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Versteigerungsbedingungen in der Fassung vom 10.01.2023 Mit der Teilnahme an der Versteigerung, gleich ob im Wege persönlicher, telefonischer, schriftlicher, fernschriftlicher oder elektronischer Teilnahme, werden folgende Bedingungen anerkannt; die Bedingungen gelten für alle Auktionen und die zugehörigen verbundenen Geschäfte, den Verkauf sowie die Einlieferung. Gegenüber den Einlieferungsbedingungen haben diese Vorschriften Vorrang, soweit sie den gleichen Sachverhalt regeln; im Übrigen ergänzen die Versteigerungsbedingungen die Einlieferungsbedingungen: Katalog und Beschaffenheit 1. Das Auktionshaus Kloss, Dietzgenstr. 51-53, 13156 Berlin versteigert in öffentlicher Versteigerung gemäß § 383 Abs. 3 S. 1 BGB im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Agent). Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Jeder Auftraggeber erhält eine Nummer, so dass aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist, welche Gegenstände von welchem Auftraggeber eingeliefert wurden. 2. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und haben einen ihrem Alter und ihrer Herkunft entsprechenden Erhaltungszustand. Sie können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Angaben im Katalog und in anderen Präsentationsformen (z.B. Internet), die in der Regel auf Angaben der Einbringer beruhen, werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB, sondern grundsätzlich als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen. Auskünfte jedweder Art, sei es mündlich oder schriftlich, bringen lediglich eine subjektive Einschätzung des Auktionshauses zum Ausdruck und sind keine abweichende Individualabrede, Garantie- oder Beschaffenheitsvereinbarung. Werden zusätzlich zu dem Katalog noch andere Präsentationsformen genutzt, sind dennoch nur die im Katalog enthaltenen textlichen Angaben, nicht hingegen Abbildungen, maßgeblich. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben in der Auktion zu berichtigen. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Beschädigungen finden im Katalog nur Erwähnung, wenn sie nach Einschätzung des Versteigerers den optischen Gesamteindruck des Versteigerungsobjekts deutlich beeinträchtigen. Insoweit ergibt sich aus fehlenden Hinweisen auf Reparaturen, Restaurierungen, Ergänzungen oder sonstigen Maßnahmen am Versteigerungsobjekt nicht, dass sich die Sache in einem perfekten Zustand befindet. Gegenstände von geringem Wert können als Konvolute außerhalb des Katalogs versteigert werden. Haftung und Verjährung 3.Eine Haftung des Versteigerers wegen etwaiger offener oder versteckter Mängel, wegen Verlust oder Beschädigung des versteigerten Objekts wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern eine gesetzliche Haftung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen, inklusive Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Ersatz von Gutachterkosten, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Versteigerers beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Zuschlags. Für einfach fahrlässiges Verhalten des Versteigerers und der Personen, für die er einzutreten hat, besteht nur dann eine Haftung, wenn dieses die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten betrifft. 4. Gegenstände, die dem Versteigerer gehören, werden im Katalog und Versteigerungsverzeichnis gesondert aufgeführt und als solche gekennzeichnet. 5. Der Versteigerer erklärt sich bereit, unverzüglich vorgenommene begründete Rügen des Käufers an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten. 6. Alle Ansprüche gegen das Auktionshaus wegen gebrauchter Sachen verjähren 1 Jahr nach Übergabe des zugeschlagenen Objektes, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen Rechtsverletzung beruhen oder gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen vorgeschrieben sind. Soweit der Erwerber Kaufmann, Gewerbetreibender oder Freiberufler ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche in 6 Monaten nach dem Tag des Zuschlages. Ausgenommen von der verkürzten Verjährung sind Ansprüche, die ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben. Ablauf der Versteigerung 7. Maßgeblich ist bei Geboten jeder Art ist die im Gebot genannte Katalognummer. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern zu trennen oder zu vereinen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. 8. Ebenso kann er Gebote ohne Begründung ablehnen; dies gilt insbesondere dann, wenn ein Bieter, der dem Versteigerer nicht bekannt ist, mit ihm eine Geschäftsverbindung noch nicht besteht, oder der Bieter nicht spätestens bis zum Ende der Versteigerung Sicherheit leistet. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht auch im Falle der Sicherheitsleistung nicht. Wird ein Gebot abgelehnt, bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so erhält das zuerst abgegebene Gebot den Zuschlag. Besteht Uneinigkeit über einen Zuschlag, so kann der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag sofort zu Gunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht.Ein Gebot erlischt außer im Falle seiner Ablehnung durch den Versteigerer dann, wenn die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird oder wenn der Versteigerer den Gegenstand erneut aufruft; ein Gebot erlischt nicht durch ein nachfolgendes unwirksames Übergebot. 9.Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben. Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, muss er dies vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des vertretenen und einer schriftlichen Vollmacht mitteilen, ansonsten wird er selbst verpflichtet. 10. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog angegebenen Preis. Im Katalog angegebene Schätzpreise sind keine Mindest- oder Höchstpreise, sondern dienen nur als Anhaltspunkt für den Verkehrswert der Gegenstände ohne Gewähr für die Richtigkeit. Ist im Katalog kein Preis angegeben, beginnt der Aufruf mit dem vom Versteigerer geschätzten Richtpreis, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche Gebote vorliegen oder dass der Versteigerer mit dem Einlieferer einen Mindestzuschlagpreis von mehr als 50 % des Schätzpreises vereinbart hat. Die Steigerungsstufen liegen im Ermessen des Versteigerers, im Allgemeinen um 10 % des vorangegangenen Gebots. 11. Gebote können persönlich im Auktionssaal sowie bei Abwesenheit schriftlich, telefonisch oder, soweit das Auktionshaus Kloss eine zugelassene Plattform im Internet angegeben hat, online abgegeben werden. Schriftliche Gebote müssen spätestens am Tag vor der Versteigerung eingegangen seien und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer, des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagspreis ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer versteht, benennen. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Bieter den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den schriftlichen Bieter von der Nichtberücksichtigung seines Gebotes in Kenntnis zu setzen. Jedes schriftliche Gebot wird vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten. Bei telefonischen Geboten wird ein im Auktionssaal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des zuvor identifizierten Bieters Angebote abzugeben. Die telefonischen Angebote sind bindend und stehen im Saal abgegebenen Geboten gleich. In dem telefonisch abgegebenen Gebot sind das Aufgeld, die gesetzliche Mehrwertsteuer oder andere Kosten nicht enthalten. Telefonische Gebote können vom Auktionshaus Kloss aufgezeichnet werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklärt sich der Antragsteller mit den Versteigerungsbedingungen und der Aufzeichnung von Telefongesprächen einverstanden. Das Auktionshaus haftet nicht für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen oder für Übermittlungsfehler. 12. Internet-Gebote können sowohl als Vorgebote vor Beginn einer Versteigerung als auch als Live-Gebote während einer im Internet live übertragenen Versteigerung nach Maßgabe der vorliegenden Versteigerungsbedingungen abgegeben werden. Gebote die während einer laufenden Versteigerung via Internet eingehen, werden nur dann berücksichtigt, wenn es sich um eine Live im Internet übertragene Versteigerung handelt. Im Übrigen sind Internet-Gebote nur dann zulässig, wenn der Bieter vom Auktionshaus Kloss zum Bieten über das Internet durch Zusendung eines Nutzernamens und eines Passwortes zugelassen worden ist und die Gebote auch zweifelsfrei zugeordnet werden können. Die über das Internet übertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert. Live-Gebote werden wie Gebote aus dem Auktionssaal behandelt. 13. Das Widerrufs- und Rückgaberecht nach Maßgabe des Rechts für Fernabsatzverträge findet auf Schrift-, Telefon- und Internetgebote keine Anwendung. 14. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Wird das zuvor gesetzte Limit nicht erreicht, sondern unter Vorbehalt zugeschlagen, so bleibt der Bieter für vier Wochen an sein Gebot gebunden. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann das in der Katalognummer bezeichnete Versteigerungsobjekt ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höheren Bieter abgegeben werden. Es ist Sache des Bieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Ein Zuschlag unter Vorbehalt ist auch möglich, wenn rechtliche oder tatsächliche Zweifel bei einem Objekt während der Auktion angemeldet werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt wird, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Hat der Versteigerer ein höheres Gebot übersehen oder bestehende Zweifel über den Zuschlag, kann er bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zu Gunsten eines bestimmten Gebietes wiederholen oder den Gegenstand erneut aus bieten; in diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. 15. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung. Bei Nachgeboten kommt ein Vertrag erst zustande, wenn das Auktionshaus das Angebot annimmt. Im Übrigen gelten die Versteigerungsbedingungen auch für den freihändigen Verkauf. Pflichten des Käufers, Risikoübergang. 16. Der Zuschlag verpflichtet den persönlich anwesenden Bieter zur unverzüglichen Abnahme und sofortigen Bezahlung des Versteigerungsobjektes. Neben der Zuschlagssumme ist vom Käufer ein Aufgeld von 28,0 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % auf das Aufgeld (insgesamt also 33,32 %) zu zahlen. Auf den Nettorechnungspreis (Zuschlag und Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % für Bilder, Originalgrafik, Plastik und Sammlungsstücke und für Kunstgewerbe und Photographie hinzugerechnet. Von der MwSt. befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer und – bei Angabe der USt-Id.-Nr. an Unternehmen in andere Mitgliedsstaaten. 17. Abwesende Erwerber sind verpflichtet, die Gegenstände unverzüglich nach Mitteilung des Zuschlages beim Auktionshaus gegen Barzahlung von Zuschlagssumme und Aufgeld inklusive der darauf entfallenden MwSt. abzuholen. Einer besonderen Aufforderung zur Abholung bedarf es nicht. Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlages vom Erwerber geschuldeten Forderungen des Versteigerers vorbehalten. Mit der Erteilung des Zuschlags gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Bieter über, auch wenn der Erwerber die Gegenstände nicht sofort im Auktionshaus abgeholt hat. Das Auktionshaus trägt in keinem Fall eine Haftung für Verlust oder Beschädigung nicht abgeholter oder mangels Bezahlung nicht übergebener Gegenstände, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Nicht abgeholte Gegenstände kann das Auktionshaus auf Kosten und Gefahr des Erwerbers bei einem Lagerhalter zur Aufbewahrung geben; der Erwerber wird über die Aufbewahrung unterrichtet. 18. Zahlungen sind bar in Euro oder per EC-Karte an den Versteigerer zu leisten. Ab einem Rechnungsbetrag in Höhe von 500 € ist eine Zahlung vor Ort mit Kreditkarte zuzüglich 3 % plus gesetzlicher Mehrwertsteuer möglich. Statt Barzahlung kann auch Zahlung durch bankbestätigten Scheck erfolgen; Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die durch Überweisung oder Scheckeinlösungen anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern gehen zu Lasten des Erwerbers. Bei Geboten in Abwesenheit gilt unbeschadet der sofortigen Fälligkeit die Zahlung binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet; danach tritt Zahlungsverzug ein. Der Versteigerer ist berechtigt, für jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von 10 € zu verlangen, wobei dem Käufer der Nachweis zusteht, das dem Versteigerer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 19. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 Prozent pro Monat in Rechnung gestellt. Der Erwerber hat das Recht zum Nachweis eines geringeren oder keines Schadens beim Versteigerer. Des Weiteren kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts erlöschen alle Rechte des Bieters am Versteigerungsobjekt. Das Auktionshaus ist berechtigt, Schadenersatz in Höhe des entgangenen Aufgeldes zu verlangen. Wird der Gegenstand in einer neuen Auktion versteigert, so haftet der säumige Erwerber außerdem für jeglichen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung; auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Das Auktionshaus hat das Recht, säumige Erwerber von weiteren Geboten in Auktionen auszuschließen. 20. Kaufgelder und Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im Namen des Einlieferers einziehen und einklagen. 21. Gegenüber dem Versteigerer kann der Erwerber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Erwerbers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 22. Der Bieter ist damit einverstanden, dass sein Name, seine Adresse und die Käufe für Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Versteigerung, sowie zum Zwecke der Benachrichtigung über zukünftige Auktionen und Angebote, elektronisch vom Auktionshaus gespeichert und verarbeitet werden. 23. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Beziehungen zwischen dem Käufer und dem Auktionshaus Kloss. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Geltung. Mündlichen Nebenabreden bestehen nicht. Änderung in den Versteigerungsbedingungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. 24. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist ausschließlich Berlin. Es gilt deutsches Recht; die Vorschriften des Internationalen Kaufrechts finden keine Anwendung. 25. Solange das Auktionshaus, Auktionshaussteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken versteigen bzw. erwerben (3386,86a StGB). Dad Auktionshaus und der Einlieferer geben diese Objekte nur unter den vorgenannten Voraussetzungen ab. Gegenstände, deren Inhalt gegen §§ 130 130a und 131 StGB verstößt, sind von der Auktion ausgeschlossen.26. Sollen einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmung zu ersetzten die dem wirtschaftlichen Gehalt und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke aufweist.
