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Los
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Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber (Einlieferer) in der Reihenfolge des Katalogangebotes. Die Versteigerungsware ist nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zurückzuziehen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschließen und schriftliche Gebote zurückzuweisen.
3. Die Besichtigung und Prüfung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Das Versteigerungsgut wird versteigert wie besichtigt.
Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch für ergänzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben vor der Auktion zu berichtigen. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Beschädigungen werden im Auktionskatalog nur erwähnt, wenn sie den Gesamteindruck des Objekts deutlich beeinträchtigen.
Deshalb wird keine Haftung für offene und versteckte Mängel, Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe, Gewicht, Beschädigungen usw. übernommen. Der Zustand der Waren wird jedoch im Limitpreis berücksichtigt. Bei Gemälden und Bildern wird nur das eigentliche Bild ohne Rahmen gemessen, wobei dieser als kostenlose Beigabe beigefügt und nicht bewertet wird. Signaturen auf Gemälden sind abgelesen und werden mit verschiedenen Hilfsmitteln, z.B. Schwarzlicht eingehend geprüft.
Die Ware ist, soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht auf Funktion geprüft. Transformatoren und Schaltgeräte entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Trotz Einsatz modernster Technik können Abbildungen in diesem Katalog Farbabweichungen vom Original enthalten. Eine Farbverbindlichkeit kann nicht garantiert werden. Sollten versehentlich die Nummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Nummer des Textes.
4. Schriftliche Gebote müssen spätestens drei Tage vor der Versteigerung vorliegen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer - soweit keine Sicheheiten vorliegen - zurückweisen. Telefongebote können erst ab einem Limit von 50,- Euro berücksichtigt werden. Bitte vergessen Sie nicht, auf dem schriftlichen Auftrag die Telefonnummer anzugeben, unter der Sie bei Aufruf des Objektes zu erreichen sind. Unsere Mitarbeiterinnen rufen Sie rechtzeitig an und bieten in Ihrem Auftrag und gemäß Ihren Anweisungen. Für das Zustandekommen der Verbindung kann keine Gewähr übernommen werden. Telefongebote sind automatisch Limitgebote, auch wenn der Telefonbieter nicht erreicht wurde. Die Mindeststeigerung beträgt bis 100,- Euro 5,- Euro, bis 1000,- Euro 10,- Euro und ab 1000,- Euro 100,- Euro. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise. Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Für Eingabefehler kann keine Haftung übernommen werden, da bei handschriftlichen Geboten Irrtümer entstehen können.
5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Aufruf. Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das Los über den Zuschlag. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr bezüglich der versteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber über; es ist Sache des Käufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung zu schützen. Das Auktionshaus organisiert auf schriftlichen Auftrag des Käufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der Objekte an den Käufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber über.
7. Das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung beim Einlieferer bzw. Verkäufer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst danach. Bis zur Bezahlung und Eigentumsübergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.
8. Anwesende Bieter haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem Bevollmächtigten den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer bar oder per Euroscheckkarte mit Pin zu zahlen. Kreditkarten werden nur gegen einen Zuschlag von 3,67 % akzeptiert. Fernbieter erhalten eine Rechnung über den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung und zu Lasten des Erwerbers. Die Kosten für Porto und Verpackung werden in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. Für das Inland werden mind. 14,00 Euro, Ausland 28,00 Euro und Übersee 42,00 Euro je Paket abgerechnet. Je nach Gewicht wird der Paketpreis entsprechend erhöht. Dies bezieht sich auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, werden diese bei ausländischen Kunden separat in Rechnung gestellt. Wünscht der Käufer eine zusätzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten. Ab 500 Euro werden 5 Euro Versicherungsgebühren berechnet. Sperrgut (oder mehrere Pakete) werden nach Aufwand berechnet.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 22 % zuzüglich 19% gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben (insgesamt 26,18%). Für Live-Bieten ist ein zusätzliche Gebühr von 3% fällig zuzüglich 19% Umsatzsteuer (29,75%). Für Live-Bieten über unsere eigene Plattform wird eine Gebühr von 2% erhoben (28,56%). Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungserstellung während der Auktion bedarf der sofortigen Nachprüfung.
Der Gesamtbetrag ist mit Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder gegen Scheck mit Vorlage der Scheckkarte. Zahlungsverzug tritt 10 Tage nach Rechnungsstellung ein. Eine weitere Mahnung ist hierzu nicht mehr nötig.
10. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche Gewährleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen werden dem Einlieferer übermittelt. Mängel müssen innerhalb eines Jahres nach Übergabe gerügt werden. Ein Annahmeverzug des Käufers steht der Übergabe gleich. Eine Rückabwicklung lässt den Anspruch des Auktionshauses auf das Aufgeld unberührt. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) und Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11. Gerät der Erwerber in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat zu erstatten. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von 10 Euro zzgl. Mehrwertsteuer anfallen kann. Nach Verzug verliert der Käufer jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die Gegenstände werden auf seine Kosten verwertet, er haftet für den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Der Auktionator ist berechtigt einen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 35 % des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und Käuferprovision), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.
12. Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und / oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.
13. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung für Schäden, die durch die ersteigerte Ware entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln hervorgerufen worden ist.
14. Vorstehende Bedingungen gelten auch für den Nachverkauf.
15. Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer übt in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht aus und behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen, von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschließen.
16. Die veräußerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzungs- und Urheberrechte an den Abbildungen in diesem Katalog stehen ausschließlich dem Auktionator und dem Eigentümer der Versteigerungsgegenstände zum Zeitpunkt der Katalogveröffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Erwerber über. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrücklich die Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Erwerber verzichtet im Rahmen der Auktion auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen.
