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Wilhelm Velten, Das verarztete Hündchen

In 116. Auktion November 2024

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Wilhelm Velten, Das verarztete Hündchenauf einer Sitzbank in einer Küche neben dem Herd ein Junge und ein Mädchen, wohl ein Geschwisterpaar, sie ein Hündchen auf dem Schoß haltend, dessen linke Vorderpfote sie verbindet, der einfühlsame Blick des Genremalers lässt den Betrachter an der kindlichen Lebenswelt teilhaben, wobei die Umgebung der beiden die wenig kindgerechte, karge Welt der Erwachsenen ist, wovon etwa der fast geleerte Bierkrug im Hintergrund auf dem Küchentisch zeugt, unklar bleibt, ob die Kinder das wirklich verletzte Tier behelfsmäßig verarzten, oder ob es sich um ein kindliches Spiel handelt, mit feinem Pinsel gekonnt inszenierte, reizende Genremalerei mit zum Teil lasierendem Farbauftrag, Öl auf Holz, Ende 19. Jh., rechts unten signiert "W. Velten München", vorderseitig auf dem Rahmen auf Plakette in englischer Sprache betitelt "The Ambulance Lesson" sowie künstlerbezeichnet, rückseitig auf dem Malträger schwer leserliche handschriftliche Annotationen, minimalste Retuschen, Prunkrahmen der Zeit, Falzmaße ca. 36,5 x 30,5 cm. Künstlerinfo: dt.-russ. Genremaler (1847 St. Petersburg bis 1929 München), studierte 1867-69 an der Akademie St. Petersburg, ab 1869 Studium an der Akademie München, hier ab 1870 Schüler von Wilhelm von Diez, später Professor an der Münchner Akademie, ab 1890 Mitglied der Dachauer Künstlerkolonie, vertreten unter anderem in der Fine Arts Acad. Buffalo, der Neuen Pinakothek und der Städtischen Galerie München sowie der Staatsgalerie Prag, Mitglied der Münchner Künstlergenossenschaft und der Münchner Sezession, tätig in München, ab 1890 regelmäßige Aufenthalte in Dachau und Etzenhausen, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Benezit, Dressler und Matrikel der Akademie München, "Dachauer Maler - Die Kunstlandschaft von 1801-1946", Boetticher, Bruckmann "Münchner Maler des 19./20. Jh.", Müller-Singer und Internet.
Wilhelm Velten, Das verarztete Hündchenon a bench in a kitchen next to the cooker, a boy and a girl, probably a brother and sister, holding a puppy on their laps, whose left front paw they are holding together, the genre painter's empathetic gaze allows the viewer to participate in the childlike world of life, whereby the surroundings of the two are the less child-appropriate, It remains unclear whether the children are giving makeshift treatment to the really injured animal or whether it is a childish game, skilfully staged with a fine brush, charming genre painting with partly glazed application of paint, oil on wood, late 19th century, painted with a fine brush. Century, signed "W. Velten München" lower right, titled "The Ambulance Lesson" in English on a plaque on the front of the frame and inscribed by the artist, difficult to read handwritten annotations on the back of the painting support, minimal retouching, magnificent frame of the period, folded dimensions approx. 36.5 x 30.5 cm. Artist information: German-Russian genre painter. Genre painter (1847 St. Petersburg - 1929 Munich), studied 1867-69 at the St. Petersburg Academy, from 1869 studied at the Munich Academy, here from 1870 pupil of Wilhelm von Diez, later professor at the Munich Academy, from 1890 member of the Dachau artists' colony, represented among others in the Fine Arts Acad. Buffalo, the Neue Pinakothek and the Städtische Galerie München as well as the Staatsgalerie Prag, member of the Münchner Künstlergenossenschaft and the Münchner Sezession, active in Munich, from 1890 regular stays in Dachau and Etzenhausen, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Benezit, Dressler and Matrikel der Akademie München, "Dachauer Maler - Die Kunstlandschaft von 1801-1946", Boetticher, Bruckmann "Münchner Maler des 19./20th century", Müller-Singer and Internet.
Wilhelm Velten, Das verarztete Hündchenauf einer Sitzbank in einer Küche neben dem Herd ein Junge und ein Mädchen, wohl ein Geschwisterpaar, sie ein Hündchen auf dem Schoß haltend, dessen linke Vorderpfote sie verbindet, der einfühlsame Blick des Genremalers lässt den Betrachter an der kindlichen Lebenswelt teilhaben, wobei die Umgebung der beiden die wenig kindgerechte, karge Welt der Erwachsenen ist, wovon etwa der fast geleerte Bierkrug im Hintergrund auf dem Küchentisch zeugt, unklar bleibt, ob die Kinder das wirklich verletzte Tier behelfsmäßig verarzten, oder ob es sich um ein kindliches Spiel handelt, mit feinem Pinsel gekonnt inszenierte, reizende Genremalerei mit zum Teil lasierendem Farbauftrag, Öl auf Holz, Ende 19. Jh., rechts unten signiert "W. Velten München", vorderseitig auf dem Rahmen auf Plakette in englischer Sprache betitelt "The Ambulance Lesson" sowie künstlerbezeichnet, rückseitig auf dem Malträger schwer leserliche handschriftliche Annotationen, minimalste Retuschen, Prunkrahmen der Zeit, Falzmaße ca. 36,5 x 30,5 cm. Künstlerinfo: dt.-russ. Genremaler (1847 St. Petersburg bis 1929 München), studierte 1867-69 an der Akademie St. Petersburg, ab 1869 Studium an der Akademie München, hier ab 1870 Schüler von Wilhelm von Diez, später Professor an der Münchner Akademie, ab 1890 Mitglied der Dachauer Künstlerkolonie, vertreten unter anderem in der Fine Arts Acad. Buffalo, der Neuen Pinakothek und der Städtischen Galerie München sowie der Staatsgalerie Prag, Mitglied der Münchner Künstlergenossenschaft und der Münchner Sezession, tätig in München, ab 1890 regelmäßige Aufenthalte in Dachau und Etzenhausen, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Benezit, Dressler und Matrikel der Akademie München, "Dachauer Maler - Die Kunstlandschaft von 1801-1946", Boetticher, Bruckmann "Münchner Maler des 19./20. Jh.", Müller-Singer und Internet.
Wilhelm Velten, Das verarztete Hündchenon a bench in a kitchen next to the cooker, a boy and a girl, probably a brother and sister, holding a puppy on their laps, whose left front paw they are holding together, the genre painter's empathetic gaze allows the viewer to participate in the childlike world of life, whereby the surroundings of the two are the less child-appropriate, It remains unclear whether the children are giving makeshift treatment to the really injured animal or whether it is a childish game, skilfully staged with a fine brush, charming genre painting with partly glazed application of paint, oil on wood, late 19th century, painted with a fine brush. Century, signed "W. Velten München" lower right, titled "The Ambulance Lesson" in English on a plaque on the front of the frame and inscribed by the artist, difficult to read handwritten annotations on the back of the painting support, minimal retouching, magnificent frame of the period, folded dimensions approx. 36.5 x 30.5 cm. Artist information: German-Russian genre painter. Genre painter (1847 St. Petersburg - 1929 Munich), studied 1867-69 at the St. Petersburg Academy, from 1869 studied at the Munich Academy, here from 1870 pupil of Wilhelm von Diez, later professor at the Munich Academy, from 1890 member of the Dachau artists' colony, represented among others in the Fine Arts Acad. Buffalo, the Neue Pinakothek and the Städtische Galerie München as well as the Staatsgalerie Prag, member of the Münchner Künstlergenossenschaft and the Münchner Sezession, active in Munich, from 1890 regular stays in Dachau and Etzenhausen, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Benezit, Dressler and Matrikel der Akademie München, "Dachauer Maler - Die Kunstlandschaft von 1801-1946", Boetticher, Bruckmann "Münchner Maler des 19./20th century", Müller-Singer and Internet.

116. Auktion November 2024

Auktionsdatum
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Lose: 1400-2819
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versand@mehlis.eu

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Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs