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Los
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In 81. Auktion
Deutsches Reich 1933 - 1945 - Führende Persönlichkeiten des 3.Reiches : Ernennungsurkunde Konstantins von Neurath zum Reichsprotektor von Böhmen und Mähren
Ernennungssurkunde für den Reichsminister Konstantin Freiherr von Neurath zum Reichsprotektor von Böhmen und Mähren.
Datiert Berlin, den 19. März 1939. Mit Prägesiegel und Originalunterschtrift des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler sowie Gegenzeichnung Reichsinnenminister Wilhelm Frick und Reichsminister Dr. Lammers (Chef der Reichskanzlei).
Im Originalumschlag mit goldgeprägtem Hoheitsadler.
Bedeutendes, einmaliges museales Dokument zur Geschichte des 3. Reiches und der de facto Angliederung der "Rest - Tschechei" an das Großdeutsche Reich.
Konstantin Hermann Karl Freiherr von Neurath (* 2. Februar 1873 im Hofgut Kleinglattbach, Kleinglattbach; ? 14. August 1956 im Leinfelder Hof, Enzweihingen) war ein deutscher Diplomat des Kaiserreichs und der Weimarer Republik. Er wurde 1932 Reichsminister des Äußeren und hatte das Amt auch nach der nationalsozialistischen Machtergreifung bis 1938 inne. Zwischen 1939 und 1943 war Neurath Reichsprotektor des vom Deutschen Reich besetzten Protektorats Böhmen und Mähren.
Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte Neurath zu den 24 Hauptangeklagten der Nürnberger Prozesse. Der Internationale Militärgerichtshof sprach ihn am 1. Oktober 1946 in allen vier Anklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu einer 15-jährigen Haftstrafe. 1954 wurde Neurath vorzeitig entlassen.
Von 1930 - 1932 war v. Neurath deutscher Botschafter in London.
Nachdem Reichspräsident Hindenburg im Juni 1932 ein nicht mehr auf den Reichstag gestütztes Präsidialkabinett unter Franz von Papen gebildet hatte, wurde Neurath zum Außenminister im ?Kabinett der Barone? ernannt. Er behielt sein Ministeramt auch in den folgenden Kabinetten Schleicher (1932/33) und am 30. Januar 1933 im Kabinett Hitler. Neurath galt als Exponent einer konservativen Fachbeamtenschaft. Bei sonst loyaler Mitarbeit innerhalb der Regierung Hitler ist bekannt, dass von Neurath sich 1935 ebenso wie seine Kabinettskollegen Gürtner, Blomberg und Frick für die von der Gestapo festgehaltenen Rechtsanwälte einsetzte, die die Witwe des im Zuge der politischen Säuberungswelle beim sogenannten Röhm-Putsch ermordeten katholischen Politikers Erich Klausener vertraten, was zu deren Entlassung aus der Haft beitrug.
Neurath stand für eine konservativ-revisionistische deutsche Außenpolitik und trug den immer stärker von Adolf Hitler bestimmten aggressiven Kurs der NS-Außenpolitik (z. B. den Austritt aus dem Völkerbund, die Wiedereinführung der Wehrpflicht oder die Wiederbesetzung des Rheinlandes) aktiv mit. Hitler wiederum profitierte nicht nur von Neuraths Reputation im Ausland, sondern auch von der Expertise der von ihm angeleiteten Ministerialbürokratie. Die Handlungsfreiheit des Auswärtigen Amts wurde jedoch durch die Konkurrenz des im Hintergrund agierenden NS-Außenpolitikers Joachim von Ribbentrop und dessen Dienststelle Ribbentrop ab etwa 1936 immer stärker eingeschränkt.
Anlässlich des 4. Jahrestages der Machtergreifung verlieh Hitler an alle parteilosen Kabinettsmitglieder das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP, wodurch Neurath Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 3.805.229) wurde. Am 18. September 1937 erhielt er den Ehrenrang eines SS-Gruppenführers (SS-Nr. 287.680), der dem Rang eines Generalleutnants entsprach. Bereits vorher war er Mitglied der von Hans Frank gegründeten nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht geworden.
Bis 1937 trug Neurath eine ?Politik der Stärke? mit, die auf die Annexion Österreichs, im Sprachgebrauch der Nationalsozialisten beider Länder auf die Gleichschaltung Österreichs abzielte und schließlich in das Berchtesgadener Abkommen mündete. Doch gegen Kriegspläne, wie sie Hitler auf einer Konferenz am 5. November 1937 verkündete, erhob er Einwände. Im Zuge der Blomberg-Fritsch-Krise wurde Neurath am 4. Februar 1938 zum Präsidenten des niemals zusammengetretenen Geheimen Kabinettsrates ?befördert? und als Außenminister durch seinen parteiinternen Konkurrenten Ribbentrop ersetzt. Formal gehörte Neurath bis zum 30. April 1945 als Reichsminister ohne Geschäftsbereich der Reichsregierung an.
Nach der Zerschlagung der Tschechoslowakei und dem Einmarsch deutscher Truppen in Prag am 15. März 1939 wurde Neurath ? möglicherweise als Beschwichtigungsgeste gegenüber den Briten ? Reichsprotektor im Protektorat Böhmen und Mähren, und war unter anderem für die Unterdrückung der politischen Kultur der Tschechen und die Durchsetzung der Nürnberger Gesetze zuständig. Hitler hielt Neurath jedoch für nicht brutal genug, um die zunehmende tschechische Widerstandsbewegung zu unterdrücken. Er beurlaubte ihn deshalb im September 1941 zunächst dauerhaft, um seine Vollmachten an den stellvertretenden Reichsprotektor Reinhard Heydrich bzw. nach dessen Ermordung durch tschechische Widerstandskämpfer Mitte 1942 an Kurt Daluege zu übertragen. Im August 1943 entsprach Hitler den wiederholten Entlassungsgesuchen Neuraths im Zuge eines größeren Revirements: Heinrich Himmler wurde zum Reichsinnenminister befördert und Neurath formell von dem Amt des Reichsprotektors entbunden, das der bisherige Reichsinnenminister Wilhelm Frick übernahm.
Im Juni 1943 war Neurath zum SS-Obergruppenführer befördert worden, was dem Rang eines Generals entsprach. Zu seinem 70. Geburtstag erhielt er von Hitler eine Dotation in Höhe von 250.000 Reichsmark.
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
The Third German Reich 1933 - 1945 - Leading Personalities of the 3rd Reich :
Certificate of appointment for the Reich Minister Konstantin Freiherr von Neurath as Reich Protector of Bohemia and Moravia.
Dated Berlin, 19 March 1939, with embossed seal and original signature of the Führer and Reich Chancellor Adolf Hitler, countersigned by Reich Minister of the Interior Wilhelm Frick and Reich Minister Dr Lammers (Head of the Reich Chancellery).
In the original cover with gold-stamped national eagle.
Important, unique museum document on the history of the 3rd Reich and the de facto annexation of the "Rest of Czechoslovakia" to the Greater German Reich.
Konstantin Hermann Karl Freiherr von Neurath (* 2 February 1873 at Hofgut Kleinglattbach, Kleinglattbach; ? 14 August 1956 at Leinfelder Hof, Enzweihingen) was a German diplomat of the German Empire and the Weimar Republic. He became Reich Minister of Foreign Affairs in 1932 and held the office after the National Socialist seizure of power until 1938. Between 1939 and 1943, Neurath was Reich Protector of the Protectorate of Bohemia and Moravia, which was occupied by the German Reich.
After the Second World War, Neurath was one of the 24 main defendants at the Nuremberg Trials. On 1 October 1946, the International Military Tribunal found him guilty on all four charges and sentenced him to 15 years in prison. Neurath was released early in 1954.
From 1930 to 1932, Mr Neurath was German ambassador in London.
After Reich President Hindenburg formed a presidential cabinet under Franz von Papen in June 1932 that was no longer based on the Reichstag, Neurath was appointed Foreign Minister in the "Cabinet of the Barons". He retained his ministerial office in the subsequent Schleicher Cabinet (1932/33) and in Hitler's Cabinet on 30 January 1933. Neurath was regarded as an exponent of a conservative specialised civil service. Despite his otherwise loyal co-operation within Hitler's government, it is known that in 1935, like his cabinet colleagues Gürtner, Blomberg and Frick, von Neurath stood up for the lawyers detained by the Gestapo who were representing the widow of the Catholic politician Erich Klausener, who was murdered in the so-called Röhm Putsch during the wave of political cleansing, which contributed to their release from prison.
Neurath stood for a conservative-revisionist German foreign policy and actively supported the increasingly aggressive course of Nazi foreign policy determined by Adolf Hitler (e.g. the withdrawal from the League of Nations, the reintroduction of compulsory military service or the reoccupation of the Rhineland). Hitler, in turn, benefited not only from Neurath's reputation abroad, but also from the expertise of the ministerial bureaucracy under his leadership. However, the Foreign Office's freedom of action was increasingly restricted from around 1936 onwards by competition from Joachim von Ribbentrop, the Nazi foreign policy expert operating in the background, and his Ribbentrop Office.
