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Goldscheider - Figur,"Tänzerin", Keramik, Entwurf Louis M.B.Latour (1911), Modellnummer 3982/92/6,

In 142nd Sale: Art & Antiques

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Goldscheider - Figur,"Tänzerin", Keramik, Entwurf Louis M.B.Latour (1911), Modellnummer 3982/92/6,
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Berlin
Goldscheider - Figur,"Tänzerin", Keramik, Entwurf Louis M.B.Latour (1911), Modellnummer 3982/92/6, Literatur Dechant / Goldscheider, Höhe 45 cm, 521/142/01Mindestpreis: 600 EUR
Goldscheider - Figur,"Tänzerin", Keramik, Entwurf Louis M.B.Latour (1911), Modellnummer 3982/92/6, Literatur Dechant / Goldscheider, Höhe 45 cm, 521/142/01Mindestpreis: 600 EUR

142nd Sale: Art & Antiques

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Martin-Luther-Str. 82
Berlin
10825
Germany

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Wichtige Informationen

20.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyers premium

Different tax regulations may apply, if the object is exported to a none-E.U. member country

AGB

Versteigerungsbedingungen

 

Mit der persönlichen, schriftlichen, telefonischen und Live-Bieten Teilnahme an der Versteigerung, der Nutzung des Nach-und Freihandverkauf, der Teilnahme an der Auktion über Internetportale, sowie als Einlieferer der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:

 

01.) Die Firma Auktionshaus J.Weiner  (im folgenden Versteigerer) versteigert die zur Versteigerung eingelieferten Sachen freiwillig in  fremden Namen und für fremde Rechnung der Einlieferer, die in der Auktion ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag in dessen  Namen geltend zu machen.

 

02.) Die Sachen werden ohne Gewährleistung für Sachmängel, insbesondere Güte, Beschaffenheit, Echtheit, Zustand und Vollständigkeit wie besichtigt und im Zustand des Zuschlages versteigert. Jeder Bieter hat vor der Auktion genügend Zeit und Gelegenheit zur eingehenden Begutachtung und Besichtigung der Sachen, so daß er sich selbst  von dem Zustand und der Beschaffenheit des Versteigerungsgutes überzeugen kann. Katalog-,bzw. Versteigerungslistenangaben werden vom Versteigerer nach besten Wissen und Gewissen gemacht, sie stellen jedoch  keine Garantie und Gewährleistung dar. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung in jeder Beziehung für diese Angaben.

 

03.) Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Versteigerers (z.B. wegen Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Forderungsverletzung, Rechtsmängeln, unerlaubter Handlung) ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für evtl. persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Angestellten sowie der Erfüllungs-und Verrichtungshilfen des Versteigerers.

 

04.) Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nr. zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. Die Lot-Nr. ist die Nummer, unter der die Sachen in der Auktion aufgerufen werden bzw. in der Versteigerungsliste (Katalog) verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden.

 

05.) Der Versteigerer hat das Recht Gebote abzulehnen!

 

06.) Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 12 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Die Wirksamkeit eines schriftlichen Gebotes bedingt folgende Angaben: Angaben zur Person, Adresse, eine Telefon-Nr. unter der der Bieter  regelmäßig zu erreichen ist, die Lot-Nr. sowie Mindest-und Höchstgebot und Unterschrift.

 

07.) Telefonische Gebote sind möglich, müssen aber durch Abgabe eines schriftlichen Gebotes mit allen dazu nötigen Angaben des Bieters in Höhe des Versteigerungslimits untermauert werden. Ohne diese Angaben werden telefonische Gebote grundsätzlich nicht ausgeführt. Telefonische Bieter werden erst ab einem Gebot in Höhe von 100,00 € zugelassen.

 

08.)  Der Zuschlag kann nur erteilt werden, wenn der Bieter eine Bieternummer  hat und mit Namen und Adresse in die Bieterliste eingetragen ist.

 

09.) Ein Gebot erlischt, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, die Auktion ohne Erteilung eines Zuschlages geschlossen  oder die Sache erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen  des vorangegangenen Gebotes.

 

10.) Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Geben mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot ab und gibt es nach dreimaligem Aufruf  kein höheres Gebot so entscheidet das Los. Schriftliche Gebote haben Priorität. Bei gleichen schriftlichen Geboten entscheidet der Ersteingang. Bestehen Zweifel darüber,  ob oder an wen der Zuschlag erfolgt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder die Sache erneut aufrufen. In diesem Falle wird ein vorangegangener Zuschlag  unwirksam. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf der nächsten Lot-Nr. zu erheben.

 

11.) Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Versteigerungslimit (niedrigst möglicher Zuschlagspreis) nicht erreicht, kann der Auktionator den Zuschlag unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) erteilen. Das Angebot zum Limit an die Allgemeinheit bleibt jedoch bestehen. Die Sache kann im Falle eines Nachgebotes zum Limit auch ohne Rücksprache anderen Bietern zugeschlagen oder im Freihandverkauf veräußert werden. Gebote mit   UV-Zuschlag sind für den Bieter 4 Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend. Der in der Auktionsliste genannte Preis ist in der Regel nicht das mit dem Einlieferer vereinbarte Versteigerungslimit. Der Zuschlag kann auch unter dem Preis der Auktionsliste erfolgen solange das Versteigerungslimit gewahrt bleibt.

