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Ludwig Dill, Fischerboote am Abend

In 116. Auktion November 2024

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Ludwig Dill, Fischerboote am AbendSegelboot mit Fischern, beim Anlanden des Fanges, im warmen Licht der Abendsonne, auf dem Wasser die angedeuteten Silhouetten weiterer Fischerboote, motivisch könnte es sich um die Lagune in Chioggia bei Venedig handeln, die dortigen Fischerboote avancierten ab den 1870er Jahren zu Dills bevorzugtem Sujet, stimmungsvolle Malerei unter gekonnter Einbeziehung des Kolorits des Malgrunds, Öl auf Malkarton, wohl 1. Viertel 20. Jh., unten links mittig signiert "L. DILL", rückseitig zwei Etikettfragmente, das auf dem Keilrahmen wohl von der Rahmenhandlung, antikisierender neuzeitlicher Prunkrahmen, Falzmaße ca. 34 x 45 cm. Künstlerinfo: dt. Landschafts-, Schlachten- und Marinemaler (1848 Gernsbach bis 1940 Karlsruhe), Jugend in Stuttgart, studierte 1862-72, unterbrochen von seiner Wehrzeit als Offizier im Krieg 1870/71, an der Technischen Hochschule Stuttgart Architektur, schließlich Wechsel zur Malerei und 1872-74 Studium an der Akademie München bei Johann Leonhard von Raab, Otto Seitz und Carl Theodor von Piloty, beeinflusst von Adolf Lier, anschließend freischaffend in München, unternahm ab 1874 zahlreiche Studienreisen, unter anderem nach Südfrankreich, Holland, Belgien, der Schweiz und Italien, fand 1877 sein bevorzugtes Sujet in Chioggia bei Venedig, die Fischerboote auf der Lagune, 1878-93 Sommeraufenthalte in Chioggia, 1892 Gründungsmitglied und Präsident der Münchener Sezession, 1896 Übersiedlung nach Dachau, Gründer der Künstlergruppe "Die Dachauer", unter anderem mit Adolf Hölzel, Arthur Langhammer und Fritz von Uhde, dt. Preisrichter auf den Weltausstellungen in Chicago und Paris, 1899-1919 Professor an der Akademie Karlsruhe und weiterhin Sommeraufenthalte in Dachau, Ehrenmitglied der Münchner Akademie, Mitglied der Wiener und Berliner Sezession, beschickte alle großen nationalen und zahlreiche internationale Ausstellungen, unter anderem den Münchner Glaspalast und 1938-39 die Große Deutsche Kunstausstellung im Haus der Deutschen Kunst München, ab 1936 Ehrenbürger von Dachau und ab 1938 Ehrenbürger von Gernsbach, tätig unter anderem in München, Venedig, Dachau und Karlsruhe, Quelle: Thieme-Becker, Vollmer, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Dressler, Carl Thiemann "Erinnerungen eines Dachauer Malers", Mülfarth und Internet.
Ludwig Dill, Fischerboote am AbendSailboat with fishermen, landing the catch, in the warm light of the evening sun, on the water the suggested silhouettes of other fishing boats, the motif could be the lagoon in Chioggia near Venice, the fishing boats there became Dill's favourite subject from the 1870s, atmospheric painting with skilful inclusion of the colouring of the painting ground, oil on canvas, probably 1st quarter 20th century. Quarter 20th cent, signed "L. DILL" lower left centre, two label fragments on the reverse, the one on the stretcher probably from the frame shop, antique-style modern magnificent frame, folded dimensions approx. 34 x 45 cm. Artist information: German painter. Landscape, battle and marine painter (1848 Gernsbach - 1940 Karlsruhe), grew up in Stuttgart, studied architecture at the Technical University of Stuttgart from 1862-72, interrupted by his military service as an officer in the 1870/71 war, finally switching to painting and studying at the Munich academy from 1872-74 under Johann Leonhard von Raab, Otto Seitz and Carl Theodor von Piloty, influenced by Adolf Lier, then freelanced in Munich, undertook numerous study trips from 1874, including to southern France, Holland, Belgium, Switzerland and Italy, found his favourite subject in Chioggia near Venice in 1877, the fishing boats on the lagoon, 1878-93 summer stays in Chioggia, 1892 founding member and president of the Munich Secession, 1896 moved to Dachau, founder of the artists' group "Die Dachauer", with Adolf Hölzel, Arthur Langhammer and Fritz von Uhde among others, German judge at world exhibitions in Munich. German judge at the world exhibitions in Chicago and Paris, 1899-1919 professor at the Karlsruhe Academy and continued to spend summers in Dachau, honorary member of the Munich Academy, member of the Vienna and Berlin Secession, participated in all major national and numerous international exhibitions, including the Munich Glaspalast and the 1938-39 Great German Art Exhibition at the Haus der Deutschen Kunst in Munich, from 1936 honorary citizen of Dachau and from 1938 honorary citizen of Gernsbach, active in Munich, Venice, Dachau and Karlsruhe, among other places, source: Thieme-Becker, Vollmer, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Dressler, Carl Thiemann "Erinnerungen eines Dachauer Malers", Mülfarth and Internet.
