Los

1149

Konvolut Rhodolite. 10 diverse, oktagonal facettierte Steine, zusammen 14 ct.

In 158. Int. Bodensee-Kunstauktion

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158. Int. Bodensee-Kunstauktion

Auktionsdatum

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Wichtige Informationen

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AGB

AGB's

Versteigerungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Versteigerungen des Auktionshaus Michael Zeller (im folgenden „Auktionshaus“ genannt) erfolgen zu den

nachstehenden Bedingungen, die der Käufer durch die Abgabe von Geboten oder Erteilung eines Bietauftrags anerkennt.

2. Grundlagen der Versteigerung

a) Die Versteigerung ist freiwillig und öffentlich i. S. d. § 383 Abs. 3 BGB. Sie wird durch das Auktionshaus als

Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer durchgeführt, die unbenannt bleiben.

b) Die Bieter haben bei Vergabe der Bieternummern Name und Anschrift anzugeben sowie sich durch ein gültiges

Legitiationspapier auszuweisen. Das Auktionshaus ist gesetzlich verpflichtet, Kopien des Legitimationspapiers zu erstellen.

Die Bieter sind verpflichtet offenzulegen, ob sie für einen wirtschaftlich Berechtigten handeln. Gebote für einen Dritten

können nur unter Vorlage einer Vollmacht und Angabe von Namen und Adresse des Vertretenen abgegeben werden. Das

Auktionshaus ist verpflichtet diese Angaben im Falle eines Zuschlags für ein Objekt im Wert ab 10.000 € 30 Jahre

aufzubewahren.

c) Die im Katalog genannten Preise sind Limite, keine Schätzwerte.

3. Gebote, Zuschlag

a) Das Auktionshaus ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen.

b) Schriftliche Gebote sind auf dem dafür vorgesehenen Auftragsformular, welches dem Katalog beiliegt, in deutlich

lesbarer Schrift zu erteilen; sie müssen dem Auktionshaus spätestens einen Tag vor dem Auktionstermin vorliegen.

c) Bei gleichlautenden schriftlichen Gebote erhält das zeitlich frühere den Zuschlag.

d) Das Auktionshaus kann Nummern vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen.

e) Der Aufruf beginnt in der Regel bei dem angegebenen Limitpreis. Regelmäßig wird um rund 10 % gesteigert. Der

Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird.

f) Das Auktionshaus kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich.

Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen, kann das

Auktionshaus den Zuschlag wiederholen oder den Gegenstand erneut ausrufen. Wenn mehrere Personen dasselbe

Höchstgebot abgeben, entscheidet das Los.

g) Mit dem Zuschlag durch das Auktionshaus kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Auktionshaus und dem Bieter

zustande, der diesen zur Abnahme des Gegenstandes und zur Zahlung verpflichtet. Die Gefahr des zufälligen Untergangs

oder der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

h) Das Auktionshaus kann einen Gegenstand ausdrücklich unter Vorbehalt zuschlagen. Der Kauf kommt in diesem Fall

zustande, wenn das Auktionshaus das Gebot innerhalb von acht Wochen annimmt. Der Bieter ist so lange an sein Gebot

gebunden.

i) Das Auktionshaus ist nicht verpflichtet, dem Erwerber die Person des Einlieferers bekannt zu geben.

4. Kaufpreis

a) Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 27 % erhoben. Darin ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, die wegen

Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG nicht ausgewiesen wird.

b) Für Waren, die die Voraussetzungen nach § 25 a UStG nicht erfüllen, gilt weiterhin die Regelbesteuerung. Auf den

Zuschlagpreis wird dann ein Aufgeld von 21 % und auf die Summe (Zuschlagpreis + Aufgeld) die gesetzliche Umsatzsteuer

erhoben.

c) In den Fällen gemäß b) finden sich im Beschreibungstext folgende Kennzeichnungen: „Rgb.“ = 19 % MWST. „Rgb.*“ = 7