17. Die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Annahme dieser Versteigerungsbedingungen.
18. Erfüllungsort ist für beide der Sitz des Auktionshauses (Mannheim).
19. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
20. Bei Unstimmigkeiten gilt immer der deutsche Versteigerungstext. Die in diesem Katalog und auf der Internetseite enthaltenen Abbildungen sind unser Eigentum. Vervielfältigung und Zweitverwertung bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
ENGLISH VERSION
Auktionshaus Schwab
Condition of sale
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Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber (Einlieferer) in der Reihenfolge des Katalogangebotes. Die Versteigerungsware ist nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zurückzuziehen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschließen und schriftliche Gebote zurückzuweisen.
3. Die Besichtigung und Prüfung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Das Versteigerungsgut wird versteigert wie besichtigt.
Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch für ergänzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben vor der Auktion zu berichtigen. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Beschädigungen werden im Auktionskatalog nur erwähnt, wenn sie den Gesamteindruck des Objekts deutlich beeinträchtigen.
Deshalb wird keine Haftung für offene und versteckte Mängel, Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe, Gewicht, Beschädigungen usw. übernommen. Der Zustand der Waren wird jedoch im Limitpreis berücksichtigt. Bei Gemälden und Bildern wird nur das eigentliche Bild ohne Rahmen gemessen, wobei dieser als kostenlose Beigabe beigefügt und nicht bewertet wird. Signaturen auf Gemälden sind abgelesen und werden mit verschiedenen Hilfsmitteln, z.B. Schwarzlicht eingehend geprüft.
Die Ware ist, soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht auf Funktion geprüft. Transformatoren und Schaltgeräte entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Trotz Einsatz modernster Technik können Abbildungen in diesem Katalog Farbabweichungen vom Original enthalten. Eine Farbverbindlichkeit kann nicht garantiert werden. Sollten versehentlich die Nummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Nummer des Textes.
4. Schriftliche Gebote müssen spätestens drei Tage vor der Versteigerung vorliegen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer - soweit keine Sicheheiten vorliegen - zurückweisen. Telefongebote können erst ab einem Limit von 50,- Euro berücksichtigt werden. Bitte vergessen Sie nicht, auf dem schriftlichen Auftrag die Telefonnummer anzugeben, unter der Sie bei Aufruf des Objektes zu erreichen sind. Unsere Mitarbeiterinnen rufen Sie rechtzeitig an und bieten in Ihrem Auftrag und gemäß Ihren Anweisungen. Für das Zustandekommen der Verbindung kann keine Gewähr übernommen werden. Telefongebote sind automatisch Limitgebote, auch wenn der Telefonbieter nicht erreicht wurde. Die Mindeststeigerung beträgt bis 100,- Euro 5,- Euro, bis 1000,- Euro 10,- Euro und ab 1000,- Euro 100,- Euro. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise. Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Für Eingabefehler kann keine Haftung übernommen werden, da bei handschriftlichen Geboten Irrtümer entstehen können.
5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Aufruf. Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das Los über den Zuschlag. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr bezüglich der versteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber über; es ist Sache des Käufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung zu schützen. Das Auktionshaus organisiert auf schriftlichen Auftrag des Käufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der Objekte an den Käufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber über.
7. Das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung beim Einlieferer bzw. Verkäufer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst danach. Bis zur Bezahlung und Eigentumsübergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.
8. Anwesende Bieter haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem Bevollmächtigten den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer bar oder per Euroscheckkarte mit Pin zu zahlen. Kreditkarten werden nur gegen einen Zuschlag von 3,67 % akzeptiert. Fernbieter erhalten eine Rechnung über den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung und zu Lasten des Erwerbers. Die Kosten für Porto und Verpackung werden in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. Für das Inland werden mind. 14,00 Euro, Ausland 28,00 Euro und Übersee 42,00 Euro je Paket abgerechnet. Je nach Gewicht wird der Paketpreis entsprechend erhöht. Dies bezieht sich auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, werden diese bei ausländischen Kunden separat in Rechnung gestellt. Wünscht der Käufer eine zusätzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten. Ab 500 Euro werden 5 Euro Versicherungsgebühren berechnet. Sperrgut (oder mehrere Pakete) werden nach Aufwand berechnet.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 22 % zuzüglich 19% gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben (insgesamt 26,18%). Für Live-Bieten ist ein zusätzliche Gebühr von 3% fällig zuzüglich 19% Umsatzsteuer (29,75%). Für Live-Bieten über unsere eigene Plattform wird eine Gebühr von 2% erhoben (28,56%). Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungserstellung während der Auktion bedarf der sofortigen Nachprüfung.
Der Gesamtbetrag ist mit Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder gegen Scheck mit Vorlage der Scheckkarte. Zahlungsverzug tritt 10 Tage nach Rechnungsstellung ein. Eine weitere Mahnung ist hierzu nicht mehr nötig.
10. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche Gewährleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen werden dem Einlieferer übermittelt. Mängel müssen innerhalb eines Jahres nach Übergabe gerügt werden. Ein Annahmeverzug des Käufers steht der Übergabe gleich. Eine Rückabwicklung lässt den Anspruch des Auktionshauses auf das Aufgeld unberührt. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) und Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11. Gerät der Erwerber in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat zu erstatten. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von 10 Euro zzgl. Mehrwertsteuer anfallen kann. Nach Verzug verliert der Käufer jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die Gegenstände werden auf seine Kosten verwertet, er haftet für den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Der Auktionator ist berechtigt einen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 35 % des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und Käuferprovision), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.
12. Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und / oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.
13. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung für Schäden, die durch die ersteigerte Ware entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln hervorgerufen worden ist.
14. Vorstehende Bedingungen gelten auch für den Nachverkauf.
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17. Die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Annahme dieser Versteigerungsbedingungen.
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