Ludwig Dill, Fischerboote am AbendSegelboot mit Fischern, beim Anlanden des Fanges, im warmen Licht der Abendsonne, auf dem Wasser die angedeuteten Silhouetten weiterer Fischerboote, motivisch könnte es sich um die Lagune in Chioggia bei Venedig handeln, die dortigen Fischerboote avancierten ab den 1870er Jahren zu Dills bevorzugtem Sujet, stimmungsvolle Malerei unter gekonnter Einbeziehung des Kolorits des Malgrunds, Öl auf Malkarton, wohl 1. Viertel 20. Jh., unten links mittig signiert "L. DILL", rückseitig zwei Etikettfragmente, das auf dem Keilrahmen wohl von der Rahmenhandlung, antikisierender neuzeitlicher Prunkrahmen, Falzmaße ca. 34 x 45 cm. Künstlerinfo: dt. Landschafts-, Schlachten- und Marinemaler (1848 Gernsbach bis 1940 Karlsruhe), Jugend in Stuttgart, studierte 1862-72, unterbrochen von seiner Wehrzeit als Offizier im Krieg 1870/71, an der Technischen Hochschule Stuttgart Architektur, schließlich Wechsel zur Malerei und 1872-74 Studium an der Akademie München bei Johann Leonhard von Raab, Otto Seitz und Carl Theodor von Piloty, beeinflusst von Adolf Lier, anschließend freischaffend in München, unternahm ab 1874 zahlreiche Studienreisen, unter anderem nach Südfrankreich, Holland, Belgien, der Schweiz und Italien, fand 1877 sein bevorzugtes Sujet in Chioggia bei Venedig, die Fischerboote auf der Lagune, 1878-93 Sommeraufenthalte in Chioggia, 1892 Gründungsmitglied und Präsident der Münchener Sezession, 1896 Übersiedlung nach Dachau, Gründer der Künstlergruppe "Die Dachauer", unter anderem mit Adolf Hölzel, Arthur Langhammer und Fritz von Uhde, dt. Preisrichter auf den Weltausstellungen in Chicago und Paris, 1899-1919 Professor an der Akademie Karlsruhe und weiterhin Sommeraufenthalte in Dachau, Ehrenmitglied der Münchner Akademie, Mitglied der Wiener und Berliner Sezession, beschickte alle großen nationalen und zahlreiche internationale Ausstellungen, unter anderem den Münchner Glaspalast und 1938-39 die Große Deutsche Kunstausstellung im Haus der Deutschen Kunst München, ab 1936 Ehrenbürger von Dachau und ab 1938 Ehrenbürger von Gernsbach, tätig unter anderem in München, Venedig, Dachau und Karlsruhe, Quelle: Thieme-Becker, Vollmer, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Dressler, Carl Thiemann "Erinnerungen eines Dachauer Malers", Mülfarth und Internet.
Ludwig Dill, Fischerboote am AbendSailboat with fishermen, landing the catch, in the warm light of the evening sun, on the water the suggested silhouettes of other fishing boats, the motif could be the lagoon in Chioggia near Venice, the fishing boats there became Dill's favourite subject from the 1870s, atmospheric painting with skilful inclusion of the colouring of the painting ground, oil on canvas, probably 1st quarter 20th century. Quarter 20th cent, signed "L. DILL" lower left centre, two label fragments on the reverse, the one on the stretcher probably from the frame shop, antique-style modern magnificent frame, folded dimensions approx. 34 x 45 cm. Artist information: German painter. Landscape, battle and marine painter (1848 Gernsbach - 1940 Karlsruhe), grew up in Stuttgart, studied architecture at the Technical University of Stuttgart from 1862-72, interrupted by his military service as an officer in the 1870/71 war, finally switching to painting and studying at the Munich academy from 1872-74 under Johann Leonhard von Raab, Otto Seitz and Carl Theodor von Piloty, influenced by Adolf Lier, then freelanced in Munich, undertook numerous study trips from 1874, including to southern France, Holland, Belgium, Switzerland and Italy, found his favourite subject in Chioggia near Venice in 1877, the fishing boats on the lagoon, 1878-93 summer stays in Chioggia, 1892 founding member and president of the Munich Secession, 1896 moved to Dachau, founder of the artists' group "Die Dachauer", with Adolf Hölzel, Arthur Langhammer and Fritz von Uhde among others, German judge at world exhibitions in Munich. German judge at the world exhibitions in Chicago and Paris, 1899-1919 professor at the Karlsruhe Academy and continued to spend summers in Dachau, honorary member of the Munich Academy, member of the Vienna and Berlin Secession, participated in all major national and numerous international exhibitions, including the Munich Glaspalast and the 1938-39 Great German Art Exhibition at the Haus der Deutschen Kunst in Munich, from 1936 honorary citizen of Dachau and from 1938 honorary citizen of Gernsbach, active in Munich, Venice, Dachau and Karlsruhe, among other places, source: Thieme-Becker, Vollmer, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Dressler, Carl Thiemann "Erinnerungen eines Dachauer Malers", Mülfarth and Internet.

116. Auktion November 2024

Auktionsdatum
Lose: 1-1385
Lose: 1400-2819
Lose: 3000-4776

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For informations about shipping please contact our shipping department.

versand@mehlis.eu

Versand von Elfenbein ist nur innerhalb der EU möglich.

Shipping of ivory is only possible within the EU.

Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs