Los

4020

Prof. Ivo Hauptmann, Damenportrait

In 115. Auktion August 2024

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Plauen
Prof. Ivo Hauptmann, Damenportrait
den Betrachter anblickende Frau mit blondem Haar und grünem Kleid, Aquarell über Graphit, unter der Darstellung rechts signiert und datiert "Ivo Hauptmann 1968", auf der Rückseite Stempel "Ivo Hauptmann Nachlaß", materialbedingt etwas wellig, Blattmaße ca. 46,5 x 38,5 cm. Künstlerinfo: dt. Maler und Graphiker (1886 Erkner bei Berlin bis 1973 Hamburg), ältester Sohn von Gerhart Hauptmann, Jugend in Dresden, hier Bekanntschaft mit Otto Mueller, mit dem er 1900 in die Schweiz und an die Riviera reist, 1903 Studium an der Académie Julian in Paris, 1903-04 Schüler von Lovis Corinth in Berlin, studierte 1904-09 an der Akademie Weimar bei Hans Olde, hier Meisterschüler von Ludwig von Hofmann und Freundschaft mit Hans Arp, Henry van der Velde und Edvard Munch, 1907 Griechenlandreise mit Gerhart Hauptmann und Ludwig von Hoffmann, 1909-12 Parisaufenthalt und Studium an der Académie Ranson bei Pierre Bonnard, Maurice Denis und Paul Signac, hier Freundschaft zu Rainer Maria Rilke und Auguste Rodin, 1911-14 Mitglied der "Société Indépendants", 1912 Heirat mit Erica von Scheel, 1913-19 in Hamburg-Dockenhuden tätig und Schüler von Arthur Illies an der Kunstgewerbeschule, 1914 Mitgründer der Freien Sezession Berlin, 1915-18 Kriegsdienst im 1. Weltkrieg, 1919-25 freischaffend in Dresden-Loschwitz, 1925 Übersiedlung nach Hamburg-Altona, hier als Prokurist Angestellter der Reederei Otto Blumenfeld, ab 1914 Mitglied im Dresdner Künstlerbund und im Dresdner Künstlerverein und 1928-33 Mitglied der Hamburgischen Sezession, nach 1933 als "entartet diffamiert", 1936 mit Max Pechstein in Leba, bis 1938 regelmäßige Aufenthalte beim Vater im Haus „Wiesenstein“ in Agnetendorf im Riesengebirge, im Haus Seedorn in Kloster auf Hiddensee, in Rapallo und Ascona, nach 1945 Neugründung der Hamburgischen Sezession und zeitweise deren Vorsitzender, 1950 Gründungsmitglied der Akademie der freien Künste Hamburg und ab 1965 deren Ehrenpräsident, 1955-65 Dozent an der Hochschule der Bildenden Künste (HBK) Hamburg, 1961 Bundesverdienstkreuz, 1973 Professorentitel durch den Hamburger Senat, Quelle: Thieme-Becker, Vollmer, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Dressler, Rump und Wikipedia.
Prof. Ivo Hauptmann, Portrait of a lady
Woman with blonde hair and green dress looking at the viewer, watercolour over graphite, signed and dated "Ivo Hauptmann 1968" below the depiction on the right, stamped "Ivo Hauptmann Nachlaß" on the reverse, somewhat wavy due to the material, sheet dimensions approx. 46.5 x 38.5 cm. Artist info: German painter and graphic artist. Painter and graphic artist (1886 Erkner near Berlin - 1973 Hamburg), eldest son of Gerhart Hauptmann, youth in Dresden, here acquaintance with Otto Mueller, with whom he travelled to Switzerland and the Riviera in 1900, 1903 studies at the Académie Julian in Paris, 1903-04 pupil of Lovis Corinth in Berlin, studied 1904-09 at the Weimar Academy under Hans Olde, here master pupil of Ludwig von Hofmann and friendship with Hans Arp, Henry van der Velde and Edvard Munch, 1907 Travelled to Greece with Gerhart Hauptmann and Ludwig von Hoffmann, 1909-12 Stayed in Paris and studied at the Académie Ranson with Pierre Bonnard, Maurice Denis and Paul Signac, where he became friends with Rainer Maria Rilke and Auguste Rodin, 1911-14 member of the "Société Indépendants", 1912 married Erica von Scheel, 1913-19 worked in Hamburg-Dockenhuden and was a pupil of Arthur Illies at the Kunstgewerbeschule, 1914 co-founder of the Freie Sezession Berlin, 1915-18 military service in the First World War, 1919-25 freelance artist. World War I, 1919-25 freelance in Dresden-Loschwitz, 1925 moved to Hamburg-Altona, here as authorised signatory employee of the Otto Blumenfeld shipping company, from 1914 member of the Dresdner Künstlerbund and the Dresdner Künstlerverein and 1928-33 member of the Hamburg Secession, after 1933 defamed as "degenerate", 1936 with Max Pechstein in Leba, until 1938 regular stays with his father in the "Wiesenstein" house in Agnetendorf in the Riesengebirge, at Haus Seedorn in Kloster on Hiddensee, in Rapallo and Ascona, after 1945 re-founded the Hamburg Secession and became its chairman for a time, 1950 founding member of the Hamburg Academy of Fine Arts and from 1965 its honorary president, 1955-65 lecturer at the Hamburg University of Fine Arts (HBK), 1961 Federal Cross of Merit, 1973 professorship awarded by the Hamburg Senate, source: Thieme-Becker, Vollmer, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Dressler, Rump and Wikipedia.
Prof. Ivo Hauptmann, Damenportrait
