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A QINGBAI-GLAZD HEAD OF BUDDHA,SONG DYNASTY.„Qingbai“-Kopf eines Bodhisattva - China, SüdlicheSong-

In Asian Art

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A QINGBAI-GLAZD HEAD OF BUDDHA,SONG DYNASTY.„Qingbai“-Kopf eines Bodhisattva - China, SüdlicheSong-
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Bad Vilbel
A QINGBAI-GLAZD HEAD OF BUDDHA,SONG DYNASTY.
„Qingbai“-Kopf eines Bodhisattva - China, SüdlicheSong-Dynastie (1126–1279), vollrunder detailliert gearbeiteter Kopf mit halb geschlossenen Augen, elegant geschwungenen Brauen und einem sanften Lächeln auf den Lippen, über den gewellten Haaren aufwendig gearbeiteter plastischer Kopfschmuck mit Volutenornamenten und Blumenmotiven, allseits charakteristische eisblaue Glasur, Kanten und Zierelemente partiell bestoßen, Halspartie mit Ausbrüchen und Bestoßungen, Glasurschäden, Höhe ca.23 cm, Gewicht ca.1620g Wir bitten darum, Zustandsberichte zu den Losen zu erfragen, da der Erhaltungszustand nur in Ausnahmefällen im Katalog angegeben ist.

高23cm

宋 青白釉佛首
佛首神態安詳,頭戴寳冠,貼塑有瓔珞和花飾,髮絲刻畫逼真,雙目微睜,面帶微笑,下巴微微隆起,慈眉善目,十分傳神。整體施青白釉,釉質瑩亮清澈,白色胎質細膩純净。

A QINGBAI-GLAZD HEAD OF BUDDHA,SONG DYNASTY.
"Qingbai" Head of a Bodhisattva - China, Southern Song dynasty (1126–1279), full round head with serene facial features and cast down eyes, the wavy hair hidden under a hat-shaped ornate crown featuring different blossoms as well as c-and s-scrolls. covered all over with a characteristic light bluish glaze, partially moderate damage to the attached ornaments, edges of the neckline broken off, glaze scuffs, height appr.23 cm, weight appr.1620g Please contact us for a detailed condition report. Please note that the lack of a condition statement does not imply perfect condition.

高23cm

宋 青白釉佛首
佛首神態安詳,頭戴寳冠,貼塑有瓔珞和花飾,髮絲刻畫逼真,雙目微睜,面帶微笑,下巴微微隆起,慈眉善目,十分傳神。整體施青白釉,釉質瑩亮清澈,白色胎質細膩純净。
A QINGBAI-GLAZD HEAD OF BUDDHA,SONG DYNASTY.
„Qingbai“-Kopf eines Bodhisattva - China, SüdlicheSong-Dynastie (1126–1279), vollrunder detailliert gearbeiteter Kopf mit halb geschlossenen Augen, elegant geschwungenen Brauen und einem sanften Lächeln auf den Lippen, über den gewellten Haaren aufwendig gearbeiteter plastischer Kopfschmuck mit Volutenornamenten und Blumenmotiven, allseits charakteristische eisblaue Glasur, Kanten und Zierelemente partiell bestoßen, Halspartie mit Ausbrüchen und Bestoßungen, Glasurschäden, Höhe ca.23 cm, Gewicht ca.1620g Wir bitten darum, Zustandsberichte zu den Losen zu erfragen, da der Erhaltungszustand nur in Ausnahmefällen im Katalog angegeben ist.

高23cm

宋 青白釉佛首
佛首神態安詳,頭戴寳冠,貼塑有瓔珞和花飾,髮絲刻畫逼真,雙目微睜,面帶微笑,下巴微微隆起,慈眉善目,十分傳神。整體施青白釉,釉質瑩亮清澈,白色胎質細膩純净。

A QINGBAI-GLAZD HEAD OF BUDDHA,SONG DYNASTY.
"Qingbai" Head of a Bodhisattva - China, Southern Song dynasty (1126–1279), full round head with serene facial features and cast down eyes, the wavy hair hidden under a hat-shaped ornate crown featuring different blossoms as well as c-and s-scrolls. covered all over with a characteristic light bluish glaze, partially moderate damage to the attached ornaments, edges of the neckline broken off, glaze scuffs, height appr.23 cm, weight appr.1620g Please contact us for a detailed condition report. Please note that the lack of a condition statement does not imply perfect condition.

高23cm

宋 青白釉佛首
佛首神態安詳,頭戴寳冠,貼塑有瓔珞和花飾,髮絲刻畫逼真,雙目微睜,面帶微笑,下巴微微隆起,慈眉善目,十分傳神。整體施青白釉,釉質瑩亮清澈,白色胎質細膩純净。

Asian Art

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Friedrich-Ebert-Str. 2
Bad Vilbel
61118
Germany

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AGB

Versteigerungsbedingungen

Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- oder Feihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist berechtigt Auskunft über die Person des Einlieferers oder Bieters zu verweigern, wenn er gleichzeitig für eventuelle Verbindlichkeiten des Verkäufers oder Käufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zur Zeit des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie auch mündliche Erklärungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. §459 ff BGB. Für Mängel jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Es liegt im eigenen Interesse der Käufer, die Gegenstände vorher zu prüfen.

4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne Rückfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung.

6. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 22 % (inkl. Mehrwertsteuer) erhoben. Differenzbesteuerung, die Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.

7. Den Zuschlagpreis und das Aufgeld (inkl. MwSt) hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar bzw. per Scheck an den Versteigerer zu zahlen. Scheckzahlungen nur unter dem Vorbehalt der Gutschrift. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des Käufers noch einmal versteigert werden. Der Käufer haftet jedoch für den Ausfall; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Zahlungen auswärtiger Bieter, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind mit dem Rechnungsdatum fällig. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden. Aufhebung des Schriftzwanges ist nur schriftlich möglich.

8. Sämtliche Ansprüche und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber oder in eigenem Namen geltend machen.

9. Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen ist im Versteigerungslokal nicht gestattet.

10. Während der Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten Gegenständen nur in dringenden Fällen mit vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers gestattet. Aufbewahrung der Gegenstände und evtl. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung für evtl. Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer nicht.

11. Schriftliche Gebote werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, wenn sie mindestens 1 Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind. Die Gebote müssen klar formuliert sein, in jedem Fall ist die Katalognummer maßgebend. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann vom Versteigerer nicht übernommen werden. Anrufe beim Bieter erfolgen nur bei Gegenständen über 250 € Limit.

12. Die angegebenen Rufpreise sind im Regelfall Limite. Der Zuschlag kann auch darunter erfolgen.

13. Der Aufenthalt im Versteigerungslokal und allen Nebenräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Personenschäden jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Bei der Besichtigung ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden haftet.

14. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen.

15. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf.

16. Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für beide Teile ist Bad Vilbel. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.   

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