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Professional shipment by Mail Boxes ETC Zwickau - We are handing over the shipment of your lots!
We are delighted about our new partnership with Mail Boxes ETC Zwickau (MBE), making the shipment of your lots safer than ever. MBE is now taking over the entire shipping process and is your competent partner. Their offer ranges from international standard packaging to specialist deliveries. We are working hand in hand to offer you a swift and safe service. Once you are successful in our sale, you will receive an invoice for the lot and a separate shipping quote by MBE. We will also provide you with a link to arrange for individual quotes and follow ups.
If you wish to have your goods shipped, MBE will take care of the entire shipping process and is your competent contact for this. Please contact MBE Zwickau directly by email with the exact shipping address!: mbe0192@mbe.de | Subject: Shipping Request AH Wendl. You will receive a separate MBE shipping invoice. The dispatch takes place after payment of the WENDL invoice and the MBE shipping invoice. Please contact Mail Boxes ETC for all other questions relating to shipping and shipping insurance.
Mail Boxes ETC Zwickau
Center MBE 0192
Bosestr. 15A
08056 Zwickau
Germany
Phone: +49 375 271 375 57
EMail: mbe0192@mbe.de
Website: www.mbe.de/zwickau
nichts Wichtiges
Mit der Teilnahme an der Auktion (persönlich, telefonisch, schriftlich oder über das Internet) werden folgende Bedingungen anerkannt:
(1) Die Versteigerung erfolgt freiwillig.
(2) Sie wird vom Auktionshaus Wendl im fremden Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Dies gilt nicht für Eigenware.
(3) Jeder Auftraggeber bekommt eine Nummer, so daß aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist, welche Gegenstände von welchem Auftraggeber eingeliefert wurden. Eigenware ist mit der Nummer 11 gekennzeichnet; sie wird für eigene Rechnung in eigenem Namen veräußert.
(1) Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie beruhen zum Teil auf Angaben der Einlieferer. Katalogbeschreibungen sind Meinungsäußerungen und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch für ergänzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben vor der Auktion zu berichtigen. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Beschädigungen werden im Auktionskatalog nur erwähnt, wenn sie unserer Meinung nach den Gesamteindruck des Objekts deutlich beeinträchtigen. Defekte, Fehler, Klebe- und Fehlstellen etc. sind bei den Limiterhebungen berücksichtigt worden. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Das Fehlen eines Hinweises besagt nicht, dass der Gegenstand sich in einem einwandfreien Zustand befindet oder frei von Fehlern bzw. Mängeln ist. Bücher, Zeitschriften, Akten u. ä. sind nicht kollationiert. Oberflächenoxidation/Altersschwärzung bei Metallen und Edelmetallen wird nicht gesondert erwähnt. Maßangaben sind teils gerundet und in der Reihenfolge Höhe/Breite/Tiefe angegeben. Signaturen, Marken, u. a. sind abgelesen, aber nicht geprüft; Irrtum vorbehalten. Zuordnungen sowie Literaturverweise sind Meinungsäußerungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Wir bitten in jedem Falle selbst zu prüfen und die Gelegenheit der Vorbesichtigung wahrzunehmen. Defekte am Rahmen sind meist nicht erwähnt. Rahmen und Verglasungen werden nur als äußerer Schutz für die Bilder bzw. Objekte angesehen und sind in Bewertungen oder Limite nicht einbezogen. Evtl. auch später auftretende Defekte (Transportschäden o. ä.) berechtigen nicht zu Reklamation irgendwelcher Art. Im Bildteil ist bei den Abbildungen der Gemälde und Grafiken mitunter die Rahmenbreite zugunsten der Bildgröße beschnitten bzw. ausschließlich der Bildausschnitt abgebildet. Zwischen Objekt und Katalogfoto können Farbdifferenzen bestehen. Der Bildteil dient generell der Zusatzinformation; Irrtum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zwischen Bild- und Textteil ist der Text verbindlich. Die Angabe einer Autorschaft bei Plastiken/Skulpturen bezieht sich auf den entwerfenden Künstler und eine eventuell angegebene Jahreszahl auf die Entstehungszeit des Entwurfes. Die Ausführung bzw. der Guss/ Nachguss kann auch wesentlich später erfolgt sein, gegebenenfalls posthum. Farbsteine sind, sofern nicht als „geprüft“ beschrieben, nicht auf Echtheit, mögliche Synthesen, Imitationen, chemische oder technische Aufbereitung bzw. Verbesserung geprüft. Inhalte von vorhandenen Gutachten oder Zertifikaten werden übernommen, stellen jedoch keine Garantie dar. Uhren und Geräte mit enthaltener Technik werden auf Basis ihres dekorativen Wertes und Alters verkauft; von Betriebsfähigkeit kann nicht ausgegangen werden. Zum Verständnis des Textteils gelten die „Erläuterungen zur Katalogbeschreibung”. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Gegenstandes zum Zeitpunkt seines Zuschlages die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB).