On the 4th anniversary of the seizure of power, Hitler awarded all non-party cabinet members the Golden Party Badge of the NSDAP, making Neurath a member of the NSDAP (membership number 3,805,229). On 18 September 1937, he was awarded the honorary rank of SS Gruppenführer (SS no. 287.680), which corresponded to the rank of lieutenant general. He had already previously become a member of the National Socialist Academy for German Law founded by Hans Frank.
Until 1937, Neurath supported a "policy of strength" aimed at the annexation of Austria, or in the parlance of the National Socialists of both countries, the harmonisation of Austria, which ultimately led to the Berchtesgaden Agreement. However, he objected to the war plans announced by Hitler at a conference on 5 November 1937. In the course of the Blomberg-Fritsch crisis, Neurath was "promoted" to President of the Secret Cabinet Council on 4 February 1938, which never met, and replaced as Foreign Minister by his internal party rival Ribbentrop. Formally, Neurath was a member of the Reich government as a minister without portfolio until 30 April 1945.
After the destruction of Czechoslovakia and the invasion of German troops in Prague on 15 March 1939, Neurath became Reich Protector in the Protectorate of Bohemia and Moravia - possibly as a gesture of appeasement towards the British - and was responsible, among other things, for suppressing the political culture of the Czechs and enforcing the Nuremberg Laws. However, Hitler did not consider Neurath brutal enough to suppress the growing Czech resistance movement. He therefore suspended him permanently in September 1941 in order to transfer his powers to the deputy Reich Protector Reinhard Heydrich and, after his murder by Czech resistance fighters in mid-1942, to Kurt Daluege. In August 1943, Hitler complied with Neurath's repeated requests for dismissal as part of a larger reorganisation: Heinrich Himmler was promoted to Reich Minister of the Interior and Neurath was formally relieved of the office of Reich Protector, which was taken over by the previous Reich Minister of the Interior, Wilhelm Frick.
In June 1943, Neurath was promoted to SS-Obergruppenführer, which corresponded to the rank of general. On his 70th birthday, he received an endowment of 250,000 Reichsmarks from Hitler.
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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
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wesentlich niedriger entstanden ist.
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Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
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der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
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Deutsches Reich 1933 - 1945 - Führende Persönlichkeiten des 3.Reiches : Ernennungsurkunde Konstantins von Neurath zum Reichsprotektor von Böhmen und Mähren
Ernennungssurkunde für den Reichsminister Konstantin Freiherr von Neurath zum Reichsprotektor von Böhmen und Mähren.
Datiert Berlin, den 19. März 1939. Mit Prägesiegel und Originalunterschtrift des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler sowie Gegenzeichnung Reichsinnenminister Wilhelm Frick und Reichsminister Dr. Lammers (Chef der Reichskanzlei).
Im Originalumschlag mit goldgeprägtem Hoheitsadler.
Bedeutendes, einmaliges museales Dokument zur Geschichte des 3. Reiches und der de facto Angliederung der "Rest - Tschechei" an das Großdeutsche Reich.
Konstantin Hermann Karl Freiherr von Neurath (* 2. Februar 1873 im Hofgut Kleinglattbach, Kleinglattbach; ? 14. August 1956 im Leinfelder Hof, Enzweihingen) war ein deutscher Diplomat des Kaiserreichs und der Weimarer Republik. Er wurde 1932 Reichsminister des Äußeren und hatte das Amt auch nach der nationalsozialistischen Machtergreifung bis 1938 inne. Zwischen 1939 und 1943 war Neurath Reichsprotektor des vom Deutschen Reich besetzten Protektorats Böhmen und Mähren.
Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte Neurath zu den 24 Hauptangeklagten der Nürnberger Prozesse. Der Internationale Militärgerichtshof sprach ihn am 1. Oktober 1946 in allen vier Anklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu einer 15-jährigen Haftstrafe. 1954 wurde Neurath vorzeitig entlassen.
Von 1930 - 1932 war v. Neurath deutscher Botschafter in London.
