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Los
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Der Versand berechnet sich pro Aufwand und Objekte.
Die Zuschlagsumme berechnet sich, zuzüglich 25 % Aufgeld. Die Mehrwertsteur ist in diesem Betrag enthalten.
Auf Live- und Verdeckte-Gebote entfallen zusätzlich 3% auf den Zuschlagspreis.
Durch die Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
(1) Beteiligte
Die Versteigerung findet für Rechnung und im Namen der Auftraggeber, nachfolgend auch Einlieferer genannt, statt. Anspruch auf Benennung des Auftraggebers besteht nach dem Zuschlag.
(2) Zustand und Besichtigung der Versteigerungsgegenstände
a. Die Versteigerungsgegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden; sie können vor der Versteigerung in der dafür angesetzten Ausstellung besichtigt und geprüft werden. Die Einlassung des Kunden, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließender Reklamation.
b. Eine Haftung für Mängel übernimmt der Auktionator, nachfolgend auch Auktionshaus Lux genannt, nicht. Die Katalogbeschreibungen sowie mündliche oder schriftliche Angaben sind keine Vereinbarungen über eine Beschaffenheit gemäß § 434 BGB. Gebrauchsspuren und kleinere Beschädigungen sind im Allgemeinen in der Katalogbeschreibung nicht besonders erwähnt. Gegen den Auktionator gerichtete Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
(3) Zuschlag
a. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. In der Regel wird um 10 % gesteigert.
b. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Auktionator als Vertreter des Auftragsgebers vorbehaltenoder verweigern.
c. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht haben, entscheidet das Los über den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort geklärt werden, erfolgt nochmaliger Aufruf des Gegenstandes.
d. Ein Telefonbieter ist automatisch Bieter des Limits. Dies gilt auch dann, wenn er beim Aufruf des Gegenstandes telefonisch nicht erreichbar ist. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung.
e. Schriftliche Aufträge können nur bis zu Beginn der Versteigerung angenommen werden, es muss hinreichende Deckung für das Gebot hinterlegt werden.
(4) Zahlung der Zugschlagsumme
Die Zuschlagsumme, zuzüglich 25 % Aufgeld, ist nach erteiltem Zuschlag sofort an den Auktionator zu zahlen. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Eine Stundung des Gesamtbetrages findet nicht statt. Bei Zahlungsverzögerung haftet der Ersteigerer für alle dem Auktionator daraus entstehenden Schäden.
Wird die Zahlung nicht sofort an den Auktionator geleistet, findet die Übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt.
(5) Abnahme des ersteigerten Gegenstandes
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar an den Ersteigerer über, das Eigentum wird erst mit voller Zahlung des Kaufpreises übertragen.
(6) Folgen der Nichtabnahme
a. Der Ersteigerer ist verpflichtet, seine Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Kommt der Bieter dieser Verpflichtung innerhalb von 14 Tagen nicht nach, werden Lagerkosten in Höhe von 5,00 € pro Kalendertag erhoben. Der Auktionator haftet bei Untergang der ersteigerten Gegenstände nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner selbst, oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.
b. Hat der Ersteigerer den Kaufgegenstand zwar bereits vollständig bezahlt, jedoch trotz zweimaliger Aufforderung und Fristsetzung nicht beim Auktionshaus abgeholt, verliert er alle Rechte an dem Gegenstand, insbesondere auf Verschaffung des Eigentums an diesem gegen das Auktionshaus Lux und den Einlieferer. Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags ist ausgeschlossen. Zu einem weiteren Gebot wird er nicht zugelassen.
(7) Sitz des Gewerbebetriebs und Gerichtsstand
a. Der Sitz des Gewerbebetriebes des Auktionators gilt als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers.
b. Sofern es sich bei dem Ersteigerer oder dem Einlieferer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesen Auktionsbedingungen entstehenden Streitigkeiten.
(8) Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches
a. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sichern zu, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind bzw. angeboten oder erworben werden.
b. Das Auktionshaus Lux, seine Auktionatoren und Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. geben sie nur unter diesen Voraussetzungen ab. Der Bieter verpflichtet sich, dass Gebote, die er zum Erwerb von Objekten des Dritten Reiches abgibt, nur den o.g. Zwecken dienen.
Abkürzungen und deren Bedeutung:
B Breite
L Länge
besch. beschädigt
Lwd. Leinwand
best. bestoßen
monogr. monogrammiert
bez. bezeichnet
o.r. oben rechts
dat. datiert
o.l. oben links
dek. dekorativer
rest. restauriert
div. diverse
Dm Durchmesser
sign. signiert
farbl. farblos
T Tiefe
FM Firmenmarke
u.l. unten links
H Höhe
u.r. unten rechts
Jh. Jahrhundert
u.M. unten Mitte
g Gramm
Ww. Westerwald
bez.: Unserer Meinung nach ist nicht sicher, ob es sich um die echte Signatur des Künstlers handelt.
sign.: Unserer Meinung nach handelt es sich um die echte Signatur des Künstlers.
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Der Versand berechnet sich pro Aufwand und Objekte.
Die Zuschlagsumme berechnet sich, zuzüglich 25 % Aufgeld. Die Mehrwertsteur ist in diesem Betrag enthalten.
Auf Live- und Verdeckte-Gebote entfallen zusätzlich 3% auf den Zuschlagspreis.
Durch die Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
(1) Beteiligte
Die Versteigerung findet für Rechnung und im Namen der Auftraggeber, nachfolgend auch Einlieferer genannt, statt. Anspruch auf Benennung des Auftraggebers besteht nach dem Zuschlag.
(2) Zustand und Besichtigung der Versteigerungsgegenstände
a. Die Versteigerungsgegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden; sie können vor der Versteigerung in der dafür angesetzten Ausstellung besichtigt und geprüft werden. Die Einlassung des Kunden, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließender Reklamation.
b. Eine Haftung für Mängel übernimmt der Auktionator, nachfolgend auch Auktionshaus Lux genannt, nicht. Die Katalogbeschreibungen sowie mündliche oder schriftliche Angaben sind keine Vereinbarungen über eine Beschaffenheit gemäß § 434 BGB. Gebrauchsspuren und kleinere Beschädigungen sind im Allgemeinen in der Katalogbeschreibung nicht besonders erwähnt. Gegen den Auktionator gerichtete Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
(3) Zuschlag
a. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. In der Regel wird um 10 % gesteigert.
b. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Auktionator als Vertreter des Auftragsgebers vorbehaltenoder verweigern.
c. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht haben, entscheidet das Los über den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort geklärt werden, erfolgt nochmaliger Aufruf des Gegenstandes.
d. Ein Telefonbieter ist automatisch Bieter des Limits. Dies gilt auch dann, wenn er beim Aufruf des Gegenstandes telefonisch nicht erreichbar ist. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung.
e. Schriftliche Aufträge können nur bis zu Beginn der Versteigerung angenommen werden, es muss hinreichende Deckung für das Gebot hinterlegt werden.
(4) Zahlung der Zugschlagsumme
Die Zuschlagsumme, zuzüglich 25 % Aufgeld, ist nach erteiltem Zuschlag sofort an den Auktionator zu zahlen. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Eine Stundung des Gesamtbetrages findet nicht statt. Bei Zahlungsverzögerung haftet der Ersteigerer für alle dem Auktionator daraus entstehenden Schäden.
Wird die Zahlung nicht sofort an den Auktionator geleistet, findet die Übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt.
(5) Abnahme des ersteigerten Gegenstandes
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar an den Ersteigerer über, das Eigentum wird erst mit voller Zahlung des Kaufpreises übertragen.
(6) Folgen der Nichtabnahme
a. Der Ersteigerer ist verpflichtet, seine Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Kommt der Bieter dieser Verpflichtung innerhalb von 14 Tagen nicht nach, werden Lagerkosten in Höhe von 5,00 € pro Kalendertag erhoben. Der Auktionator haftet bei Untergang der ersteigerten Gegenstände nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner selbst, oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.
b. Hat der Ersteigerer den Kaufgegenstand zwar bereits vollständig bezahlt, jedoch trotz zweimaliger Aufforderung und Fristsetzung nicht beim Auktionshaus abgeholt, verliert er alle Rechte an dem Gegenstand, insbesondere auf Verschaffung des Eigentums an diesem gegen das Auktionshaus Lux und den Einlieferer. Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags ist ausgeschlossen. Zu einem weiteren Gebot wird er nicht zugelassen.
(7) Sitz des Gewerbebetriebs und Gerichtsstand
a. Der Sitz des Gewerbebetriebes des Auktionators gilt als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers.
b. Sofern es sich bei dem Ersteigerer oder dem Einlieferer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesen Auktionsbedingungen entstehenden Streitigkeiten.
(8) Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches
a. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sichern zu, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind bzw. angeboten oder erworben werden.
b. Das Auktionshaus Lux, seine Auktionatoren und Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. geben sie nur unter diesen Voraussetzungen ab. Der Bieter verpflichtet sich, dass Gebote, die er zum Erwerb von Objekten des Dritten Reiches abgibt, nur den o.g. Zwecken dienen.
Abkürzungen und deren Bedeutung:
B Breite
L Länge
besch. beschädigt
Lwd. Leinwand
best. bestoßen
monogr. monogrammiert
bez. bezeichnet
o.r. oben rechts
dat. datiert
o.l. oben links
dek. dekorativer
rest. restauriert
div. diverse
Dm Durchmesser
sign. signiert
farbl. farblos
T Tiefe
FM Firmenmarke
u.l. unten links
H Höhe
u.r. unten rechts
Jh. Jahrhundert
u.M. unten Mitte
g Gramm
Ww. Westerwald
bez.: Unserer Meinung nach ist nicht sicher, ob es sich um die echte Signatur des Künstlers handelt.
sign.: Unserer Meinung nach handelt es sich um die echte Signatur des Künstlers.