(2) Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche Gewährleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen werden dem Einlieferer übermittelt. Mängel müssen innerhalb eines Jahres nach Übergabe gerügt und ggf (z.B. bei Verdacht einer Fälschung) eine Expertise eines anerkannten Sachverständigen (auf Kosten des Reklamierenden) spätestens 4 Wochen nach der Auktion beigebracht werden. Ein Annahmeverzug des Käufers steht der Übergabe gleich. Eine Rückabwicklung lässt den Anspruch des Auktionshauses auf das Aufgeld unberührt.
(3) Bei der Besichtigung und während der Versteigerung ist größte Vorsicht geboten, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang einstehen muss. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) und Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Der Versteigerer kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören oder sich im Zahlungs- oder Abholungsverzug befinden. Der Handel und Tausch ist unberechtigten Personen im Auktionshaus untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird Schadensersatz geltend gemacht und Hausverbot erteilt.
(1) Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgedruckten Preis. Gegenstände ohne Limitvorgabe werden mit 20,- EUR aufgerufen, falls nicht mehrere höhere schriftliche Gebote vorliegen. Versteigert wird bis 180,- EUR um 10,- EUR, über 180,- EUR um ca. 10 % oder nach Ermessen des Auktionators. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird und der vom Auftraggeber vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist.
(2a) Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen, in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaliges Angebot der Sache behoben werden. Dies gilt auch dann, wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen, er kann aber auch den Zuschlag dem nächstniedrigeren Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Möchte ein Bieter im Auftrag anderer steigern, haftet er persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf seinen Auftraggeber ausgestellt ist. er gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar am Tage der Auktion beim Auktionshaus Wendl einzuzahlen. Von unbekannten Kunden bzw. Kunden bisher ohne Umsatz werden Schecks nur mit Bankbestätigung entgegengenommen. Der Versteigerer behält sich vor, Sicherheiten zu verlangen (Referenzen, Bardepot u. ä.) Bei Erwerb durch schriftlich erteilten Zuschlag ist die Gegenleistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erbringen. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist werden dem Ersteigerer 1 % Zinsen pro angebrochenem Monat berechnet; eine Aushändigung der Ware erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Ware und Verzugszinsen. Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist das Eingangsdatum auf dem Kontoauszug des Auktionshauses bzw. vorbehaltslose Bankgutschrift des Schecks.
(2b) Telefongebote können nur für Objekte beauftragt werden, die mit 240 Euro oder höher limitiert sind. Ein Telefongebot bedeutet in jedem Fall das Bieten des Limitpreises. Telefonbieter haben die Möglichkeit, ein über dem Limit liegendes Sicherheitsgebot in Auftrag zu geben. Ist der Bieter zum Zeitpunkt des Aufrufes telefonisch nicht erreichbar, so bietet der Versteigerer bis zur Höhe des Sicherheitsgebotes im Auftrag mit. Liegt kein Sicherheitsgebot vor, so wird das Limit geboten. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann nicht übernommen werden. Gebote unter dem Limit sind als Telefongebot nicht möglich.
