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Friedrich Gauermann, attr., Hirtin im Gebirge

In 109. Auktion

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Plauen
Friedrich Gauermann, attr., Hirtin im Gebirge
junge Frau mit ihrer Schafherde auf dem Weg zum Seeufer in spätsommerlicher, felsiger Gebirgslandschaft unter dramatisch bewölktem Gewitterhimmel, stimmungsvolle Landschaftsmalerei mit effektvollem Licht, ausführlich beschreibt Andresen 1869 in seinem Werk "Die deutschen Maler-Radirer ..." den Künstler und vermerkt "... Oesterreich nennt mit Stolz Gauermann seinen besten Thiermaler. Die Natur hatte ihn mit aussergewöhnlichen Anlagen ausgestattet, gründliche Studien nach älteren Meistern und nach der Natur förderten seine Entwickelung. Lebendige Auffassung bei grosser Naturwahrheit und scharfer Charakteristik, harmonische Tiefe und Kraft mit Klarheit verbindende Färbung und vollendete Durchführung zieren seine Werke. ..." und die Allgemeine Deutsche Biographie schreibt anerkennend "... Mit Führich, Danhauser, Waldmüller galt er [Gauermann] für eine der Zierden der Wiener Kunstschule. ... Die Eindrücke der großartigen Natur und der Eigenthümlichkeiten ihrer Bewohner sowie das Belauschen der Thierwelt boten dem Künstler einen unerschöpflichen Stoff für seine Werke, und sein Vertrautsein mit den Erscheinungen der Alpenwelt reifte in ihm, wie Eitelberger charakteristisch hervorhebt, sein Hauptstreben, die Landschaft mit dem Thierleben zu einem lebendigen Ganzen zu verbinden. In der Auffassung der Thierwelt lag seine vorzügliche Stärke und darin liegt auch seine hervorragende künstlerische Bedeutung. Gauermann gibt uns nicht ein Thierstück als Staffage behandelt, sondern das Leben der Thiere in der Natur. Bald ist es der Auftrieb der Kühe auf die Alpe oder auf die Weide, bald die Heimkehr von der Ernte, das Pflügen auf dem Felde oder die Wirkung von herannahenden Gewittern auf die Thiere, welche er uns in effectvoller Farbenwirkung darstellt. ...", eben jene kongeniale Verschmelzung in der Darstellung von Mensch und Tier in einer urwüchsigen und von den Gewalten der Natur geprägten Landschaft zeigt vorliegendes Gemälde, Öl auf parkettierter Holzplatte, Mitte 19. Jh., rechts unten monogrammiert "FG", rückseitig auf der Parkettierung bezeichnet "Gauermann", auf dem Rahmen Kunsthandlungsetikett "... H. Sagert & Co ... Berlin ...", partiell etwas frühschwundrissig, gering restauriert, im Goldstuckrahmen gerahmt, Falzmaße ca. 33 x 42 cm. Künstlerinfo: eigentlich Friedrich August Matthäus Gauermann, bedeutender österreichischer Maler, Zeichner und Graphiker (1807 Scheuchenstein/Miesenbach bis 1862 Wien), Sohn des Malers, Zeichners und Kupferstechers Jakob Gauermann (1772-1843), zunächst zum Kaufmann bestimmt, ab 1821 Schüler seines Vaters und seines Bruders Carl Gauermann (1804-1829), 1824-27 Schüler der Wiener Akademie bei Joseph Mössmer und Joseph Rebell, weitestgehend jedoch autodidaktische Ausbildung auf Wanderungen durch die Steiermark, Salzburg und Tirol, beeinflusst durch seine Künstlerfreunde Joseph Höger, Johann Fischbach, Joseph Feid und Anton Hansch, unternahm Studienreisen ins Salzkammergut, nach Dresden und München, ab 1836 Mitglied der Wiener Akademie, 1838 Reise nach Venedig, ab 1840 Mitglied des Münchner Kunstvereins, 1845 Ehrung mit dem Luxemburgischen Orden der Eichenkrone durch König Wilhelm II. der Niederlande, 1848 Ehrenbürger der Stadt Wien und ausgedehnte Studienreise nach Venedig, Padua, Verona, Mailand und Tirol, beschickte 1855 die Pariser Weltausstellung, 1861 Mitglied des Wiener Künstlerhauses, tätig in Wien und Miesenbach, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Andresen "Die deutschen Maler-Radirer ...", Wikipedia, Allgemeine Deutsche Biographie, Wurzbach, Boetticher, Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Nagler und Wikipedia.
Friedrich Gauermann, attr, Shepherdess in the Mountains