Terms of public auction as amended on 01-10-2023 This is a courtesy translation. The german version of these terms is legally binding. With the participation in our auction, whether it is personal, by phone, written, by telex or electronic participation, are the following terms and conditions recognized; The terms and conditions applies to all auctions and all the associated business, sales as well as committal. These regulations have precedence over the consignment agreement, when the same issues governs: For the rest does The terms of public auction completes the Terms of Consignment Agreement. Catalogue 1. The Auktionshaus Kloss, Dietzgenstraße 51-53, 13156 Berlin sales in public auctions according to § 383 Abs. 3 S. 1 BGB in the name and on behalf of the consignor. It is a voluntary auction. Every consignor is listed through a number, so it is possible to recognize which item is from which consignor. 2. Every item that is auctioned is without exception used and has, because of age and origin, a preserved condition. During the pre-auction viewing time, you can prove and inspect the items. The information in the catalogue and other forms of presentation (for example internet), which in most cases depends on the information from the consignor, are established after decided knowledge and conscience. They are no warranted properties in terms of §§ 459 ff. BGB, however unwatchable general expressions of opinion and not claims of facts. Every type of information, written or verbal, does only give an expressed subjective assessment of the auction house and are no individual statement, grantee or agreement on the legal and factually nature. If additional forms of presentation are used to the catalogue, nevertheless is only the text in the catalogue relevant (not the pictures). It is reserved to correct information during the auction. The preserved condition of an object is not always mentioned, so that missing facts can ́t be justified by the agreement on the legal and factual nature. Damages are only mentioned in the catalogue after the assessment of the auctioneer when the overall impression of the object is clearly affected. In this respect results this also in missing facts about reparations, restorations, supplements or other procedures on the auction object, not that the object is in a perfect condition. Items of lower value can be sold as a group of items without being mentioned in the catalogue. Liability and limitation 3. Liabilities of the auctioneer because of obvious or hidden faults, loss or damages of the sold object are explicit excluded, in case that legal liability is not required by force. Refund for damages against the auctioneer because of defect of title and defect as to quality as well as other legal terms, including compensation for efforts of expenses as well as for expert costs are excluded, as long as they are not founded on intentional or gross negligent by the auctioneer, or have their cause of injury in life, body or health. The liability for simple negligence is restricted by the height of every knock down. For simple careless behavior from the auctioneer and the person, which he/she represent, exist only a liability, when this affects the injury of important contract obligations. 4. Objects from the auction, which belongs to the auctioneer, are separately listed and marked in the catalogue. 5. The auctioneer declares he/she ready, to remit the direct lodged complaint of the buyer to consignor. 6. All titles against the auction house because of used objects subjects to a limitation period of one year after hand-over of the object, as long as they are not founded on intentional infringement or legally forced limitation period are statutory. As long as the buyer is a tradesman or freelancer, the guarantee claims are limited to 6 months after the day of the award. Apart from the shortened limitation period are titles, which have their cause of injury in life, body or health. Process of the auction 7. The catalogue number is relevant for every type of bid. The auctioneer has the right to separate and merge catalogue numbers, offer objects outside the auction or take back. 8. Bids can be declined without reason; this applies especially when a bidder does not know the auctioneer, has no business relationship with him/her, or if the bidder don ́t furnish security until the end of the auction. A title of bid acceptance does not exist in case of security furnishment. If a bid is declined, the previous bid is immediately binding. If several persons make the same bid, the award will be given to the first bidder. Exists any disagreements over an award, is the auctioneer allowed to freely favor one specific bidder or call the lot up for sale again. There is no title on the award. In case of a recall of a lot, the previous bid does not count. If there is an invalid higher bid the previous bid will still count as highest. 9. All bids are counted on the bidders own name and behalf. If a bidder wants to bid for someone else, he/she has to refer the name and address of the person he/she represents before the auction. He/she also needs to refer a letter of attorney, otherwise is he/she bounded. 10.The call of the objects normally starts with the limit price mentioned in the catalogue. In the catalogue are the estimated prices not limit or top price. It is only an indication for the current market value of the object without guarantee form correctness. If no price is mentioned will the call start at the estimated price by the auctioneer. Exception: There are higher pre-bids or a price up to 50% of the limit price is agreed with the consignor. The bidder steps lies in the discretion of the auctioneer. The normal bidder steps are an increase of 10%.. 11. Bids can be made personally in the auction room as well as written, by telephone or bid online as long as the auction house uses an allowed platform on the internet. Written bids needs to be received latest one day before the auction starts and the object must be mentioned with the listed catalogue number and the bidden price (the bidden price is without buyer ́s premium and taxes). The written bid orders the auctioneer to bid for him/her. Vagueness goes to the expense of the bidder. If a written bid is unaccounted, there is no need for the auctioneer to inform the bidder. Every written bid is only accounted for by the auctioneer when the sum of the bid is relevant. With telephone bids represents a telephone operator the bidder and bids in the name of him/her. The telephone bids are seen as firm offers. In the telephone bids is buyer ́s premium, taxes or other costs are not included. Telephone bids can be recorded by Auktionhaus Kloss. With application to bid by telephone he/she agrees to the Terms of public auction as amended and recording of the telephone call. The auction house takes no responsibility for the occurrence and the maintenance of the telephone connection or transmission errors. 