(2c) Bei Versandwunsch nach erfolgter Bezahlung der Objekte ist zu beachten: Falls schriftliche Bieter die ihnen zugeschlagenen Gegenstände zugeschickt haben wollen, bitten wir um schriftlichen Auftrag. Die Mit-Überweisung der Versandpauschale auf der Rechnung gilt als solcher. Der Versand erfolgt nach Bezahlung der Objekte frei per DHL-Post, jedoch ausschließlich auf Wunsch und auf Risiko des Ersteigerers. Pro Paket innerhalb Deutschlands werden Versandkosten je nach Verpackungsaufwand von 8 € bis ca. 30 € berechnet. Die Objekte sind auch auf dem Versandweg durch uns bei der Artima Kunstversicherung bis zur folgenden Summe versichert: Inland 25.000 Euro, Ausland 10.000 Euro. Für Schmuck gilt die Grenze von 5.000 Euro. Für Höherversicherungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Versand etwa bis zur Verpackungsgröße 120 x 60 x 60 cm. Größere Gemälde, verglaste Grafik, größere zerbrechliche Konvolute und leicht zerbrechliche Dinge, Service etc. werden nicht verschickt. Ersteigerte Gegenstände müssen wegen fehlender Lagermöglichkeiten nach sofortiger Bezahlung spätestens 3 Wochen nach der Auktion abgeholt worden sein, da sie sonst für Sie kostenpflichtig eingelagert werden müssen bzw. wir Lagergebühren pro Tag und Gegenstand von 1 € bis 3 € erheben.
Wir weisen darauf hin, dass Im- bzw. Exportbeschränkungen, insbesondere außerhalb der Europäischen Union, für bestimmte Objekte und Materialien (wie z.B. Elfenbein, Rhinozeroshorn und Schildpatt) gelten. Diese könnten der Ein- und/oder Ausfuhr der Gegenstände, inkl. des postalischen Versands entgegenstehen. Der Kunde ist selbst dazu verpflichted, sich darüber zu informieren, ob ein von ihm erworbener Gegenstand solchen Beschränkungen unterliegt, ob und wie eine nötige Genehmigung eingeholt werden kann und diese ggf. dem Auktionshaus zum Zweck des Versands zur Verfügung zu stellen. Etwaige, in diesem Zusammenhang entstehende Kosten, Zölle, Abgaben etc. sind vom Kunden zu tragen. Die Ausfuhranmeldung beim Zoll ist ab einem Gesamtwarenwert von 1.000,– € zwingend erforderlich und wird von uns nur für den Warenversand per DHL-Paket durchgeführt. Bei Ausfuhr durch den Käufer bzw. durch vom Käufer beauftragter Speditionen oder anderweitiger Versandunternehmen muss die Ausfuhranmeldung vom Käufer durchgeführt werden. Bei Ausfuhr sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU sind (inter-)nationale Gesetze und Abkommen zu beachten (z.B. das deutsche Kulturgutschutzgesetz von 2016, das Europäische Kulurgüterschutzabkommen von 1993 und die UNESCO-Konvention von 1970).
(3) Jeder Zuschlag in der Auktion unter dem Limit ist automatisch ein Vorbehaltszuschlag, auch wenn dies nicht in jedem Fall einzeln angesagt wird. In diesem Fall ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden. Das Objekt kann jedoch jederzeit ohne Rückfrage an einen Limit-Bieter oder einen Höher-Bieter abgegeben werden.
(4) Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 21 % plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer (gesamt 24,99%) erhoben. Da die MwSt nur auf die Versteigerer-Provision erhoben wird, ist eine MwSt - Erstattung bei Ausfuhr ins Ausland nicht möglich. Für Zuschläge, die über das LIVE-Bieten erfolgen, wird eine zusätzliche Gebühr von 3 % (WENDL-Website, lot-tissimo & the-saleroom) bzw. 5% (Invaluable) plus MwSt. erhoben.
(5) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises (Zuschlagspreis und Aufgeld plus Mehrwertsteuer auf Aufgeld) an das Auktionshaus oder einen Beauftragten des Versteigerers. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises übertragen. Eventuelle Beanstandungen werden nur bei bezahlten Objekten bearbeitet.
(6) Bleibt der Käufer mit der Annahme der ersteigerten Gegenstände oder der Zahlung des fälligen Kaufpreises im Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme zu klagen, auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, oder vom Vertrag zurückzutreten. Will das Auktionshaus Schadenersatz, so kann unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 30 % der Zuschlagssumme als pauschalierte Entschädigung ohne Nachweis gefordert werden. Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche des Einlieferers gegen den Erwerber gerichtlich und auch außergerichtlich geltend zu machen. Das Auktionshaus kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadenersatzanspruch übergehen.
(7) Jede Lagerung und Verpackung erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Für die nicht innerhalb der Frist abgeholten Gegenstände kann der durchschnittliche, übliche Lagerzins für die Lagerung gleichartiger Gegenstände zuzüglich Bearbeitungskosten verlangt werden bzw. können die Gegenstände kostenpflichtig ausgelagert werden. Jeder Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers und erfolgt, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, als normales Paket. Die Mit-Überweisung einer auf der Rechnung ausgewiesenen Versandpauschale gilt als Versandauftrag.
(8) Überschreitet die Lagerung bereits bezahlter, aber nicht abgeholter Gegenstände 4 Monate, ist das Auktionshaus berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Deckung der Lagergebühren die Gegenstände ohne nochmalige Rückfrage ohne Limit in einer der nächsten Auktionen noch einmal zu versteigern. Etwaige Rest-Erlöse werden dem ursprünglichen Erwerber gutgeschrieben, noch fehlende Beträge vom Auktionshaus eingefordert.
(9) Durch die Inanspruchnahme unseres Services, z.B. durch Kontaktaufnahme, Einlieferung, Gebotsabgabe, etc. werden zu diesen Zwecken gemäß DSGVO relevante Daten von uns erhoben, verarbeitet und gespeichert. Mit der Nutzung unserer Angebote erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden, welche in vollem und aktuellem Umfang stets unter www.auktionshaus-wendl.de zur Verfügung steht.
(10) Die Ausführung schriftlicher, telefonischer oder Live-Gebote ist ein zusätzlicher Service unseres Hauses. Eine Zusicherung für deren Ausführung bzw. fehlerfreie Durchführung wird nicht gegeben.
(11) Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
Sofern das Auktionshaus Wendl Objekte des Dritten Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.
Erfüllungsort ist Rudolstadt. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenverkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch für den freihändigen Verkauf.
(1) Die Versteigerungsbedingungen, Einliefererbedingungen sowie allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses Wendl regeln sämtliche Beziehungen des Auktionshauses mit dem Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben dementsprechend keine Geltung.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise nicht wirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon
unberührt. Die Parteien haben die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem erstrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.
Die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen und die Anwendung des deutschen Rechts ist in jedem Falle maßgeblich – Übersetzungen
in andere Sprachen dienen lediglich der inhaltlichen Orientierung.
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nichts Wichtiges
Mit der Teilnahme an der Auktion (persönlich, telefonisch, schriftlich oder über das Internet) werden folgende Bedingungen anerkannt:
(1) Die Versteigerung erfolgt freiwillig.
(2) Sie wird vom Auktionshaus Wendl im fremden Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Dies gilt nicht für Eigenware.
(3) Jeder Auftraggeber bekommt eine Nummer, so daß aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist, welche Gegenstände von welchem Auftraggeber eingeliefert wurden. Eigenware ist mit der Nummer 11 gekennzeichnet; sie wird für eigene Rechnung in eigenem Namen veräußert.