Nachdem Reichspräsident Hindenburg im Juni 1932 ein nicht mehr auf den Reichstag gestütztes Präsidialkabinett unter Franz von Papen gebildet hatte, wurde Neurath zum Außenminister im ?Kabinett der Barone? ernannt. Er behielt sein Ministeramt auch in den folgenden Kabinetten Schleicher (1932/33) und am 30. Januar 1933 im Kabinett Hitler. Neurath galt als Exponent einer konservativen Fachbeamtenschaft. Bei sonst loyaler Mitarbeit innerhalb der Regierung Hitler ist bekannt, dass von Neurath sich 1935 ebenso wie seine Kabinettskollegen Gürtner, Blomberg und Frick für die von der Gestapo festgehaltenen Rechtsanwälte einsetzte, die die Witwe des im Zuge der politischen Säuberungswelle beim sogenannten Röhm-Putsch ermordeten katholischen Politikers Erich Klausener vertraten, was zu deren Entlassung aus der Haft beitrug.
Neurath stand für eine konservativ-revisionistische deutsche Außenpolitik und trug den immer stärker von Adolf Hitler bestimmten aggressiven Kurs der NS-Außenpolitik (z. B. den Austritt aus dem Völkerbund, die Wiedereinführung der Wehrpflicht oder die Wiederbesetzung des Rheinlandes) aktiv mit. Hitler wiederum profitierte nicht nur von Neuraths Reputation im Ausland, sondern auch von der Expertise der von ihm angeleiteten Ministerialbürokratie. Die Handlungsfreiheit des Auswärtigen Amts wurde jedoch durch die Konkurrenz des im Hintergrund agierenden NS-Außenpolitikers Joachim von Ribbentrop und dessen Dienststelle Ribbentrop ab etwa 1936 immer stärker eingeschränkt.
Anlässlich des 4. Jahrestages der Machtergreifung verlieh Hitler an alle parteilosen Kabinettsmitglieder das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP, wodurch Neurath Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 3.805.229) wurde. Am 18. September 1937 erhielt er den Ehrenrang eines SS-Gruppenführers (SS-Nr. 287.680), der dem Rang eines Generalleutnants entsprach. Bereits vorher war er Mitglied der von Hans Frank gegründeten nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht geworden.
Bis 1937 trug Neurath eine ?Politik der Stärke? mit, die auf die Annexion Österreichs, im Sprachgebrauch der Nationalsozialisten beider Länder auf die Gleichschaltung Österreichs abzielte und schließlich in das Berchtesgadener Abkommen mündete. Doch gegen Kriegspläne, wie sie Hitler auf einer Konferenz am 5. November 1937 verkündete, erhob er Einwände. Im Zuge der Blomberg-Fritsch-Krise wurde Neurath am 4. Februar 1938 zum Präsidenten des niemals zusammengetretenen Geheimen Kabinettsrates ?befördert? und als Außenminister durch seinen parteiinternen Konkurrenten Ribbentrop ersetzt. Formal gehörte Neurath bis zum 30. April 1945 als Reichsminister ohne Geschäftsbereich der Reichsregierung an.
Nach der Zerschlagung der Tschechoslowakei und dem Einmarsch deutscher Truppen in Prag am 15. März 1939 wurde Neurath ? möglicherweise als Beschwichtigungsgeste gegenüber den Briten ? Reichsprotektor im Protektorat Böhmen und Mähren, und war unter anderem für die Unterdrückung der politischen Kultur der Tschechen und die Durchsetzung der Nürnberger Gesetze zuständig. Hitler hielt Neurath jedoch für nicht brutal genug, um die zunehmende tschechische Widerstandsbewegung zu unterdrücken. Er beurlaubte ihn deshalb im September 1941 zunächst dauerhaft, um seine Vollmachten an den stellvertretenden Reichsprotektor Reinhard Heydrich bzw. nach dessen Ermordung durch tschechische Widerstandskämpfer Mitte 1942 an Kurt Daluege zu übertragen. Im August 1943 entsprach Hitler den wiederholten Entlassungsgesuchen Neuraths im Zuge eines größeren Revirements: Heinrich Himmler wurde zum Reichsinnenminister befördert und Neurath formell von dem Amt des Reichsprotektors entbunden, das der bisherige Reichsinnenminister Wilhelm Frick übernahm.
Im Juni 1943 war Neurath zum SS-Obergruppenführer befördert worden, was dem Rang eines Generals entsprach. Zu seinem 70. Geburtstag erhielt er von Hitler eine Dotation in Höhe von 250.000 Reichsmark.
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
The Third German Reich 1933 - 1945 - Leading Personalities of the 3rd Reich :
Certificate of appointment for the Reich Minister Konstantin Freiherr von Neurath as Reich Protector of Bohemia and Moravia.
Dated Berlin, 19 March 1939, with embossed seal and original signature of the Führer and Reich Chancellor Adolf Hitler, countersigned by Reich Minister of the Interior Wilhelm Frick and Reich Minister Dr Lammers (Head of the Reich Chancellery).