 

12.) Mit Erteilung des Zuschlages gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung des Zustandes der Sache auf den Erwerber über. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Das Eigentum an der Sache geht erst mit der Begleichung aller Forderungen des Versteigerers an den Erwerber über.

 

13.) Auf den Zuschlag in Euro wird ein Aufgeld von 20% zzgl. der jeweils gültigen USt. (derzeit 19%) erhoben.

 

14.) Der Kaufpreis (Zuschlagsumme plus Aufgeld) wird mit Erteilung des Zuschlags fällig. Er ist an den Versteigerer in bar oder durch EC-Karte zu begleichen. Bei Erwerbern die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Der Erwerber verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten aus anderen, auch früheren Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Der Käufer verzichtet, soweit er Vollkaufmann ist, auf Rechte aus §§ 320, 322 BGB.

 

15.)  Wird die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Annahme der Sache verweigert, so findet die Übergabe der Sache an den Erwerber nicht statt. Der Erwerber geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und die Sache kann auf seine Kosten nochmals versteigert oder der Kaufbetrag bei ihm geltend gemacht werden. In allen Fällen haftet der Erwerber für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und kann von weiteren Geboten ausgeschlossen werden.

 

16.) Der Erwerber ist verpflichtet die ersteigerten Sachen sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen oder schwer zu transportierende Gegenstände innerhalb von 7 Tagen nach der Auktion abzuholen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Erwerbers, dessen Kosten und Gefahr, sowie der grundsätzlichen Machbarkeit den oder die Gegenstände zu versenden kann ein Versand erfolgen. Der Versandwunsch gilt als geäußert sobald der Bieter mündlich, schriftlich oder über das Auktionsportal www.lot-tissimo.com via Internet den Versandwunsch kundtut oder die zusätzlich vom Versteigerer berechnete Versandgebühr bezahlt hat.

 

17.) Sonderwünsche bezüglich des Versandes, insbesondere über die Auswahl des Versanddienstleisters und über die Höhe der Versicherung der zu versendenden Ware sind grundsätzlich vor der Ersteigerung mit dem Auktionshaus abzusprechen. Wird keine Absprache getroffen versendet das Auktionshaus mit einem Anbieter seiner Wahl und zu seinen Konditionen. Wird keine Einigung über die Art des Versandes der Ware zwischen Auktionshaus und Erwerber erzielt, verbleibt die Ware im Auktionshaus und muß durch den Erwerber sofort  abgeholt werden. Das Auktionshaus ist nicht verpflichtet die Ware zu versenden!

 

18.) Für nicht zeitgerecht abgeholte oder in Empfang genommene Ware kann ohne vorherige Ankündigung eine Lagergebühr von 5,-Euro/Tag erhoben oder die

Sache(-n), kostenpflichtig für den Erwerber, einer Spedition zur Lagerung übergeben.

 

19.) Entsteht bei der versendeten Ware durch das Speditionsunternehmen ein Schaden ist der Empfänger verpflichtet den Schaden sofort bei Empfang bei selbigem zu reklamieren. Es ist eine Schadensanzeige zu erstellen. Jede Sendung ist im Beisein des Mitarbeiters der Spedition zu öffnen und zu prüfen. Ein vom Empfänger unterschriebener Lieferschein gilt als Bestätigung für ordnungsgemäßen Erhalt.

 

20.) Eine Lieferung durch Mitarbeiter des Auktionshaus selbst erfolgt ebenfalls ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.

 

21.) In allen mit dem Versand einhergehenden Fällen ist die Haftung des Auktionshauses auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

 

22.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Gewerbebetriebes des Versteigerers. Es gilt deutsches Recht.

 

23.) Solange Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, daß Kataloge und Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung und Lehre, der Berichterstattung über Zeitgeschichte oder ähnlichen Zwecken erworben werden (§§ 86 u. 86a STGB). Die Firma Auktionshaus J. Weiner, seine Einlieferer und Auktionatoren bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur unter diesen Voraussetzungen ab.

 

24.) Das Auktionshaus J.Weiner bietet sogenanntes Live-Bieten an. Bieter können hier Live via Internetportale ohne persönlich anwesend zu sein ihre Gebote abgeben. Für Systemausfälle jeglicher Art welche die Gebotsabgabe des Bieters auf diesem Weg verhindern kann das Auktionshaus jedoch nicht haftbar gemacht werden. Für Live-Bieter wird ein Aufschlag von 3% auf die Zuschlagsumme berechnet.

 

25.) Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung , die dem wirtschaftlichen  Zweck der unwirksamen Regelung entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

 

 

 

Josef Weiner - Versteigerer                                                                                                    

 

 Juni 2015                                                                                                   

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