12. Internet bids can be made as pre-bids before the auction as well as live bids during an auction, which also is sent live on the internet (respecting the current Terms of public auction as amended). Bids that are made online during a live auction are only considered when it is a live auction on the internet. Internet bids are then only allowed when the bidder are approved by Auktionshaus Kloss. Therefore a username, password and an unambiguous assignment of the bid are required. Bids over internet are electronically recorded. Live bids are handled as auction bids in the room. 13. The right of rescission and return of distance contracts are not applied for written, telephone and internet bids. 14. The award is carried out after the tree time call from the auctioneer to the highest bidder. If the limit price is not reached, but is conditional, then is the bidder bounded to his/her bid for four weeks. When a conditional bid is not agreed with the consignor or if the limit price is bid by another bidder, the object can be given to the higher bidder without informing the previous bidder. It is the bidder’s responsibility to inform him/herself of the approval of his/her bid. A conditional bid is also possible, when legal or actual doubt of an object is notified during the auction. If a given bid doesn ́t get awarded, guarantees the consignor the bidder only intentionally or by gross fault. If the auctioneer has overlooked a higher bid or if there are doubt about the award, can he/she repeat an award in favor of a certain bid until the end of the auction, or call the object up for bid again, in these cases is a previous award invalid. 15. The post- auction sale is part of the auction. For post-auction bids is a treaty only established when the auction house approve a bid. The Terms of public auction as amended applies also for sales with private treaties. Buyer ́s responsibilities 16. Award of an object obligates the personal attention of the bidder, immediate acceptance and payment of the sold object. In addition to the award sum does the buyer also pay 28,0% buyer ́s premium plus legally taxes from currently 19 % of the buyer ́s premium (total amount of 33,32%). From the total net sum including buyer ́s premium comes additionally 7% VAT for pictures, graphics, sculptures, collection objects, arts and crafts and photography. Exports to countries outside of EU and companies with information of their USt-Id.-Nr. in other countries are freed from VAT. 17. Absent buyers are bound to take the object immediately after the notice of award against cash payment of the award sum and buyer ́s premium including VAT. There is no need for special demand. The property of the auctioned objects is reserved until all requirements of the auctioneer (which dued by the buyer at the point of award) are confirmed. With the issue of the award go all risks, especially accidental perishing and the occurring degradation over on the buyer. The auction house takes no liability for loss or damage for objects that are not payed or picked up. Exception: With intention or gross negligence. The auction house can give objects, which aren ́t picked up, to custody of the warehouse keeper at the risk and cost of the buyer, the buyer will be inform of the custody. 18. Payment can be made in cash with Euro or with EC-card. With an invoice sum of over 500 € is payment with credit card on site possible with a 3% additional legal VAT. Instead of cash payment can also a bank confirmed check be used for payment. Checks are only taken on account of performance. All incurred costs, charges and taxes through bank transfer go to the buyers account. For absent bids counts prejudice the immediate expiration date for payment within 7 days after the day of the invoice, not as to late. After the 7 days occurs the payment delay. The auctioneer have the right to take a 10 € charge for every warning, where the buyer reserves the right to prove that less damage occurred by the auctioneer. 19. Delayed payment has an interesting for default up to 1 percent per month. The buyer reserves the right to prove that less damage occurred by the auctioneer. For delayed payment, the auction house can withdraw from the contract after an appropriate deadline. In case of a withdrawal are all rights of the bidder canceled. In case of a withdrawal has the auction house the right to damage compensation to the amount of the buyer ́s premium. Is the object sold in a new auction, guarantees the defaulting buyer that he/she has to pay the lost costs for the auction house. When it is sold for a higher price has the defaulting buyer no claim. The auction house has the right to forbid the defaulting buyer to make further bids. 20. Purchase money and purchase money arrears as well as other services can be claimed and sued by the auctioneer in the name of the consignor. 21. In opposite of the auctioneer can the buyer only count with uncontested or legally established claims. Statutory right of lien of the buyer is excluded, as long as it is not based on the same contractual relationship. Final provision 22. The bidder agrees that his/her name, address and purchases are electronically recorded and used by the auction house for purposes of realization and transaction as well as purposes of informing about future auctions and offers. 23. These Terms of public auction as amended regulates all relationships between the buyers and Auktionshaus Kloss. General terms and conditions of the buyer have no importance. Verbal sub-agreement does not persist. Changes in the Terms of public auction as amended have to occur in written form. 24. The contract agreement takes effect under German law. The place of contract fulfillment is Berlin. The place of jurisdiction for disputes and action concerning bills of exchange and check is also Berlin. The international CISG have no usage. 25. You insure that, as long as the auction house, auction participants and bidders don ́t say, that the catalogue and the pictured objects from the time of the German third empire only to purposes of clarification of fact, the blocking of unconstitutional attempts, the art or the science, the research or the learning, coverage about processes of the events of time or the history or other similar purposes are auctioned, for example buy (§§ 86, 86a StGB). The auction house and the consignors only give their objects under aforementioned requirements. Objects which content violate against §§ 130 130a and 131 StGB, are excluded by the auction. 26. Should one or more regulations of this Terms of public auction as amended be legally void, stays the rest of the regulations are unaffected. The legally void regulations replaces through an effective regulation to come as close as possible to the economic intent. The corresponding applies, when the contract holds a supplement gap.
