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A Doucai "Grapes" Cup- China, Ming DynastyDoucai-Becher – China, Ming-Dynastie Chenghua (1465-1487),

In Asian Art

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Bad Vilbel
A Doucai "Grapes" Cup- China, Ming Dynasty
Doucai-Becher – China, Ming-Dynastie Chenghua (1465-1487), leicht ausgestellter Korpus auf schmalem Standring, auf der Wandung umlaufend Weinrebendekor in Doucai-Technik mit Unterglasurblau für die Konturlinien, in die die Emailfarben Grün, Gelb und Rot eingepasst sind, eingefasst von einem unterglasurblauem Doppelring unterhalb der Lippe und am Fußring, auf dem weißglasierten Boden 6-Zeichen-Pinselmarke “Da Ming Chenghua Nian Zhi” in rechteckiger Doppelrahmung, kleiner Ausbruch mit Haarriss am Rand,ca.4,5x5,4cm Wir bitten darum, Zustandsberichte zu den Losen zu erfragen, da der Erhaltungszustand nur in Ausnahmefällen im Katalog angegeben ist

高4.5cm 直徑5.4cm

明 鬥彩葡萄杯
小杯直向下内收,立足俊朗,瓷胎雪白細膩,釉料勻净瑩亮略汎出粉色,器壁薄如卵幕,外壁青花淡勾出輪廓和葉脈,以黃、綠、紅、赭、紫多種敷色填廓,通景繪藤曼葡萄,圖案佈局疏密有序,虛實相托。青花朦朧,清新淡雅,而鬥彩立體突出,濃淡輝映。底雙框内書“大明成化年製”六字楷書款。

A Doucai "Grapes" Cup- China, Ming Dynasty
An Important Ming Doucai Cup- China, Ming Dynasty Chenghua (1465-1487), slightly flared body raised on a narrow foot ring, fine painted “grape”- decoration in doucai technique with underglaze blue outlines, and added overglaze enamels green, yellow and red, double lines in underglaze blue to the rim and the foot ring, 6-character reign mark "Da Ming Chenghua Nian Zhi" in rectangular double frame to the transparently glazed base, ca.4,5x5,4cm Please contact us for a detailed condition report. Please note that the lack of a condition statement does not imply perfect condition

高4.5cm 直徑5.4cm

明 鬥彩葡萄杯
小杯直向下内收,立足俊朗,瓷胎雪白細膩,釉料勻净瑩亮略汎出粉色,器壁薄如卵幕,外壁青花淡勾出輪廓和葉脈,以黃、綠、紅、赭、紫多種敷色填廓,通景繪藤曼葡萄,圖案佈局疏密有序,虛實相托。青花朦朧,清新淡雅,而鬥彩立體突出,濃淡輝映。底雙框内書“大明成化年製”六字楷書款。
A Doucai "Grapes" Cup- China, Ming Dynasty
Doucai-Becher – China, Ming-Dynastie Chenghua (1465-1487), leicht ausgestellter Korpus auf schmalem Standring, auf der Wandung umlaufend Weinrebendekor in Doucai-Technik mit Unterglasurblau für die Konturlinien, in die die Emailfarben Grün, Gelb und Rot eingepasst sind, eingefasst von einem unterglasurblauem Doppelring unterhalb der Lippe und am Fußring, auf dem weißglasierten Boden 6-Zeichen-Pinselmarke “Da Ming Chenghua Nian Zhi” in rechteckiger Doppelrahmung, kleiner Ausbruch mit Haarriss am Rand,ca.4,5x5,4cm Wir bitten darum, Zustandsberichte zu den Losen zu erfragen, da der Erhaltungszustand nur in Ausnahmefällen im Katalog angegeben ist

高4.5cm 直徑5.4cm

明 鬥彩葡萄杯
小杯直向下内收,立足俊朗,瓷胎雪白細膩,釉料勻净瑩亮略汎出粉色,器壁薄如卵幕,外壁青花淡勾出輪廓和葉脈,以黃、綠、紅、赭、紫多種敷色填廓,通景繪藤曼葡萄,圖案佈局疏密有序,虛實相托。青花朦朧,清新淡雅,而鬥彩立體突出,濃淡輝映。底雙框内書“大明成化年製”六字楷書款。

A Doucai "Grapes" Cup- China, Ming Dynasty
An Important Ming Doucai Cup- China, Ming Dynasty Chenghua (1465-1487), slightly flared body raised on a narrow foot ring, fine painted “grape”- decoration in doucai technique with underglaze blue outlines, and added overglaze enamels green, yellow and red, double lines in underglaze blue to the rim and the foot ring, 6-character reign mark "Da Ming Chenghua Nian Zhi" in rectangular double frame to the transparently glazed base, ca.4,5x5,4cm Please contact us for a detailed condition report. Please note that the lack of a condition statement does not imply perfect condition

高4.5cm 直徑5.4cm

明 鬥彩葡萄杯
小杯直向下内收,立足俊朗,瓷胎雪白細膩,釉料勻净瑩亮略汎出粉色,器壁薄如卵幕,外壁青花淡勾出輪廓和葉脈,以黃、綠、紅、赭、紫多種敷色填廓,通景繪藤曼葡萄,圖案佈局疏密有序,虛實相托。青花朦朧,清新淡雅,而鬥彩立體突出,濃淡輝映。底雙框内書“大明成化年製”六字楷書款。

Asian Art

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Friedrich-Ebert-Str. 2
Bad Vilbel
61118
Germany

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AGB

Versteigerungsbedingungen

Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- oder Feihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist berechtigt Auskunft über die Person des Einlieferers oder Bieters zu verweigern, wenn er gleichzeitig für eventuelle Verbindlichkeiten des Verkäufers oder Käufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zur Zeit des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie auch mündliche Erklärungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. §459 ff BGB. Für Mängel jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Es liegt im eigenen Interesse der Käufer, die Gegenstände vorher zu prüfen.

4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne Rückfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung.

6. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 22 % (inkl. Mehrwertsteuer) erhoben. Differenzbesteuerung, die Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.

7. Den Zuschlagpreis und das Aufgeld (inkl. MwSt) hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar bzw. per Scheck an den Versteigerer zu zahlen. Scheckzahlungen nur unter dem Vorbehalt der Gutschrift. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des Käufers noch einmal versteigert werden. Der Käufer haftet jedoch für den Ausfall; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Zahlungen auswärtiger Bieter, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind mit dem Rechnungsdatum fällig. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden. Aufhebung des Schriftzwanges ist nur schriftlich möglich.

8. Sämtliche Ansprüche und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber oder in eigenem Namen geltend machen.

9. Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen ist im Versteigerungslokal nicht gestattet.

10. Während der Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten Gegenständen nur in dringenden Fällen mit vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers gestattet. Aufbewahrung der Gegenstände und evtl. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung für evtl. Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer nicht.

11. Schriftliche Gebote werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, wenn sie mindestens 1 Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind. Die Gebote müssen klar formuliert sein, in jedem Fall ist die Katalognummer maßgebend. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann vom Versteigerer nicht übernommen werden. Anrufe beim Bieter erfolgen nur bei Gegenständen über 250 € Limit.

12. Die angegebenen Rufpreise sind im Regelfall Limite. Der Zuschlag kann auch darunter erfolgen.

13. Der Aufenthalt im Versteigerungslokal und allen Nebenräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Personenschäden jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Bei der Besichtigung ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden haftet.

14. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen.

15. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf.

16. Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für beide Teile ist Bad Vilbel. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.   

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