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Los
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Franz Ruben, "Venezianische Blumenverkäuferin"
auf einem Podest mit Marmorsäulen sitzende junge Frau mit einem Korb roter Rosen im Schoß, mit großer Wahrscheinlichkeit wurde das Gemälde 1889 im Münchner Glaspalast ausgestellt, im Katalog der Ausstellung ist auf Seite 83 zu lesen "869 - Ruben, Franz, Venedig. »Blumenmädchen«" (Kopie beigegeben), lasierende, partiell gering pastose Genremalerei mit fein erfassten Gesichtszügen der jungen Frau, brillantem Colorit und trefflich erfasstem Licht, hierzu vermerkt Wurzbach "Biographisches Lexikon des Kaisertums Österreich" 1874 "... Franz Ruben ist nach dem Ausspruche der Fachkritik ein bedeutendes, durchgebildetes Talent, das in der Historie und im historischen Genre Vorzügliches zu leisten verspricht. ..." und Müller-Singer ergänzt "... ging nach Italien, wo er sich bei seinem großen koloristischen Talent namentlich an die Venetianer anschloß. Seine Bilder zeigen eine feine Beobachtungsgabe und eine große Beherrschung der technischen Mittel. ... An seinen Portraiten rühmt man sowohl Auffassung wie Modellierung. ...", Öl auf Leinwand, unten signiert und datiert "F. Ruben 1888", rückseitig auf dem Keilrahmen altes Etikett der Hamburger "Galerie Commeter ..." mit handschriftlicher Ergänzung "Franz Ruben 1842-1920 München - Venetianische [sic.] Blumenverkäuferin" sowie weiteres Nummernetikett und ovales rotes Papiersiegel der Münchner Künstlergenossenschaft, Craquelure, fachgerecht geschlossene Fehlstellen in der Leinwand, restauriert, im ca. 15 cm breiten, originalen Goldstuckrahmen gerahmt, Falzmaße ca. 109 x 68 cm. Künstlerinfo: eigentlich Franz Leo Ruben, dt.-tschechischer Historien-, Genre- und Landschaftsmaler (1842 Prag bis 1920 München), zunächst 1859-67 Schüler seines Vaters Christian Christoph Ruben (1805-1875) an der Wiener Akademie, 1869 Ehrung mit dem Reichel-Künstlerpreis der Wiener Akademie, 1869-74 Aufenthalt in Rom und auf Capri, in Rom Mitglied des Deutschen Künstlervereins, anschließend kurzzeitig in Wien, 1874-1914 mit kurzen Unterbrechungen in Venedig tätig, um 1881 zeitweise in Görz [Gorizia], ab 1914 in München, erhielt diverse Ehrungen wie 1873 Medaille der Wiener Weltausstellung und die Medaille II. Klasse München und den päpstlichen Silvesterorden, Ehrenmitglied der Kunstakademie Venedig, ab 1870 Mitglied der Genossenschaft bildender Künstler Wiens, beschickte Prager, Dresdner, Stuttgarter Kunstausstellungen, den Österreichischen Kunstverein Wien, 1876-93 den Münchner Glaspalast, die Berliner Akademieausstellung und 1876 die Weltausstellung in Philadelphia, schuf unter anderem Szenen zu Wagners "Lohengrin" für den bayerischen König Ludwig II., Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Wurzbach, Boetticher, Müller-Singer, Münchner Glaspalastkataloge, Bruckmann "Münchner Maler des 19./20. Jahrhunderts", ÖBL, Noack "Das Deutschtum in Rom seit dem Ausgang des Mittelalters", Fuchs, Seubert, Müller-Klunzinger, Bénézit, Toman, Đoko Mazalić "Leksikon umjetnika" und Wikipedia.
Franz Ruben, "Venezianische Blumenverkäuferin"
a young woman sitting on a pedestal with marble columns and a basket of red roses in her lap, the painting was most likely exhibited at the Munich Glaspalast in 1889, the exhibition catalogue states on page 83 "869 - Ruben, Franz, Venedig. "Flower Girl" (copy enclosed), glazed, partially slightly impasto genre painting with finely captured facial features of the young woman, brilliant colouring and excellently captured light, Wurzbach "Biographisches Lexikon des Kaisertums Österreich" 1874 notes "... According to professional critics Franz Ruben is an important, well-trained talent who promises to achieve excellence in history and in the historical genre ..." and Müller-Singer adds "... went to Italy, where his great colouristic talent led him to follow the Venetians in particular. His pictures show a fine gift for observation and a great mastery of technical means. ... His portraits are praised for both their conception and modelling. ...", oil on canvas, signed and dated at the bottom "F. Ruben 1888", old label of the Hamburg "Galerie Commeter ..." on the reverse of the stretcher with handwritten addition "Franz Ruben 1842-1920 München - Venetianische [sic.] Blumenverkäuferin" as well as further numbered label and oval red paper seal of the Munich artists' co-operative, craquelure, professionally closed losses in the canvas, restored, framed in an original gilt stucco frame approx. 15 cm wide, rebated dimensions approx. 109 x 68 cm. Artist information: actually Franz Leo Ruben, German-CzechCzech history, genre and landscape painter (1842 Prague - 1920 Munich), initially 1859-67 pupil of his father Christian Christoph Ruben (1805-1875) at the Vienna Academy, 1869 honoured with the Reichel artist prize of the Vienna Academy, 1869-74 stay in Rome and Capri, in Rome member of the German Artists' Association, then briefly in Vienna, 1874-1914 active with brief interruptions in Venice, around 1881 temporarily in Gorizia, from 1914 in Munich, received various honours such as the 1873 medal of the Vienna World Exhibition and the Medal II. Class Munich and the Papal Order of St. Sylvester, honorary member of the Venice Academy of Art, from 1870 member of the Vienna Cooperative of Fine Artists, participated in Prague, Dresden and Stuttgart art exhibitions, the Austrian Art Association in Vienna, the Munich Glass Palace in 1876-93, the Berlin Academy Exhibition and the World Exhibition in Philadelphia in 1876, created scenes for Wagner's "Lohengrin" for the Bavarian King Ludwig II, among others, Source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Wurzbach, Boetticher, Müller-Singer, Münchner Glaspalastkataloge, Bruckmann "Münchner Maler des 19./20. Jahrhunderts", ÖBL, Noack "Das Deutschtum in Rom seit dem Ausgang des Mittelalters", Fuchs, Seubert, Müller-Klunzinger, Bénézit, Toman, Đoko Mazalić "Leksikon umjetnika" and Wikipedia.
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§ 1 – Geschäftsgegenstand
Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.
§ 2 - Ablauf der Versteigerung
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.
§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags
Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.
§ 4 - Haftung, Rückgaberecht
Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.
§ 5 - Vertragsabwicklung
Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.
§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.
§ 7 - Salvatorische Klausel
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.
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Franz Ruben, "Venezianische Blumenverkäuferin"
auf einem Podest mit Marmorsäulen sitzende junge Frau mit einem Korb roter Rosen im Schoß, mit großer Wahrscheinlichkeit wurde das Gemälde 1889 im Münchner Glaspalast ausgestellt, im Katalog der Ausstellung ist auf Seite 83 zu lesen "869 - Ruben, Franz, Venedig. »Blumenmädchen«" (Kopie beigegeben), lasierende, partiell gering pastose Genremalerei mit fein erfassten Gesichtszügen der jungen Frau, brillantem Colorit und trefflich erfasstem Licht, hierzu vermerkt Wurzbach "Biographisches Lexikon des Kaisertums Österreich" 1874 "... Franz Ruben ist nach dem Ausspruche der Fachkritik ein bedeutendes, durchgebildetes Talent, das in der Historie und im historischen Genre Vorzügliches zu leisten verspricht. ..." und Müller-Singer ergänzt "... ging nach Italien, wo er sich bei seinem großen koloristischen Talent namentlich an die Venetianer anschloß. Seine Bilder zeigen eine feine Beobachtungsgabe und eine große Beherrschung der technischen Mittel. ... An seinen Portraiten rühmt man sowohl Auffassung wie Modellierung. ...", Öl auf Leinwand, unten signiert und datiert "F. Ruben 1888", rückseitig auf dem Keilrahmen altes Etikett der Hamburger "Galerie Commeter ..." mit handschriftlicher Ergänzung "Franz Ruben 1842-1920 München - Venetianische [sic.] Blumenverkäuferin" sowie weiteres Nummernetikett und ovales rotes Papiersiegel der Münchner Künstlergenossenschaft, Craquelure, fachgerecht geschlossene Fehlstellen in der Leinwand, restauriert, im ca. 15 cm breiten, originalen Goldstuckrahmen gerahmt, Falzmaße ca. 109 x 68 cm. Künstlerinfo: eigentlich Franz Leo Ruben, dt.-tschechischer Historien-, Genre- und Landschaftsmaler (1842 Prag bis 1920 München), zunächst 1859-67 Schüler seines Vaters Christian Christoph Ruben (1805-1875) an der Wiener Akademie, 1869 Ehrung mit dem Reichel-Künstlerpreis der Wiener Akademie, 1869-74 Aufenthalt in Rom und auf Capri, in Rom Mitglied des Deutschen Künstlervereins, anschließend kurzzeitig in Wien, 1874-1914 mit kurzen Unterbrechungen in Venedig tätig, um 1881 zeitweise in Görz [Gorizia], ab 1914 in München, erhielt diverse Ehrungen wie 1873 Medaille der Wiener Weltausstellung und die Medaille II. Klasse München und den päpstlichen Silvesterorden, Ehrenmitglied der Kunstakademie Venedig, ab 1870 Mitglied der Genossenschaft bildender Künstler Wiens, beschickte Prager, Dresdner, Stuttgarter Kunstausstellungen, den Österreichischen Kunstverein Wien, 1876-93 den Münchner Glaspalast, die Berliner Akademieausstellung und 1876 die Weltausstellung in Philadelphia, schuf unter anderem Szenen zu Wagners "Lohengrin" für den bayerischen König Ludwig II., Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Wurzbach, Boetticher, Müller-Singer, Münchner Glaspalastkataloge, Bruckmann "Münchner Maler des 19./20. Jahrhunderts", ÖBL, Noack "Das Deutschtum in Rom seit dem Ausgang des Mittelalters", Fuchs, Seubert, Müller-Klunzinger, Bénézit, Toman, Đoko Mazalić "Leksikon umjetnika" und Wikipedia.
Franz Ruben, "Venezianische Blumenverkäuferin"
a young woman sitting on a pedestal with marble columns and a basket of red roses in her lap, the painting was most likely exhibited at the Munich Glaspalast in 1889, the exhibition catalogue states on page 83 "869 - Ruben, Franz, Venedig. "Flower Girl" (copy enclosed), glazed, partially slightly impasto genre painting with finely captured facial features of the young woman, brilliant colouring and excellently captured light, Wurzbach "Biographisches Lexikon des Kaisertums Österreich" 1874 notes "... According to professional critics Franz Ruben is an important, well-trained talent who promises to achieve excellence in history and in the historical genre ..." and Müller-Singer adds "... went to Italy, where his great colouristic talent led him to follow the Venetians in particular. His pictures show a fine gift for observation and a great mastery of technical means. ... His portraits are praised for both their conception and modelling. ...", oil on canvas, signed and dated at the bottom "F. Ruben 1888", old label of the Hamburg "Galerie Commeter ..." on the reverse of the stretcher with handwritten addition "Franz Ruben 1842-1920 München - Venetianische [sic.] Blumenverkäuferin" as well as further numbered label and oval red paper seal of the Munich artists' co-operative, craquelure, professionally closed losses in the canvas, restored, framed in an original gilt stucco frame approx. 15 cm wide, rebated dimensions approx. 109 x 68 cm. Artist information: actually Franz Leo Ruben, German-CzechCzech history, genre and landscape painter (1842 Prague - 1920 Munich), initially 1859-67 pupil of his father Christian Christoph Ruben (1805-1875) at the Vienna Academy, 1869 honoured with the Reichel artist prize of the Vienna Academy, 1869-74 stay in Rome and Capri, in Rome member of the German Artists' Association, then briefly in Vienna, 1874-1914 active with brief interruptions in Venice, around 1881 temporarily in Gorizia, from 1914 in Munich, received various honours such as the 1873 medal of the Vienna World Exhibition and the Medal II. Class Munich and the Papal Order of St. Sylvester, honorary member of the Venice Academy of Art, from 1870 member of the Vienna Cooperative of Fine Artists, participated in Prague, Dresden and Stuttgart art exhibitions, the Austrian Art Association in Vienna, the Munich Glass Palace in 1876-93, the Berlin Academy Exhibition and the World Exhibition in Philadelphia in 1876, created scenes for Wagner's "Lohengrin" for the Bavarian King Ludwig II, among others, Source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Wurzbach, Boetticher, Müller-Singer, Münchner Glaspalastkataloge, Bruckmann "Münchner Maler des 19./20. Jahrhunderts", ÖBL, Noack "Das Deutschtum in Rom seit dem Ausgang des Mittelalters", Fuchs, Seubert, Müller-Klunzinger, Bénézit, Toman, Đoko Mazalić "Leksikon umjetnika" and Wikipedia.
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§ 1 – Geschäftsgegenstand
Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.
§ 2 - Ablauf der Versteigerung
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.
§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags
Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.
§ 4 - Haftung, Rückgaberecht
Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.
§ 5 - Vertragsabwicklung
Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.
§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.
§ 7 - Salvatorische Klausel
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.