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Versteigerungsbedingungen in der Fassung vom 10.01.2023 Mit der Teilnahme an der Versteigerung, gleich ob im Wege persönlicher, telefonischer, schriftlicher, fernschriftlicher oder elektronischer Teilnahme, werden folgende Bedingungen anerkannt; die Bedingungen gelten für alle Auktionen und die zugehörigen verbundenen Geschäfte, den Verkauf sowie die Einlieferung. Gegenüber den Einlieferungsbedingungen haben diese Vorschriften Vorrang, soweit sie den gleichen Sachverhalt regeln; im Übrigen ergänzen die Versteigerungsbedingungen die Einlieferungsbedingungen: Katalog und Beschaffenheit 1. Das Auktionshaus Kloss, Dietzgenstr. 51-53, 13156 Berlin versteigert in öffentlicher Versteigerung gemäß § 383 Abs. 3 S. 1 BGB im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Agent). Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Jeder Auftraggeber erhält eine Nummer, so dass aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist, welche Gegenstände von welchem Auftraggeber eingeliefert wurden. 2. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und haben einen ihrem Alter und ihrer Herkunft entsprechenden Erhaltungszustand. Sie können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Angaben im Katalog und in anderen Präsentationsformen (z.B. Internet), die in der Regel auf Angaben der Einbringer beruhen, werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB, sondern grundsätzlich als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen. Auskünfte jedweder Art, sei es mündlich oder schriftlich, bringen lediglich eine subjektive Einschätzung des Auktionshauses zum Ausdruck und sind keine abweichende Individualabrede, Garantie- oder Beschaffenheitsvereinbarung. Werden zusätzlich zu dem Katalog noch andere Präsentationsformen genutzt, sind dennoch nur die im Katalog enthaltenen textlichen Angaben, nicht hingegen Abbildungen, maßgeblich. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben in der Auktion zu berichtigen. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Beschädigungen finden im Katalog nur Erwähnung, wenn sie nach Einschätzung des Versteigerers den optischen Gesamteindruck des Versteigerungsobjekts deutlich beeinträchtigen. Insoweit ergibt sich aus fehlenden Hinweisen auf Reparaturen, Restaurierungen, Ergänzungen oder sonstigen Maßnahmen am Versteigerungsobjekt nicht, dass sich die Sache in einem perfekten Zustand befindet. Gegenstände von geringem Wert können als Konvolute außerhalb des Katalogs versteigert werden. Haftung und Verjährung 3.Eine Haftung des Versteigerers wegen etwaiger offener oder versteckter Mängel, wegen Verlust oder Beschädigung des versteigerten Objekts wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern eine gesetzliche Haftung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen, inklusive Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Ersatz von Gutachterkosten, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Versteigerers beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Zuschlags. Für einfach fahrlässiges Verhalten des Versteigerers und der Personen, für die er einzutreten hat, besteht nur dann eine Haftung, wenn dieses die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten betrifft. 4. Gegenstände, die dem Versteigerer gehören, werden im Katalog und Versteigerungsverzeichnis gesondert aufgeführt und als solche gekennzeichnet. 5. Der Versteigerer erklärt sich bereit, unverzüglich vorgenommene begründete Rügen des Käufers an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten. 6. Alle Ansprüche gegen das Auktionshaus wegen gebrauchter Sachen verjähren 1 Jahr nach Übergabe des zugeschlagenen Objektes, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen Rechtsverletzung beruhen oder gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen vorgeschrieben sind. Soweit der Erwerber Kaufmann, Gewerbetreibender oder Freiberufler ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche in 6 Monaten nach dem Tag des Zuschlages. Ausgenommen von der verkürzten Verjährung sind Ansprüche, die ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben. Ablauf der Versteigerung 7. Maßgeblich ist bei Geboten jeder Art ist die im Gebot genannte Katalognummer. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern zu trennen oder zu vereinen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen. 8. Ebenso kann er Gebote ohne Begründung ablehnen; dies gilt insbesondere dann, wenn ein Bieter, der dem Versteigerer nicht bekannt ist, mit ihm eine Geschäftsverbindung noch nicht besteht, oder der Bieter nicht spätestens bis zum Ende der Versteigerung Sicherheit leistet. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht auch im Falle der Sicherheitsleistung nicht. Wird ein Gebot abgelehnt, bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so erhält das zuerst abgegebene Gebot den Zuschlag. Besteht Uneinigkeit über einen Zuschlag, so kann der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag sofort zu Gunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht.Ein Gebot erlischt außer im Falle seiner Ablehnung durch den Versteigerer dann, wenn die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird oder wenn der Versteigerer den Gegenstand erneut aufruft; ein Gebot erlischt nicht durch ein nachfolgendes unwirksames Übergebot. 9.Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben. Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, muss er dies vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des vertretenen und einer schriftlichen Vollmacht mitteilen, ansonsten wird er selbst verpflichtet. 10. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog angegebenen Preis. Im Katalog angegebene Schätzpreise sind keine Mindest- oder Höchstpreise, sondern dienen nur als Anhaltspunkt für den Verkehrswert der Gegenstände ohne Gewähr für die Richtigkeit. Ist im Katalog kein Preis angegeben, beginnt der Aufruf mit dem vom Versteigerer geschätzten Richtpreis, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche Gebote vorliegen oder dass der Versteigerer mit dem Einlieferer einen Mindestzuschlagpreis von mehr als 50 % des Schätzpreises vereinbart hat. Die Steigerungsstufen liegen im Ermessen des Versteigerers, im Allgemeinen um 10 % des vorangegangenen Gebots. 11. Gebote können persönlich im Auktionssaal sowie bei Abwesenheit schriftlich, telefonisch oder, soweit das Auktionshaus Kloss eine zugelassene Plattform im Internet angegeben hat, online abgegeben werden. Schriftliche Gebote müssen spätestens am Tag vor der Versteigerung eingegangen seien und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer, des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagspreis ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer versteht, benennen. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Bieter den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den schriftlichen Bieter von der Nichtberücksichtigung seines Gebotes in Kenntnis zu setzen. Jedes schriftliche Gebot wird vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um andere Gebote zu überbieten. Bei telefonischen Geboten wird ein im Auktionssaal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des zuvor identifizierten Bieters Angebote abzugeben. Die telefonischen Angebote sind bindend und stehen im Saal abgegebenen Geboten gleich. In dem telefonisch abgegebenen Gebot sind das Aufgeld, die gesetzliche Mehrwertsteuer oder andere Kosten nicht enthalten. Telefonische Gebote können vom Auktionshaus Kloss aufgezeichnet werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklärt sich der Antragsteller mit den Versteigerungsbedingungen und der Aufzeichnung von Telefongesprächen einverstanden. Das Auktionshaus haftet nicht für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen oder für Übermittlungsfehler. 12. Internet-Gebote können sowohl als Vorgebote vor Beginn einer Versteigerung als auch als Live-Gebote während einer im Internet live übertragenen Versteigerung nach Maßgabe der vorliegenden Versteigerungsbedingungen abgegeben werden. Gebote die während einer laufenden Versteigerung via Internet eingehen, werden nur dann berücksichtigt, wenn es sich um eine Live im Internet übertragene Versteigerung handelt. Im Übrigen sind Internet-Gebote nur dann zulässig, wenn der Bieter vom Auktionshaus Kloss zum Bieten über das Internet durch Zusendung eines Nutzernamens und eines Passwortes zugelassen worden ist und die Gebote auch zweifelsfrei zugeordnet werden können. Die über das Internet übertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert. Live-Gebote werden wie Gebote aus dem Auktionssaal behandelt. 13. Das Widerrufs- und Rückgaberecht nach Maßgabe des Rechts für Fernabsatzverträge findet auf Schrift-, Telefon- und Internetgebote keine Anwendung. 14. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Wird das zuvor gesetzte Limit nicht erreicht, sondern unter Vorbehalt zugeschlagen, so bleibt der Bieter für vier Wochen an sein Gebot gebunden. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann das in der Katalognummer bezeichnete Versteigerungsobjekt ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höheren Bieter abgegeben werden. Es ist Sache des Bieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Ein Zuschlag unter Vorbehalt ist auch möglich, wenn rechtliche oder tatsächliche Zweifel bei einem Objekt während der Auktion angemeldet werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt wird, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Hat der Versteigerer ein höheres Gebot übersehen oder bestehende Zweifel über den Zuschlag, kann er bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zu Gunsten eines bestimmten Gebietes wiederholen oder den Gegenstand erneut aus bieten; in diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. 15. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung. Bei Nachgeboten kommt ein Vertrag erst zustande, wenn das Auktionshaus das Angebot annimmt. Im Übrigen gelten die Versteigerungsbedingungen auch für den freihändigen Verkauf. Pflichten des Käufers, Risikoübergang. 16. Der Zuschlag verpflichtet den persönlich anwesenden Bieter zur unverzüglichen Abnahme und sofortigen Bezahlung des Versteigerungsobjektes. Neben der Zuschlagssumme ist vom Käufer ein Aufgeld von 28,0 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % auf das Aufgeld (insgesamt also 33,32 %) zu zahlen. Auf den Nettorechnungspreis (Zuschlag und Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % für Bilder, Originalgrafik, Plastik und Sammlungsstücke und für Kunstgewerbe und Photographie hinzugerechnet. Von der MwSt. befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer und – bei Angabe der USt-Id.-Nr. an Unternehmen in andere Mitgliedsstaaten. 17. Abwesende Erwerber sind verpflichtet, die Gegenstände unverzüglich nach Mitteilung des Zuschlages beim Auktionshaus gegen Barzahlung von Zuschlagssumme und Aufgeld inklusive der darauf entfallenden MwSt. abzuholen. Einer besonderen Aufforderung zur Abholung bedarf es nicht. Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlages vom Erwerber geschuldeten Forderungen des Versteigerers vorbehalten. Mit der Erteilung des Zuschlags gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Bieter über, auch wenn der Erwerber die Gegenstände nicht sofort im Auktionshaus abgeholt hat. Das Auktionshaus trägt in keinem Fall eine Haftung für Verlust oder Beschädigung nicht abgeholter oder mangels Bezahlung nicht übergebener Gegenstände, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Nicht abgeholte Gegenstände kann das Auktionshaus auf Kosten und Gefahr des Erwerbers bei einem Lagerhalter zur Aufbewahrung geben; der Erwerber wird über die Aufbewahrung unterrichtet. 18. Zahlungen sind bar in Euro oder per EC-Karte an den Versteigerer zu leisten. Ab einem Rechnungsbetrag in Höhe von 500 € ist eine Zahlung vor Ort mit Kreditkarte zuzüglich 3 % plus gesetzlicher Mehrwertsteuer möglich. Statt Barzahlung kann auch Zahlung durch bankbestätigten Scheck erfolgen; Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die durch Überweisung oder Scheckeinlösungen anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern gehen zu Lasten des Erwerbers. Bei Geboten in Abwesenheit gilt unbeschadet der sofortigen Fälligkeit die Zahlung binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet; danach tritt Zahlungsverzug ein. Der Versteigerer ist berechtigt, für jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von 10 € zu verlangen, wobei dem Käufer der Nachweis zusteht, das dem Versteigerer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 19. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 Prozent pro Monat in Rechnung gestellt. Der Erwerber hat das Recht zum Nachweis eines geringeren oder keines Schadens beim Versteigerer. Des Weiteren kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts erlöschen alle Rechte des Bieters am Versteigerungsobjekt. Das Auktionshaus ist berechtigt, Schadenersatz in Höhe des entgangenen Aufgeldes zu verlangen. Wird der Gegenstand in einer neuen Auktion versteigert, so haftet der säumige Erwerber außerdem für jeglichen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung; auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Das Auktionshaus hat das Recht, säumige Erwerber von weiteren Geboten in Auktionen auszuschließen. 20. Kaufgelder und Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im Namen des Einlieferers einziehen und einklagen. 21. Gegenüber dem Versteigerer kann der Erwerber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Erwerbers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 22. Der Bieter ist damit einverstanden, dass sein Name, seine Adresse und die Käufe für Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Versteigerung, sowie zum Zwecke der Benachrichtigung über zukünftige Auktionen und Angebote, elektronisch vom Auktionshaus gespeichert und verarbeitet werden. 23. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Beziehungen zwischen dem Käufer und dem Auktionshaus Kloss. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Geltung. Mündlichen Nebenabreden bestehen nicht. Änderung in den Versteigerungsbedingungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. 24. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist ausschließlich Berlin. Es gilt deutsches Recht; die Vorschriften des Internationalen Kaufrechts finden keine Anwendung. 25. Solange das Auktionshaus, Auktionshaussteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken versteigen bzw. erwerben (3386,86a StGB). Dad Auktionshaus und der Einlieferer geben diese Objekte nur unter den vorgenannten Voraussetzungen ab. Gegenstände, deren Inhalt gegen §§ 130 130a und 131 StGB verstößt, sind von der Auktion ausgeschlossen.26. Sollen einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmung zu ersetzten die dem wirtschaftlichen Gehalt und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke aufweist.
