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Für Auktionshaus Karrenbauer Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)7531 27202.
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Versteigerungsbedingungen
Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
Hinweise zum Auktionsablauf
Die Teilnahme an der Auktion ist nur solchen Interessenten gestattet, die sich im Besitz eines Katalogs und einer Bieternummer befinden. Katalogpreise sind Ausruf- und Limitpreise. Unterschreitung nur im Sonderfall.
Der Gesetzgeber hat in § 9 der Versteigerungsvorschriften geregelt, daß in jedem Falle "für die Dauer von mindestens zwei Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsgutes zu geben" ist, diese Vorbesichtigung ist somit Teil der Versteigerung. Wer diese vorgeschriebene Vorbesichtigung zur Prüfung der Gegenstände nicht wahrnimmt, kann also hieraus keine nachträglichen Ansprüche bezüglich des Zustandes oder des Wertes der zu versteigernden Objekte herleiten.
Dieser individuelle Zustand der Auktionsgegenstände ist im allgemeinen bei den Ausrufpreisen berücksichtigt. Über normale Alterserscheinungen hinausgehende oder sonst anfallende Besonderheiten sind mit möglichster Sorgfalt erwähnt. Die gegebenen Zustandsbeschreibungen sind jedoch nur als Anhaltspunkte für wichtige Beschädigungen gedacht, das Fehlen eines solchen Hinweises besagt nicht, daß sich eine Nummer in gutem Zustand befindet oder frei von Fehlern bzw. Mängeln ist. Beschädigungen an Rahmen werden nicht gesondert angegeben. Es wird geraten, sich selbst vom Zustand der Sachen zu überzeugen. Bitte beachten Sie Punkt 2 unserer Versteigerungsbedingungen.
Auf Anfrage und gegen Vorkasse von 3,- pro Foto versenden wir Polaroidsfotos bzw. Digitalfotos von einzelnen Objekten. Die Digitalfotos werden ohne Blitzlicht gefertigt und geben die Farbechtheit besser wieder. Wir bearbeiten diese Digitalfotos nicht nach.
Bezüglich Objekte des III. Reiches gilt, sofern Interessenten sich nicht gegenteilig äußern, als fest zugesichert, daß der Katalog und die darin angebotenen bzw. abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Forschung in Kunst und Wissenschaft oder der Geschichte und des Zeitgeschehens erworben werden (§§ 86 und 86 a StGB). Das Auktionshaus Karrenbauer sowie die Einlieferer bieten derartige Objekte nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur hierunter ab.
Wer am persönlichen Erscheinen bei der Auktion verhindert ist, wird gebeten, sich des einliegenden Auftragsformulars zu bedienen. Der darauf vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bieteraufträge können verbindlich nur ausgeführt werden, wenn sie in Druckschrift und bis spätestens einen Tag vor Versteigerungsbeginn im Auktionshause vorliegen. Dabei ist ausschließlich die angegebene Katalognummer verbindlich, nicht der Titel des Gegenstandes.
Wer als Telefonbieter an der Auktion teilnehmen möchte - dies ist erst ab einem Limit von 250,- möglich - muß dieses Limit schriftlich durch den unterschriebenen Auktionsauftrag bestätigen und dafür Sorge tragen, daß dieser samt Adresse und vollständiger Telefonnummer einen Tag vor Beginn der Auktion im Hause vorliegt. Der Anruf erfolgt dann am Auktionstag zum Zeitpunkt des Aufrufs der gewünschten Katalognummer.
Reservierte Sitzplätze stehen in beschränkter Anzahl zur Verfügung. Es wird um rechtzeitige Bestellung gebeten.
Die Bieternummern werden vor Beginn und während der Auktion ausgegeben.
Bei den Größenangaben der Bilder gilt: Höhe vor Breite, bei Möbeln ist die Reihenfolge: Höhe, Breite, Tiefe.
Der Stern (*) besagt, diese Losnummer ist im Bildteil abgebildet. Das Gitter (#) bedeutet Folgerechtsabgabe.
Abholung der ersteigerten Gegenstände ab Montag 15.00 Uhr - jedoch nur in der Abholungswoche, jeweils 10-13 und 15-18 Uhr, Freitags nur bis 13 Uhr. Am Auktionstage nur für auswärtige Bieter in beschränktem Umfang möglich.
Zum gleichen Zeitpunkt beginnt auch der Nachverkauf. Am Montag Morgen nach der Auktion bleibt unser Haus geschlossen. Telefonische Anfragen etc. sind erst ab 15.00 Uhr möglich.
Bezahlung ist bar oder mit EC-Karte und Pin-Nummer möglich. Überweisungen sind möglich, vor Ausgabe der Objekte muß jedoch der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Schecks können nicht mehr akzeptiert werden.
Die Auslieferung ersteigerter Gegenstände, sowie deren Versand auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers, ist nach Absprache möglich. Versand nur nach Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und der zusätzlich ausgewiesenen Kosten.
Bei der Abholung von Möbeln etc. kann von seiten unseres Hauses keine Ladehilfe zur Verfügung gestellt werden; wir sind aber gerne bereit, eine Transportfirma für Sie zu beauftragen.
Bei Nichtabholung von Objekten, nach mehr als 8 Tagen nach Rechnungserhalt, müssen wir leider eine Lagergebühr von 2,- pro Tag und Position erheben, bzw. die Gegenstände, bei einer Spedition unserer Wahl, auf Ihre Kosten einlagern. Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß unsere beengten räumlichen Verhältnisse keine weitere Lagerung zulassen.
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Der Gesetzgeber hat in § 9 der Versteigerungsvorschriften geregelt, daß in jedem Falle "für die Dauer von mindestens zwei Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsgutes zu geben" ist, diese Vorbesichtigung ist somit Teil der Versteigerung. Wer diese vorgeschriebene Vorbesichtigung zur Prüfung der Gegenstände nicht wahrnimmt, kann also hieraus keine nachträglichen Ansprüche bezüglich des Zustandes oder des Wertes der zu versteigernden Objekte herleiten.
Dieser individuelle Zustand der Auktionsgegenstände ist im allgemeinen bei den Ausrufpreisen berücksichtigt. Über normale Alterserscheinungen hinausgehende oder sonst anfallende Besonderheiten sind mit möglichster Sorgfalt erwähnt. Die gegebenen Zustandsbeschreibungen sind jedoch nur als Anhaltspunkte für wichtige Beschädigungen gedacht, das Fehlen eines solchen Hinweises besagt nicht, daß sich eine Nummer in gutem Zustand befindet oder frei von Fehlern bzw. Mängeln ist. Beschädigungen an Rahmen werden nicht gesondert angegeben. Es wird geraten, sich selbst vom Zustand der Sachen zu überzeugen. Bitte beachten Sie Punkt 2 unserer Versteigerungsbedingungen.
Auf Anfrage und gegen Vorkasse von 3,- pro Foto versenden wir Polaroidsfotos bzw. Digitalfotos von einzelnen Objekten. Die Digitalfotos werden ohne Blitzlicht gefertigt und geben die Farbechtheit besser wieder. Wir bearbeiten diese Digitalfotos nicht nach.
Bezüglich Objekte des III. Reiches gilt, sofern Interessenten sich nicht gegenteilig äußern, als fest zugesichert, daß der Katalog und die darin angebotenen bzw. abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Forschung in Kunst und Wissenschaft oder der Geschichte und des Zeitgeschehens erworben werden (§§ 86 und 86 a StGB). Das Auktionshaus Karrenbauer sowie die Einlieferer bieten derartige Objekte nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur hierunter ab.
Wer am persönlichen Erscheinen bei der Auktion verhindert ist, wird gebeten, sich des einliegenden Auftragsformulars zu bedienen. Der darauf vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bieteraufträge können verbindlich nur ausgeführt werden, wenn sie in Druckschrift und bis spätestens einen Tag vor Versteigerungsbeginn im Auktionshause vorliegen. Dabei ist ausschließlich die angegebene Katalognummer verbindlich, nicht der Titel des Gegenstandes.
Wer als Telefonbieter an der Auktion teilnehmen möchte - dies ist erst ab einem Limit von 250,- möglich - muß dieses Limit schriftlich durch den unterschriebenen Auktionsauftrag bestätigen und dafür Sorge tragen, daß dieser samt Adresse und vollständiger Telefonnummer einen Tag vor Beginn der Auktion im Hause vorliegt. Der Anruf erfolgt dann am Auktionstag zum Zeitpunkt des Aufrufs der gewünschten Katalognummer.
Reservierte Sitzplätze stehen in beschränkter Anzahl zur Verfügung. Es wird um rechtzeitige Bestellung gebeten.
Die Bieternummern werden vor Beginn und während der Auktion ausgegeben.
Bei den Größenangaben der Bilder gilt: Höhe vor Breite, bei Möbeln ist die Reihenfolge: Höhe, Breite, Tiefe.
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Abholung der ersteigerten Gegenstände ab Montag 15.00 Uhr - jedoch nur in der Abholungswoche, jeweils 10-13 und 15-18 Uhr, Freitags nur bis 13 Uhr. Am Auktionstage nur für auswärtige Bieter in beschränktem Umfang möglich.
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Bei Nichtabholung von Objekten, nach mehr als 8 Tagen nach Rechnungserhalt, müssen wir leider eine Lagergebühr von 2,- pro Tag und Position erheben, bzw. die Gegenstände, bei einer Spedition unserer Wahl, auf Ihre Kosten einlagern. Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß unsere beengten räumlichen Verhältnisse keine weitere Lagerung zulassen.