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4621

August Rieper "Judith"

In 115. Auktion August 2024

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Plauen
August Rieper "Judith"
Darstellung einer nackten jungen Frau mit Rosenkranz im Haar, auf einem Diwan vor rotem Vorhang und Ausblick auf gebirgige Landschaft mit Burg, die Abgebildete hält ein überdimensioniertes Messer in der rechten Hand, wie der rückseitig angebrachte Titel verrät, spielt das Gemälde auf die Witwe Judit an, welche als "Judit Holofernes" vielfach zitiert wird, das Buch Judit des Alten Testaments berichtet hierzu über eine Belagerung der israelitischen Festung Betulia im Auftrag des assyrischen Königs Nebukadnezar durch dessen Oberbefehlshaber Holofernes aus Rache für mangelnde Unterstützung in dessen Eroberungsfeldzügen, in Folge von Wasserknappheit waren die Israeliten zur Aufgabe bereit - lediglich die reiche, schöne und gottesfürchtige Witwe Judit versprach Abhilfe, sie erbat, mit ihrer Magd ins Lager des Feindes gehen zu dürfen, von ihrer Schönheit und Klugheit betört, ließ Holofernes ihr gegenüber jede Vorsicht vermissen und betrank sich auf einem Festessen zu Ehren Judits, worauf Judit dem Heerführer mit dessen eigenem Schwert enthauptete und den Kopf mit Hilfe ihrer Magd als Trophäe und als Zeugnis des Beistands Gottes mit nach Betulia nahm, woraufhin die Belagerer Angst und Schrecken und die Israeliten Mut zum Widerstand ergriff und diese - mit Gottes Hilfe - siegreich hervorgingen, entgegen der biblischen Überlieferung setzt Rieper seine Judit weniger züchtig und gottesfürchtig, als vielmehr lasziv-erotisch ins Bild, bei der Dargestellten dürfte es sich um Riepers Ehefrau handeln, die dem Künstler wiederholt Modell stand, pastose Malerei mit breitem Pinselduktus, Öl auf Leinwand und Keilrahmen, um 1910, links unten signiert "A. Rieper", rückseitig auf dem Keilrahmen originales Künstleretikett "Aug. Rieper München - No. 729 »Judith«", geringe Craquelure, hinterlegte Fehlstellen, alte Retuschen, etwas restaurierungsbedürftig, ungerahmt, Maße ca. 94 x 126,5 cm. Künstlerinfo: dt. Landschafts-, Interieur-, Portrait-, Akt-, Stillleben- und Genremaler sowie Zeichner, Lithograph und Radierer (1865 Hamburg bis 1940 München), erste künstlerische Förderung an der Hamburger Kunstgewerbeschule, studierte ab 1884 für einige Monate an der Akademie München, entschloss sich jedoch zunächst für eine autodidaktische Ausbildung an den Altmeistern, beschickte ab 1887 Münchner Ausstellungen und stießen hier auf reges Interesse Münchner Künstler wie Rudolf von Seitz, Franz von Lenbach und Friedrich August von Kaulbach, Rieper wurde in der Folge freundschaftlich von Seitz und Kaulbach gefördert, beschickte 1888 die internationale Kunstausstellung im Münchner Glaspalast, ferner Ausstellungen in Hamburg, Wien, Dresden und Berlin, studierte ab 1898 erbeut an der Münchner Akademie bei Rudolf von Seitz, Mitglied der Münchner Künstlergenossenschaft, im Künstlerbund "Isar", im Reichsverband bildender Künstler Deutschlands und in der Staatskommission für Restaurierungsangelegenheiten an der bayerischen Staatsgalerie, Ankäufe seiner Gemälde durch Kaiser Wilhelm II. und den österreichischen Thronfolger Franz Ferdinand, tätig in München, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Bruckmann "Münchner Maler des 19./20. Jh.", "Der neue Rump", Müller-Singer, Ries, Matrikel der Münchner Akademie, Boetticher, Dressler und Wikipedia.
August Rieper "Judith"
Depiction of a naked young woman with a rosary in her hair, on a divan in front of a red curtain and a view of a mountainous landscape with a castle, the depicted woman holds an oversized knife in her right hand, as the title on the reverse reveals, the painting alludes to the widow Judith, who is often quoted as "Judith Holofernes", The Book of Judith in the Old Testament tells of a siege of the Israelite fortress of Bethulia on behalf of the Assyrian king Nebuchadnezzar by his commander-in-chief Holofernes in revenge for a lack of support in his campaigns of conquest; due to a shortage of water, the Israelites were ready to give up - only the rich, beautiful and God-fearing widow Judith promised relief, she asked for help, Intoxicated by her beauty and wisdom, Holofernes showed no caution towards her and got drunk at a feast in Judith's honour, whereupon Judith beheaded the commander with his own sword and, with the