Terms of public auction as amended on 01-10-2023 This is a courtesy translation. The german version of these terms is legally binding. With the participation in our auction, whether it is personal, by phone, written, by telex or electronic participation, are the following terms and conditions recognized; The terms and conditions applies to all auctions and all the associated business, sales as well as committal. These regulations have precedence over the consignment agreement, when the same issues governs: For the rest does The terms of public auction completes the Terms of Consignment Agreement. Catalogue 1. The Auktionshaus Kloss, Dietzgenstraße 51-53, 13156 Berlin sales in public auctions according to § 383 Abs. 3 S. 1 BGB in the name and on behalf of the consignor. It is a voluntary auction. Every consignor is listed through a number, so it is possible to recognize which item is from which consignor. 2. Every item that is auctioned is without exception used and has, because of age and origin, a preserved condition. During the pre-auction viewing time, you can prove and inspect the items. The information in the catalogue and other forms of presentation (for example internet), which in most cases depends on the information from the consignor, are established after decided knowledge and conscience. They are no warranted properties in terms of §§ 459 ff. BGB, however unwatchable general expressions of opinion and not claims of facts. Every type of information, written or verbal, does only give an expressed subjective assessment of the auction house and are no individual statement, grantee or agreement on the legal and factually nature. If additional forms of presentation are used to the catalogue, nevertheless is only the text in the catalogue relevant (not the pictures). It is reserved to correct information during the auction. The preserved condition of an object is not always mentioned, so that missing facts can ́t be justified by the agreement on the legal and factual nature. Damages are only mentioned in the catalogue after the assessment of the auctioneer when the overall impression of the object is clearly affected. In this respect results this also in missing facts about reparations, restorations, supplements or other procedures on the auction object, not that the object is in a perfect condition. Items of lower value can be sold as a group of items without being mentioned in the catalogue. Liability and limitation 3. Liabilities of the auctioneer because of obvious or hidden faults, loss or damages of the sold object are explicit excluded, in case that legal liability is not required by force. Refund for damages against the auctioneer because of defect of title and defect as to quality as well as other legal terms, including compensation for efforts of expenses as well as for expert costs are excluded, as long as they are not founded on intentional or gross negligent by the auctioneer, or have their cause of injury in life, body or health. The liability for simple negligence is restricted by the height of every knock down. For simple careless behavior from the auctioneer and the person, which he/she represent, exist only a liability, when this affects the injury of important contract obligations. 4. Objects from the auction, which belongs to the auctioneer, are separately listed and marked in the catalogue. 5. The auctioneer declares he/she ready, to remit the direct lodged complaint of the buyer to consignor. 6. All titles against the auction house because of used objects subjects to a limitation period of one year after hand-over of the object, as long as they are not founded on intentional infringement or legally forced limitation period are statutory. As long as the buyer is a tradesman or freelancer, the guarantee claims are limited to 6 months after the day of the award. Apart from the shortened limitation period are titles, which have their cause of injury in life, body or health. Process of the auction 7. The catalogue number is relevant for every type of bid. The auctioneer has the right to separate and merge catalogue numbers, offer objects outside the auction or take back. 8. Bids can be declined without reason; this applies especially when a bidder does not know the auctioneer, has no business relationship with him/her, or if the bidder don ́t furnish security until the end of the auction. A title of bid acceptance does not exist in case of security furnishment. If a bid is declined, the previous bid is immediately binding. If several persons make the same bid, the award will be given to the first bidder. Exists any disagreements over an award, is the auctioneer allowed to freely favor one specific bidder or call the lot up for sale again. There is no title on the award. In case of a recall of a lot, the previous bid does not count. If there is an invalid higher bid the previous bid will still count as highest. 9. All bids are counted on the bidders own name and behalf. If a bidder wants to bid for someone else, he/she has to refer the name and address of the person he/she represents before the auction. He/she also needs to refer a letter of attorney, otherwise is he/she bounded. 10.The call of the objects normally starts with the limit price mentioned in the catalogue. In the catalogue are the estimated prices not limit or top price. It is only an indication for the current market value of the object without guarantee form correctness. If no price is mentioned will the call start at the estimated price by the auctioneer. Exception: There are higher pre-bids or a price up to 50% of the limit price is agreed with the consignor. The bidder steps lies in the discretion of the auctioneer. The normal bidder steps are an increase of 10%.. 11. Bids can be made personally in the auction room as well as written, by telephone or bid online as long as the auction house uses an allowed platform on the internet. Written bids needs to be received latest one day before the auction starts and the object must be mentioned with the listed catalogue number and the bidden price (the bidden price is without buyer ́s premium and taxes). The written bid orders the auctioneer to bid for him/her. Vagueness goes to the expense of the bidder. If a written bid is unaccounted, there is no need for the auctioneer to inform the bidder. Every written bid is only accounted for by the auctioneer when the sum of the bid is relevant. With telephone bids represents a telephone operator the bidder and bids in the name of him/her. The telephone bids are seen as firm offers. In the telephone bids is buyer ́s premium, taxes or other costs are not included. Telephone bids can be recorded by Auktionhaus Kloss. With application to bid by telephone he/she agrees to the Terms of public auction as amended and recording of the telephone call. The auction house takes no responsibility for the occurrence and the maintenance of the telephone connection or transmission errors. 