% MWST.

d) Für inländische Erwerber, die zum Umsatzsteuer-Vorabzug berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch

ebenfalls nach der Regelbesteuerung wie oben b) und c) ausgestellt werden.

e) Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer und – bei Angabe der USt.-ID-Nr. – auch an

Unternehmen in EU-Mitgliedsländer. Verbringen Erwerber ersteigerte Gegenstände selbst in Drittländer, wird ihnen die

Umsatzsteuer erstattet, sobald dem Auktionshaus der zollamtliche Ausfuhrnachweis und der Einfuhrnachweis des

Importlandes vorliegt.

f) Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum bleibt insoweit

vorbehalten.

g) Das Umschreiben von Rechnungen auf andere Personen ist nach dem Zuschlag nicht möglich.

5. Fälligkeit, Zahlung und Verzug

a) Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist spätestens innerhalb von 10 Tagen nach der Auktion zahlbar, soweit

das Gebot persönlich abgegeben wurde. Bei Fernbietern (telefonische, online oder schriftliche Gebote) ist die Zahlung

innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Skonto wird nicht gewährt. Die Zahlung hat spesenfrei an das

Auktionshaus zu erfolgen.

b) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten oder – wenn der Käufer Unternehmer ist – von 9

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung zusätzlichen Schadensersatzes – z. B. wegen

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe – bleibt vorbehalten. Im Übrigen kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug

wahlweise Erfüllung des Kaufpreises verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Im Falle

des Rücktritts erlöschen alle Rechte des Käufers aus dem Kaufvertrag und das Auktionshaus ist berechtigt, Schadensersatz

in Höhe des entgangenen Entgelts (Einliefererprovision und Aufgeld) sowie sonstige im Falle des Verkaufs vom Käufer zu

tragende Kosten zu verlangen. Der Schadensersatz kann auch so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer weiteren

Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös (bei Zuschlagspreis, Einliefererprovision

und Aufgeld) sowie die Kosten der wiederholten Versteigerung aufzukommen hat, ohne auf einen etwaigen Mehrerlös

Anspruch zu haben. Das Auktionshaus hat das Recht, den säumigen Käufer von weiteren Auktionen auszuschließen.

c) Bei einem Zahlungsverzug des Käufers ist das Auktionshaus berechtigt, dem Einlieferer seinen Zahlungsanspruch gegen

den Käufer in Höhe der geschuldeten Vergütung abzutreten.

6. Abholung, Versendung, Einlagerung

a) Der Käufer ist verpflichtet, den Gegenstand unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Zahlung, abzuholen.

Anspruch auf Aushändigung und Übereignung der Ware hat der Bieter erst nach vollständiger Bezahlung des

Rechnungsbetrages.

b) Das Auktionshaus übernimmt auf Wunsch die Verpackung und den Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers; dies

kann von der Vorauszahlung der hierfür anfallenden Kosten abhängig gemacht werden.

c) Soweit eine CITES-Bescheinigung oder eine Ausfuhrgenehmigung für den Käufer eingeholt werden müssen, trägt der

Käufer die Kosten hierfür sowie das Risiko der Nichterteilung. Das Auktionshaus erhebt eine Bearbeitungspauschale von 50

€ zzgl. MwSt pro Gegenstand pro CITES-Bescheinigung bzw. 25 € pro Ausfuhrgenehmigung. Darüber hinaus trägt der

Käufer etwaige behördliche Gebühren. Die Erstellung von Zollausfuhrpapieren für Werke ab 1000 € durch das

Auktionshaus wird mit 25 € in Rechnung gestellt.

d) Bei Nichtabholung des Gegenstandes zwei Wochen nach Zahlungseingang oder zwei Wochen nach Eintritt des

Zahlungsverzuges lagert das Auktionshaus den Gegenstand auf Gefahr und Kosten des Käufers für 1 € pro Tag und

Gegenstand. Das Auktionshaus ist berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Käufers bei einem Dritten einzulagern und

dort versichern zu lassen.