In the original cover with gold-stamped national eagle.
Important, unique museum document on the history of the 3rd Reich and the de facto annexation of the "Rest of Czechoslovakia" to the Greater German Reich.
Konstantin Hermann Karl Freiherr von Neurath (* 2 February 1873 at Hofgut Kleinglattbach, Kleinglattbach; ? 14 August 1956 at Leinfelder Hof, Enzweihingen) was a German diplomat of the German Empire and the Weimar Republic. He became Reich Minister of Foreign Affairs in 1932 and held the office after the National Socialist seizure of power until 1938. Between 1939 and 1943, Neurath was Reich Protector of the Protectorate of Bohemia and Moravia, which was occupied by the German Reich.
After the Second World War, Neurath was one of the 24 main defendants at the Nuremberg Trials. On 1 October 1946, the International Military Tribunal found him guilty on all four charges and sentenced him to 15 years in prison. Neurath was released early in 1954.
From 1930 to 1932, Mr Neurath was German ambassador in London.
After Reich President Hindenburg formed a presidential cabinet under Franz von Papen in June 1932 that was no longer based on the Reichstag, Neurath was appointed Foreign Minister in the "Cabinet of the Barons". He retained his ministerial office in the subsequent Schleicher Cabinet (1932/33) and in Hitler's Cabinet on 30 January 1933. Neurath was regarded as an exponent of a conservative specialised civil service. Despite his otherwise loyal co-operation within Hitler's government, it is known that in 1935, like his cabinet colleagues Gürtner, Blomberg and Frick, von Neurath stood up for the lawyers detained by the Gestapo who were representing the widow of the Catholic politician Erich Klausener, who was murdered in the so-called Röhm Putsch during the wave of political cleansing, which contributed to their release from prison.
Neurath stood for a conservative-revisionist German foreign policy and actively supported the increasingly aggressive course of Nazi foreign policy determined by Adolf Hitler (e.g. the withdrawal from the League of Nations, the reintroduction of compulsory military service or the reoccupation of the Rhineland). Hitler, in turn, benefited not only from Neurath's reputation abroad, but also from the expertise of the ministerial bureaucracy under his leadership. However, the Foreign Office's freedom of action was increasingly restricted from around 1936 onwards by competition from Joachim von Ribbentrop, the Nazi foreign policy expert operating in the background, and his Ribbentrop Office.
On the 4th anniversary of the seizure of power, Hitler awarded all non-party cabinet members the Golden Party Badge of the NSDAP, making Neurath a member of the NSDAP (membership number 3,805,229). On 18 September 1937, he was awarded the honorary rank of SS Gruppenführer (SS no. 287.680), which corresponded to the rank of lieutenant general. He had already previously become a member of the National Socialist Academy for German Law founded by Hans Frank.
Until 1937, Neurath supported a "policy of strength" aimed at the annexation of Austria, or in the parlance of the National Socialists of both countries, the harmonisation of Austria, which ultimately led to the Berchtesgaden Agreement. However, he objected to the war plans announced by Hitler at a conference on 5 November 1937. In the course of the Blomberg-Fritsch crisis, Neurath was "promoted" to President of the Secret Cabinet Council on 4 February 1938, which never met, and replaced as Foreign Minister by his internal party rival Ribbentrop. Formally, Neurath was a member of the Reich government as a minister without portfolio until 30 April 1945.
After the destruction of Czechoslovakia and the invasion of German troops in Prague on 15 March 1939, Neurath became Reich Protector in the Protectorate of Bohemia and Moravia - possibly as a gesture of appeasement towards the British - and was responsible, among other things, for suppressing the political culture of the Czechs and enforcing the Nuremberg Laws. However, Hitler did not consider Neurath brutal enough to suppress the growing Czech resistance movement. He therefore suspended him permanently in September 1941 in order to transfer his powers to the deputy Reich Protector Reinhard Heydrich and, after his murder by Czech resistance fighters in mid-1942, to Kurt Daluege. In August 1943, Hitler complied with Neurath's repeated requests for dismissal as part of a larger reorganisation: Heinrich Himmler was promoted to Reich Minister of the Interior and Neurath was formally relieved of the office of Reich Protector, which was taken over by the previous Reich Minister of the Interior, Wilhelm Frick.
In June 1943, Neurath was promoted to SS-Obergruppenführer, which corresponded to the rank of general. On his 70th birthday, he received an endowment of 250,000 Reichsmarks from Hitler.
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wesentlich niedriger entstanden ist.
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Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
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drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
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sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.