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Dürer, Albrecht (1471-1528) - Der heilige Eustachius (St. Hubertus), um 1501, Kupferstich, Bartsch

In 171. Auktion *Kunst * Antiquitäten * Asiatika ...

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Dürer, Albrecht (1471-1528) - Der heilige Eustachius (St. Hubertus), um 1501, Kupferstich, Bartsch 57. Meder 60 c (von k). Schoch/Mende/Scherbaum Bd.1, S.92-95 Nr.32, Schmitt,L. S.160-170), Dürer-Monogramm in der Platte, blattgroßer Druck auf feinem Bütten mit Wasserzeichen "Hohe Krone" (Meder Wz. 20), alle Ränder bis in die Darstellung beschnitten, ca. 35 x 25,2 cm, Stich partiell leicht laviert, Papier zeitbedingt angestaubt und stellenweise brüchig, Risse verso mit Farbe verschlossen, Randeinrisse und Fehlstellen an Ecken fachmännisch hinterlegt, punktuell kleine Stockflecken, Provenienz: Privatsammlung Rhein-Main-Gebiet
Dürers größter Kupferstich zeichnet sich durch eine immense Fülle feinst ausgeführter (Natur-)Motive und Formen aus. Diese bilden in überaus dichter Anordnung eine Art tapisseriehafter Szenerie, in die das eigentliche Geschehen fast wie beiläufig eingebettet zu sein scheint. Das bemerkenswerte Blatt erfreute sich bei Dürers Zeitgenossen und auch späteren Kunstfreunden und -kennern großer Wertschätzung.
Hl. Eustachius, dessen Legende der des heiligen Hubertus von Lüttich verwandt ist, genoss als Schutzpatron der Jäger (u.a.) und erster der vierzehn Nothelfer im Spätmittelalter große Popularität. Von der Bekehrung des römischen Offiziers Placidus, wie Eustachius ursprünglich hieß, durch die sogenannte "Hirschvision" berichtet die Legenda aurea des Jacopo da Voragine: Placidus erschien auf der Jagd ein majestätischer Hirsch mit einem leuchtenden Kruzifix zwischen den Geweihstangen, die Stimme Christi sprach zu ihm, er bekehrte sich zusammen mit der ganzen Familie und nahm den griechischen Namen Eustachius an, in der Folge erlitt er nach zahlreichen Schicksalsschlägen den Märtyrertod auf dem Scheiterhaufen.





Dürer, Albrecht (1471-1528) - Saint Eustace, circa 1501, copper engraving (Meder 60 c (from k), Bartsch 57, Schoch / Mende / Scherbaum vol.1, pp.92-95 no.32, Schmitt,L. S.160-170), monogram "AD" in the plate, sheet-size print with watermark "High Crown" (Meder 20), trimmed within the platemark, appr. 350 x 252 mm (appr.13,7x 9.9 in.), engraving very slightly washed in a light buff tone, paper somewhat brittle due to its age, slim tears sealed with color on the verso, some tears and losses of paper at margins and corners professionally patched, small foxing spots






Dürer, Albrecht (1471-1528) - Der heilige Eustachius (St. Hubertus), um 1501, Kupferstich, Bartsch 57. Meder 60 c (von k). Schoch/Mende/Scherbaum Bd.1, S.92-95 Nr.32, Schmitt,L. S.160-170), Dürer-Monogramm in der Platte, blattgroßer Druck auf feinem Bütten mit Wasserzeichen "Hohe Krone" (Meder Wz. 20), alle Ränder bis in die Darstellung beschnitten, ca. 35 x 25,2 cm, Stich partiell leicht laviert, Papier zeitbedingt angestaubt und stellenweise brüchig, Risse verso mit Farbe verschlossen, Randeinrisse und Fehlstellen an Ecken fachmännisch hinterlegt, punktuell kleine Stockflecken, Provenienz: Privatsammlung Rhein-Main-Gebiet
Dürers größter Kupferstich zeichnet sich durch eine immense Fülle feinst ausgeführter (Natur-)Motive und Formen aus. Diese bilden in überaus dichter Anordnung eine Art tapisseriehafter Szenerie, in die das eigentliche Geschehen fast wie beiläufig eingebettet zu sein scheint. Das bemerkenswerte Blatt erfreute sich bei Dürers Zeitgenossen und auch späteren Kunstfreunden und -kennern großer Wertschätzung.
Hl. Eustachius, dessen Legende der des heiligen Hubertus von Lüttich verwandt ist, genoss als Schutzpatron der Jäger (u.a.) und erster der vierzehn Nothelfer im Spätmittelalter große Popularität. Von der Bekehrung des römischen Offiziers Placidus, wie Eustachius ursprünglich hieß, durch die sogenannte "Hirschvision" berichtet die Legenda aurea des Jacopo da Voragine: Placidus erschien auf der Jagd ein majestätischer Hirsch mit einem leuchtenden Kruzifix zwischen den Geweihstangen, die Stimme Christi sprach zu ihm, er bekehrte sich zusammen mit der ganzen Familie und nahm den griechischen Namen Eustachius an, in der Folge erlitt er nach zahlreichen Schicksalsschlägen den Märtyrertod auf dem Scheiterhaufen.





Dürer, Albrecht (1471-1528) - Saint Eustace, circa 1501, copper engraving (Meder 60 c (from k), Bartsch 57, Schoch / Mende / Scherbaum vol.1, pp.92-95 no.32, Schmitt,L. S.160-170), monogram "AD" in the plate, sheet-size print with watermark "High Crown" (Meder 20), trimmed within the platemark, appr. 350 x 252 mm (appr.13,7x 9.9 in.), engraving very slightly washed in a light buff tone, paper somewhat brittle due to its age, slim tears sealed with color on the verso, some tears and losses of paper at margins and corners professionally patched, small foxing spots





171. Auktion *Kunst * Antiquitäten * Asiatika * Schmuck

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Friedrich-Ebert-Str. 2
Bad Vilbel / Frankfurt
Germany
61118
Germany

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1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist berechtigt Auskunft über die Person des Einlieferers oder Bieters zu verweigern, wenn er gleichzeitig für eventuelle Verbindlichkeiten des Verkäufers oder Käufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.

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4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne Rückfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung.

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