12. Internet bids can be made as pre-bids before the auction as well as live bids during an auction, which also is sent live on the internet (respecting the current Terms of public auction as amended). Bids that are made online during a live auction are only considered when it is a live auction on the internet. Internet bids are then only allowed when the bidder are approved by Auktionshaus Kloss. Therefore a username, password and an unambiguous assignment of the bid are required. Bids over internet are electronically recorded. Live bids are handled as auction bids in the room. 13. The right of rescission and return of distance contracts are not applied for written, telephone and internet bids. 14. The award is carried out after the tree time call from the auctioneer to the highest bidder. If the limit price is not reached, but is conditional, then is the bidder bounded to his/her bid for four weeks. When a conditional bid is not agreed with the consignor or if the limit price is bid by another bidder, the object can be given to the higher bidder without informing the previous bidder. It is the bidder’s responsibility to inform him/herself of the approval of his/her bid. A conditional bid is also possible, when legal or actual doubt of an object is notified during the auction. If a given bid doesn ́t get awarded, guarantees the consignor the bidder only intentionally or by gross fault. If the auctioneer has overlooked a higher bid or if there are doubt about the award, can he/she repeat an award in favor of a certain bid until the end of the auction, or call the object up for bid again, in these cases is a previous award invalid. 15. The post- auction sale is part of the auction. For post-auction bids is a treaty only established when the auction house approve a bid. The Terms of public auction as amended applies also for sales with private treaties. Buyer ́s responsibilities 16. Award of an object obligates the personal attention of the bidder, immediate acceptance and payment of the sold object. In addition to the award sum does the buyer also pay 28,0% buyer ́s premium plus legally taxes from currently 19 % of the buyer ́s premium (total amount of 33,32%). From the total net sum including buyer ́s premium comes additionally 7% VAT for pictures, graphics, sculptures, collection objects, arts and crafts and photography. Exports to countries outside of EU and companies with information of their USt-Id.-Nr. in other countries are freed from VAT. 17. Absent buyers are bound to take the object immediately after the notice of award against cash payment of the award sum and buyer ́s premium including VAT. There is no need for special demand. The property of the auctioned objects is reserved until all requirements of the auctioneer (which dued by the buyer at the point of award) are confirmed. With the issue of the award go all risks, especially accidental perishing and the occurring degradation over on the buyer. The auction house takes no liability for loss or damage for objects that are not payed or picked up. Exception: With intention or gross negligence. The auction house can give objects, which aren ́t picked up, to custody of the warehouse keeper at the risk and cost of the buyer, the buyer will be inform of the custody. 18. Payment can be made in cash with Euro or with EC-card. With an invoice sum of over 500 € is payment with credit card on site possible with a 3% additional legal VAT. Instead of cash payment can also a bank confirmed check be used for payment. Checks are only taken on account of performance. All incurred costs, charges and taxes through bank transfer go to the buyers account. For absent bids counts prejudice the immediate expiration date for payment within 7 days after the day of the invoice, not as to late. After the 7 days occurs the payment delay. The auctioneer have the right to take a 10 € charge for every warning, where the buyer reserves the right to prove that less damage occurred by the auctioneer. 19. Delayed payment has an interesting for default up to 1 percent per month. The buyer reserves the right to prove that less damage occurred by the auctioneer. For delayed payment, the auction house can withdraw from the contract after an appropriate deadline. In case of a withdrawal are all rights of the bidder canceled. In case of a withdrawal has the auction house the right to damage compensation to the amount of the buyer ́s premium. Is the object sold in a new auction, guarantees the defaulting buyer that he/she has to pay the lost costs for the auction house. When it is sold for a higher price has the defaulting buyer no claim. The auction house has the right to forbid the defaulting buyer to make further bids. 20. Purchase money and purchase money arrears as well as other services can be claimed and sued by the auctioneer in the name of the consignor. 21. In opposite of the auctioneer can the buyer only count with uncontested or legally established claims. Statutory right of lien of the buyer is excluded, as long as it is not based on the same contractual relationship. Final provision 22. The bidder agrees that his/her name, address and purchases are electronically recorded and used by the auction house for purposes of realization and transaction as well as purposes of informing about future auctions and offers. 23. These Terms of public auction as amended regulates all relationships between the buyers and Auktionshaus Kloss. General terms and conditions of the buyer have no importance. Verbal sub-agreement does not persist. Changes in the Terms of public auction as amended have to occur in written form. 24. The contract agreement takes effect under German law. The place of contract fulfillment is Berlin. The place of jurisdiction for disputes and action concerning bills of exchange and check is also Berlin. The international CISG have no usage. 25. You insure that, as long as the auction house, auction participants and bidders don ́t say, that the catalogue and the pictured objects from the time of the German third empire only to purposes of clarification of fact, the blocking of unconstitutional attempts, the art or the science, the research or the learning, coverage about processes of the events of time or the history or other similar purposes are auctioned, for example buy (§§ 86, 86a StGB). The auction house and the consignors only give their objects under aforementioned requirements. Objects which content violate against §§ 130 130a and 131 StGB, are excluded by the auction. 26. Should one or more regulations of this Terms of public auction as amended be legally void, stays the rest of the regulations are unaffected. The legally void regulations replaces through an effective regulation to come as close as possible to the economic intent. The corresponding applies, when the contract holds a supplement gap.