Los

3764

Max Liebermann, "Kind im Wiegenkorb"

In 115. Auktion August 2024

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Plauen
Max Liebermann, "Kind im Wiegenkorb"
Blick in ein spärlich möbliertes Zimmer, auf ein im Korb schlafendes Kleinkind, siehe Werksverzeichnis Schiefler 13, mit lockerem und sicherem Strich angelegtes Blatt, Vernis mou und Kaltnadelradierung auf mit Chinapapier gewalztem Velin, 1890, unter der Darstellung in Blei rechts signiert "M Liebermann", leicht fleckig und das Chinapapier gleichmäßig gebräunt, ansprechend unter Stoffpassepartout und hinter Glas gerahmt, Darstellungsmaße ca. 17 x 12 cm. Künstlerinfo: dt.-jüdischer Maler, Graphiker und Illustrator (1847 Berlin bis 1935 Berlin), zunächst auf väterlichen Wunsch ab 1866 Studium der Chemie an der Friedrich-Wilhelm-Universität Berlin, parallel 1866-68 Malschüler von Carl Constantin Heinrich Steffeck, 1868 Exmatrikulation, studierte 1868-72 an der Akademie Weimar bei Paul Thumann und Ferdinand Wilhelm Pauwels, mit Theodor Hagen 1871 Reise nach Düsseldorf, hier beeinflusst von Mihály Munkácsy, anschließend Studienreise nach Amsterdam und Scheveningen, 1873-78 Atelier in Montmartre in Paris und Aufenthalte in Barbizon, 1875 Reisen nach Zandvoort und Haarlem in Holland, 1876 nach Amsterdam, 1878 Italienreise mit Aufenthalt in Venedig, hier Treffen mit Franz von Lenbach, anschließend in München tätig, ab 1879 regelmäßige Aufenthalte im Dachauer Moos, Rosenheim und im Inntal, 1880 in Dongen in Brabant und erneuter Aufenthalt in Amsterdam, in der Folge entstand sein berühmtes Gemälde "Altmännerhaus in Amsterdam" in Lichtmalerei, welches seinen künstlerischen Erfolg begründete und erstmals die „Liebermannschen Sonnenflecken“ aufwies, 1884 Rückkehr nach Berlin, 1884 Hochzeit mit Martha Marckwald und Hochzeitsreise über Braunschweig und Wiesbaden nach Scheveningen, Laren, Delden, Haarlem und Amsterdam, 1885 Mitglied des Vereins Berliner Künstler, beschickte ab 1886 die Berliner Akademieausstellungen, 1889 Berufung in die Jury der Pariser Weltausstellung, hier Ehrenmedaille und Aufnahme in die Société des Beaux-Arts, 1892 Mitglied der Künstlergruppe "Vereinigung der XI", 1892 Gründungsmitglied der "Freien Künstlervereinigung", 1896 Parisaufenthalt und Ehrung als Ritter der Ehrenlegion, 1897 Personalausstellung in der Akademie der Künste und Ehrung mit der Großen Goldenen Medaille und dem Professorentitel, 1898 Aufnahme in die Akademie der Künste, 1898 Gründungsmitglied und später bis 1911 Präsident, danach Ehrenpräsident der Berliner Sezession, 1909 Errichtung des Landsitzes am Wannsee, 1912 Ehrung mit dem Hausorden von Oranien, Mitglied des Senats der Akademie der Künste, Ehrendoktor der Berliner Universität sowie Ernennung zum Ehrenmitglied der Kunstakademien München, Weimar, Dresden, Wien, Brüssel, Mailand und Stockholm, 1914 Austritt aus der Berliner Sezession und Gründung der "Freien Sezession", lieferte im 1. Weltkrieg Beiträge für die Zeitschrift "Kriegszeit - Künstlerflugblätter" von Paul Cassirer, ab 1916 erste Illustrationen, 1917 Ehrung mit dem Roten Adlerorden III. Klasse durch Kaiser Wilhelm II., 1920-33 Präsident bzw. Ehrenpräsident der Akademie der Künste, 1927 Ehrenbürgerwürde von Berlin, Ehrung mit dem "Adlerschild des Deutschen Reiches" durch Paul von Hindenburg, 1933 Rücktritt von allen Ämtern, Quelle: Thieme-Becker, Vollmer, Dressler, Wikipedia und Internet.
Max Liebermann, "Kind im Wiegenkorb"
View into a sparsely furnished room, onto a toddler sleeping in a basket, see catalogue raisonné Schiefler 13, sheet laid out with a loose and confident stroke, Vernis mou and drypoint on wove paper rolled with China paper, 1890, signed "M Liebermann" in pencil below the image on the right, slightly stained and the China paper evenly browned, attractively framed under fabric passepartout and behind glass, dimensions approx. 17 x 12 cm. Artist information: German-JewishJewish painter, graphic artist and illustrator (1847 Berlin - 1935 Berlin), initially studied chemistry at the Friedrich Wilhelm University in Berlin at his father's request from 1866, at the same time a painting pupil of Carl Constantin Heinrich Steffeck from 1866-68, exmatriculated in 1868, studied at the Weimar Academy under Paul Thumann and Ferdinand Wilhelm Pauwels from 1868-72, travelled to Düsseldorf with Theodor Hagen in 1871, influenced by Mihály Munkácsy, then studied in Amsterdam and Scheveningen, 1873-78 studio in Montmartre in Paris and stays in Barbizon, 1875 travelled to Zandvoort and Haarlem in Holland, 1876 to Amsterdam, 1878 trip to Italy with a stay in Venice, where he met Franz von Lenbach, then worked in Munich, from 1879 regular stays in Dachauer Moos, Rosenheim and the Inn Valley, 1880 in Dongen in Brabant and another stay in Amsterdam, subsequently created his famous painting "Old Man's House in Amsterdam" in light painting, which established his artistic success and showed Liebermann's "sunspots" for the first time, 1884 return to Berlin, 1884 marriage to Martha Marckwald and honeymoon via Brunswick and Wiesbaden to Scheveningen, Laren, Delden, Haarlem and Amsterdam, 1885 member of the Berlin Artists' Association, from 1886 he participated in the Berlin Academy exhibitions, 1889 appointment to the jury of the Paris World Exhibition, here medal of honour and admission to the Société des Beaux-Arts, 1892 member of the artists' group "Vereinigung der XI", 1892 founding member of the "Freie Künstlervereinigung", 1896 stay in Paris and honoured as Knight of the Legion of Honour, 1897 personal exhibition at the Academy of Arts and honoured with the Great Golden Medal and the title of professor, 1898 admission to the Academy of Arts, 1898 founding member and later president until 1911, then honorary president of the Berlin Secession, 1909 construction of the country residence on Wannsee, 1912 honoured with the House Order of Orange, member of the Senate of the Academy of Arts, honorary doctorate from Berlin University and appointed honorary member of the art academies in Munich, Weimar, Dresden, Vienna, Brussels, Milan and Stockholm, 1914 resigned from the Berlin Secession and founded the "Freie Sezession", contributed to the magazine "Kriegszeitung" during the First World War. Contributed to Paul Cassirer's magazine "Kriegszeit - Künstlerflugblätter" during the First World War, first illustrations from 1916, honoured with the Order of the Red Eagle III Class by Kaiser Wilhelm II in 1917, 1920-33 President and Honorary President of the Academy of Arts, 1927 honorary citizenship of Berlin, honoured with the "Eagle Shield of the German Reich" by Paul von Hindenburg, 1933 resigned from all offices, source: Thieme-Becker, Vollmer, Dressler, Wikipedia and Internet.
Max Liebermann, "Kind im Wiegenkorb"
Blick in ein spärlich möbliertes Zimmer, auf ein im Korb schlafendes Kleinkind, siehe Werksverzeichnis Schiefler 13, mit lockerem und sicherem Strich angelegtes Blatt, Vernis mou und Kaltnadelradierung auf mit Chinapapier gewalztem Velin, 1890, unter der Darstellung in Blei rechts signiert "M Liebermann", leicht fleckig und das Chinapapier gleichmäßig gebräunt, ansprechend unter Stoffpassepartout und hinter Glas gerahmt, Darstellungsmaße ca. 17 x 12 cm. Künstlerinfo: dt.-jüdischer Maler, Graphiker und Illustrator (1847 Berlin bis 1935 Berlin), zunächst auf väterlichen Wunsch ab 1866 Studium der Chemie an der Friedrich-Wilhelm-Universität Berlin, parallel 1866-68 Malschüler von Carl Constantin Heinrich Steffeck, 1868 Exmatrikulation, studierte 1868-72 an der Akademie Weimar bei Paul Thumann und Ferdinand Wilhelm Pauwels, mit Theodor Hagen 1871 Reise nach Düsseldorf, hier beeinflusst von Mihály Munkácsy, anschließend Studienreise nach Amsterdam und Scheveningen, 1873-78 Atelier in Montmartre in Paris und Aufenthalte in Barbizon, 1875 Reisen nach Zandvoort und Haarlem in Holland, 1876 nach Amsterdam, 1878 Italienreise mit Aufenthalt in Venedig, hier Treffen mit Franz von Lenbach, anschließend in München tätig, ab 1879 regelmäßige Aufenthalte im Dachauer Moos, Rosenheim und im Inntal, 1880 in Dongen in Brabant und erneuter Aufenthalt in Amsterdam, in der Folge entstand sein berühmtes Gemälde "Altmännerhaus in Amsterdam" in Lichtmalerei, welches seinen künstlerischen Erfolg begründete und erstmals die „Liebermannschen Sonnenflecken“ aufwies, 1884 Rückkehr nach Berlin, 1884 Hochzeit mit Martha Marckwald und Hochzeitsreise über Braunschweig und Wiesbaden nach Scheveningen, Laren, Delden, Haarlem und Amsterdam, 1885 Mitglied des Vereins Berliner Künstler, beschickte ab 1886 die Berliner Akademieausstellungen, 1889 Berufung in die Jury der Pariser Weltausstellung, hier Ehrenmedaille und Aufnahme in die Société des Beaux-Arts, 1892 Mitglied der Künstlergruppe "Vereinigung der XI", 1892 Gründungsmitglied der "Freien Künstlervereinigung", 1896 Parisaufenthalt und Ehrung als Ritter der Ehrenlegion, 1897 Personalausstellung in der Akademie der Künste und Ehrung mit der Großen Goldenen Medaille und dem Professorentitel, 1898 Aufnahme