden.
  11. Bei Telefongeboten beauftragt der Bieter durch einen schriftlichen Auftrag einen im Saal anwesenden Telefonisten für ihn Gebote abzugeben. Der Bieter wird dann vor Aufruf der gewünschten Position angerufen. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann jedoch vom Versteigerer nicht übernommen werden. Der Anruf auf Kosten des Versteigerers beim Bieter erfolgt nur bei Gegenständen über 250,-- € Limit und Bestätigung des Limitgebots. Auch in diesem Falle finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge §§ 312 b) –312 d) BGB keine Anwendung.
  12. Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Wünscht der Ersteigerer den Versand des Ersteigerungsgutes, so schließt er darüber mit dem Auktionshaus Karrenbauer einen eigenen Versendungsvertrag ab. Eine Versendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Konstanz bleibt für die gegenseitigen Ansprüche aus der Auktion jedoch Erfüllungsort.
  13. Erfüllungsort für beide Teile ist Konstanz. Kaufgelder und Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im Namen des Einlieferers einziehen und einklagen. Zur Anwendung kommt ausschließlich deutsches Recht, die Vorschriften des internationalen Kaufrechts finden keine Anwendung. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck.
  14. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf des Auktionsgutes, insbesondere §10.
  15. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Hinweise zum Auktionsablauf

Die Teilnahme an der Auktion ist nur solchen Interessenten gestattet, die sich im Besitz eines Katalogs und einer Bieternummer befinden. Katalogpreise sind Ausruf- und Limitpreise. Unterschreitung nur im Sonderfall.

Der Gesetzgeber hat in § 9 der Versteigerungsvorschriften geregelt, daß in jedem Falle "für die Dauer von mindestens zwei Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsgutes zu geben" ist, diese Vorbesichtigung ist somit Teil der Versteigerung. Wer diese vorgeschriebene Vorbesichtigung zur Prüfung der Gegenstände nicht wahrnimmt, kann also hieraus keine nachträglichen Ansprüche bezüglich des Zustandes oder des Wertes der zu versteigernden Objekte herleiten.

Dieser individuelle Zustand der Auktionsgegenstände ist im allgemeinen bei den Ausrufpreisen berücksichtigt. Über normale Alterserscheinungen hinausgehende oder sonst anfallende Besonderheiten sind mit möglichster Sorgfalt erwähnt. Die gegebenen Zustandsbeschreibungen sind jedoch nur als Anhaltspunkte für wichtige Beschädigungen gedacht, das Fehlen eines solchen Hinweises besagt nicht, daß sich eine Nummer in gutem Zustand befindet oder frei von Fehlern bzw. Mängeln ist. Beschädigungen an Rahmen werden nicht gesondert angegeben. Es wird geraten, sich selbst vom Zustand der Sachen zu überzeugen. Bitte beachten Sie Punkt 2 unserer Versteigerungsbedingungen.

Auf Anfrage und gegen Vorkasse von 3,- € pro Foto versenden wir Polaroidsfotos bzw. Digitalfotos von einzelnen Objekten. Die Digitalfotos werden ohne Blitzlicht gefertigt und geben die Farbechtheit besser wieder. Wir bearbeiten diese Digitalfotos nicht nach.

Bezüglich Objekte des III. Reiches gilt, sofern Interessenten sich nicht gegenteilig äußern, als fest zugesichert, daß der Katalog und die darin angebotenen bzw. abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Forschung in Kunst und Wissenschaft oder der Geschichte und des Zeitgeschehens erworben werden (§§ 86 und 86 a StGB). Das Auktionshaus Karrenbauer sowie die Einlieferer bieten derartige Objekte nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur hierunter ab.

Wer am persönlichen Erscheinen bei der Auktion verhindert ist, wird gebeten, sich des einliegenden Auftragsformulars zu bedienen. Der darauf vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bieteraufträge können verbindlich nur ausgeführt werden, wenn sie in Druckschrift und bis spätestens einen Tag vor Versteigerungsbeginn im Auktionshause vorliegen. Dabei ist ausschließlich die angegebene Katalognummer verbindlich, nicht der Titel des Gegenstandes.

Wer als Telefonbieter an der Auktion teilnehmen möchte - dies ist erst ab einem Limit von € 250,- möglich - muß dieses Limit schriftlich durch den unterschriebenen Auktionsauftrag bestätigen und dafür Sorge tragen, daß dieser samt Adresse und vollständiger Telefonnummer einen Tag vor Beginn der Auktion im Hause vorliegt. Der Anruf erfolgt dann am Auktionstag zum Zeitpunkt des Aufrufs der gewünschten Katalognummer.

Reservierte Sitzplätze stehen in beschränkter Anzahl zur Verfügung. Es wird um rechtzeitige Bestellung gebeten.

Die Bieternummern werden vor Beginn und während der Auktion ausgegeben.

Bei den Größenangaben der Bilder gilt: Höhe vor Breite, bei Möbeln ist die Reihenfolge: Höhe, Breite, Tiefe.

Der Stern (*) besagt, diese Losnummer ist im Bildteil abgebildet. Das Gitter (#) bedeutet Folgerechtsabgabe.

Abholung der ersteigerten Gegenstände ab Montag 15.00 Uhr - jedoch nur in der Abholungswoche, jeweils 10-13 und 15-18 Uhr, Freitags nur bis 13 Uhr. Am Auktionstage nur für auswärtige Bieter in beschränktem Umfang möglich.

Zum gleichen Zeitpunkt beginnt auch der Nachverkauf. Am Montag Morgen nach der Auktion bleibt unser Haus geschlossen. Telefonische Anfragen etc. sind erst ab 15.00 Uhr möglich.

Bezahlung ist bar oder mit EC-Karte und Pin-Nummer möglich. Überweisungen sind möglich, vor Ausgabe der Objekte muß jedoch der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Schecks können nicht mehr akzeptiert werden.

Die Auslieferung ersteigerter Gegenstände, sowie deren Versand auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers, ist nach Absprache möglich. Versand nur nach Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und der zusätzlich ausgewiesenen Kosten.

Bei der Abholung von Möbeln etc. kann von seiten unseres Hauses keine Ladehilfe zur Verfügung gestellt werden; wir sind aber gerne bereit, eine Transportfirma für Sie zu beauftragen.

Bei Nichtabholung von Objekten, nach mehr als 8 Tagen nach Rechnungserhalt, müssen wir leider eine Lagergebühr von 2,-€ pro Tag und Position erheben, bzw. die Gegenstände, bei einer Spedition unserer Wahl, auf Ihre Kosten einlagern. Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß unsere beengten räumlichen Verhältnisse keine weitere Lagerung zulassen.

 

Vollständige AGBs