help of her maid, took the head back to Bethulia as a trophy and a testimony to God's support, whereupon the besiegers were terrified and the Israelites took courage to resist and - with God's help - emerged victorious, contrary to biblical tradition, Rieper depicts his Judith in a less chaste and God-fearing, more lascivious and erotic manner, the sitter is probably Rieper's wife, who repeatedly modelled for the artist, impasto painting with a broad brushstroke, oil on canvas and stretcher, around 1910, signed lower left "A. Rieper", original artist's label "Aug. Rieper München - No. 729 "Judith"" to the reverse of the stretcher, minor craquelure, backed losses, old retouches, somewhat in need of restoration, unframed, dimensions approx. 94 x 126.5 cm. Artist info: German artist. Landscape, interior, portrait, nude, still life and genre painter as well as draughtsman, lithographer and etcher (1865 Hamburg - 1940 Munich), first artistic promotion at the Hamburg School of Applied Arts, studied at the Munich Academy for several months from 1884, but initially decided in favour of self-taught training with the old masters, attended Munich exhibitions from 1887 and met with keen interest from Munich artists such as Rudolf von Seitz, Franz von Lenbach and Friedrich August von Kaulbach, Rieper was subsequently supported by Seitz and Kaulbach on a friendly basis, exhibited at the international art exhibition in the Munich Glaspalast in 1888, as well as exhibitions in Hamburg, Vienna, Dresden and Berlin, studied at the Munich Academy under Rudolf von Seitz from 1898, a member of the Munich Artists' Association, the "Isar" Artists' Association, the Reich Association of Visual Artists in Germany and the State Commission for Restoration Matters at the Bavarian State Gallery, his paintings were purchased by Emperor Wilhelm II and the heir to the Austrian throne, Franz Ferdinand Ferdinand. and the Austrian heir to the throne Franz Ferdinand, active in Munich, sources: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Bruckmann "Münchner Maler des 19./20. Jh.", "Der neue Rump", Müller-Singer, Ries, Matrikel der Münchner Akademie, Boetticher, Dressler and Wikipedia.
August Rieper "Judith"
Darstellung einer nackten jungen Frau mit Rosenkranz im Haar, auf einem Diwan vor rotem Vorhang und Ausblick auf gebirgige Landschaft mit Burg, die Abgebildete hält ein überdimensioniertes Messer in der rechten Hand, wie der rückseitig angebrachte Titel verrät, spielt das Gemälde auf die Witwe Judit an, welche als "Judit Holofernes" vielfach zitiert wird, das Buch Judit des Alten Testaments berichtet hierzu über eine Belagerung der israelitischen Festung Betulia im Auftrag des assyrischen Königs Nebukadnezar durch dessen Oberbefehlshaber Holofernes aus Rache für mangelnde Unterstützung in dessen Eroberungsfeldzügen, in Folge von Wasserknappheit waren die Israeliten zur Aufgabe bereit - lediglich die reiche, schöne und gottesfürchtige Witwe Judit versprach Abhilfe, sie erbat, mit ihrer Magd ins Lager des Feindes gehen zu dürfen, von ihrer Schönheit und Klugheit betört, ließ Holofernes ihr gegenüber jede Vorsicht vermissen und betrank sich auf einem Festessen zu Ehren Judits, worauf Judit dem Heerführer mit dessen eigenem Schwert enthauptete und den Kopf mit Hilfe ihrer Magd als Trophäe und als Zeugnis des Beistands Gottes mit nach Betulia nahm, woraufhin die Belagerer Angst und Schrecken und die Israeliten Mut zum Widerstand ergriff und diese - mit Gottes Hilfe - siegreich hervorgingen, entgegen der biblischen Überlieferung setzt Rieper seine Judit weniger züchtig und gottesfürchtig, als vielmehr lasziv-erotisch ins Bild, bei der Dargestellten dürfte es sich um Riepers Ehefrau handeln, die dem Künstler wiederholt Modell stand, pastose Malerei mit breitem Pinselduktus, Öl auf Leinwand und Keilrahmen, um 1910, links unten signiert "A. Rieper", rückseitig auf dem Keilrahmen originales Künstleretikett "Aug. Rieper München - No. 729 »Judith«", geringe Craquelure, hinterlegte Fehlstellen, alte Retuschen, etwas restaurierungsbedürftig, ungerahmt, Maße ca. 94 x 126,5 cm. Künstlerinfo: dt. Landschafts-, Interieur-, Portrait-, Akt-, Stillleben- und Genremaler sowie Zeichner, Lithograph und Radierer (1865 Hamburg bis 1940 München), erste künstlerische Förderung an der Hamburger Kunstgewerbeschule, studierte ab 1884 für einige Monate an der Akademie München, entschloss sich jedoch zunächst für eine autodidaktische Ausbildung an den Altmeistern, beschickte ab 1887 Münchner Ausstellungen und stießen hier auf reges Interesse Münchner Künstler wie Rudolf von Seitz, Franz von Lenbach und Friedrich August von Kaulbach, Rieper wurde in der Folge freundschaftlich von Seitz und Kaulbach gefördert, beschickte 1888 die internationale Kunstausstellung im Münchner Glaspalast, ferner Ausstellungen in Hamburg, Wien, Dresden und Berlin, studierte ab 1898 erbeut an der Münchner Akademie bei Rudolf von Seitz, Mitglied der Münchner Künstlergenossenschaft, im Künstlerbund "Isar", im Reichsverband bildender Künstler Deutschlands und in der Staatskommission für Restaurierungsangelegenheiten an der bayerischen Staatsgalerie, Ankäufe seiner Gemälde durch Kaiser Wilhelm II. und den österreichischen Thronfolger Franz Ferdinand, tätig in München, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Bruckmann "Münchner Maler des 19./20. Jh.", "Der neue Rump", Müller-Singer, Ries, Matrikel der Münchner Akademie, Boetticher, Dressler und Wikipedia.
August Rieper "Judith"
Depiction of a naked young woman with a rosary in her hair, on a divan in front of a red curtain and a view of a mountainous landscape with a castle, the depicted woman holds an oversized knife in her right hand, as the title on the reverse reveals, the painting alludes to the widow Judith, who is often quoted as "Judith Holofernes", The Book of Judith in the Old Testament tells of a siege of the Israelite fortress of Bethulia on behalf of the Assyrian king Nebuchadnezzar by his commander-in-chief Holofernes in revenge for a lack of support in his campaigns of conquest; due to a shortage of water, the Israelites were ready to give up - only the rich, beautiful and God-fearing widow Judith promised relief, she asked for help, Intoxicated by her beauty and wisdom, Holofernes showed no caution towards her and got drunk at a feast in Judith's honour, whereupon Judith beheaded the commander with his own sword and, with the help of her maid, took the head back to Bethulia as a trophy and a testimony to God's support, whereupon the besiegers were terrified and the Israelites took courage to resist and - with God's help - emerged victorious, contrary to biblical tradition, Rieper depicts his Judith in a less chaste and God-fearing, more lascivious and erotic manner, the sitter is probably Rieper's wife, who repeatedly modelled for the artist, impasto painting with a broad brushstroke, oil on canvas and stretcher, around 1910, signed lower left "A. Rieper", original artist's label "Aug. Rieper München - No. 729 "Judith"" to the reverse of the stretcher, minor craquelure, backed losses, old retouches, somewhat in need of restoration, unframed, dimensions approx. 94 x 126.5 cm. Artist info: German artist. Landscape, interior, portrait, nude, still life and genre painter as well as draughtsman, lithographer and etcher (1865 Hamburg - 1940 Munich), first artistic promotion at the Hamburg School of Applied Arts, studied at the Munich Academy for several months from 1884, but initially decided in favour of self-taught training with the old masters, attended Munich exhibitions from 1887 and met with keen interest from Munich artists such as Rudolf von Seitz, Franz von Lenbach and Friedrich August von Kaulbach, Rieper was subsequently supported by Seitz and Kaulbach on a friendly basis, exhibited at the international art exhibition in the Munich Glaspalast in 1888, as well as exhibitions in Hamburg, Vienna, Dresden and Berlin, studied at the Munich Academy under Rudolf von Seitz from 1898, a member of the Munich Artists' Association, the "Isar" Artists' Association, the Reich Association of Visual Artists in Germany and the State Commission for Restoration Matters at the Bavarian State Gallery, his paintings were purchased by Emperor Wilhelm II and the heir to the Austrian throne, Franz Ferdinand Ferdinand. and the Austrian heir to the throne Franz Ferdinand, active in Munich, sources: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Bruckmann "Münchner Maler des 19./20. Jh.", "Der neue Rump", Müller-Singer, Ries, Matrikel der Münchner Akademie, Boetticher, Dressler and Wikipedia.

115. Auktion August 2024

Auktionsdatum

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versand@mehlis.eu

Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs

Stichworte: Portrait Painting, Portrait