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August Matthias Hagen, Italienische Landschaft

In 115. Auktion August 2024

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Plauen
August Matthias Hagen, Italienische Landschaft
sommerliche mediterrane Landschaft mit der ca. 2000 Jahre alten, ehemals Pons Lamentanus und heute Ponte Nomentano [dt.: Nomentano-Brücke] genannten Brücke über den Aniene mit charakteristischem Brückenturm im nördlichen Stadtgebiet von Rom, im Licht des Sonnenuntergangs, die ehemals ca. 4 km vor dem römischen Stadttor Porta Nomentana der aurelianischen Stadtmauer gelegene Brücke - welche die Via Nomentana trägt - verband die antiken Städte Rom und Nomentum (heute Mentana) miteinander, derartige pittoreske Motive waren für die Maler der Romantik und künftige Malergenerationen ein beliebtes Sujet auf ihren Italienreisen, neben Hagen hielten dieses Bauwerk z.B. Pierre-Nicolas Brisset, Jean-Achille Benouville und Jean-Baptiste Camille Corot in ihren Gemälden fest, Ludwig Richter fertigte eine Bleistiftzeichnung des Bauwerks, wenngleich seine treffliche Ansicht der Ponte Salario heute bekannter ist, kontemplativ-stimmungsvolle, fein lasierende spätromantische Landschaftsmalerei, Öl auf Leinwand, unten mittig signiert und datiert "Hagen 1860", rückseitig auf späteren Keilrahmen Etikett "»Brücke bei Rom« August Matthias Hagen 1794-1878" sowie handschriftliche Annotation zur Provenienz "Eigentum von Wiebke Paritz, geb. Papperitz - geerbt Februar 1990 von Gertrud Papperitz geb. von Kügelgen", minimale Craquelure, randdoubliert, gering restauriert, gerahmt, Falzmaße ca. 24,5 x 37,5 cm. Künstlerinfo: auch Mattias Hagen bzw. Avgust-Matvej Gagen oder Avgust-Matvej Chagen, baltendeutscher Maler, Zeichner und Graphiker (1794 Vijciems/Lettland [dt.: Wiezeemhof] bis 1878 Tartu/Estland [dt.: Dorpat]), Schulbesuch in Valka, ab 1810 Malergeselle in Tartu, ab 1811 Schüler von Karl August Senff an der Kaiserlichen Universität zu Dorpat, 1820-24 ausgedehnte Studienreise, meist zu Fuß, über Lübeck, durch Mecklenburg und Brandenburg nach Berlin, Dresden, Prag und Wien, 1821 in München, 1823 in Passau, Weiterreise nach Tirol, der Schweiz und schließlich nach Rom, stark beeinflusst von der Malerei Caspar David Friedrichs, 1825 Rückkehr nach Livland, ab 1826 Zeichenlehrer am Jungengymnasium und 1829-32 am Mädchengymnasium in Dorpat, 1835 und 1836 Reisen nach Finnland und Helgoland, 1837 Ernennung zum Freien Künstler durch die Akademie St. Petersburg, 1838-58 Nachfolger von Karl August Senff als Zeichenlehrer an der Kaiserlichen Universität zu Dorpat, 1846 Kuraufenthalt in Marienbad [tschechisch: Marianské Lazné] in Böhmen, wohl Anfang der 1850er Jahre erneut Reise nach Italien, 1858 Aufgabe der Lehrtätigkeit wegen Sehschwäche, tätig in Tartu, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Baltisches biografisches Lexikon, Bénézit und Wikipedia.
August Matthias Hagen, Italian Landscape
summery Mediterranean landscape with the approx. 2000-year-old bridge over the Aniene with its characteristic bridge tower, formerly called Pons Lamentanus and today Ponte Nomentano [Nomentano Bridge], in the northern city area of Rome, in the light of sunset. 4 km before the Roman city gate Porta Nomentana of the Aurelian city wall - which bears the name Via Nomentana - connected the ancient cities of Rome and Nomentum (today Mentana), such picturesque motifs were a favourite subject for Romantic painters and future generations of painters on their journeys to Italy. Pierre-Nicolas Brisset, Jean-Achille Benouville and Jean-Baptiste Camille Corot captured this building in their paintings, Ludwig Richter made a pencil drawing of the building, although his marvellous view of the Ponte Salario is better known today, contemplative and atmospheric, late Romantic landscape painting, oil on canvas, signed and dated "Hagen 1860" at bottom centre, label ""Brücke bei Rom" August Matthias Hagen 1794-1878" on later stretcher on reverse and handwritten annotation on provenance "Eigentum von Wiebke Paritz, geb. Papperitz - inherited February 1990 from Gertrud Papperitz née von Kügelgen", minimal craquelure, relined to margins, slightly restored, framed, folded dimensions approx. 24.5 x 37.5 cm. Artist information: also Mattias Hagen or Avgust-Matvej Gagen or Avgust-Matvej Chagen, Baltic German painter, draughtsman and graphic artist (1794 Vijciems/Latvia [Engl.: Wiezeemhof] to 1878 Tartu/Estonia [Engl.: Dorpat]), attended school in Valka, from 1810 journeyman painter in Tartu, from 1811 pupil of Karl August Senff at the Imperial University of Dorpat, 1820-24 extensive study trip, mostly on foot, via Lübeck, through Mecklenburg and Brandenburg to Berlin, Dresden, Prague and Vienna, 1821 in Munich, 1823 in Passau, travelling on to Tyrol, Switzerland and finally to Rome, strongly influenced by the painting of Caspar David Friedrich, 1825 return to Livonia, from 1826 drawing teacher at the boys' grammar school and 1829-32 at the girls' grammar school in Dorpat, 1835 and 1836 travels to Finland and Heligoland, 1837 appointment as a freelance artist by the St. Petersburg Academy, 1838-58 successor to his father, the artist's father. Petersburg, 1838-58 successor to Karl August Senff as drawing teacher at the Imperial University of Dorpat, 1846 spa stay in Marienbad [Czech: Marianské Lazné] in Bohemia, probably travelled to Italy again in the early 1850s, gave up teaching in 1858 due to poor eyesight, worked in Tartu, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Baltisches biografisches Lexikon, Bénézit and Wikipedia.
August Matthias Hagen, Italienische Landschaft
sommerliche mediterrane Landschaft mit der ca. 2000 Jahre alten, ehemals Pons Lamentanus und heute Ponte Nomentano [dt.: Nomentano-Brücke] genannten Brücke über den Aniene mit charakteristischem Brückenturm im nördlichen Stadtgebiet von Rom, im Licht des Sonnenuntergangs, die ehemals ca. 4 km vor dem römischen Stadttor Porta Nomentana der aurelianischen Stadtmauer gelegene Brücke - welche die Via Nomentana trägt - verband die antiken Städte Rom und Nomentum (heute Mentana) miteinander, derartige pittoreske Motive waren für die Maler der Romantik und künftige Malergenerationen ein beliebtes Sujet auf ihren Italienreisen, neben Hagen hielten dieses Bauwerk z.B. Pierre-Nicolas Brisset, Jean-Achille Benouville und Jean-Baptiste Camille Corot in ihren Gemälden fest, Ludwig Richter fertigte eine Bleistiftzeichnung des Bauwerks, wenngleich seine treffliche Ansicht der Ponte Salario heute bekannter ist, kontemplativ-stimmungsvolle, fein lasierende spätromantische Landschaftsmalerei, Öl auf Leinwand, unten mittig signiert und datiert "Hagen 1860", rückseitig auf späteren Keilrahmen Etikett "»Brücke bei Rom« August Matthias Hagen 1794-1878" sowie handschriftliche Annotation zur Provenienz "Eigentum von Wiebke Paritz, geb. Papperitz - geerbt Februar 1990 von Gertrud Papperitz geb. von Kügelgen", minimale Craquelure, randdoubliert, gering restauriert, gerahmt, Falzmaße ca. 24,5 x 37,5 cm. Künstlerinfo: auch Mattias Hagen bzw. Avgust-Matvej Gagen oder Avgust-Matvej Chagen, baltendeutscher Maler, Zeichner und Graphiker (1794 Vijciems/Lettland [dt.: Wiezeemhof] bis 1878 Tartu/Estland [dt.: Dorpat]), Schulbesuch in Valka, ab 1810 Malergeselle in Tartu, ab 1811 Schüler von Karl August Senff an der Kaiserlichen Universität zu Dorpat, 1820-24 ausgedehnte Studienreise, meist zu Fuß, über Lübeck, durch Mecklenburg und Brandenburg