in die Akademie der Künste, 1898 Gründungsmitglied und später bis 1911 Präsident, danach Ehrenpräsident der Berliner Sezession, 1909 Errichtung des Landsitzes am Wannsee, 1912 Ehrung mit dem Hausorden von Oranien, Mitglied des Senats der Akademie der Künste, Ehrendoktor der Berliner Universität sowie Ernennung zum Ehrenmitglied der Kunstakademien München, Weimar, Dresden, Wien, Brüssel, Mailand und Stockholm, 1914 Austritt aus der Berliner Sezession und Gründung der "Freien Sezession", lieferte im 1. Weltkrieg Beiträge für die Zeitschrift "Kriegszeit - Künstlerflugblätter" von Paul Cassirer, ab 1916 erste Illustrationen, 1917 Ehrung mit dem Roten Adlerorden III. Klasse durch Kaiser Wilhelm II., 1920-33 Präsident bzw. Ehrenpräsident der Akademie der Künste, 1927 Ehrenbürgerwürde von Berlin, Ehrung mit dem "Adlerschild des Deutschen Reiches" durch Paul von Hindenburg, 1933 Rücktritt von allen Ämtern, Quelle: Thieme-Becker, Vollmer, Dressler, Wikipedia und Internet.
Max Liebermann, "Kind im Wiegenkorb"
View into a sparsely furnished room, onto a toddler sleeping in a basket, see catalogue raisonné Schiefler 13, sheet laid out with a loose and confident stroke, Vernis mou and drypoint on wove paper rolled with China paper, 1890, signed "M Liebermann" in pencil below the image on the right, slightly stained and the China paper evenly browned, attractively framed under fabric passepartout and behind glass, dimensions approx. 17 x 12 cm. Artist information: German-JewishJewish painter, graphic artist and illustrator (1847 Berlin - 1935 Berlin), initially studied chemistry at the Friedrich Wilhelm University in Berlin at his father's request from 1866, at the same time a painting pupil of Carl Constantin Heinrich Steffeck from 1866-68, exmatriculated in 1868, studied at the Weimar Academy under Paul Thumann and Ferdinand Wilhelm Pauwels from 1868-72, travelled to Düsseldorf with Theodor Hagen in 1871, influenced by Mihály Munkácsy, then studied in Amsterdam and Scheveningen, 1873-78 studio in Montmartre in Paris and stays in Barbizon, 1875 travelled to Zandvoort and Haarlem in Holland, 1876 to Amsterdam, 1878 trip to Italy with a stay in Venice, where he met Franz von Lenbach, then worked in Munich, from 1879 regular stays in Dachauer Moos, Rosenheim and the Inn Valley, 1880 in Dongen in Brabant and another stay in Amsterdam, subsequently created his famous painting "Old Man's House in Amsterdam" in light painting, which established his artistic success and showed Liebermann's "sunspots" for the first time, 1884 return to Berlin, 1884 marriage to Martha Marckwald and honeymoon via Brunswick and Wiesbaden to Scheveningen, Laren, Delden, Haarlem and Amsterdam, 1885 member of the Berlin Artists' Association, from 1886 he participated in the Berlin Academy exhibitions, 1889 appointment to the jury of the Paris World Exhibition, here medal of honour and admission to the Société des Beaux-Arts, 1892 member of the artists' group "Vereinigung der XI", 1892 founding member of the "Freie Künstlervereinigung", 1896 stay in Paris and honoured as Knight of the Legion of Honour, 1897 personal exhibition at the Academy of Arts and honoured with the Great Golden Medal and the title of professor, 1898 admission to the Academy of Arts, 1898 founding member and later president until 1911, then honorary president of the Berlin Secession, 1909 construction of the country residence on Wannsee, 1912 honoured with the House Order of Orange, member of the Senate of the Academy of Arts, honorary doctorate from Berlin University and appointed honorary member of the art academies in Munich, Weimar, Dresden, Vienna, Brussels, Milan and Stockholm, 1914 resigned from the Berlin Secession and founded the "Freie Sezession", contributed to the magazine "Kriegszeitung" during the First World War. Contributed to Paul Cassirer's magazine "Kriegszeit - Künstlerflugblätter" during the First World War, first illustrations from 1916, honoured with the Order of the Red Eagle III Class by Kaiser Wilhelm II in 1917, 1920-33 President and Honorary President of the Academy of Arts, 1927 honorary citizenship of Berlin, honoured with the "Eagle Shield of the German Reich" by Paul von Hindenburg, 1933 resigned from all offices, source: Thieme-Becker, Vollmer, Dressler, Wikipedia and Internet.

115. Auktion August 2024

Auktionsdatum

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Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs

Stichworte: Max Liebermann, 19th-21st Century Art