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Conrad Sutter. 1856 Karlsruhe - 1927 Bethel. Handsign. In der Pl. monogr. und (19)21 dat. Rs.

In Art, Antiques, Collectibles

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Conrad Sutter. 1856 Karlsruhe - 1927 Bethel.  Handsign. In der Pl. monogr. und (19)21 dat. Rs.
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Lindau
Conrad Sutter. 1856 Karlsruhe - 1927 Bethel.
Handsign. In der Pl. monogr. und (19)21 dat. Rs. typogr. bez. Blick auf einen Liebestempel an einem See. Radierung in Medaillonform auf festem Bütten. Pl. ca. 13 x 10 cm

Mindestpreis: 10
Conrad Sutter. 1856 Karlsruhe - 1927 Bethel.
Handsign. In der Pl. monogr. und (19)21 dat. Rs. typogr. bez. Blick auf einen Liebestempel an einem See. Radierung in Medaillonform auf festem Bütten. Pl. ca. 13 x 10 cm

Mindestpreis: 10

Art, Antiques, Collectibles

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Bindergasse 7
Lindau
88131
Germany

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Wichtige Informationen

AGB

Auction Terms and Conditions
1. Validity
The Auctions of the Michael Zeller Auction House (referred to hereinafter as the
“Auction House”) are governed by the conditions described below, which are
deemed to be acknowledged by making bids.
2. Basis of the Auction
a) The Auction is voluntary and public in the sense of § 383 Abs. 3 BGB (German
Civil Code). It is performed through the Auction House in its own name and for
the account of the consigner, who shall remain anonymous.
b) All objects and items as presented for the Auction may be viewed and examined
before the Auction. The objects are used. They are offered for Auction in their
actual condition “as is”. Specifications in the Auction catalogue shall exclusively
serve the purpose of illustration and description of the objects to be auctioned;
they were prepared in al conscience, however, shall not constitute a guarantee
of the Auction House regarding the authenticity and origin of the object and
shall not be part of the contractually agreed quality of the objects; the same
shall apply for the description at calling. Prices as stated in the catalogue are
limits, not estimates.
3. Bids, Fall of the Hammer
a) Participation in the Auction is only permitted to persons who are in possession
of the catalogue, in which these conditions are published.
b) The Auctioneer is entitled to exclude persons from the Auction without having
to give any reason.
c) Written bids must be made on the order form in the catalogue in clear writing;
they must be submitted to the Auction House not later than one day prior to
the Auction.
d) The Auctioneer may combine, divide or withdraw entries or offer them in another
order than stated.
e) As a rule, the calling begins at the stated limit price.Thereafter it is usually
increased by around 10 % per bid. The knockdown shall be made after a triple
call to the highest bidder, as long as a higher bid is not made.
f) The Auctioneer may reject a bid; in this case the immediate preceding bid shall
be deemed to be binding. If the highest bidder declines to validate his or her
bid or there are other doubts regarding the validity of a knockdown, the Auctioneer
is entitled to repeat the knockdown or to re-offer the object. Should
several persons offer the same highest bid, the winning bid will be decided by
drawing lots.
g) The Auctioneer’s knockdown leads to a contract of sale between the Auction
House and the bidder rendering the purchaser liable to collect and pay for the
object. All risks of loss or damage of the object shall pass to the buyer with the
fall of the hammer.
h) The Auctioneer is not obliged to reveal the name of the consignor to the
purchaser.
4. Purchase Price
a) A surcharge of 23 % will be levied on the amount of the hammer price. This
includes the statutory value-added tax, which is not stated separately due
to the application of difference taxation in compliance with § 25 a UStG.
b) Standard taxation continues to be valid for goods that do not fulfil the
conditions according to § 25 a of the German Value added Tax Laws. A
surcharge of 17 % then is levied on the hammer price and value-added tax
is charged on this amount (knockdown price and surcharge).
c) The following designations are given in the descriptive text for cases where
b) applies:
“Standard taxation” = 19 % VAT
“Standard taxation*” = 7 % VAT
d) On request the invoice total may also be written out in accordance with
standard taxation, as stated above in b) and c), for domestic purchasers
who are entitled to preliminary value-added tax deduction.
e) Deliveries to third countries as well as sales to companies in EU countries
that provide a value-added tax ID¬-number are exempt from VAT. Purchasers
who themselves take objects into third countries will be reimbursed any
paid VAT as soon as the Auction House receives evidence of export shipment
from customs and evidence of importation from the import country.
f) Invoices issued during or directly after the Auction require verification.
g) Re-issuing of invoices will be charged.
5. Due Payment and Default
a) The total purchase price is due for payment within 10 days after the Auction. In
the case of remote buyers (telephone or written bids), the amount shall be due
within 10 days of the date of the invoice. Discounts are not granted. Payments
are to be made at no cost to the Auction House.