7. Gewährleistung, Haftung

a) Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind

gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden. Die Katalogangaben sind nach

bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen aber keine Garantie des Auktionshauses dar und sind nicht Teil der

vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenstände; das Gleiche gilt für deren Bezeichnung beim Ausruf.

Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands sind nicht in jedem Falle angegeben. Rahmen, Sockel und ähnliche

Präsentationsmittel sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages, werden aber in der Regel mitgeliefert.

Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Sachmängeln des ersteigerten Objekts sind ausgeschlossen. Weist allerdings

der Ersteigerer innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Zuschlag eine Fälschung des Objekts durch ein

Sachverständigengutachten nach, wird das Auktionshaus seine eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem

Einlieferer an den Ersteigerer abtreten.

b) Die Haftung des Auktionshauses auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dieser

Haftungsausschluss gilt nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer

fahrlässigen Pflichtverletzung des Auktionshauses oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines

gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen oder - bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen

Pflichtverletzung des Auktionshauses oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines

gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

c) Objekte mit einem Ausrufpreis bis 100 € sind von Reklamationen wegen Sachmängeln ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltung

a) Das Eigentum an der ersteigerten Sache geht erst mit vollständiger Bezahlung der nach Ziff. 4 geschuldeten Beträge auf

den Erwerber über. Für den Fall, dass dieser die Sache vorher veräußert, tritt er bereits jetzt sämtliche Forderungen aus

dem Weiterverkauf an das Auktionshaus ab, das die Abtretung annimmt.

b) Der Käufer kann gegenüber dem Auktionshaus nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung

aufrechnen.

c) Zurückbehaltungsrechte des Käufers aufgrund von Ansprüchen aus einem früheren Geschäft mit dem Auktionshaus sind

ausgeschlossen.

9. Rücktrittsrecht bei Geldwäscheverdacht

Das Auktionshaus ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen

Geldwäscheprüfung, ein möglicher Geldwäscheverdacht ergibt.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

a) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lindau (B), soweit der Käufer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder

ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder

sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Das Auktionshaus kann auch an anderen zuständigen

Gerichten klagen.

b) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenkauf (CISG)

wird nicht angewandt.

11. Nachverkauf

Diese Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für Nachverkäufe zur Auktion. Die Vorschriften über Verkäufe im

Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.

12. Online Live Bieten

Für Übermittlungsfehler oder das Zustandekommen bzw. die Aufrechterhaltung der Verbindung übernimmt das

Auktionshaus im Rahmen des Online-Bietens keine Haftung. Das Gleiche gilt beim Telefonbieten.

13. Englische Übersetzung

Allein maßgebliche Fassung dieser Versteigerungsbedingungen ist die deutsche.

Sonstige wichtige Hinweise:

1. Größenangaben

Bei den Größenangaben der Bilder ist die Höhe der Breite vorangesetzt. Bei den Größenangaben für Möbel usw. ist die

Reihenfolge: Höhe, Breite, Tiefe.

2. Echtheitsangaben

Ist die Echtheit der Signatur überzeugend, findet sich im Katalog bei Gemälden und Originalgraphik der Vermerk signiert

(sign.), bei Druckgraphik handsigniert (handsign.), im Unterschied zum Vermerk bezeichnet (bez.).

3. Zusätzliche Erklärung

Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog

und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung,

der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86, 86a

Strafgesetzbuch). Das Auktionshaus Michael Zeller und seine Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter

diesen Voraussetzungen an bzw. ab.

Öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator: Michael Zeller

Auktionatorin: Christine Hofstetter-Zeller

H ausanschrift

Auktionshaus Michael Zeller

Bindergasse 7

D-88131 Lindau (Bodensee)

Kommunikation

Telefon: 0 83 82 - 9 30 20

Telefax: 0 83 82 - 2 65 35

Email: art@zeller.de

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