Young woman with her flock of sheep on the way to the lakeside in a late summer, rocky mountain landscape under a dramatically cloudy stormy sky, atmospheric landscape painting with effective light, Andresen describes the artist in detail in his 1869 work "Die deutschen Maler-Radirer ..." (The German Painter-Radirer ...) and notes "... Austria is proud to call Gauermann its best animal painter. Nature had endowed him with extraordinary talents, thorough studies after older masters and after nature promoted his development. His works are characterised by a lively conception with great natural truth and sharp characteristics, harmonious depth and strength combined with clarity of colour and perfect execution ..." and the Allgemeine Deutsche Biographie writes appreciatively "... With Führich, Danhauser, Waldmüller he [Gauermann] was considered one of the ornaments of the Viennese art school. ... The impressions of the magnificent nature and the peculiarities of its inhabitants as well as the eavesdropping of the animal world offered the artist an inexhaustible material for his works, and his familiarity with the phenomena of the Alpine world matured in him, as Eitelberger characteristically points out, his main striving to combine the landscape with the animal life into a lively whole. His outstanding strength lay in his view of the animal world, and this is also where his outstanding artistic significance lies. Gauermann does not present us with a piece of animal scenery, but with the life of the animals in nature. Sometimes it is the driving of the cows to the alpine pasture or to the meadow, sometimes it is the return from the harvest, the ploughing in the field or the effect of approaching thunderstorms on the animals, which he depicts for us in effective colour effects. ...", precisely this congenial fusion in the depiction of man and animal in a pristine landscape shaped by the forces of nature is shown in the present painting, oil on parquet-papered wooden panel, mid 19th century, monogrammed "FG" on the lower right, inscribed "Gauermann" on the parquet on the reverse, art dealer's label on the frame "... H. Sagert & Co ... Berlin ...", partially a little bit cracked due to early shrinkage, slightly restored, framed in a gold stucco frame, folding dimensions approx. 33 x 42 cm. Artist's info: actually Friedrich August Matthäus Gauermann, important Austrian painter, draughtsman and graphic artist (1807 Scheuchenstein /Miesenbach to 1862 Vienna), son of the painter, draughtsman and engraver Jakob Gauermann (1772-1843), initially destined to become a merchant, from 1821 pupil of his father and his brother Carl Gauermann (1804-1829), 1824-27 pupil of Joseph Mössmer and Joseph Rebell at the Vienna Academy, largely self-taught, however, on walks through Styria, Salzburg and Tyrol, influenced by his artist friends Joseph Höger, Johann Fischbach, Joseph Feid and Anton Hansch, went on study trips to the Salzkammergut, Dresden and Munich, from 1836 member of the Vienna Academy, 1838 trip to Venice, from 1840 member of the Munich Art Society, 1845 honoured with the Luxembourg Order of the Oak Crown by King Wilhelm II. of the Netherlands, 1848 honorary citizen of the city of Vienna and extended study trip to Venice, Padua, Verona, Milan and Tyrol, attended the Paris World Exhibition in 1855, 1861 member of the Vienna Künstlerhaus, active in Vienna and Miesenbach, Source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Andresen "Die deutschen Maler-Radirer ..", Wikipedia, Allgemeine Deutsche Biographie, Wurzbach, Boetticher, Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Nagler and Wikipedia.
Friedrich Gauermann, attr., Hirtin im Gebirge
junge Frau mit ihrer Schafherde auf dem Weg zum Seeufer in spätsommerlicher, felsiger Gebirgslandschaft unter dramatisch bewölktem Gewitterhimmel, stimmungsvolle Landschaftsmalerei mit effektvollem Licht, ausführlich beschreibt Andresen 1869 in seinem Werk "Die deutschen Maler-Radirer ..." den Künstler und vermerkt "... Oesterreich nennt mit Stolz Gauermann seinen besten Thiermaler. Die Natur hatte ihn mit aussergewöhnlichen Anlagen ausgestattet, gründliche Studien nach älteren Meistern und nach der Natur förderten seine Entwickelung. Lebendige Auffassung bei grosser Naturwahrheit und scharfer Charakteristik, harmonische Tiefe und Kraft mit Klarheit verbindende Färbung und vollendete Durchführung zieren seine Werke. ..." und die Allgemeine Deutsche Biographie schreibt anerkennend "... Mit Führich, Danhauser, Waldmüller galt er [Gauermann] für eine der Zierden der Wiener Kunstschule. ... Die Eindrücke der großartigen Natur und der Eigenthümlichkeiten ihrer Bewohner sowie das Belauschen der Thierwelt boten dem Künstler einen unerschöpflichen Stoff für seine Werke, und sein Vertrautsein mit den Erscheinungen der Alpenwelt reifte in ihm, wie Eitelberger charakteristisch hervorhebt, sein Hauptstreben, die Landschaft mit dem Thierleben zu einem lebendigen Ganzen zu verbinden. In der Auffassung der Thierwelt lag seine vorzügliche Stärke und darin liegt auch seine hervorragende künstlerische Bedeutung. Gauermann gibt uns nicht ein Thierstück als Staffage behandelt, sondern das Leben der Thiere in der Natur. Bald ist es der Auftrieb der Kühe auf die Alpe oder auf die Weide, bald die Heimkehr von der Ernte, das Pflügen auf dem Felde oder die Wirkung von herannahenden Gewittern auf die Thiere, welche er uns in effectvoller Farbenwirkung darstellt. ...", eben jene kongeniale Verschmelzung in der Darstellung von Mensch und Tier in einer urwüchsigen und von den Gewalten der Natur geprägten Landschaft zeigt vorliegendes Gemälde, Öl auf parkettierter Holzplatte, Mitte 19. Jh., rechts unten monogrammiert "FG", rückseitig auf der Parkettierung bezeichnet "Gauermann", auf dem Rahmen Kunsthandlungsetikett "... H. Sagert & Co ... Berlin ...", partiell etwas frühschwundrissig, gering restauriert, im Goldstuckrahmen gerahmt, Falzmaße ca. 33 x 42 cm. Künstlerinfo: eigentlich Friedrich August Matthäus Gauermann, bedeutender österreichischer Maler, Zeichner und Graphiker (1807 Scheuchenstein/Miesenbach bis 1862 Wien), Sohn des Malers, Zeichners und Kupferstechers Jakob Gauermann (1772-1843), zunächst zum Kaufmann bestimmt, ab 1821 Schüler seines Vaters und seines Bruders Carl Gauermann (1804-1829), 1824-27 Schüler der Wiener Akademie bei Joseph Mössmer und Joseph Rebell, weitestgehend jedoch autodidaktische Ausbildung auf Wanderungen durch die Steiermark, Salzburg und Tirol, beeinflusst durch seine Künstlerfreunde Joseph Höger, Johann Fischbach, Joseph Feid und Anton Hansch, unternahm Studienreisen ins Salzkammergut, nach Dresden und München, ab 1836 Mitglied der Wiener Akademie, 1838 Reise nach Venedig, ab 1840 Mitglied des Münchner Kunstvereins, 1845 Ehrung mit dem Luxemburgischen Orden der Eichenkrone durch König Wilhelm II. der Niederlande, 1848 Ehrenbürger der Stadt Wien und ausgedehnte Studienreise nach Venedig, Padua, Verona, Mailand und Tirol, beschickte 1855 die Pariser Weltausstellung, 1861 Mitglied des Wiener Künstlerhauses, tätig in Wien und Miesenbach, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Andresen "Die deutschen Maler-Radirer ...", Wikipedia, Allgemeine Deutsche Biographie, Wurzbach, Boetticher, Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Nagler und Wikipedia.
Friedrich Gauermann, attr, Shepherdess in the Mountains
Young woman with her flock of sheep on the way to the lakeside in a late summer, rocky mountain landscape under a dramatically cloudy stormy sky, atmospheric landscape painting with effective light, Andresen describes the artist in detail in his 1869 work "Die deutschen Maler-Radirer ..." (The German Painter-Radirer ...) and notes "... Austria is proud to call Gauermann its best animal painter. Nature had endowed him with extraordinary talents, thorough studies after older masters and after nature promoted his development. His works are characterised by a lively conception with great natural truth and sharp characteristics, harmonious depth and strength combined with clarity of colour and perfect execution ..." and the Allgemeine Deutsche Biographie writes appreciatively "... With Führich, Danhauser, Waldmüller he [Gauermann] was considered one of the ornaments of the Viennese art school. ... The impressions of the magnificent nature and the peculiarities of its inhabitants as