(1) Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie beruhen zum Teil auf Angaben der Einlieferer. Katalogbeschreibungen sind Meinungsäußerungen und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch für ergänzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben vor der Auktion zu berichtigen. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Beschädigungen werden im Auktionskatalog nur erwähnt, wenn sie unserer Meinung nach den Gesamteindruck des Objekts deutlich beeinträchtigen. Defekte, Fehler, Klebe- und Fehlstellen etc. sind bei den Limiterhebungen berücksichtigt worden. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Das Fehlen eines Hinweises besagt nicht, dass der Gegenstand sich in einem einwandfreien Zustand befindet oder frei von Fehlern bzw. Mängeln ist. Bücher, Zeitschriften, Akten u. ä. sind nicht kollationiert. Oberflächenoxidation/Altersschwärzung bei Metallen und Edelmetallen wird nicht gesondert erwähnt. Maßangaben sind teils gerundet und in der Reihenfolge Höhe/Breite/Tiefe angegeben. Signaturen, Marken, u. a. sind abgelesen, aber nicht geprüft; Irrtum vorbehalten. Zuordnungen sowie Literaturverweise sind Meinungsäußerungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Wir bitten in jedem Falle selbst zu prüfen und die Gelegenheit der Vorbesichtigung wahrzunehmen. Defekte am Rahmen sind meist nicht erwähnt. Rahmen und Verglasungen werden nur als äußerer Schutz für die Bilder bzw. Objekte angesehen und sind in Bewertungen oder Limite nicht einbezogen. Evtl. auch später auftretende Defekte (Transportschäden o. ä.) berechtigen nicht zu Reklamation irgendwelcher Art. Im Bildteil ist bei den Abbildungen der Gemälde und Grafiken mitunter die Rahmenbreite zugunsten der Bildgröße beschnitten bzw. ausschließlich der Bildausschnitt abgebildet. Zwischen Objekt und Katalogfoto können Farbdifferenzen bestehen. Der Bildteil dient generell der Zusatzinformation; Irrtum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zwischen Bild- und Textteil ist der Text verbindlich. Die Angabe einer Autorschaft bei Plastiken/Skulpturen bezieht sich auf den entwerfenden Künstler und eine eventuell angegebene Jahreszahl auf die Entstehungszeit des Entwurfes. Die Ausführung bzw. der Guss/ Nachguss kann auch wesentlich später erfolgt sein, gegebenenfalls posthum. Farbsteine sind, sofern nicht als „geprüft“ beschrieben, nicht auf Echtheit, mögliche Synthesen, Imitationen, chemische oder technische Aufbereitung bzw. Verbesserung geprüft. Inhalte von vorhandenen Gutachten oder Zertifikaten werden übernommen, stellen jedoch keine Garantie dar. Uhren und Geräte mit enthaltener Technik werden auf Basis ihres dekorativen Wertes und Alters verkauft; von Betriebsfähigkeit kann nicht ausgegangen werden. Zum Verständnis des Textteils gelten die „Erläuterungen zur Katalogbeschreibung”. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Gegenstandes zum Zeitpunkt seines Zuschlages die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB).
(2) Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche Gewährleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen werden dem Einlieferer übermittelt. Mängel müssen innerhalb eines Jahres nach Übergabe gerügt und ggf (z.B. bei Verdacht einer Fälschung) eine Expertise eines anerkannten Sachverständigen (auf Kosten des Reklamierenden) spätestens 4 Wochen nach der Auktion beigebracht werden. Ein Annahmeverzug des Käufers steht der Übergabe gleich. Eine Rückabwicklung lässt den Anspruch des Auktionshauses auf das Aufgeld unberührt.
(3) Bei der Besichtigung und während der Versteigerung ist größte Vorsicht geboten, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang einstehen muss. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) und Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Der Versteigerer kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören oder sich im Zahlungs- oder Abholungsverzug befinden. Der Handel und Tausch ist unberechtigten Personen im Auktionshaus untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird Schadensersatz geltend gemacht und Hausverbot erteilt.
(1) Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgedruckten Preis. Gegenstände ohne Limitvorgabe werden mit 20,- EUR aufgerufen, falls nicht mehrere höhere schriftliche Gebote vorliegen. Versteigert wird bis 180,- EUR um 10,- EUR, über 180,- EUR um ca. 10 % oder nach Ermessen des Auktionators. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird und der vom Auftraggeber vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist.
