Los

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Stematzky, Avigdor (1908-1989) "Abstrakte Komposition", Öl auf Leinwand, 62 x 51 cm, signiert u.

In Art, Antiques, Collectibles

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Stematzky, Avigdor (1908-1989) "Abstrakte Komposition", Öl auf Leinwand, 62 x 51 cm, signiert u.
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Berlin
Stematzky, Avigdor (1908-1989) "Abstrakte Komposition", Öl auf Leinwand, 62 x 51 cm, signiert u.r.: Stematzky, Zustand: Sichtbare Abreibungen und kleinere Beschädigungen auf der Oberfläche
Stematzky, Avigdor (1908-1989) "Abstrakte Komposition", Öl auf Leinwand, 62 x 51 cm, signiert u.r.: Stematzky, Zustand: Sichtbare Abreibungen und kleinere Beschädigungen auf der Oberfläche

Art, Antiques, Collectibles

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Martin-Luther-Str. 82
Berlin
10825
Germany

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Wichtige Informationen

23 % buyer's premium

19 % VAT on buyer's premium

AGB

Terms & Conditions

With the personal, written, telephone participation in the auction, the use of free and open-air sales, participation in the auction via Internet portals, the following conditions are recognized:

01.) The auctioneers J.Weiner (in the following auctioneer) will auction the items delivered for auction voluntarily in foreign name and for foreign account of the consignor, who remain unnamed in the auction. The auctioneer is authorized to assert all rights of the consignor from the contract in his name.

02.) The items are inspected without warranty for material defects, especially quality, condition, authenticity, condition and completeness as and auctioned in the condition of the surcharge. Each bidder has time during the pre-inspection to assess the items and to clarify their questions about the condition or authenticity.
Catalog or auction lists are made by the auctioneer to the best of our knowledge and belief.
If the bidder has doubts after the auction about the authenticity of an auctioned lot he has to inform the auction house within 4 weeks from the auction date. The tenderer must substantiate his doubts within the said period with an official report drawn up by a certified expert and without doubt proving that the item is not authentic or unreal. Only in this case, a possible reversal through the auction house is possible. Any costs incurred by the appraiser commissioned by the buyer will not be reimbursed by the auction house.

03.) The contractual and legal liability of the auctioneer (for example, for non-performance, impossibility, culpa in contrahendo, positive breach of contract, defects in title, tort) is limited to intent and gross negligence.
This also applies to any personal liability of the legal representatives, the employees as well as the performance and execution assistance of the auctioneer.

04.) The auctioneer reserves the right to refill Lot-Nr. to unite, separate, offer or retire out of turn. The lot no. is the number, under which the things are called in the auction or in the auction list (catalog) are listed or offered in the free hand sale.

05.) Bids can be submitted in writing, by phone, in person by presence or over the Internet via live stream. The auctioneer is not liable for disconnections, failure or malfunction of the Internet connection during live stream bidding, nor for errors in the conclusion of a telephone connection to bid by telephone bid. The auctioneer has the right to refuse bids!

06.) To ensure the execution of pre-bids, they must be received by the auctioneer at least 12 hours before the start of the auction. The validity of a preliminary requirement requires correct written information about the person, address, a telephone number. under which the tenderer can be reached regularly, the lot no. and minimum and maximum bid and signature of the tenderer. The auctioneer may demand the identity card or passport for the legitimacy of the provider. Furthermore, the auctioneer can request references to the payment behavior, creditworthiness and bidding behavior of the supplier or bidder. Room bidders must legitimize themselves by passport or passport.

07.) Telephone bids must be substantiated by submitting a written bid with the information of the bidder mentioned in point 06 at least in the amount of the auction limit. Without this information, telephone bids are generally not executed.
Telephone bidders are only allowed from a single bid of € 100.00.

08.) The contract can only be awarded if the tenderer has a bidder number, is admitted to bid and is entered in the bidder's list with name and address.

09.) A bid expires, if it is rejected by the auctioneer, the auction closed without giving a surcharge or the thing is called again.
An ineffective superior bid does not invalidate the previous bid.

10.) The contract will be awarded three times to the highest bidder. If more than one person submits the same bid at the same time and there is no higher bid after three calls, the lot decides. Written bids have priority. For the same written bidding, the first entrance decides. If there are doubts as to whether or to whom the contract has been awarded or if a bid submitted in good time has been overlooked, the auctioneer may repeat the bid in favor of a specific bidder or recall the item. In this case, a previous supplement becomes ineffective. Objections to a surcharge are immediate, i. before calling the next lot no. to raise.

11.) If the auction limit agreed with the consignor (lowest possible auction price) is not reached, the auctioneer may award the contract with reservation (UV surcharge). The offer to the limit to the general public remains however. In the case of a bid to the limit, the item may also be added to other bidders without consultation, or may be sold in a free-of-charge sale. Bids with UV surcharge are binding for the bidder 4 weeks, for the auctioneer, however, subject to change.
The price stated in the auction list is usually not the auction limit agreed with the consignor.
The surcharge can also be made below the price of the auction list as long as the auction limit is respected.

12.) Upon award of the contract, all risks, in particular the risk of accidental loss and accidental deterioration of the condition of the object, pass to the purchaser. The contract requires acceptance and payment. Ownership of the item, however, passes to the acquirer only with the settlement of all claims of the auctioneer.

13.) After successful award of the contract, the successful tenderer will receive an invoice, which will be issued on the bidder's address stated before the auction. This is especially true for livestreaming bidders, as otherwise the query of credit information about the respective live bidder by the auction house in otherwise handled cases by the bidder could be bypassed. Bidders who sign up under a different name will be reported to the live bid portals and not admitted to bid in the auction house!

14.) A surcharge of 23% plus the applicable VAT (currently 19%) will be charged on the surcharge in Euro. When paying by credit card, a 3% charge will be applied to the amount invoiced by credit card. When bidding via live streaming portals (Lot-tissimo, Invaluable, etc.) u.U. other low fees.

15.) For commercial bidders from the EU-foreign countries, which receives the invoice which the bidder in the case of successful bid, in any case, the German VAT. from the current 19% and this must also be paid by the bidder to the auction house. The successful commercial bidder from the EU-foreign countries can have the paid German Ust.-amount after crossing the border on presentation of the bill to his tax office to reimburse. To make this possible, said bidder must provide his business ID with business address and company name before submitting bids in the auction house.

16.) The purchase price (additional amount plus buyer's premium) is payable to ticket vendors with the award of the contract. It must be paid to the auctioneer in cash or by electronic means. The Auctioneer accepts bank transfer, cash, giro card payment, Visa, Mastercard and American Express.
For purchasers who have offered in writing, by telephone or via a Livebietportal, the claim is due upon receipt of the invoice. The acquirer waives the assertion of rights of retention from other, even earlier transactions of the current business relationship. The buyer waives, insofar as he is a registered trader, rights under §§ 320, 322 BGB.

17.) If the payment is not made immediately to the auctioneer or refused the acceptance of the thing, the transfer of the thing to the purchaser does not take place. Rather, the purchaser loses his rights from the contract and the thing can be auctioned again at his own expense or the purchase amount can be claimed from him. In all cases, the purchaser is liable for the loss, but he has no claim to additional proceeds and can be excluded from further bids. The Auctioneer reserves the right, in justified cases, to enter the unsuccessful or insolvent bidder into the online blacklists of the auction streaming portals in order to prevent further damage due to payment defaults at other auction houses.

18.) The purchaser is obliged to accept the auctioned items immediately after the auction, objects that are difficult to transport within
7 days after the auction to pick up or in exceptional cases with the auctioneer to arrange an appointment for collection within 4 weeks counted from the auction date. At the express request of the purchaser, its costs and risk, as well as the fundamental feasibility of shipping the item or objects can be shipped.

19.) Customer requests regarding the shipment, in particular about the selection of the shipping service provider, the amount of the insurance, as well as the cost of shipping and packaging are in principle before the auction with the auctioneer agree. If no agreement is reached, the auction house will ship with a provider of his choice and his or her own conditions. If no agreement is reached on the type of shipment and the amount of shipping or packaging costs between the auctioneer and the purchaser, shipping will not take place and the goods must be picked up immediately by the purchaser. The auctioneer is trying hard but not obliged to ship goods!

20.) For not picked up in time or received goods, the auctioneer after 4 weeks from the auction date without prior notice levy a storage fee of 5, -Euro / day or the thing (-n), fee for the purchaser, a forwarding for storage.

21.) If a damage occurs during the dispatch of auctioned goods on the dispatch route, the recipient is obligated to claim the damage immediately upon receipt of the goods at the shipping company, forwarder or courier. The recipient must file a damage report and notify the auctioneer and the shipping company immediately of the damage. The damaged goods may neither be altered nor restored or repaired without coordination with the Auctioneer, the shipping company or claims adjuster. Every consignment must be opened in the presence of the forwarding agent and checked for damage. A delivery note signed by the recipient is considered as confirmation of proper receipt.

22.) A delivery by the auctioneer or his employees themselves also takes place exclusively at the expense and risk of the buyer. In all cases associated with the shipment, the liability of the auction house is limited to gross negligence and intent.

23.) Place of performance and jurisdiction is the registered office of the business enterprise of the auctioneer. German law applies.

24.) As long as auction participants and bidders do not express themselves to the contrary, they assure that catalogs and objects from the time of the
3. Empire only for purposes of civic education, the defense of anti-constitutional aspirations, the scientific and art historical research and teaching, the coverage of contemporary history or similar purposes are acquired (§§ 86 and 86a STGB). The auctioneer J. Weiner, his consignors and auctioneers offer these items only under these conditions and deliver them only under these conditions.

25.) Should one or more of these provisions be or become wholly or partly ineffective, they shall be replaced by a provision which corresponds to the economic purpose of the ineffective provision. The validity of the remaining provisions is not affected.

Josef Weiner - Auctioneer (January 2017)

 

Versteigerungsbedingungen

Mit der persönlichen, schriftlichen, telefonischen Teilnahme an der Versteigerung, der Nutzung des Nach-und Freihandverkauf, der Teilnahme an der Auktion über Internetportale werden folgende Bedingungen anerkannt:

01.) Die Firma Auktionshaus J.Weiner (im folgenden Versteigerer) versteigert die zur Versteigerung eingelieferten Sachen freiwillig in fremden Namen und für fremde Rechnung der Einlieferer, die in der Auktion ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag in dessen Namen geltend zu machen.

02.) Die Sachen werden ohne Gewährleistung für Sachmängel, insbesondere Güte, Beschaffenheit, Echtheit, Zustand und Vollständigkeit wie besichtigt und im Zustand des Zuschlages versteigert. Jeder Bieter hat während der Vorbesichtigung Zeit zur Begutachtung der Sachen sowie zur Klärung seiner Fragen zum Zustand oder der Echtheit.
Katalog-, bzw. Versteigerungslistenangaben werden vom Versteigerer nach besten Wissen und Gewissen gemacht.
Hat der Bieter nach der Auktion Zweifel an der Echtheit eines ersteigerten Loses hat er diese dem Auktionshaus innerhalb von 4 Wochen ab Auktionsdatum kund zu tun. Der Bieter hat seine Zweifel innerhalb des genannten Zeitraumes mit einem amtlichen Gutachten zu untermauern, welches von einem zugelassenen Gutachter erstellt wurde und zweifelsfrei belegt, daß der Gegenstand nicht authentisch oder unecht ist. Nur in diesem Fall ist eine eventuelle Rückabwicklung über das Auktionshaus möglich. Entstandene Kosten für den durch den Käufer beauftragten Gutachter werden vom Auktionshaus nicht erstattet.

03.) Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Versteigerers (z.B. wegen Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Forderungsverletzung, Rechtsmängeln, unerlaubter Handlung) ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Dies gilt auch für evtl. persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Angestellten sowie der Erfüllungs- und Verrichtungshilfen des Versteigerers.

04.) Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nr. zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. Die Lot-Nr. ist die Nummer, unter der die Sachen in der Auktion aufgerufen werden bzw. in der Versteigerungsliste (Katalog) verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden.

05.) Gebote können in schriftlicher Form, telefonisch, persönlich durch Anwesenheit oder über das Internet per Live-Stream abgegeben werden. Der Versteigerer haftet nicht für Verbindungsabbrüche, Ausfall oder Funktionsstörung der Internetverbindung während des Live-Streambietens, ebenso wenig für Fehler beim Zustandekommen einer Telefonverbindung zum Bieten per Telefongebot. Der Versteigerer hat das Recht Gebote abzulehnen!

06.) Um die Ausführung von Vorgeboten sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 12 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Die Wirksamkeit eines Vorgebotes bedingt korrekte schriftliche Angaben zur Person, Adresse, eine Telefon-Nr. unter der der Bieter regelmäßig zu erreichen ist, die Lot-Nr. sowie Mindest- und Höchstgebot und Unterschrift des Bieters. Der Versteigerer kann zur Legitimation des Vorbieters dessen Ausweis oder Pass fordern. Desweiteren kann der Versteigerer Referenzen zur Zahlungsmoral, Bonität und Bietverhalten des Vorbieters bzw., Bieters anfordern. Saalbieter müssen sich durch Ausweis oder Reisepass legitimieren.

