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4404

Julius Lange, Kirche am See

In 115. Auktion August 2024

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Plauen
Julius Lange, Kirche am See
idyllische spätsommerliche Seeuferszene am verlandenden Teich und Durchblick zur Kirche in gebirgiger Landschaft, hierzu bemerkte Hyacinth Holland in "Allgemeine Deutsche Biographie (1883)" "... Seine Leichtigkeit, aus bloßen Veduten künstlerisch anmuthende Bilder zu schaffen, alle Eindrücke mit poetischem Gefühle umzudichten, schien statt mit den Jahren zu ermüden, eher im Wachsen. Vorzüglich liebte Lange die Natur in feierlicher Ruhe und sonniger Klarheit darzustellen, ... wobei die Verbindung von Wasser und Wald neue Reize bot. ..." und Seubert (1878) ergänzt "... Lange ... sprach aber immer zum Gemüth; er wirkte mehr durch Licht und Farbe als durch Form, mehr anmuthig als gewaltig. ...", stimmungsvolle, gering pastose Landschaftsmalerei, Öl auf Karton, auf weiteren, seitlich gering überstehenden Karton montiert, links unten signiert und datiert "Julius Lange 1864", rückseitig altes Etikett "A. Pütterich - k. k. Hof-Vergolder München Löwengrube Nr. 17", Malgrund leicht gebaucht, Randmängel, reinigungs- und etwas restaurierungsbedürftig, schön im Goldstuckrahmen um 1900 gerahmt, Falzmaße ca. 41 x 50,5 cm. Künstlerinfo: eigentlich Julius Ludwig Christian Lange, dt. Maler und Zeichner (1817 Darmstadt bis 1878 München), zunächst Mitarbeit am 1832 vollendeten Buchprojekt "Ansichten der schönsten Gegenden Deutschlands in Stahl- und Kupferstichen" seiner älteren Brüder Gustav Georg Lange (1812-1873?) und Ludwig Lange (1808-1868), zunächst Schüler von Franz Hubert Müller in Darmstadt, studierte ab Ende 1833 an der Münchner Akademie und 1836-39 an der Düsseldorfer Akademie bei Johann Wilhelm Schirmer, unternahm mit Schirmer 1837 Studienreise durch die Schweiz, 1840 mit Unterstützung Schirmers Niederlassung in München und Schüler von Carl Rottmann, unternahm Studienreisen durch Südbayern, Tirol und nach Italien, bereits die Düsseldorfer Akademie bescheinigte ihm "viel Talent" und Lange gelang es schnell, mit größeren Aufträgen finanziell erfolgreich zu sein, tätig für die Akademien in Venedig und Mailand, deren Ehrenmitglied er wurde, ab 1854 Aufenthalt in Oberitalien und Kontakte zum Mailänder Hof, hier bis 1857 tätig als Kunsterzieher von Erzherzogin Charlotte von Belgien - der späteren Kaiserin von Mexiko, 1858 Rückkehr nach München, hier Zugang zum bayerischen Königshaus und Förderung sowie Ernennung zum Hofmaler durch König Maximilian II. von Bayern, ab 1867 als Hofmaler tätig für König Ludwig II., lieferte unter anderem Entwürfe für die Königsschlösser Linderhof und Herrenchiemsee, beschickte die großen Kunstausstellungen in Berlin, Dresden, Köln, Hannover, Wien, Paris und München, 1877 Erkrankung und Aufenthalt am Chiemsee, tätig in München, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon" und "Lexikon der Düsseldorfer Malerschule", Boetticher, Allgemeine Deutsche Biographie, Matrikel der Münchner Akademie, Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Bruckmann "Münchner Maler des 19./20. Jh." und Wikipedia.
Julius Lange, Kirche am See
idyllic late summer lakeside scene by a silting pond and a view of the church in a mountainous landscape, Hyacinth Holland noted in "Allgemeine Deutsche Biographie (1883)" "... His ease in creating artistically appealing pictures from mere vedute, in rewriting all impressions with poetic feeling, seemed to grow rather than tire with the years. Lange especially loved to depict nature in solemn tranquillity and sunny clarity, ... whereby the combination of water and forest offered new attractions. ..." and Seubert (1878) adds "... Lange ... but always spoke to the mind; he worked more through light and colour than through form, more charming than powerful. ...", atmospheric, slightly impasto landscape painting, oil on card, mounted on further card slightly protruding at the sides, signed and dated "Julius Lange 1864" lower left, old label on the reverse "A. Pütterich - k. k. Hof-Vergolder München Löwengrube Nr. 17" on the reverse, the painting ground slightly bulging, marginal defects, in need of cleaning and some restoration, beautifully framed in a gilt stucco frame c. 1900, rebate dimensions c. 41 x 50.5 cm. Artist information: actually Julius Ludwig Christian Lange, German painter and draughtsman (1817 Darmstadt to 1878 Munich), initially collaborated on the book project "Ansichten der schönsten Gegenden Deutschlands in Stahl- und Kupferstichen" (Views of the most beautiful regions of Germany in steel and copper engravings) completed in 1832 by his older brothers Gustav Georg Lange (1812-1873?) and Ludwig Lange (1808-1868), initially a pupil of Franz Hubert Müller in Darmstadt, studied from the end of 1833 at the Munich Academy and from 1836-39 at the Düsseldorf Academy under Johann Wilhelm Schirmer, undertook a study trip through Switzerland with Schirmer in 1837, settled in Munich in 1840 with Schirmer's support and became a pupil of Carl Rottmann, undertook study trips through southern Bavaria, Tyrol and to Italy, the Düsseldorf Academy already attested to his "great talent" and Lange quickly succeeded, He worked for the academies in Venice and Milan, of which he became an honorary member; from 1854 he lived in northern Italy and had contacts with the Milanese court, where he worked until 1857 as art tutor to Archduchess Charlotte of Belgium - later Empress of Mexico; in 1858 he returned to Munich, where he gained access to the Bavarian royal family and was promoted and appointed court painter by King Maximilian II of Bavaria. of Bavaria, worked as court painter for King Ludwig II from 1867, produced designs for the royal palaces of Linderhof and Herrenchiemsee, among others, attended the major art exhibitions in Berlin, Dresden, Cologne, Hanover, Vienna, Paris and Munich, fell ill in 1877 and stayed at Lake Chiemsee, worked in Munich, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon" and "Lexikon der Düsseldorfer Malerschule", Boetticher, Allgemeine Deutsche Biographie, Matrikel der Münchner Akademie, Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Bruckmann "Münchner Maler des 19./20th century" and Wikipedia.
Julius Lange, Kirche am See
idyllische spätsommerliche Seeuferszene am verlandenden Teich und Durchblick zur Kirche in gebirgiger Landschaft, hierzu bemerkte Hyacinth Holland in "Allgemeine Deutsche Biographie (1883)" "... Seine Leichtigkeit, aus bloßen Veduten künstlerisch anmuthende Bilder zu schaffen, alle Eindrücke mit poetischem Gefühle umzudichten, schien statt mit den Jahren zu ermüden, eher im Wachsen. Vorzüglich liebte Lange die Natur in feierlicher Ruhe und sonniger Klarheit darzustellen, ... wobei die Verbindung von Wasser und Wald neue Reize bot. ..." und Seubert (1878) ergänzt "... Lange ... sprach aber immer zum Gemüth; er wirkte mehr durch Licht und Farbe als durch Form, mehr anmuthig als gewaltig. ...", stimmungsvolle, gering pastose Landschaftsmalerei, Öl auf Karton, auf weiteren, seitlich gering überstehenden Karton montiert, links unten signiert und datiert "Julius Lange 1864", rückseitig altes Etikett "A. Pütterich - k. k. Hof-Vergolder München Löwengrube Nr. 17", Malgrund leicht gebaucht, Randmängel, reinigungs- und etwas restaurierungsbedürftig, schön im Goldstuckrahmen um 1900 gerahmt, Falzmaße ca. 41 x 50,5 cm. Künstlerinfo: eigentlich Julius Ludwig Christian Lange, dt. Maler und Zeichner (1817 Darmstadt bis 1878 München), zunächst Mitarbeit am 1832 vollendeten Buchprojekt "Ansichten der schönsten Gegenden Deutschlands in Stahl- und Kupferstichen" seiner älteren Brüder Gustav Georg Lange (1812-1873?) und Ludwig Lange (1808-1868), zunächst Schüler von Franz Hubert Müller in Darmstadt, studierte ab Ende 1833 an der Münchner Akademie und 1836-39 an der Düsseldorfer Akademie bei Johann Wilhelm Schirmer, unternahm mit Schirmer 1837 Studienreise durch die Schweiz, 1840 mit Unterstützung Schirmers Niederlassung in München und Schüler von Carl Rottmann, unternahm Studienreisen durch Südbayern, Tirol und nach Italien, bereits die Düsseldorfer Akademie bescheinigte ihm "viel Talent" und Lange gelang es schnell, mit größeren Aufträgen finanziell erfolgreich zu sein, tätig für die Akademien in Venedig und Mailand, deren Ehrenmitglied er wurde, ab 1854 Aufenthalt in Oberitalien und Kontakte zum Mailänder Hof, hier bis 1857 tätig als Kunsterzieher von Erzherzogin Charlotte von Belgien - der späteren Kaiserin von Mexiko, 1858 Rückkehr nach München, hier Zugang zum bayerischen Königshaus und Förderung sowie Ernennung zum Hofmaler durch König Maximilian II. von Bayern, ab 1867 als Hofmaler tätig für König Ludwig II., lieferte unter anderem Entwürfe für die Königsschlösser Linderhof und Herrenchiemsee, beschickte die großen Kunstausstellungen in Berlin, Dresden, Köln, Hannover, Wien, Paris und München, 1877 Erkrankung und Aufenthalt am Chiemsee, tätig in München, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon" und "Lexikon der Düsseldorfer Malerschule", Boetticher, Allgemeine Deutsche Biographie, Matrikel der Münchner Akademie, Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Bruckmann "Münchner Maler des 19./20. Jh." und Wikipedia.
Julius Lange, Kirche am See
idyllic late summer lakeside scene by a silting pond and a view of the church in a mountainous landscape, Hyacinth Holland noted in "Allgemeine Deutsche Biographie (1883)" "... His ease in creating artistically appealing pictures from mere vedute, in rewriting all impressions with poetic feeling, seemed to grow rather than tire with the years. Lange especially loved to depict nature in solemn tranquillity and sunny clarity, ... whereby the combination of water and forest offered new attractions. ..." and Seubert (1878) adds "... Lange ... but always spoke to the mind; he worked more through light and colour than through form, more charming than powerful. ...", atmospheric, slightly impasto landscape painting, oil on card, mounted on further card slightly protruding at the sides, signed and dated "Julius Lange 1864" lower left, old label on the reverse "A. Pütterich - k. k. Hof-Vergolder München Löwengrube Nr. 17" on the reverse, the painting ground slightly bulging, marginal defects, in need of cleaning and some restoration, beautifully framed in a gilt stucco frame c. 1900, rebate dimensions c. 41 x 50.5 cm. Artist information: actually Julius Ludwig Christian Lange, German painter and draughtsman (1817 Darmstadt to 1878 Munich), initially collaborated on the book project "Ansichten der schönsten Gegenden Deutschlands in Stahl- und Kupferstichen" (Views of the most beautiful regions of Germany in steel and copper engravings) completed in 1832 by his older brothers Gustav Georg Lange (1812-1873?) and Ludwig Lange (1808-1868), initially a pupil of Franz Hubert Müller in Darmstadt, studied from the end of 1833 at the Munich Academy and from 1836-39 at the Düsseldorf Academy under Johann Wilhelm Schirmer, undertook a study trip through Switzerland with Schirmer in 1837, settled in Munich in 1840 with Schirmer's support and became a pupil of Carl Rottmann, undertook study trips through southern Bavaria, Tyrol and to Italy, the Düsseldorf Academy already attested to his "great talent" and Lange quickly succeeded, He worked for the academies in Venice and Milan, of which he became an honorary member; from 1854 he lived in northern Italy and had contacts with the Milanese court, where he worked until 1857 as art tutor to Archduchess Charlotte of Belgium - later Empress of Mexico; in 1858 he returned to Munich, where he gained access to the Bavarian royal family and was promoted and appointed court painter by King Maximilian II of Bavaria. of Bavaria, worked as court painter for King Ludwig II from 1867, produced designs for the royal palaces of Linderhof and Herrenchiemsee, among others, attended the major art exhibitions in Berlin, Dresden, Cologne, Hanover, Vienna, Paris and Munich, fell ill in 1877 and stayed at Lake Chiemsee, worked in Munich, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon" and "Lexikon der Düsseldorfer Malerschule", Boetticher, Allgemeine Deutsche Biographie, Matrikel der Münchner Akademie, Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Bruckmann "Münchner Maler des 19./20th century" and Wikipedia.

115. Auktion August 2024

Auktionsdatum

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Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs