Los

3005

Jan Lievens oder Nachfolge, Auferweckung des Lazarus

In 104. Auktion

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Plauen
Jan Lievens oder Nachfolge, Auferweckung des Lazarus
biblische Darstellung der wundersamen Auferweckung des Lazarus´ von Betanien von den Toten, hierzu berichtet das Johannesevangelium der Bibel, dass Lazarus mit seinen Schwestern Martha und Maria enge Freunde von Jesus gewesen seien, während einer Abwesenheit Jesu von Bethanien verstarb Lazarus jedoch und war bereits vier Tage begraben, als Jesus am Grab des Freundes eintraf, die folgende - im Bild festgehaltene - Begebenheit schildert das Johannesevangelium wie folgt (Joh.: 11,41-44) "... Da nahmen sie den Stein [vom Grab] weg. Jesus aber erhob seine Augen und sprach [zu Gott]: "Vater, ich danke dir, dass du mich erhört hast. Ich wusste, dass du mich immer erhörst; aber wegen der Menge, die um mich herumsteht, habe ich es gesagt, damit sie glauben, dass du mich gesandt hast." Nachdem er dies gesagt hatte, rief er mit lauter Stimme: "Lazarus, komm heraus!" Da kam der Verstorbene heraus; seine Füße und Hände waren mit Binden umwickelt und sein Gesicht war mit einem Schweißtuch verhüllt. ...", Lievens schildert die biblische Erzählung in geradezu expressiver Weise als ein dramatisches Ereignis voll Mystik und Schauer und entführt den Betrachter in eine dunkle Grabeshöhle, mit geöffnetem Sarkophag, tief im Erdboden, nur spärliches Licht liegt in der Szene, Jesus steht mit Nimbus und zum Himmel gerichtetem Blick betend am Grab, während ein dunkelhäutiger Diener ein überdimensioniertes weißes Leichentuch aus dem Grab zu ziehen scheint, aus dem sich unheimlich zwei Hände gen Jesu erheben und Lazarus´ Erweckung symbolisieren, hinter dem Diener sind zwei weitere Gestalten klar und deutlich erkennbar, ganz links am Bildrand zeigt der Maler einen alten Juden, ungläubig staunend, mit weit geöffneten Augen, neben ihm scheint eine der Schwestern des Lazarus, als bekennende Jüngerin Christi, in inniges Gebet versunken, alle anderen Figuren der Komposition bleiben schemenhaft im Hintergrund angedeutet, effektvoll betont der Künstler das Grabtuch, welches das Gemälde kaltweiß leuchtend vor der allgemeinen Finsternis dominiert, Lievens hält so gekonnt dem Betrachter des Gemäldes die Botschaft "Memento Mori" vor Augen, er komponiert die Darstellung geschickt, indem Jesus, Lazarus und das Leichentuch ein Dreieck bilden und symbolisiert damit Glauben, Tod und Auferstehung als Verheißung christlichen Lebens, das vorliegende Motiv scheint Lievens um 1630 - unter dem direkten Einfluss Rembrandts in ihrer gemeinsamen Werkstatt - mehrfach und auch spiegelverkehrt gemalt zu haben, so wird ein 107 x 114 cm großes Leinwandgemälde aus dem Jahre 1631 mit großer Ähnlichkeit zur vorliegenden Szene im Art Gallery and Museum Brighton/Großbritannien verwahrt, im Unterschied zu diesem Gemälde und zur kurz darauf erschienenen seitenrichtigen Radierung von der Hand Lievens wurde bei unserem Gemälde ein deutlicher hochrechteckiges Format gewählt (ähnlich wie beim Nachstich um 1650 von Jacob Louy, verlegt bei Clement de Jonghe), darüber hinaus sind rechts und links neben Jesus deutlich - wohl lediglich in der Unterzeichnung ausgeführte - Figuren zu erkennen, die bei allen anderen Versionen völlig fehlen, möglicherweise könnte es sich hier um eine Vorstudie Lievens handeln, dünn lasierende religiöse Genremalerei, Öl auf Holzplatte, unsigniert, rückseitig alte Restaurierungsnotiz eines Dessauer Kunstmalers und Restaurators "Restauriert 1924 14/5. H. [Heinrich] Schmidt-Rom - Dessau Askanischestr. 38", Malgrund leicht verzogen, gerahmt, altes Rahmenschild mit irrtümlicher Zuschreibung "Govert Flinck", Falzmaße ca. 40,5 x 26 cm. Künstlerinfo: auch Lievens de Oude, Livius Johanis le Vieux oder Johannis Livens, Lievens, Lieversz, Lieverszoon, Lyrins, oder Leyrens, niederländischer Maler, Zeichner und Radierer (1607 Leiden bis 1674 Amsterdam), 1616-18 Schüler von Joris van Schooten, 1618-20 Schüler von Pieter Lastman in Amsterdam, hier Bekanntschaft mit seinem Mitschüler Rembrandt Harmenszoon van Rijn (1606 Leiden bis 1669 Amsterdam), beeinflusst von Peter Paul Rubens (1577-1640) und Anthonis van Dyck (1599-1641), 1621 Rückkehr nach Leiden, unterhielt 1625-32 zusammen mit Rembrandt eine Werkstatt - beide Künstler beeinflussten sich gegenseitig förderlich, 1632-35 für König Karl I. in England tätig, 1635 Übersiedlung nach Antwerpen, hier 1635 Mitglied der St. Lukasgilde, 1644 Übersiedlung nach Amsterdam, zeitweise in Den Haag im Huis ten Bosch und im Schloss Oranienburg bei Berlin tätig, 1655 Rückkehr nach Amsterdam, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Nagler, Wurzbach "Niederländisches Künstlerlexikon" und Wikipedia.
Jan Lievens oder Nachfolge, Auferweckung des Lazarus
biblische Darstellung der wundersamen Auferweckung des Lazarus´ von Betanien von den Toten, hierzu berichtet das Johannesevangelium der Bibel, dass Lazarus mit seinen Schwestern Martha und Maria enge Freunde von Jesus gewesen seien, während einer Abwesenheit Jesu von Bethanien verstarb Lazarus jedoch und war bereits vier Tage begraben, als Jesus am Grab des Freundes eintraf, die folgende - im Bild festgehaltene - Begebenheit schildert das Johannesevangelium wie folgt (Joh.: 11,41-44) "... Da nahmen sie den Stein [vom Grab] weg. Jesus aber erhob seine Augen und sprach [zu Gott]: "Vater, ich danke dir, dass du mich erhört hast. Ich wusste, dass du mich immer erhörst; aber wegen der Menge, die um mich herumsteht, habe ich es gesagt, damit sie glauben, dass du mich gesandt hast." Nachdem er dies gesagt hatte, rief er mit lauter Stimme: "Lazarus, komm heraus!" Da kam der Verstorbene heraus; seine Füße und Hände waren mit Binden umwickelt und sein Gesicht war mit einem Schweißtuch verhüllt. ...", Lievens schildert die biblische Erzählung in geradezu expressiver Weise als ein dramatisches Ereignis voll Mystik und Schauer und entführt den Betrachter in eine dunkle Grabeshöhle, mit geöffnetem Sarkophag, tief im Erdboden, nur spärliches Licht liegt in der Szene, Jesus steht mit Nimbus und zum Himmel gerichtetem Blick betend am Grab, während ein dunkelhäutiger Diener ein überdimensioniertes weißes Leichentuch aus dem Grab zu ziehen scheint, aus dem sich unheimlich zwei Hände gen Jesu erheben und Lazarus´ Erweckung symbolisieren, hinter dem Diener sind zwei weitere Gestalten klar und deutlich erkennbar, ganz links am Bildrand zeigt der Maler einen alten Juden, ungläubig staunend, mit weit geöffneten Augen, neben ihm scheint eine der Schwestern des Lazarus, als bekennende Jüngerin Christi, in inniges Gebet versunken, alle anderen Figuren der Komposition bleiben schemenhaft im Hintergrund angedeutet, effektvoll betont der Künstler das Grabtuch, welches das Gemälde kaltweiß leuchtend vor der allgemeinen Finsternis dominiert, Lievens hält so gekonnt dem Betrachter des Gemäldes die Botschaft "Memento Mori" vor Augen, er komponiert die Darstellung geschickt, indem Jesus, Lazarus und das Leichentuch ein Dreieck bilden und symbolisiert damit Glauben, Tod und Auferstehung als Verheißung christlichen Lebens, das vorliegende Motiv scheint Lievens um 1630 - unter dem direkten Einfluss Rembrandts in ihrer gemeinsamen Werkstatt - mehrfach und auch spiegelverkehrt gemalt zu haben, so wird ein 107 x 114 cm großes Leinwandgemälde aus dem Jahre 1631 mit großer Ähnlichkeit zur vorliegenden Szene im Art Gallery and Museum Brighton/Großbritannien verwahrt, im Unterschied zu diesem Gemälde und zur kurz darauf erschienenen seitenrichtigen Radierung von der Hand Lievens wurde bei unserem Gemälde ein deutlicher hochrechteckiges Format gewählt (ähnlich wie beim Nachstich um 1650 von Jacob Louy, verlegt bei Clement de Jonghe), darüber hinaus sind rechts und links neben Jesus deutlich - wohl lediglich in der Unterzeichnung ausgeführte - Figuren zu erkennen, die bei allen anderen Versionen völlig fehlen, möglicherweise könnte es sich hier um eine Vorstudie Lievens handeln, dünn lasierende religiöse Genremalerei, Öl auf Holzplatte, unsigniert, rückseitig alte Restaurierungsnotiz eines Dessauer Kunstmalers und Restaurators "Restauriert 1924 14/5. H. [Heinrich] Schmidt-Rom - Dessau Askanischestr. 38", Malgrund leicht verzogen, gerahmt, altes Rahmenschild mit irrtümlicher Zuschreibung "Govert Flinck", Falzmaße ca. 40,5 x 26 cm. Künstlerinfo: auch Lievens de Oude, Livius Johanis le Vieux oder Johannis Livens, Lievens, Lieversz, Lieverszoon, Lyrins, oder Leyrens, niederländischer Maler, Zeichner und Radierer (1607 Leiden bis 1674 Amsterdam), 1616-18 Schüler von Joris van Schooten, 1618-20 Schüler von Pieter Lastman in Amsterdam, hier Bekanntschaft mit seinem Mitschüler Rembrandt Harmenszoon van Rijn (1606 Leiden bis 1669 Amsterdam), beeinflusst von Peter Paul Rubens (1577-1640) und Anthonis van Dyck (1599-1641), 1621 Rückkehr nach Leiden, unterhielt 1625-32 zusammen mit Rembrandt eine Werkstatt - beide Künstler beeinflussten sich gegenseitig förderlich, 1632-35 für König Karl I. in England tätig, 1635 Übersiedlung nach Antwerpen, hier 1635 Mitglied der St. Lukasgilde, 1644 Übersiedlung nach Amsterdam, zeitweise in Den Haag im Huis ten Bosch und im Schloss Oranienburg bei Berlin tätig, 1655 Rückkehr nach Amsterdam, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Nagler, Wurzbach "Niederländisches Künstlerlexikon" und Wikipedia.

104. Auktion

Auktionsdatum
Lose: 1-1352
Lose: 1400-2917
Lose: 3000-3099
Lose: 3100-4857

Für Auktionshaus Mehlis Versandinformtation bitte wählen Sie +49 3741 221005.

Wichtige Informationen

Aufgeld 23 %, Live 3 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 - Geschäftsgegenstand

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, daß die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefaßte Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 23 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluß des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluß des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluß des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlaß seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

§ 5 - Vertragsabwicklung

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19%). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adreßänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Wird der ersteigerte Gegenstand nicht innerhalb von zehn Tagen abgenommen, kann ihn das Auktionshaus einlagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%). Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluß einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solche Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

§ 7 - Salvatorische Klausel

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt.

Vollständige AGBs