07.) Telefonische Gebote müssen durch Abgabe eines schriftlichen Gebotes mit denen unter Punkt 06 genannten Angaben des Bieters mindestens in der Höhe des Versteigerungslimits untermauert werden. Ohne diese Angaben werden telefonische Gebote grundsätzlich nicht ausgeführt.
Telefonische Bieter werden erst ab einem Einzelgebot in Höhe von 100,00 € zugelassen.

08.) Der Zuschlag kann nur erteilt werden, wenn der Bieter eine Bieternummer hat, zum Bieten zugelassen ist und mit Namen und Adresse in die Bieterliste eingetragen ist.

09.) Ein Gebot erlischt, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, die Auktion ohne Erteilung eines Zuschlages geschlossen oder die Sache erneut aufgerufen wird.
Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.

10.) Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Geben mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot ab und gibt es nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot so entscheidet das Los. Schriftliche Gebote haben Priorität. Bei gleichen schriftlichen Geboten entscheidet der Ersteingang. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erfolgt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder die Sache erneut aufrufen. In diesem Falle wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf der nächsten Lot-Nr. zu erheben.

11.) Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Versteigerungslimit (niedrigst möglicher Zuschlagspreis) nicht erreicht, kann der Auktionator den Zuschlag unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) erteilen. Das Angebot zum Limit an die Allgemeinheit bleibt jedoch bestehen. Die Sache kann im Falle eines Nachgebotes zum Limit auch ohne Rücksprache anderen Bietern zugeschlagen oder im Freihandverkauf veräußert werden. Gebote mit UV-Zuschlag sind für den Bieter 4 Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend.
Der in der Auktionsliste genannte Preis ist in der Regel nicht das mit dem Einlieferer vereinbarte Versteigerungslimit.
Der Zuschlag kann auch unter dem Preis der Auktionsliste erfolgen solange das Versteigerungslimit gewahrt bleibt.

12.) Mit Erteilung des Zuschlages gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung des Zustandes der Sache auf den Erwerber über. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Das Eigentum an der Sache geht jedoch erst mit der Begleichung aller Forderungen des Versteigerers an den Erwerber über.

13.) Der erfolgreiche Bieter erhält nach Erteilung des Zuschlages eine Rechnung, welche auf die von ihm vor der Auktion angegebene Bieteranschrift ausgestellt wird. Dies gilt insbesondere für Livestreaming-Bieter, da sonst die Abfrage von Bonitätsinformationen über den jeweiligen Live-Bieter durch das Auktionshaus in anders gehandhabten Fällen durch den Bieter umgangen werden könnten. Bieter welche sich unter anderem Namen anmelden werden den Livebietportalen gemeldet und im Auktionshaus zum Bieten nicht zugelassen!

14.) Auf den Zuschlag in Euro wird ein Aufgeld von 23% zzgl. der jeweils gültigen USt. (derzeit 19%) erhoben. Bei der Bezahlung mit der Kreditkarte werden Gebühren in Höhe von 3 % auf den mit Kreditkarte gezahlten Rechnungsbetrag berechnet. Beim Bieten über Live-Streaming Portale (Lot-tissimo, Invaluable, etc.) entstehen u.U. weitere geringe Gebühren.

15.) Für gewerbliche Bieter aus dem EU-Ausland gilt, das die Rechnung welche der Bieter im Falle des erfolgreichen Zuschlages erhält, in jedem Falle die deutsche Ust. von derzeit 19% ausweist und diese vom Bieter an das Auktionshaus auch gezahlt werden muss. Der erfolgreiche gewerbliche Bieter aus dem EU-Ausland kann sich den gezahlten deutschen Ust.-Betrag nach Grenzübertritt nach Vorlage der Rechnung bei seinem Finanzamt erstatten lassen. Damit dies möglich wird, muss der besagte Bieter seine Gewerbe-ID mit Geschäftsadresse und Firmierung vor Abgabe von Geboten im Auktionshaus angeben.

16.) Der Kaufpreis (Zuschlagsumme plus Aufgeld) wird bei Saalbietern mit Erteilung des Zuschlags fällig. Er ist an den Versteigerer in bar oder auf elektronischem Zahlungsweg zu begleichen. Der Versteigerer akzeptiert Banküberweisung, Barzahlung, Girocardzahlung, Zahlung mit Visacard, Mastercard und American Express.
Bei Erwerbern die schriftlich, telefonisch oder über ein Livebietportal geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Der Erwerber verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten aus anderen, auch früheren Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Der Käufer verzichtet, soweit er Vollkaufmann ist, auf Rechte aus §§ 320, 322 BGB.

17.) Wird die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Annahme der Sache verweigert, so findet die Übergabe der Sache an den Erwerber nicht statt. Der Erwerber geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und die Sache kann auf seine Kosten nochmals versteigert oder der Kaufbetrag bei ihm geltend gemacht werden. In allen Fällen haftet der Erwerber für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und kann von weiteren Geboten ausgeschlossen werden. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, den zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen Bieter in begründeten Fällen in die online geführten Blacklists der Auktionsstreamingportale zur Verhinderung weiterer Schäden durch Zahlungsausfälle bei anderen Auktionshäusern einzutragen.

18.) Der Erwerber ist verpflichtet die ersteigerten Sachen sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen, schwer zu transportierende Gegenstände innerhalb von
7 Tagen nach der Auktion abzuholen oder in Ausnahmefällen mit dem Versteigerer einen Termin zur Abholung innerhalb von 4 Wochen gerechnet ab Auktionsdatum zu vereinbaren. Auf ausdrücklichen Wunsch des Erwerbers, dessen Kosten und Gefahr, sowie der grundsätzlichen Machbarkeit den oder die Gegenstände zu versenden kann ein Versand erfolgen.

19.) Kundenwünsche bezüglich des Versandes, insbesondere über die Auswahl des Versanddienstleisters, die Höhe der Versicherung, sowie die Kosten für Versand und Verpackung sind grundsätzlich vor der Ersteigerung mit dem Versteigerer abzusprechen. Wird keine Absprache getroffen, versendet das Auktionshaus mit einem Anbieter seiner Wahl und zu dessen, bzw. eigenen Konditionen. Wird keine Einigung über die Art des Versandes sowie die Höhe der Versand, - bzw. Verpackungskosten zwischen Versteigerer und Erwerber erzielt, findet ein Versand nicht statt und die Ware muß durch den Erwerber sofort abgeholt werden. Der Versteigerer ist bemüht aber nicht verpflichtet Ware zu versenden!

20.) Für nicht zeitgerecht abgeholte oder in Empfang genommene Ware kann der Versteigerer nach Ablauf von 4 Wochen ab Versteigerungstermin ohne vorherige Ankündigung eine Lagergebühr von 5,-Euro/Tag erheben oder die Sache(-n), kostenpflichtig für den Erwerber, einer Spedition zur Lagerung übergeben werden.

21.) Entsteht beim Versenden von ersteigerter Ware auf dem Versandweg ein Schaden, ist der Empfänger verpflichtet den Schaden sofort bei Empfang der Ware bei dem Versandunternehmen, Spediteur oder Kurier zu reklamieren. Es ist durch den Empfänger eine Schadensanzeige zu erstellen und der Versteigerer sowie das Versandunternehmen sofort über den Schaden zu informieren. Die beschädigte Ware darf weder verändert, noch ohne Abstimmung mit dem Versteigerer, dem Versandunternehmen oder Schadensregulierern restauriert oder repariert werden. Jede Sendung ist im Beisein des Mitarbeiters der Spedition zu öffnen und auf Schäden zu prüfen. Ein vom Empfänger unterschriebener Lieferschein gilt als Bestätigung für ordnungsgemäßen Erhalt.

22.) Eine Lieferung durch den Versteigerer oder dessen Mitarbeiter selbst erfolgt ebenfalls ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. In allen mit dem Versand einhergehenden Fällen ist die Haftung des Auktionshauses auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

23.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Gewerbebetriebes des Versteigerers. Es gilt deutsches Recht.

24.) Solange Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, daß Kataloge und Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung und Lehre, der Berichterstattung über Zeitgeschichte oder ähnlichen Zwecken erworben werden (§§ 86 u. 86a STGB). Die Firma Auktionshaus J. Weiner, seine Einlieferer und Auktionatoren bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur unter diesen Voraussetzungen ab.

25.) Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung , die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

Josef Weiner - Versteigerer (Januar 2017)

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