well as the eavesdropping of the animal world offered the artist an inexhaustible material for his works, and his familiarity with the phenomena of the Alpine world matured in him, as Eitelberger characteristically points out, his main striving to combine the landscape with the animal life into a lively whole. His outstanding strength lay in his view of the animal world, and this is also where his outstanding artistic significance lies. Gauermann does not present us with a piece of animal scenery, but with the life of the animals in nature. Sometimes it is the driving of the cows to the alpine pasture or to the meadow, sometimes it is the return from the harvest, the ploughing in the field or the effect of approaching thunderstorms on the animals, which he depicts for us in effective colour effects. ...", precisely this congenial fusion in the depiction of man and animal in a pristine landscape shaped by the forces of nature is shown in the present painting, oil on parquet-papered wooden panel, mid 19th century, monogrammed "FG" on the lower right, inscribed "Gauermann" on the parquet on the reverse, art dealer's label on the frame "... H. Sagert & Co ... Berlin ...", partially a little bit cracked due to early shrinkage, slightly restored, framed in a gold stucco frame, folding dimensions approx. 33 x 42 cm. Artist's info: actually Friedrich August Matthäus Gauermann, important Austrian painter, draughtsman and graphic artist (1807 Scheuchenstein /Miesenbach to 1862 Vienna), son of the painter, draughtsman and engraver Jakob Gauermann (1772-1843), initially destined to become a merchant, from 1821 pupil of his father and his brother Carl Gauermann (1804-1829), 1824-27 pupil of Joseph Mössmer and Joseph Rebell at the Vienna Academy, largely self-taught, however, on walks through Styria, Salzburg and Tyrol, influenced by his artist friends Joseph Höger, Johann Fischbach, Joseph Feid and Anton Hansch, went on study trips to the Salzkammergut, Dresden and Munich, from 1836 member of the Vienna Academy, 1838 trip to Venice, from 1840 member of the Munich Art Society, 1845 honoured with the Luxembourg Order of the Oak Crown by King Wilhelm II. of the Netherlands, 1848 honorary citizen of the city of Vienna and extended study trip to Venice, Padua, Verona, Milan and Tyrol, attended the Paris World Exhibition in 1855, 1861 member of the Vienna Künstlerhaus, active in Vienna and Miesenbach, Source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Andresen "Die deutschen Maler-Radirer ..", Wikipedia, Allgemeine Deutsche Biographie, Wurzbach, Boetticher, Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Nagler and Wikipedia.

109. Auktion

Auktionsdatum
Lose: 1-1487
Lose: 1500-2958
Lose: 3000-4869

Für Informationen zum Versand kontaktieren Sie bitte unsere Versandabteilung unter versand@mehlis.eu.

Versand von Elfenbein erfolgt nur innerhalb der EU.

Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.

Aufgeld 24 %, Live 3 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 - Geschäftsgegenstand

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, daß die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefaßte Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluß des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluß des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluß des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlaß seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

§ 5 - Vertragsabwicklung

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19%). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adreßänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Wird der ersteigerte Gegenstand nicht innerhalb von zehn Tagen abgenommen, kann ihn das Auktionshaus einlagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%). Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluß einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solche Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

§ 7 - Salvatorische Klausel

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt.

Vollständige AGBs