nach Berlin, Dresden, Prag und Wien, 1821 in München, 1823 in Passau, Weiterreise nach Tirol, der Schweiz und schließlich nach Rom, stark beeinflusst von der Malerei Caspar David Friedrichs, 1825 Rückkehr nach Livland, ab 1826 Zeichenlehrer am Jungengymnasium und 1829-32 am Mädchengymnasium in Dorpat, 1835 und 1836 Reisen nach Finnland und Helgoland, 1837 Ernennung zum Freien Künstler durch die Akademie St. Petersburg, 1838-58 Nachfolger von Karl August Senff als Zeichenlehrer an der Kaiserlichen Universität zu Dorpat, 1846 Kuraufenthalt in Marienbad [tschechisch: Marianské Lazné] in Böhmen, wohl Anfang der 1850er Jahre erneut Reise nach Italien, 1858 Aufgabe der Lehrtätigkeit wegen Sehschwäche, tätig in Tartu, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Baltisches biografisches Lexikon, Bénézit und Wikipedia.
August Matthias Hagen, Italian Landscape
summery Mediterranean landscape with the approx. 2000-year-old bridge over the Aniene with its characteristic bridge tower, formerly called Pons Lamentanus and today Ponte Nomentano [Nomentano Bridge], in the northern city area of Rome, in the light of sunset. 4 km before the Roman city gate Porta Nomentana of the Aurelian city wall - which bears the name Via Nomentana - connected the ancient cities of Rome and Nomentum (today Mentana), such picturesque motifs were a favourite subject for Romantic painters and future generations of painters on their journeys to Italy. Pierre-Nicolas Brisset, Jean-Achille Benouville and Jean-Baptiste Camille Corot captured this building in their paintings, Ludwig Richter made a pencil drawing of the building, although his marvellous view of the Ponte Salario is better known today, contemplative and atmospheric, late Romantic landscape painting, oil on canvas, signed and dated "Hagen 1860" at bottom centre, label ""Brücke bei Rom" August Matthias Hagen 1794-1878" on later stretcher on reverse and handwritten annotation on provenance "Eigentum von Wiebke Paritz, geb. Papperitz - inherited February 1990 from Gertrud Papperitz née von Kügelgen", minimal craquelure, relined to margins, slightly restored, framed, folded dimensions approx. 24.5 x 37.5 cm. Artist information: also Mattias Hagen or Avgust-Matvej Gagen or Avgust-Matvej Chagen, Baltic German painter, draughtsman and graphic artist (1794 Vijciems/Latvia [Engl.: Wiezeemhof] to 1878 Tartu/Estonia [Engl.: Dorpat]), attended school in Valka, from 1810 journeyman painter in Tartu, from 1811 pupil of Karl August Senff at the Imperial University of Dorpat, 1820-24 extensive study trip, mostly on foot, via Lübeck, through Mecklenburg and Brandenburg to Berlin, Dresden, Prague and Vienna, 1821 in Munich, 1823 in Passau, travelling on to Tyrol, Switzerland and finally to Rome, strongly influenced by the painting of Caspar David Friedrich, 1825 return to Livonia, from 1826 drawing teacher at the boys' grammar school and 1829-32 at the girls' grammar school in Dorpat, 1835 and 1836 travels to Finland and Heligoland, 1837 appointment as a freelance artist by the St. Petersburg Academy, 1838-58 successor to his father, the artist's father. Petersburg, 1838-58 successor to Karl August Senff as drawing teacher at the Imperial University of Dorpat, 1846 spa stay in Marienbad [Czech: Marianské Lazné] in Bohemia, probably travelled to Italy again in the early 1850s, gave up teaching in 1858 due to poor eyesight, worked in Tartu, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Baltisches biografisches Lexikon, Bénézit and Wikipedia.

115. Auktion August 2024

Auktionsdatum

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Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs

Stichworte: Jean-Baptiste-Camille Corot, 19th-21st Century Art