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Rehkitz
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Koblenz
Rehkitz
weiß, H 10 cm, FM Rosenthal
Rehkitz
weiß, H 10 cm, FM Rosenthal

207. Kunst- und Antiquitäten-Auktion19.06.: ab 15 Uhr (Lose 1-734)20.06.: ab 11 Uhr (Lose 735-1574)

Auktionsdatum
Lose: 1-734
Lose: 735-1574
Ort der Versteigerung
Schlossstraße 5
Koblenz
56068
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

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Versteigerungsbedingungen

Durch die Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung findet für Rechnung und im Namen der Auftraggeber statt. Anspruch auf Benennung der Kommittenten besteht nach dem Zuschlag. Die Versteigerungsgegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden, sie können vor der Versteigerung, in der dafür angesetzten Ausstellung, besichtigt und geprüft werden. Die Einlassung des Kunden, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließender Reklamation. Eine Haftung für Mängel übernimmt der Versteigerer nicht. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie mündliche oder schriftliche Angaben sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 ff. BGB. Gebrauchsspuren und kleinere Beschädigungen sind im allgemeinen in der Katalogbeschreibung nicht besonders erwähnt. Gegen den Auktionator gerichtete Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.


2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. In der Regel wird um 10 % gesteigert. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Auktionator als Vertreter des Auftragsgebers vorbehalten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht haben, entscheidet das Los über den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort geklärt werden, erfolgt nochmaliger Aufruf des Gegenstandes. Ein Telefonbieter ist automatisch Bieter des Limits. Dies gilt auch dann, wenn er beim Aufruf des Gegenstandes telefonisch nicht erreichbar ist. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung.

3. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar an den Ersteher über, das Eigentum wird erst nach voller Zahlung des Kaufpreises übertragen.

4. Die Zuschlagsumme, zuzüglich 25 % Aufgeld, ist nach erteiltem Zuschlag sofort an den Auktionator zu zahlen. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Eine Stundung des Gesamtbetrages findet nicht statt. Bei Zahlungsverzögerung haftet der Ersteigerer für alle dem Auktionator entstehenden Schäden.

5. Wird die Zahlung nicht sofort an den Auktionator geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt. Der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten in der nächsten Auktion erneut versteigert. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

6. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Kommt der Bieter dieser Verpflichtung innerhalb von 14 Tagen nicht nach, werden Lagerkosten in Höhe von 5,00 € pro Werktag erhoben. Der Versteigerer lehnt jegliche Haftung für verkaufte Gegenstände ab. Die Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers.

7. Der Sitz des Gewerbebetriebes des Versteigerers gilt als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers, der Gerichtsstand ist Koblenz.

8. Schriftliche Aufträge können nur bis zu Beginn der Versteigerung angenommen werden, es muß hinreichende Deckung für das Gebot hinterlegt werden.

9. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher - insbesondere bei Besichtigungen - auch ohne Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden.

10. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a StGB). Das Auktionshaus Lux, seine Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab. Der Bieter verpflichtet sich, dass Gebot welche er zum Erwerb von Objekten des III. Reiches abgibt, nur den o.g. Zwecken dienen.

Einlieferungsbedingungen
Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer - vom Eigentümer zum Verkauf ermächtigter Verfügungsberechtigter - der zur Versteigerung übergebenen Sachen ist. Er versichert weiter, dass ihm nichts darüber bekannt ist, dass die zur Versteigerung eingelieferten Gegenstände unrechtmäßig erworbener Besitz oder durch Rechte Dritter (Verpfändung, Sicherheitsübereinigung) belastet sind. Er übernimmt die Haftung für die Richtigkeit seiner Versicherung.
Der Auftrag soll zu nachstehenden Bedingungen ausgeführt werden:

Der Versteigerer übernimmt
a) die wissenschaftliche Bearbeitung und Katalogisierung des Versteigerungsgutes und die Festsetzung der Schätzpreise,
b) die Kosten der Versicherung des Versteigerungsgutes vom Tage des Eintreffens in den Versteigerungsräumen bis zum Zuschlag oder bis
zum Zeitpunkt der Rücksendung an den Auftraggeber,
c) die Kosten für alle mit der Versteigerung zusammenhängenden Werbemaßnahmen,
d) die Einziehung des Versteigerungserlöses, die Übertragung des Eigentums an dem versteigerten Gegenstand sowie die Wahrnehmung aller
hiermit zusammenhängender Rechte; der Auftraggeber tritt seine Ansprüche gegenüber dem Käufer an den Versteigerer ab.

Der Auftraggeber übernimmt
a) die Kosten für Transport und Versicherung des Versteigerungsgutes bis in die Geschäftsräume des Versteigerers, ferner für die Rücksendung
und Versicherung des Nichtverkauften; er trägt die Gefahr bis zum Zeitpunkt des Eintreffens des Versteigerungsgegenstandes in den
Geschäftsräumen des Versteigerers, bei Rückgabe ferner vom Zeitpunkt der Absendung durch den Versteigerer,
b) 25 % des Zuschlagpreises als Entgelt an den Versteigerer,
c) 3,- Euro (je Artikel) entfallen auf Versicherungsanteil und Katalogbeschreibung.

Für die Versteigerung gelten die anliegenden Bedingungen:
1. Der Versteigerer ist befugt, den Zuschlag als Vertreter des Auftragsgebers zu verweigern oder unter Vorbehalt zu erteilen.

2. Zieht der Auftraggeber den Auftrag ganz oder teilweise zurück, oder kauft er die Sache zurück, so hat er an den Versteigerer 25 % des Schätzwertes sowie die entstandenen Kosten zu zahlen.

3. Dem Versteigerer ist der Zuschlag auf limitierte Nummer freigestellt. Werden 90 % des jeweils festgesetzten Limits erreicht, kann der Versteigerer ohne Rückfrage beim Einlieferer den Zuschlag erteilen.

4. Beträge unter 2.500,- Euro werden binnen vier Wochen nach Schluss der Versteigerung abgerechnet, höhere Beträge spätestens 6 Wochen nach Schluss der Versteigerung.

5. Der Auftraggeber haftet für Mängel des von ihm angelieferten Werkes. Er übernimmt die volle Gefahr für die von ihm bezüglich des Versteigerungsgutes gemachten Angaben und stellt den Versteigerer von allen Ansprüchen frei, die seitens Dritter aus Anlass der Versteigerung geltend gemacht werden, insbesondere haftet der Einlieferer für alle Sach- und Rechtmängel der zur Versteigerung übergebenen Sachen. Falls das Urheberrecht (Folgerecht) geltend gemacht wird und beglichen werden muss, ist der Einlieferer, für dessen Rechnung weiter veräußert worden ist, zur Rückerstattung verpflichtet.

6. Der Versteigerer ist berechtigt, in der Versteigerung nicht abgesetzte Gegenstände innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Schluss der Versteigerung anderweitig (freihändig) zu verkaufen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die gleiche Vergütung zu zahlen, wie bei einer Versteigerung.

7. Der Auftraggeber ist bis zum Ablauf eines Monats nach Schluss der Versteigerung an den Auftrag gebunden. Unverkäufliche Gegenstände sind jedoch jederzeit auf Verlangen des Versteigerers auf eigene Kosten und Gefahren zurückzuholen. Kommt der Einlieferer dieser Verpflichtung nach schriftlicher Aufforderung mit einer Fristsetzung von mindestens vierzehn Tagen nicht nach, so ist der Versteigerer berechtigt, die ihm zur Versteigerung übertragenen Gegenstände in der nächsten Auktion ohne Limit anzubieten.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Koblenz.

9. In diesem Vertrag sind sämtliche Abreden zwischen dem Auftraggeber und dem Versteigerer enthalten; Änderungen müssen unter ausdrücklichem Hinweis auf die Abweichung von diesem Vertrag schriftlich vereinbart werden.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online Auktion

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auktionshaus Lux (nachfolgend Lux genannt) und den Teilnehmern an Online Auktionen über das Auktionshaus-Portal Lot-tissimo.com (nachfolgend Teilnehmer genannt) gelten neben den Bedingungen des Auktionsportals Lot-tissimo.com ausschließlich die nachfolgenden Auktionsbedingungen. Anders lautende Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass Lux diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

1.Grundsätze, Sperrung

(1) Lux stellt über das Auktionshausportal Lot-tissimo.com seine Webseite auktionshaus-lux.de Teilnehmern zur Abgabe von Geboten im Rahmen einer sogenannten Online-Auktion zur Verfügung.

(2) Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Teilnehmer gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Auktionsbedingungen verstößt, kann Lux diesen Teilnehmer sperren sowie dessen Gebote löschen.

2.Vertragsschluss

(1) Bei den auf der Webseite durchgeführten Online-Auktionen handelt es sich um verdeckte Höchstpreisauktionen.

(2) Lux bietet Artikel seiner Auftraggeber für Rechnung und im Namen der Auftraggeber an. Dabei legt Lux einen Mindestpreis sowie eine Angebotsdauer fest.

(3) Jeder Teilnehmer kann zu einem eingestellten Artikel Gebote abgeben; diese werden den anderen Teilnehmern nicht angezeigt. Ein Gebot erlischt automatisch, sofern ein anderer Teilnehmer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.

(4) Ein Teilnehmer darf ein abgegebenes Gebot nur zurücknehmen, sofern er dazu gesetzlich berechtigt ist.

(5) Nach Ablauf der Angebotsdauer kommt zwischen dem Auftraggeber sowie dem Teilnehmer, der das höchste Gebot abgegeben hat, ein Vertrag über den eingestellten Artikel zu dem Preis des Höchstgebotes zuzüglich 25 % Aufgeld – Entgelt für Lux – zustande. Der Preis des Höchstgebotes zuzüglich des Aufgeldes versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Endpreis umfasst nicht etwaige Versandkosten.

3. Gewährleistung

(1) Lux wird nicht Vertragspartner des Teilnehmers. Lux vermittelt lediglich den Abschluss des Kaufvertrages zwischen Teilnehmer und Eigentümer des zur Versteigerung gestellten Artikels. Lux übernimmt keine Gewähr und/oder Garantie für die Beschreibung, Eigenschaften, Preise, Verfügbarkeit sowie rechtliche Zulässigkeit der Präsentationen.

(2) Die Artikel werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich befinden. Beschreibungen der Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Die Beschreibungen sowie mündliche und schriftliche Angaben stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB dar.

(3) Die Artikel können vor der Online-Auktion zu einem dafür von Lux festgesetzten Termin besichtigt und geprüft werden. Dabei haften die Interessenten für von ihnen verursachte Schäden an den ausgestellten Objekten. Die Einlassung eines Teilnehmers, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließender Reklamation.

(4) Lux übernimmt keine Haftung für Mängel.

(5) Lux ist bemüht, eine hundertprozentige Systemverfügbarkeit sicherzustellen. Es kann jedoch insbesondere bei Wartungsarbeiten am Server oder der benutzten Software zu Verzögerungen und Ausfällen kommen. Bei technischen Störungen können Gebote unter Umständen nicht übermittelt oder verarbeitet werden. Daher übernimmt Lux keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Webseite und technischen Systeme und kann diese auch nicht gewährleisten. Ansprüche aus technischen Störungen, sowie Hard- oder Softwarefehlern gegenüber Lux sind ausgeschlossen.

(6) Ist die Webseite von Lux wegen Wartung oder aus anderen von Lux zu vertretenden Gründen technisch oder tatsächlich nicht verfügbar, behält sich Lux das Recht vor, die Laufzeit laufender Artikel im eigenen Ermessen zu ändern bzw. zu verlängern.

4. Haftung

(1) Lux ist nicht verpflichtet, das Verhalten seiner Teilnehmer im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Webseite zu kontrollieren.

(2) Lux haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Lux, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Lux für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Lux. Im Übrigen ist die Haftung von Lux Ausgeschlossen.

(3) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Lux und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

5. Abholung, Fälligkeit

(1) Der Teilnehmer, der den Zuschlag erhält, verpflichtet sich, den ersteigerten Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Angebotsende in den Räumen von Lux in Empfang zu nehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, werden Lagerkosten in Höhe von 5,00 € pro Werktag erhoben.

(2) Eine Versendung erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Aufforderung durch den Teilnehmer und ausschließlich auf dessen Kosten und Gefahr.

(3) Der Endpreis ist bei der Abholung zu zahlen. Ist eine Versendung vereinbart, erfolgt diese erst nach vorheriger Zahlung des Endpreises.

6. Schriftform, Gerichtsstand

(1) Sämtliche Erklärungen, die im Zusammenhang mit diesen Auktionsbedigungen abgegeben werden, haben per Schriftform oder E-Mail an die E-Mail-Adresse info@auktionshaus-lux.de zu erfolgen. Lux behält sich vor, diese E-Mail-Adresse nach eigenem Ermessen zu ändern. In diesem Fall werden die Teilnehmer über die Änderung durch Bekanntgabe der neuen E-Mail-Adresse auf der Homepage „auktionshaus-lux.de“ informiert.

(2) Der Sitz des Gewerbebetriebes von Lux ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Teilnehmer.

(3) Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesen Auktionsbedingungen entstehenden Streitigkeiten.

7. Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches

(1) Solange Lux, Auftraggeber und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass die eingestellten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§86a StGB).

(2) Diese Gegenstände werden nur unter den o. g. Voraussetzungen abgegeben. Die Mitglieder verpflichten sich, dass Gebote, welche zum Erwerb von Objekten des Dritten Reiches abgegeben werden, nur den o. g. Zwecken dienen.

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