den Betrachter anblickende Frau mit blondem Haar und grünem Kleid, Aquarell über Graphit, unter der Darstellung rechts signiert und datiert "Ivo Hauptmann 1968", auf der Rückseite Stempel "Ivo Hauptmann Nachlaß", materialbedingt etwas wellig, Blattmaße ca. 46,5 x 38,5 cm. Künstlerinfo: dt. Maler und Graphiker (1886 Erkner bei Berlin bis 1973 Hamburg), ältester Sohn von Gerhart Hauptmann, Jugend in Dresden, hier Bekanntschaft mit Otto Mueller, mit dem er 1900 in die Schweiz und an die Riviera reist, 1903 Studium an der Académie Julian in Paris, 1903-04 Schüler von Lovis Corinth in Berlin, studierte 1904-09 an der Akademie Weimar bei Hans Olde, hier Meisterschüler von Ludwig von Hofmann und Freundschaft mit Hans Arp, Henry van der Velde und Edvard Munch, 1907 Griechenlandreise mit Gerhart Hauptmann und Ludwig von Hoffmann, 1909-12 Parisaufenthalt und Studium an der Académie Ranson bei Pierre Bonnard, Maurice Denis und Paul Signac, hier Freundschaft zu Rainer Maria Rilke und Auguste Rodin, 1911-14 Mitglied der "Société Indépendants", 1912 Heirat mit Erica von Scheel, 1913-19 in Hamburg-Dockenhuden tätig und Schüler von Arthur Illies an der Kunstgewerbeschule, 1914 Mitgründer der Freien Sezession Berlin, 1915-18 Kriegsdienst im 1. Weltkrieg, 1919-25 freischaffend in Dresden-Loschwitz, 1925 Übersiedlung nach Hamburg-Altona, hier als Prokurist Angestellter der Reederei Otto Blumenfeld, ab 1914 Mitglied im Dresdner Künstlerbund und im Dresdner Künstlerverein und 1928-33 Mitglied der Hamburgischen Sezession, nach 1933 als "entartet diffamiert", 1936 mit Max Pechstein in Leba, bis 1938 regelmäßige Aufenthalte beim Vater im Haus „Wiesenstein“ in Agnetendorf im Riesengebirge, im Haus Seedorn in Kloster auf Hiddensee, in Rapallo und Ascona, nach 1945 Neugründung der Hamburgischen Sezession und zeitweise deren Vorsitzender, 1950 Gründungsmitglied der Akademie der freien Künste Hamburg und ab 1965 deren Ehrenpräsident, 1955-65 Dozent an der Hochschule der Bildenden Künste (HBK) Hamburg, 1961 Bundesverdienstkreuz, 1973 Professorentitel durch den Hamburger Senat, Quelle: Thieme-Becker, Vollmer, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Dressler, Rump und Wikipedia.
Prof. Ivo Hauptmann, Portrait of a lady
Woman with blonde hair and green dress looking at the viewer, watercolour over graphite, signed and dated "Ivo Hauptmann 1968" below the depiction on the right, stamped "Ivo Hauptmann Nachlaß" on the reverse, somewhat wavy due to the material, sheet dimensions approx. 46.5 x 38.5 cm. Artist info: German painter and graphic artist. Painter and graphic artist (1886 Erkner near Berlin - 1973 Hamburg), eldest son of Gerhart Hauptmann, youth in Dresden, here acquaintance with Otto Mueller, with whom he travelled to Switzerland and the Riviera in 1900, 1903 studies at the Académie Julian in Paris, 1903-04 pupil of Lovis Corinth in Berlin, studied 1904-09 at the Weimar Academy under Hans Olde, here master pupil of Ludwig von Hofmann and friendship with Hans Arp, Henry van der Velde and Edvard Munch, 1907 Travelled to Greece with Gerhart Hauptmann and Ludwig von Hoffmann, 1909-12 Stayed in Paris and studied at the Académie Ranson with Pierre Bonnard, Maurice Denis and Paul Signac, where he became friends with Rainer Maria Rilke and Auguste Rodin, 1911-14 member of the "Société Indépendants", 1912 married Erica von Scheel, 1913-19 worked in Hamburg-Dockenhuden and was a pupil of Arthur Illies at the Kunstgewerbeschule, 1914 co-founder of the Freie Sezession Berlin, 1915-18 military service in the First World War, 1919-25 freelance artist. World War I, 1919-25 freelance in Dresden-Loschwitz, 1925 moved to Hamburg-Altona, here as authorised signatory employee of the Otto Blumenfeld shipping company, from 1914 member of the Dresdner Künstlerbund and the Dresdner Künstlerverein and 1928-33 member of the Hamburg Secession, after 1933 defamed as "degenerate", 1936 with Max Pechstein in Leba, until 1938 regular stays with his father in the "Wiesenstein" house in Agnetendorf in the Riesengebirge, at Haus Seedorn in Kloster on Hiddensee, in Rapallo and Ascona, after 1945 re-founded the Hamburg Secession and became its chairman for a time, 1950 founding member of the Hamburg Academy of Fine Arts and from 1965 its honorary president, 1955-65 lecturer at the Hamburg University of Fine Arts (HBK), 1961 Federal Cross of Merit, 1973 professorship awarded by the Hamburg Senate, source: Thieme-Becker, Vollmer, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Dressler, Rump and Wikipedia.

115. Auktion August 2024

Auktionsdatum

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versand@mehlis.eu

Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs

Stichworte: Pierre Bonnard, Paul Signac, Auguste Rodin, Modern & Impressionist Art