(2a) Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen, in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaliges Angebot der Sache behoben werden. Dies gilt auch dann, wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen, er kann aber auch den Zuschlag dem nächstniedrigeren Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Möchte ein Bieter im Auftrag anderer steigern, haftet er persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf seinen Auftraggeber ausgestellt ist. er gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar am Tage der Auktion beim Auktionshaus Wendl einzuzahlen. Von unbekannten Kunden bzw. Kunden bisher ohne Umsatz werden Schecks nur mit Bankbestätigung entgegengenommen. Der Versteigerer behält sich vor, Sicherheiten zu verlangen (Referenzen, Bardepot u. ä.) Bei Erwerb durch schriftlich erteilten Zuschlag ist die Gegenleistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erbringen. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist werden dem Ersteigerer 1 % Zinsen pro angebrochenem Monat berechnet; eine Aushändigung der Ware erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Ware und Verzugszinsen. Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist das Eingangsdatum auf dem Kontoauszug des Auktionshauses bzw. vorbehaltslose Bankgutschrift des Schecks.
(2b) Telefongebote können nur für Objekte beauftragt werden, die mit 240 Euro oder höher limitiert sind. Ein Telefongebot bedeutet in jedem Fall das Bieten des Limitpreises. Telefonbieter haben die Möglichkeit, ein über dem Limit liegendes Sicherheitsgebot in Auftrag zu geben. Ist der Bieter zum Zeitpunkt des Aufrufes telefonisch nicht erreichbar, so bietet der Versteigerer bis zur Höhe des Sicherheitsgebotes im Auftrag mit. Liegt kein Sicherheitsgebot vor, so wird das Limit geboten. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann nicht übernommen werden. Gebote unter dem Limit sind als Telefongebot nicht möglich.
(2c) Bei Versandwunsch nach erfolgter Bezahlung der Objekte ist zu beachten: Falls schriftliche Bieter die ihnen zugeschlagenen Gegenstände zugeschickt haben wollen, bitten wir um schriftlichen Auftrag. Die Mit-Überweisung der Versandpauschale auf der Rechnung gilt als solcher. Der Versand erfolgt nach Bezahlung der Objekte frei per DHL-Post, jedoch ausschließlich auf Wunsch und auf Risiko des Ersteigerers. Pro Paket innerhalb Deutschlands werden Versandkosten je nach Verpackungsaufwand von 8 € bis ca. 30 € berechnet. Die Objekte sind auch auf dem Versandweg durch uns bei der Artima Kunstversicherung bis zur folgenden Summe versichert: Inland 25.000 Euro, Ausland 10.000 Euro. Für Schmuck gilt die Grenze von 5.000 Euro. Für Höherversicherungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Versand etwa bis zur Verpackungsgröße 120 x 60 x 60 cm. Größere Gemälde, verglaste Grafik, größere zerbrechliche Konvolute und leicht zerbrechliche Dinge, Service etc. werden nicht verschickt. Ersteigerte Gegenstände müssen wegen fehlender Lagermöglichkeiten nach sofortiger Bezahlung spätestens 3 Wochen nach der Auktion abgeholt worden sein, da sie sonst für Sie kostenpflichtig eingelagert werden müssen bzw. wir Lagergebühren pro Tag und Gegenstand von 1 € bis 3 € erheben.
Wir weisen darauf hin, dass Im- bzw. Exportbeschränkungen, insbesondere außerhalb der Europäischen Union, für bestimmte Objekte und Materialien (wie z.B. Elfenbein, Rhinozeroshorn und Schildpatt) gelten. Diese könnten der Ein- und/oder Ausfuhr der Gegenstände, inkl. des postalischen Versands entgegenstehen. Der Kunde ist selbst dazu verpflichted, sich darüber zu informieren, ob ein von ihm erworbener Gegenstand solchen Beschränkungen unterliegt, ob und wie eine nötige Genehmigung eingeholt werden kann und diese ggf. dem Auktionshaus zum Zweck des Versands zur Verfügung zu stellen. Etwaige, in diesem Zusammenhang entstehende Kosten, Zölle, Abgaben etc. sind vom Kunden zu tragen. Die Ausfuhranmeldung beim Zoll ist ab einem Gesamtwarenwert von 1.000,– € zwingend erforderlich und wird von uns nur für den Warenversand per DHL-Paket durchgeführt. Bei Ausfuhr durch den Käufer bzw. durch vom Käufer beauftragter Speditionen oder anderweitiger Versandunternehmen muss die Ausfuhranmeldung vom Käufer durchgeführt werden. Bei Ausfuhr sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU sind (inter-)nationale Gesetze und Abkommen zu beachten (z.B. das deutsche Kulturgutschutzgesetz von 2016, das Europäische Kulurgüterschutzabkommen von 1993 und die UNESCO-Konvention von 1970).
(3) Jeder Zuschlag in der Auktion unter dem Limit ist automatisch ein Vorbehaltszuschlag, auch wenn dies nicht in jedem Fall einzeln angesagt wird. In diesem Fall ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden. Das Objekt kann jedoch jederzeit ohne Rückfrage an einen Limit-Bieter oder einen Höher-Bieter abgegeben werden.
(4) Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 21 % plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer (gesamt 24,99%) erhoben. Da die MwSt nur auf die Versteigerer-Provision erhoben wird, ist eine MwSt - Erstattung bei Ausfuhr ins Ausland nicht möglich. Für Zuschläge, die über das LIVE-Bieten erfolgen, wird eine zusätzliche Gebühr von 3 % (WENDL-Website, lot-tissimo & the-saleroom) bzw. 5% (Invaluable) plus MwSt. erhoben.
(5) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises (Zuschlagspreis und Aufgeld plus Mehrwertsteuer auf Aufgeld) an das Auktionshaus oder einen Beauftragten des Versteigerers. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises übertragen. Eventuelle Beanstandungen werden nur bei bezahlten Objekten bearbeitet.
(6) Bleibt der Käufer mit der Annahme der ersteigerten Gegenstände oder der Zahlung des fälligen Kaufpreises im Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme zu klagen, auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, oder vom Vertrag zurückzutreten. Will das Auktionshaus Schadenersatz, so kann unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 30 % der Zuschlagssumme als pauschalierte Entschädigung ohne Nachweis gefordert werden. Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche des Einlieferers gegen den Erwerber gerichtlich und auch außergerichtlich geltend zu machen. Das Auktionshaus kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadenersatzanspruch übergehen.
(7) Jede Lagerung und Verpackung erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Für die nicht innerhalb der Frist abgeholten Gegenstände kann der durchschnittliche, übliche Lagerzins für die Lagerung gleichartiger Gegenstände zuzüglich Bearbeitungskosten verlangt werden bzw. können die Gegenstände kostenpflichtig ausgelagert werden. Jeder Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers und erfolgt, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, als normales Paket. Die Mit-Überweisung einer auf der Rechnung ausgewiesenen Versandpauschale gilt als Versandauftrag.
(8) Überschreitet die Lagerung bereits bezahlter, aber nicht abgeholter Gegenstände 4 Monate, ist das Auktionshaus berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Deckung der Lagergebühren die Gegenstände ohne nochmalige Rückfrage ohne Limit in einer der nächsten Auktionen noch einmal zu versteigern. Etwaige Rest-Erlöse werden dem ursprünglichen Erwerber gutgeschrieben, noch fehlende Beträge vom Auktionshaus eingefordert.
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Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch für den freihändigen Verkauf.
(1) Die Versteigerungsbedingungen, Einliefererbedingungen sowie allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses Wendl regeln sämtliche Beziehungen des Auktionshauses mit dem Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben dementsprechend keine Geltung.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise nicht wirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon
unberührt. Die Parteien haben die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem erstrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.
Die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen und die Anwendung des deutschen Rechts ist in jedem Falle maßgeblich – Übersetzungen
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