b) If the buyer should default on payment, interest will be charged at a rate of
5 % above the base interest rate, or 8 % interest in the case of commercial
buyers. Assertion of claims for any additional compensation, including costs of
legal aid, remain reserved. In the event of a default on payment the Auction
House is entitled to either demand performance of payment or, after an adequate
time limit, to withdraw from the contract. In the case of withdrawal all
buyer‘s rights remain discharged and the Auction House is entitled to demand
compensation for the full amount of payment. The charge of compensation can
also be arranged as follows: the object is re-auctioned and the defaulting buyer
shall be liable for any loss in proceeds and the cost of the repeated Auction sale
without having claims to any possible additional proceeds. The Auction House is
entitled to exclude the defaulting buyer from any further Auctions.
6. Collection, Shipping, Storage
a) The buyer is obliged to take possession of the object.The buyer is only entitled
for immediate delivery or possession of the goods after full and complete payment
of the invoice.
b) On request, the Auction House may take charge of packing and shipping at the
buyer’s own cost and risk; this may be made dependant on the advance payment
of any costs thereby incurred.
For shipment to Non-EU-country in case of invoices of more than € 1.000,00
export documents have to be presented at customs, which we will prepare for
you for a fee of € 25,00 (Vat included).
c) The Auction House shall charge a storage fee of 1 € per day and item for objects
not collected after 15 workdays from the date of invoice.
7. Warranty, Liability
a) Any warranty claims made by the buyer against the Auction House itself, due
to damage or defect of the item are excluded. In case of any other recourse a
claim must be made within 12 months of the lot being paid together with a
documentation of the case by an external specialist. On behalf of the buyer, the
Auction House will then take up the claim with the vendor.
b) Any liability for compensation of the Auction House for whatever reason shall
be excluded. This liability exclusion shall not apply
- in case of damage due to injury of life, body or health caused by a negligent
neglect of duty of the Auction House or an intentional or negligent neglect of
duty of any of its vicarious agents, or
- in case of other damage due to intentional or grossly negligent neglect of duty
of the Auction House or any of Its vicarious agents.
c) Objects with a limit price up to 100 Euros are sold as seen and without recourse
or refund.
8. Retention of Title, Setoff, Withholding Delivery
a) The title of ownership of the auctioned object shall only pass to the buyer upon
complete payment in accordance with Section 4. If the buyer should dispose
of the object, the buyer transfers herewith all possible claims of resale of the
object to the Auction House that accepts the assignment.
b) The buyer can only setoff against the Auction House with an uncontested or
res judicata claim.
c) A buyer’s right of retention arising from claims from earlier dealings with the
Auction House is excluded.
9. Place of Execution, Jurisdiction, Applicable Law
a) Place of execution is Lindau (B).
b) The jurisdiction lies with the court of Lindau (B) provided the buyer is a merchant
or a legal person under public law, a separate fund under public law, or if
the buyer does not have a residence in Germany or the residence is not known
at the time in which the claim is filed. The Auction House may, however, file
claims in other courts of jurisdiction.
c) The law of the Federal Republic of Germany shall apply exclusively. The UN Convention
on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) does not apply.
10. Subsequent Sale
These regulations shall likewise apply to subsequent sales to the Auction. The
provisions of the Law on Remote Sales are not to applicable.
11. Severability
Should one of the aforementioned Clauses prove to be completely or partly void, it
shall have no effect on the validity of the others.
12. Online Live Bidding
The auctioneer is not responsible for the technical and organizational transmission
of offers.
Other Important Notes:
1. Dimensions
Height and width are the primary order of dimensions concerning pictures and
paintings.
The order of dimensions relating to furniture etc. is: Height, width, depth.
2. Statements of Authenticity
Where signatures are deemed to be genuine, the remark (sign.) for signed is given
in the catalogue for paintings and original drawings, (handsign.) for handsigned
lithograph drawings, as opposed to the remark (bez.) for attributed to.
3. Additional Declaration
Provided the catalogue owner, auction participant and bidder do not state otherwise
they assure that they shall buy the catalogue and the exhibited objects therein
concerning the Third Reich only for the purpose of civic instructions, to repel
against anti-constitutional endeavours, for purposes of art or science, research or
teaching, contemporary history or history. The Auction House and its consignor
shall only offer and hand out these objects if these conditions are met.
Publicly appointed and sworn in Auctioneer: Michael Zeller
This translation of the “Versteigerungsbedingungen” is for orientation only, the German
version is legally authoritative.



Versteigerungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Versteigerungen des Auktionshaus Michael Zeller (im folgenden „Auktionshaus“
genannt) erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen, die durch die Abgabe von
Geboten anerkannt werden.
2. Grundlagen der Versteigerung
a) Die Versteigerung ist freiwillig und öffentlich i. S. d. § 383 Abs. 3 BGB. Sie wird
durch das Auktionshaus als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der
Einlieferer durchgeführt, die unbenannt bleiben.
b) Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt
und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Sie werden in dem
Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden. Die Katalogangaben
dienen ausschließlich der Darstellung und Beschreibung des zur Versteigerung
kommenden Gegenstands und sind nach bestem Wissen und Gewissen
vorgenommen, stellen aber keine Garantie des Auktionshauses für die Echtheit
und Herkunft des Objekts dar und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten
Beschaffenheit der Gegenstände; das Gleiche gilt für deren Bezeichnung beim
Ausruf. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands sind nicht in jedem Falle
angegeben. Die im Katalog genannten Preise sind Limite, keine Schätzwerte.
3. Gebote, Zuschlag
a) Die Beteiligung an der Auktion setzt grundsätzlich voraus, dass der Interessent
im Besitz des Kataloges ist, in dem diese Bedingungen abgedruckt sind.
b) Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der
Auktion auszuschließen.
c) Schriftliche Gebote sind auf dem dafür vorgesehenen Auftragsformular, welches
dem Katalog beiliegt, in deutlich lesbarer Schrift zu erteilen; sie müssen dem
Auktionshaus spätestens einen Tag vor dem Auktionstermin vorliegen.
d) Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge
ausbieten oder zurückziehen.
e) Der Aufruf beginnt in der Regel bei dem angegebenen Limitpreis. Regelmäßig
wird um rund 10 % gesteigert. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem
Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird.
f) Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das unmittelbar
vorher abgegebene Gebot verbindlich. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot
nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen, kann der
Versteigerer den Zuschlag wiederholen oder den Gegenstand erneut ausrufen.
Wenn mehrere Personen dasselbe Höchstgebot abgeben, entscheidet das Los.
g) Mit dem Zuschlag durch den Versteigerer kommt ein Kaufvertrag zwischen dem
Auktionshaus und dem Bieter zustande, der diesen zur Abnahme des Gegenstandes
und zur Zahlung verpflichtet. Die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste
oder Beschädigungen des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag auf den Käufer
über.
h) Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, dem Erwerber die Person des Einlieferers
bekannt zu geben.
4. Kaufpreis
a) Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 23 % erhoben. Darin ist die
gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, die wegen Anwendung der Differenzbesteuerung
nach § 25 a UStG nicht ausgewiesen wird.
b) Für Waren, die die Voraussetzungen nach § 25 a UStG nicht erfüllen, gilt
weiterhin die Regelbesteuerung. Auf den Zuschlagpreis wird dann ein Aufgeld
von 17 % und auf die Summe (Zuschlagpreis + Aufgeld) die gesetzliche
Umsatzsteuer erhoben.
c) In den Fällen gemäß b) finden sich im Beschreibungstext folgende Kennzeichnungen:
„Rgb.“ = 19 % MWST.
„Rgb.*“ = 7 % MWST.
d) Für inländische Erwerber, die zum Umsatzsteuer-Vorabzug berechtigt sind,
kann die Gesamtrechnung auf Wunsch ebenfalls nach der Regelbesteuerung
wie oben b) und c) ausgestellt werden.
e) Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer und – bei
Angabe der USt.-ID-Nr. – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsländer. Verbringen
Erwerber ersteigerte Gegenstände selbst in Drittländer, wird ihnen
die Umsatzsteuer erstattet, sobald dem Auktionshaus der zollamtliche Ausfuhrnachweis
und der Einfuhrnachweis des Importlandes vorliegt.
f) Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen
der Nachprüfung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.
g) Das Umschreiben von Rechnungen ist mit Aufwand verbunden und daher
gebührenpflichtig.
5. Fälligkeit, Zahlung und Verzug
a) Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist spätestens innerhalb von 10
Tagen nach der Auktion zahlbar, soweit das Gebot persönlich abgegeben wurde.
Bei Fernbietern (telefonische oder schriftliche Gebote) ist die Zahlung innerhalb
von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Skonto wird nicht gewährt. Die
Zahlung hat spesenfrei an das Auktionshaus zu erfolgen.
b) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % oder – wenn der Käufer Unternehmer
ist – von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung
zusätzlichen Schadensersatzes – z. B. wegen Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe
– bleibt vorbehalten. Im Übrigen kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug
wahlweise Erfüllung des Kaufpreises verlangen oder nach angemessener Fristsetzung
vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts erlöschen alle Rechte
des Käufers aus dem Kaufvertrag und das Auktionshaus ist berechtigt, Schadensersatz
in Höhe des entgangenen Entgelts (Einliefererprovision und Aufgeld)
zu verlangen. Der Schadensersatz kann auch so berechnet werden, dass der
Gegenstand in einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird und der säumige
Käufer für einen Mindererlös und die Kosten der wiederholten Versteigerung
aufzukommen hat, ohne auf einen etwaigen Mehrerlös Anspruch zu haben. Das
Auktionshaus hat das Recht, den säumigen Käufer von weiteren Auktionen auszuschließen.
6. Abholung, Versendung, Einlagerung
a) Der Käufer ist verpflichtet, den Gegenstand unverzüglich abzuholen. Anspruch
auf Aushändigung und Übereignung der Ware hat der Bieter erst nach vollständiger
Bezahlung des Rechnungsbetrages.
b) Das Auktionshaus übernimmt auf Wunsch die Verpackung und den Versand auf
Kosten und Gefahr des Käufers; dies kann von der Vorauszahlung der hierfür
anfallenden Kosten abhängig gemacht werden.
Bei dem Versand in ein Nicht-EU-Land ist bei einem Gesamtwert ab € 1.000,00
die Vorlage von Ausfuhrgenehmigungen beim Zoll zwingend erforderlich. Für die
Erstellung dieser Papiere berechnen wir € 25,00 inkl. MwSt.
c) Für Gegenstände, die nach Ablauf von 15 Werktagen ab Rechnungsdatum noch
nicht abgeholt worden sind, erhebt das Auktionshaus eine Lagergebühr von 1 €
pro Tag und Gegenstand.
7. Gewährleistung, Haftung
a) Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Sachmängeln des ersteigerten Objekts
sind ausgeschlossen. Weist allerdings der Ersteigerer innerhalb einer Frist
von 12 Monaten nach dem Zuschlag eine Fälschung des Objekts durch einen
Sachverständigengutachten nach, wird das Auktionshaus seine eigenen Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Einlieferer an den Ersteigerer abtreten.
b) Die Haftung des Auktionshauses auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die
auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auktionshauses oder einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner Erfüllungsgehilfen oder
- bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Auktionshauses oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
c) Objekte mit einem Ausrufpreis bis 100 Euro sind von Reklamationen wegen
Sachmängeln ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltung
a) Das Eigentum an der ersteigerten Sache geht erst mit vollständiger Bezahlung
der nach Ziff. 4 geschuldeten Beträge auf den Erwerber über. Für den Fall, dass
dieser die Sache vorher veräußert, tritt er bereits jetzt sämtliche Forderungen
aus dem Weiterverkauf an das Auktionshaus ab, das die Abtretung annimmt.
b) Der Käufer kann gegenüber dem Auktionshaus nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
c) Zurückbehaltungsrechte des Käufers aufgrund von Ansprüchen aus einem früheren
Geschäft mit dem Auktionshaus sind ausgeschlossen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
a) Erfüllungsort ist Lindau (B).
b) Gerichtsstand ist Lindau (B), soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
oder der Käufer keinen Wohnsitz in Deutschland hat oder sein Aufenthalt zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Das Auktionshaus kann auch an
anderen zuständigen Gerichten klagen.
c) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen zu Verträgen über
den internationalen Warenkauf (CISG) wird nicht angewandt.
10. Nachverkauf
Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Nachverkäufe zur Auktion.
Die Vorschriften über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein,
so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.
12. Online Live Bieten
Für die technische und organisatorische Übermittlung dieser Angebote übernimmt
der Versteigerer keine Haftung.
Sonstige wichtige Hinweise:
1. Größenangaben
Bei den Größenangaben der Bilder ist die Höhe der Breite vorangesetzt. Bei den
Größenangaben für Möbel usw. ist die Reihenfolge: Höhe, Breite, Tiefe.
2. Echtheitsangaben
Ist die Echtheit der Signatur überzeugend, findet sich im Katalog bei Gemälden
und Originalgraphik der Vermerk signiert (sign.), bei Druckgraphik handsigniert
(handsign.), im Unterschied zum Vermerk bezeichnet (bez.).
3. Zusätzliche Erklärung
Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern,
versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände
aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung,
der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der
Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens
oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§86, 86a Strafgesetzbuch).
Das Auktionshaus Michael Zeller und seine Einlieferer bieten und geben
diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
Öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator: Michael Zeller
Vollständige AGBs