Los

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„Jian“-Schale mit „Hasenfell-Glasur“ – China, Jin dynasty (1115–1234), Steinzeug mit dicker

In Asian Art

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„Jian“-Schale mit „Hasenfell-Glasur“ – China, Jin dynasty (1115–1234), Steinzeug mit dicker - Bild 3 aus 3
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Bad Vilbel
„Jian“-Schale mit „Hasenfell-Glasur“ – China, Jin dynasty (1115–1234), Steinzeug mit dicker lüstrierender schwarzer Glasur und silbergrauer Maserung, in typischem Glasurwulst über dem unglasierten Fuß endend, H.ca. 7,8 cm Wir bitten darum, Zustandsberichte zu den Losen zu erfragen, da der Erhaltungszustand nur in Ausnahmefällen im Katalog angegeben ist.直徑11.8cm 高7.8cm金 建窯盞相關資料:兔毫者,舉世稀珍,釉色盈潤光潔,與建窯名品油滴相類,唯紋式有異。細觀兔毫其紋,纖俊秀逸,宛若清清細雨,隨雲起,破長空醉舞,飄然落,又如屢屢銀波,伴明月,邀靜夜輕風,拂水過。建窯兔毫,謙素而內斂,多為佛寺所用。黑盞鬪茶,擊拂見白花,清晰可辨,易於觀色,宋人盡皆追之。徽宗趙佶,鐘迷茶事,曾言道,「盞色貴青黑,玉毫條達者為上」。鐮倉時代,大宋精髓隨禪宗東渡,導日人尚建盞、研茶道、修禪門,人盡奉之,以為至珍。A JIANYAO CUP,JIN DYNASTY.A 'Jian' 'Hare's Fur' bowl –China, Jin dynasty (1115–1234) - solidly potted with a narrow groove encircling the exterior below the rim, covered overall with a lustrous black glaze, thinning at the rim with subtle silver streaks extending downwards, the glaze falling short of the foot to reveal the reddish grey stoneware body,appr.7,8cm high Please contact us for a detailed condition report. Please note that the lack of a condition statement does not imply perfect condition.直徑11.8cm 高7.8cm金 建窯盞相關資料:兔毫者,舉世稀珍,釉色盈潤光潔,與建窯名品油滴相類,唯紋式有異。細觀兔毫其紋,纖俊秀逸,宛若清清細雨,隨雲起,破長空醉舞,飄然落,又如屢屢銀波,伴明月,邀靜夜輕風,拂水過。建窯兔毫,謙素而內斂,多為佛寺所用。黑盞鬪茶,擊拂見白花,清晰可辨,易於觀色,宋人盡皆追之。徽宗趙佶,鐘迷茶事,曾言道,「盞色貴青黑,玉毫條達者為上」。鐮倉時代,大宋精髓隨禪宗東渡,導日人尚建盞、研茶道、修禪門,人盡奉之,以為至珍。
„Jian“-Schale mit „Hasenfell-Glasur“ – China, Jin dynasty (1115–1234), Steinzeug mit dicker lüstrierender schwarzer Glasur und silbergrauer Maserung, in typischem Glasurwulst über dem unglasierten Fuß endend, H.ca. 7,8 cm Wir bitten darum, Zustandsberichte zu den Losen zu erfragen, da der Erhaltungszustand nur in Ausnahmefällen im Katalog angegeben ist.直徑11.8cm 高7.8cm金 建窯盞相關資料:兔毫者,舉世稀珍,釉色盈潤光潔,與建窯名品油滴相類,唯紋式有異。細觀兔毫其紋,纖俊秀逸,宛若清清細雨,隨雲起,破長空醉舞,飄然落,又如屢屢銀波,伴明月,邀靜夜輕風,拂水過。建窯兔毫,謙素而內斂,多為佛寺所用。黑盞鬪茶,擊拂見白花,清晰可辨,易於觀色,宋人盡皆追之。徽宗趙佶,鐘迷茶事,曾言道,「盞色貴青黑,玉毫條達者為上」。鐮倉時代,大宋精髓隨禪宗東渡,導日人尚建盞、研茶道、修禪門,人盡奉之,以為至珍。A JIANYAO CUP,JIN DYNASTY.A 'Jian' 'Hare's Fur' bowl –China, Jin dynasty (1115–1234) - solidly potted with a narrow groove encircling the exterior below the rim, covered overall with a lustrous black glaze, thinning at the rim with subtle silver streaks extending downwards, the glaze falling short of the foot to reveal the reddish grey stoneware body,appr.7,8cm high Please contact us for a detailed condition report. Please note that the lack of a condition statement does not imply perfect condition.直徑11.8cm 高7.8cm金 建窯盞相關資料:兔毫者,舉世稀珍,釉色盈潤光潔,與建窯名品油滴相類,唯紋式有異。細觀兔毫其紋,纖俊秀逸,宛若清清細雨,隨雲起,破長空醉舞,飄然落,又如屢屢銀波,伴明月,邀靜夜輕風,拂水過。建窯兔毫,謙素而內斂,多為佛寺所用。黑盞鬪茶,擊拂見白花,清晰可辨,易於觀色,宋人盡皆追之。徽宗趙佶,鐘迷茶事,曾言道,「盞色貴青黑,玉毫條達者為上」。鐮倉時代,大宋精髓隨禪宗東渡,導日人尚建盞、研茶道、修禪門,人盡奉之,以為至珍。

Asian Art

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Friedrich-Ebert-Str. 2
Bad Vilbel
61118
Germany

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Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- oder Feihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist berechtigt Auskunft über die Person des Einlieferers oder Bieters zu verweigern, wenn er gleichzeitig für eventuelle Verbindlichkeiten des Verkäufers oder Käufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zur Zeit des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie auch mündliche Erklärungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. §459 ff BGB. Für Mängel jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Es liegt im eigenen Interesse der Käufer, die Gegenstände vorher zu prüfen.

4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne Rückfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung.

6. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 22 % (inkl. Mehrwertsteuer) erhoben. Differenzbesteuerung, die Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.

7. Den Zuschlagpreis und das Aufgeld (inkl. MwSt) hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar bzw. per Scheck an den Versteigerer zu zahlen. Scheckzahlungen nur unter dem Vorbehalt der Gutschrift. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des Käufers noch einmal versteigert werden. Der Käufer haftet jedoch für den Ausfall; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Zahlungen auswärtiger Bieter, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind mit dem Rechnungsdatum fällig. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden. Aufhebung des Schriftzwanges ist nur schriftlich möglich.

8. Sämtliche Ansprüche und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber oder in eigenem Namen geltend machen.

9. Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen ist im Versteigerungslokal nicht gestattet.

10. Während der Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten Gegenständen nur in dringenden Fällen mit vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers gestattet. Aufbewahrung der Gegenstände und evtl. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung für evtl. Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer nicht.

11. Schriftliche Gebote werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, wenn sie mindestens 1 Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind. Die Gebote müssen klar formuliert sein, in jedem Fall ist die Katalognummer maßgebend. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann vom Versteigerer nicht übernommen werden. Anrufe beim Bieter erfolgen nur bei Gegenständen über 250 € Limit.

12. Die angegebenen Rufpreise sind im Regelfall Limite. Der Zuschlag kann auch darunter erfolgen.

13. Der Aufenthalt im Versteigerungslokal und allen Nebenräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Personenschäden jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Bei der Besichtigung ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden haftet.

14. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen.

15. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf.

16. Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für beide Teile ist Bad Vilbel. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.   

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